Das Coronavirus beeinflusst das Leben in Deutschland und weltweit auf unzählige Arten. Die Maßnahmen, die von den Ländern ergriffen werden – von der Schließung von Unternehmen, der Förderung der sozialen Isolation, der Schließung von Grenzen und der Reduzierung des Reiseverkehrs – werden enorme rechtliche Auswirkungen haben. Dazu gehören auch Handelsverträg, die derzeit von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden und dessen Vertragsbedingungen nicht erfüllt werden können. Wir haben bereits die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht in Deutschland und auch auf die Verlängerung von Visa aufgrund des Coronaviruses dargestellt. Auf dieser Seite werden wir erläutern, was höhere Gewalt ist, wie sie sich je nach Rechtsprechung unterscheiden kann, ob das Coronavirus eine höhere Gewalt darstellt und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere erfahrenen Anwälte im Handels-& Gesellschaftsrecht.


Was versteht man unter höherer Gewalt?

Im Wesentlichen sind Ereignisse höherer Gewalt solche, die nicht vorhersehbar waren und außerhalb der Kontrolle der beteiligten Unternehmen liegen und die die Erfüllung des Vertrags verhindern. Bei Ereignissen höherer Gewalt können sie das Unternehmen selbst dann nicht vor äußeren Einflüssen schützen, wenn das Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreift. Beispiele für Ereignisse höherer Gewalt sind Krieg, Terroranschläge und Naturkatastrophen. Bei einem Antrag auf höhere Gewalt sollte nachgewiesen werden, dass diese Ereignisse die Erfüllung des betreffenden Vertrags verhindert haben. Sollte sich herausstellen, dass höhere Gewalt der ausschlaggebende Faktor für die Nichterfüllung der Vertragsbedingungen ist, wird die Vertragspartei von  ihrer Haftung befreit.

Wir sind für Sie da! Bei allen rechtlichen Problemen oder einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem COVID-19-Coronavirus sowie dem Kurzarbeitergeld wenden Sie sich gerne direkt an unsere Anwaltskanzlei. Unsere Anwälte sind telefonisch, per E-Mail und via Videokonferenz für Sie da.

Kann das Coronavirus als höhere Gewalt definiert werden?

Nach deutschem Recht kann die Ausbreitung von Krankheiten als ein Ereignis höherer Gewalt angesehen werden. Der Rückgriff auf höhere Gewalt ist einfacher, wenn eine Vertragsklausel über höhere Gewalt im Vertrag enthalten ist. Wenn Sie aufgrund des Coronaviruses Schwierigkeiten mit einem Handelsvertrag haben, sollten Sie in der vertraglichen Vereinbarung prüfen, ob eine Klausel über höhere Gewalt enthalten ist. Die von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronaviruses haben die Geschäfts- und Lieferketten massiv gestört. Bei vielen laufenden Verträgen wären diese Ereignisse im Voraus nicht vorhersehbar gewesen. Zum Beispiel hätten Unternehmen, die mit italienischen Unternehmen oder in Italien ansässigen Firmen zu tun haben, möglicherweise nicht vorhersagen können, dass diese Länder im Wesentlichen vollständig geschlossen werden. Verträge, die vor dem Ausbruch vereinbart wurden (und die seitdem nicht aktualisiert wurden), hätten eine größere Chance, dass der unvorhersehbare Aspekt zu ihren Gunsten bestimmt wird.


Gilt diese Auffassung von höherer Gewalt in allen Fällen?

In einigen Rechtsordnungen beruht höhere Gewalt eher auf dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. In diesen Angelegenheiten ist das, was im Vertrag steht, von entscheidender Bedeutung. Einige Gerichte erkennen möglicherweise keine allgemeine Klausel für höhere Gewalt an, wenn es um Handelsverträge geht. Daher ist es bei der Entscheidung, ob Maßnahmen ergriffen werden sollen, von entscheidender Bedeutung zu wissen, welches Recht für den Vertrag gültig ist. Wenn Sie sich mit der Kanzlei Schlun & Elseven in Verbindung setzen, können Sie feststellen, ob eine Klage in Ihrer Situation die beste Vorgehensweise ist.


Welche Maßnahmen kann ich im Hinblick auf das Handelsrecht, das Coronavirus und höhere Gewalt ergreifen?

Der erste Schritt, den wir empfehlen würden, ist die einvernehmliche Kommunikation mit Geschäftspartnern und anderen betroffenen Parteien. Jede entstandene Rechtsstreit kann möglicherweise gelöst werden, wenn die Corona-Krise vorüber ist, und eine nicht einvernehmliche Lösung könnte dem Unternehmen langfristig mehr Schaden zufügen. Dennoch sollte Ihr Fall individuell betrachtet und von einem erfahrenen Rechtsanwalt begutachtet werden. Wenn eine Partei beabsichtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, sollte sie ihren Vertragspartner so schnell wie möglich darüber informieren. In den meisten Fällen wird dies dem Vertragspartner ermöglichen Vorkehrungen zu treffen. Um die Möglichkeit einer Haftung festzustellen, ist es ratsam, Ihre Verträge auf Klauseln für höhere Gewalt zu überprüfen. Wenn Ihr Vertrag eine solche Klausel enthält, prüfen Sie, was sie konkret abdeckt. Eine Klausel über höhere Gewalt, die speziell Krankheiten oder Infektionen abdeckt, ist für das Unternehmen bei der Feststellung von höherer Gewalt sehr hilfreich.

Es reicht möglicherweise nicht aus, nur die Klausel oder den Rechtsbegriff zu haben, da das Unternehmen, das sich auf höhere Gewalt beruft, wenn es vor Gericht gebracht wird, beweisen müsste, dass sie zutrifft. Sie müssten nachweisen, wie der Ausbruch des Coronaviruses es unmöglich gemacht hat, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie müssten auch nachweisen, dass sie das Geschehene nicht durch vernünftige Geschäftsentscheidungen hätten ändern können. Auch hier ist es wichtig, unsere Rechtsanwälte zu kontaktieren, um zu entscheiden, ob die Behauptung der höheren Gewalt zutrifft.


Rechtsberatung bei Schlun & Elseven

Wir von Schlun & Elseven sind in deutschlandweit als Full-Service-Kanzlei tätig. Das COVID-19-Coronavirus wirkt sich auf alle Bereiche der menschlichen Interaktion aus und hat massive ökonomische Auswirkungen für unsere Privat – und Firmenmandante. Vor diesem Hintergrund wird das COVID-19-Coronavirus zahlreiche Rechtsbereiche betreffen. Weitere Informationen zum Coronavirus erhalten Sie von dem Robert-Koch-Institut. Wenn Sie eine Rechtsberatung bezüglich der Auswirkungen des COVID-19-Coronavirus auf Ihr Unternehmen oder andere rechtliche Fragen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unsere Büros befinden sich in Köln, Düsseldorf und Aachen, allerdings stehen wir auch telefonisch oder per Mail zur Verfügung.