Rechtsbeistand im Scheidungsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Rechtsbeistand im Scheidungsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Eine Scheidung stellt für die meisten Betroffenen nicht nur eine emotional belastende Erfahrung dar, sondern auch eine erhebliche juristische Herausforderung. Entscheidet ein Ehepaar, sich zu trennen, gilt es eine Reihe von rechtlichen Fragen zu beantworten – zum einen in Bezug auf das Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, zum anderen auf die Teilung des gemeinsamen Vermögens.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise im deutschen sowie internationalen Scheidungsrecht und über das notwendige Einfühlungsvermögen sowie Fingerspitzengefühl. Ganz gleich, welches familien- oder scheidungsrechtliche Anliegen es zu lösen gilt, wir sind stets für Sie da – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Rechtskraft der Scheidung.

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Scheidungsverfahren
Prozessführung & außergerichtliche Einigung
  • Durchführung eines Versorgungsausgleichs
  • Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche und Forderungen
Expertise im Kontext
  • Deutsches und Internationales Familienrecht

  • Ehevertrag | Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Erbrechtliche und steuerrechtliche Aspekte

Scheidungsverfahren

Ob nun Einigkeit in Bezug auf die Trennung besteht oder nicht – das Scheidungsverfahren ist für die betroffenen Personen in der Regel sehr belastend. Besonderes Fingerspitzengefühl bedarf es insbesondere in den Fällen, in denen sich das Ehepaar uneins ist. Um eine nachhaltige Lösung zu erarbeiten, die Ihren Interessen Rechnung trägt, stehen Ihnen im gesamten Scheidungsverfahren die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven mit der gebotenen Durchsetzungskraft zur Seite. Wir beraten Sie bereits im Stadium der Vorbereitung auf die Scheidung und erläutern Ihnen im Weiteren die erforderlichen Voraussetzungen sowie die rechtlichen Folgen der Scheidung.

Vorbereitung der Scheidung: Dokumentation ist das Entscheidende

Bevor ein Antrag auf Scheidung eingereicht wird, sollten die Parteien die notwendigen Vorkehrungen treffen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Beziehung schon seit längerem angespannt ist. In solchen Fällen ist es ratsam, sich einen Überblick über das Vermögen Ihrer Familie und Ihres Ehepartners zu verschaffen. Sie sollten insbesondere dann aktiv werden, wenn Sie befürchten, dass Ihr Ehepartner Ihnen Vermögenswerte entziehen könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, relevante Belege, Unterlagen und Dokumente aufzubewahren.

Um den Überblick zu behalten und eine genaue Aufstellung der Vermögenslage machen zu können, sollten Sie Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, die drei letzten Steuerbescheide, relevante Konten, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Darlehnsverbindlichkeiten, notarielle Verträge und andere relevante Dokumente zusammenstellen. Außerdem empfehlen wir, den Mietvertrag und den Nachweis der Kaution zu sichern, sofern Sie eine Immobilie mieten. Wenn Sie Ihrem Ehepartner eine Vollmacht für Ihr Bankkonto erteilt haben, sollten Sie diese so schnell wie möglich widerrufen, indem Sie sich mit der jeweiligen Bank in Verbindung setzen.

Teilen Sie Ihrem Ehepartner nach den oben genannten Schritten unmissverständlich mit, dass Sie die Ehe als gescheitert betrachten. Es empfiehlt sich, dies auch schriftlich zu dokumentieren (zum Beispiel durch einen Anwalt). Nur so kann verhindert werden, dass Ihr Ehepartner bei Einreichung des Scheidungsantrags bestreitet, dass das erforderliche Trennungsjahr verstrichen ist.

Nach der Trennung haben Sie einen Auskunftsanspruch, wenn Sie Unterhaltsansprüche geltend machen wollen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Bereitschaft, Einblick in die eigenen finanziellen Verhältnisse zu gewähren, oft nicht vorhanden ist. Insbesondere in solchen Fällen empfehlen wir, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie dazu gerne einen unserer Anwälte für Familienrecht. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen beratend zu Seite, um Sie in Ihrem Scheidungsverfahren gerichtlich sowie außergerichtlich zu vertreten und dabei Ihre Rechte und Interessen geltend zu machen. Gern unterstützt Sie die Kanzlei Schlun & Elseven bei der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs.

    Bedingungen/Voraussetzungen für eine Scheidung

    Die Beendigung einer Ehe wird durch ein Scheidungsurteil vollzogen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt diese Entscheidung in §§ 1564 ff. BGB. Maßgeblich ist, dass das deutsche Recht grundsätzlich nur dann die Möglichkeit der Scheidung vorsieht, wenn die Ehe gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Dieses Scheitern liegt vor, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass diese wiederhergestellt werden kann (§ 1565 Abs. 2 BGB). Dies gilt vor allem dann, wenn das Paar nicht mehr zusammenlebt (§ 1567 Abs. 1 BGB).

    Im Streitfall hingegen gilt eine Ehe erst dann unstreitig als gescheitert, wenn die (ehemaligen) Ehegatten drei Jahre lang getrennt gelebt haben (§ 1566 Abs. 2 BGB). Diese Überlegung kann jedoch in bestimmten Fällen widerlegt werden. Auch wenn der andere Ehegatte dies bestreitet, ist es möglich, die Scheidung vor Ablauf der drei Jahre durchzuführen. Dies erfordert eine ausführliche Darstellung vor Gericht durch einen im Scheidungsrecht erfahrenen Anwalt.

    Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus muss jedoch gut durchdacht sein, da dieser Akt mehrere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Vor allem wenn Kinder betroffen sind, kann ein Auszug ohne diese später Auswirkungen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder sogar das Sorgerecht haben. Daher sollte dieser Schritt sorgfältig überlegt werden.

    Außerdem stellt sich die Frage, welcher Ehegatte die ehemals gemeinsame Wohnung oder das Haus weiterhin nutzen darf. Zieht ein Ehegatte aus und zeigt keine ernsthafte Absicht zurückzukehren, wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass dieser sein Nutzungsrecht an den anderen Ehegatten abtritt. Vor dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung sollte daher eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt in Anspruch genommen werden.

    Folgen einer Scheidung – Vermögensaufteilung | Nachehelicher Unterhalt

    Als Folge der Scheidung wird das Vermögen der ehemaligen Ehegatten neu aufgeteilt. Die Aufteilung dieses Vermögens hängt davon ab, ob die Ehepartner in einer der folgenden Formen des Güterstandes gelebt haben:

    Sofern das Ehepaar keine vertragliche Vereinbarung über die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung getroffen hat, leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In solchen Fällen wird der in der Ehe erzielte Zugewinn bei der Scheidung des Ehepaares ausgeglichen. Dabei führt die Aufteilung des Vermögens bei der Scheidung nicht selten zu Streitigkeiten. Daher ist es ratsam, einen unserer Rechtsanwälte für Familienrecht zu kontaktieren und sich ausführlich beraten zu lassen.

    Bereits in der Trennungszeit des Ehepaares sieht das Recht eine gegenseitige Unterstützung der Partner vor. Daher besteht nach einer Scheidung grundsätzlich die Möglichkeit, Ehegattenunterhalt sowie (im Falle gemeinsamer Kinder) Kindesunterhalt vom ehemaligen Ehepartner zu verlangen. Die zu zahlende Summe ist dabei einzelfallabhängig und wird unter anderem anhand der Vermögenslage der Ehepartner festgemacht.

    Da die Unterhaltspflicht nicht nur den täglichen Lebensbedarf, sondern auch die Altersvorsorge umfasst, führt das Gericht – noch während oder gegebenenfalls auch nach dem Scheidungsverfahren (vgl. § 140 FamFG) – zudem einen Versorgungsausgleich durch. Dabei sind gem. § 1 Abs. 1 VersAusglG die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten zwischen den Ehegatten zu teilen. Unter dem Begriff „Anrechte“ sind die im In- und Ausland bestehenden Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, unter anderem aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung oder der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge zu verstehen (vgl. § 2 Abs. 1 VersAusglG). Weitere Informationen zu dem Umfang, der Durchführung und den möglichen Ausnahmen in solchen Fällen erhalten Sie auf unserer Seite zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs.

    Sorge- und Umgangsrecht | Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Sofern Kinder involviert sind, werden Fragen des Sorge- und Umgangsrechts sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Sie relevant. Im Vordergrund sollte dabei immer das Wohl des Kindes stehen. So haben beide Elternteile auch nach der Trennung in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Doch kommt es nicht selten zu Streitigkeiten. So kommt es vor, dass ein Elternteil den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts durchzusetzen möchte, mit dem Ziel das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Dies wird insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt relevant. Doch nicht nur das Sorgerecht kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Dies ist auch beim Umgangsrecht (vgl. § 1684 BGB) sowie bei dem als Teilbereich des Sorgerechts geltenden Aufenthaltsbestimmungsrecht möglich. Unsere Rechtsexperten für Familienrecht stehen Ihnen gerne bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht zur Seite. Dabei vertreten wir Ihre Rechte und Interessen sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich.

    Internationales Scheidungsrecht

    Scheidungsfälle und die damit einhergehenden Aspekte, die es zu besprechen gilt (Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungsausgleich etc.) sind komplexer, wenn es sich um einen internationalen Fall handelt. Dabei werden grenzüberschreitenden Fälle durch die stetig voranschreitende Globalisierung immer häufiger zum Alltag eines Anwalts. Daher ergeben sich unter anderem folgende Fragen:

    • Welches Recht gilt in grenzüberschreitenden Rechtsfällen?
    • Bei welchem Gericht muss ich die Scheidung einreichen, wenn mein Ehepartner seinen Wohnsitz in einem anderen Land hat?
    • Habe ich auch nach der Scheidung ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn mir dieses zuvor aufgrund meiner Ehe zugesprochen wurde?
    • Mein Ehepartner wohnt nicht in Deutschland und möchte nach der Scheidung unser Kind zu sich holen. Welche Rechte habe ich? Wie verhält sich das Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht in internationalen Fällen?

    Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven stehen Ihnen bei der Beantwortung dieser und anderer Fragen gerne beratend zu Seite. Unsere Praxisgruppe für Familienrecht unterstützt Sie in sämtlichen nationalen sowie internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten. Zögern Sie nicht, uns noch heute zu kontaktieren, um mehr über unsere scheidungsrechtlichen Dienstleistungen zu erfahren. Wir setzen uns für Sie ein!

    Vorsorgliche Rechtsberatung vor der Eheschließung

    Das Scheidungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches nicht erst nach der Trennung eines Paares Bedeutung erlangt, sondern bereits bei der Eheschließung relevant sein kann. Gerne erläutern Ihnen die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven daher, welche Rechtsfragen vor der Eheschließung genau erörtert werden sollten, wie Sie sich bereits im Vorhinein für den Fall einer Scheidung absichern können und welche Dinge im Falle einer internationalen Ehe zu beachten sind. Auch arbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren Ehevertrag aus oder beraten Sie im Falle einer Anfechtung, Änderung oder Aufhebung des zur Eheschließung vereinbarten Vertrages.

    Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie unsere Rechtberatung in Anspruch nehmen, bemühen wir uns um eine einvernehmliche, nachhaltige Lösung etwaiger Streitigkeiten – sowohl zu Ihrem Wohle als auch zum Wohle Ihres Kindes. Ganz gleich, ob bei der Aufteilung von gemeinsamen Privat- und Geschäftsvermögen, der Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche (z.B. Unterhalt), der Klärung von sorge- sowie umgangsrechtlichen Fragen oder der Durchführung eines Versorgungsausgleichs – Schlun & Elseven ist Ihr Ansprechpartner in jeglichen Angelegenheiten des Familienrechts. Zögern Sie nicht, uns noch heute zu kontaktieren, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.

    Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

    Praxisgruppe für Familienrecht

    Praxisgruppe für
    Familienrecht

    Dr. Tim Schlun

    Rechtsanwalt | Managing Partner

    Maria Ivanova

    Fachanwältin für Familienrecht

    Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Familienrecht

    Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

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