Die Blaue Karte EU hat die Arbeit in der Europäischen Union für Nicht-EU-Bürger erheblich erleichtert. Der Hauptzweck der Blauen Karte EU besteht darin, hochqualifizierten Fachkräften, die in Europa arbeiten wollen, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dieses Ziel wurde weitgehend erreicht. Arbeitnehmer aus ganzer Welt konnten in Europa angeworben werden, um dem Fachkräftemangel in bestimmten Branchen zu begegnen. In Deutschland sind dies zum Beispiel die Bereiche Ingenieurwesen, Wissenschaft, Medizin und IT.

Insgesamt ist die Blaue Karte EU eine Erfolgsgeschichte. Europa ist zu einem attraktiven Standort für hochqualifizierte Personen aus Drittstaaten geworden, da die Blaue Karte EU Personen ihnen ähnliche Rechte einräumt wie EU-Bürgern. Für das Jahr 2022 wird es jedoch Änderungen bei den Gehaltsanforderungen der Blauen Karte EU in Deutschland geben.

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Welche Änderungen gibt es bei den Gehaltsanforderungen für die Blaue Karte EU?

Der Mindestbetrag, den eine Person für den Erhalt einer Blauen Karte EU verdienen muss, beträgt im Jahr 2022: 56.400€. Aufgeschlüsselt bedeutet dies 4.700€ pro Monat. Diese Beträge gelten als Anforderungen für Stellen ohne Arbeitskräftemangel. Für Stellen in Branchen mit Fachkräftemangel beträgt das geforderte Einkommen im Jahr 2022: 43.992€ pro Jahr (oder 3.666€ pro Monat). Zu den Berufen mit Arbeitskräftemangel gehören u.a. Informations- und Kommunikationsspezialisten, Ingenieure, Mediziner und Mathematiker.

Diese Änderung der Gehaltsanforderungen gilt seit dem 1. Januar 2022. Arbeitgeber müssen diesen Betrag einplanen, wenn sie Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU einstellen oder die Blaue Karte EU des derzeitigen Inhabers verlängern wollen. Dies gilt auch für ausstehende Anträge auf eine Blaue Karte EU. Sollten Sie Personen in Ihrem Unternehmen beschäftigen, die derzeit über eine Blaue Karte EU verfügen, die nicht verlängert werden muss, sind keine wesentlichen Änderungen Ihrerseits notwendig.


Vorteile der Blauen Karte EU

Mit der Blauen Karte EU sind viele Vorteile verbunden. Den Fachkräften selbst wird der Zugang zu Deutschland, um dort zu leben und zu arbeiten, erleichtert. Sollten Sie eine Niederlassungserlaubnis anstreben, verkürzt sich die Frist für die Beantragung nach 33 Monaten Aufenthalt in Deutschland auf 21 Monate, wenn Sie die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. In diesem Fall wird ein B1-Niveau der deutschen Sprache verlangt.

Während der Arbeit in Deutschland genießet der Inhaber der Blauen Karte EU die gleichen Arbeitsrechte wie seine deutschen und seine EU-Kollegen. Außerdem ermöglicht die Blaue Karte EU die Familienzusammenführung, womit der Ehepartner und die Kinder des Arbeitnehmers in die EU nachziehen können.

Was die Vorteile für die einstellenden Unternehmen betrifft, so ermöglicht Ihnen die Blaue Karte EU den Zugang zu einem weitaus größeren Pool für die Auswahl Ihrer zukünftigen Mitarbeiter. Die Blaue Karte EU öffnet Unternehmen die Welt, wenn diese hochqualifizierten Fachkräfte in einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Aufgabenbereich benötigen. Unternehmen können demnach davon profitieren die klügsten und kreativsten Köpfe aus der ganzen Welt einzustellen, die den Erfolg des Unternehmens stetig steigern können.

Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen, hochqualifizierte Fachkräfte aus dem außereuropäischen Ausland zu holen, ist die Intra-Corporate-Transfer-Card (ICT-Karte). Diese unterscheidet sich jedoch in manchen Aspekten von der Blauen Karte EU, da die ICT-Karte für Versetzungen innerhalb einzelner Unternehmen konzipiert ist. Weitere Informationen über die ICT-Karte finden Sie auf der ihr gewidmeten Seite.


Rechtgrundlage für die Blaue Karte EU in Deutschland

Wie in den meisten EU-Ländern ist die Blaue Karte EU auch in Deutschland gültig und weit verbreitet. Dieser Aufenthaltstitel gründet auf § 18b Abs. 2 AufenthG, das als deutsches Recht die EU-Richtlinie 2009/50/EF umsetzt. Die Blaue Karte EU ist in fast allen europäischen Ländern erhältlich. Ausnahmen bilden Dänemark und Irland, die die derzeitigen EU-Mitglieder die Blaue Karte EU nicht nutzen.

Wichtig zu beachten ist, dass die Gehaltsanforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind und den Bedürfnissen der einzelnen Länder entsprechen. Die Gehaltsanforderungen für Deutschland sind daher beispielsweise nicht dieselben wie für Luxemburg.


Blaue Karte EU beantragen mit Schlun & Elseven

Sollten Sie Fragen bezüglich der Blauen Karte EU, des Mindestgehalts und anderer Voraussetzungen haben, ist Schlun & Elseven Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Bei der Beantwortung von Fragen rund um die Blaue Karte EU sind unsere Fachkenntnisse im Gesellschafts- und Arbeitsrecht von großem Nutzen. Wir übernehmen für Sie bzw. die Mitarbeiter Ihres Unternehmens gerne die Beantragung einer Blauen Karte EU und die dazugehörigen Behördengänge, damit Sie / sie sich ungestört Ihren / ihren Aufgaben widmen können.

Unsere Kanzlei ist mit Büros in Köln, Aachen und Düsseldorf sowie Konferenzräumen in Frankfurt, Berlin, Hamburg, Stuttgart und München bundesweit tätig. Wir beraten Fach- und Führungskräfte weltweit im Einwanderungsrecht.

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