Rechtsanwalt für Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Umfassende Unterstützung in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten

Rechtsanwalt für Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Umfassende Unterstützung in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten

Wer als ausländische/r Staatsbürger/in hier in Deutschland ein Studium, eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder sich dauerhaft in der Bundesrepublik niederzulassen beabsichtigt, steht regelmäßig vor der Herausforderung, sich für den passenden Aufenthaltstitel zu entscheiden und das dazugehörige Antragsverfahren zu absolvieren. Dabei können nicht nur die Fülle von Regelungen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht, sondern auch die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und die Behördengänge selbst mit erheblichen Stolpersteinen versehen sein.

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand in allen einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten an. Ganz gleich, ob Visum für Arbeitssuchende, Blaue Karte EU für Hochqualifizierte, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer / Investoren oder die Erlaubnis zur Familienzusammenführung – unser Rechtsteam informiert Sie umfassend über die für Ihren Aufenthaltstitel geltenden Anforderungen und übernimmt für Sie die gesamte Beantragung ebenso wie die Kommunikation mit der zuständigen Behörde. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten bezüglich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. der doppelten Staatsbürgerschaft. Mit Schlun & Elseven wissen Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner für alle ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Fragen an Ihrer Seite.

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Unsere Dienstleistungen

Betreuung Ihres Antragsverfahrens
360° Migrationsrecht & Aufenthaltsrecht
  • Beratung von Privatpersonen & Unternehmen

  • Full-Service von Beratung über Antragsstellung hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen
Dienstleistungen im Kontext

Full-Service-Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Als Full-Service-Kanzlei unterstützen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts. Mit Büros und Konferenzräumen an mehreren Standorten sind wir imstande, unsere Rechtsdienstleistungen bundesweit anzubieten. Dank unserer multidisziplinären Ausrichtung ist es uns möglich, Sie in einer Vielzahl von Rechtsgebieten zu unterstützen.

Für Geschäftskunden zählt Deutschland nach wie vor zu den stärksten Wirtschaftskräften in Europa. Die Anwerbung von qualifizierten Fachkräften aus ganzer Welt bringt in der Regel einen komplizierten und langwierigen Prozess mit sich. Unsere Anwälte für Business Immigration sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens geht. Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen erwägt, nach Deutschland umzuziehen oder Sie eine Tochtergesellschaft bzw. Niederlassung in Deutschland eröffnen wollen – die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Sie bezüglich der hier zu erfüllenden Anforderungen.

Business Immigration

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Ihnen umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich der Business Immigration an. Wir beraten sowohl Unternehmer, die nach Deutschland kommen wollen, als auch in Deutschland ansässige Unternehmen bezüglich der Einwanderungsmöglichkeiten.

Beabsichtigen Sie als Unternehmen, hochqualifizierte Führungskräfte, Experten oder Mitarbeiter aus dem Ausland einzustellen, so empfiehlt sich eine fachkundige Beratung zu den einwanderungsrechtlichen Voraussetzungen. Unsere Anwälte erläutern Ihnen, welche gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb von Aufenthaltstiteln (Blaue Karte EU, ICT-Karte, Visa etc.) und die Familienzusammenführung erfüllt sein müssen und übernehmen für Sie gerne sowohl die Beantragung als auch die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen. Überlassen Sie es unseren Anwälten, sich um die Erfordernisse des deutschen Rechts zu kümmern, damit Sie sich vollends der Führung Ihres Unternehmens widmen können.

Unsere Kanzlei bietet zudem professionelle Unterstützung für internationale Unternehmer, die ihre Geschäftsidee nach Deutschland bringen wollen. Unter den Voraussetzungen des § 21 AufenthG können Unternehmer und Investoren von außerhalt der EU eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland erlangen. Unsere Anwälte für Business Immigration bieten auch hier einen umfassenden Rechtsservice an: Sie betreuen Ihren Visumantrag, prüfen Ihren Businessplan und stellen sicher, dass Ihr Antragsverfahren komplikationslos abläuft und Sie schnellstmöglich mit der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee beginnen können.

Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft

Da immer mehr Menschen nach Deutschland ziehen, um sich hier dauerhaft niederzulassen, nimmt das Interesse an der doppelten Staatsbürgerschaft stetig zu. Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet bekanntlich enorme Vorteile. Als deren Inhaber sind Sie hinsichtlich Ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr durch Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen eingeschränkt. Wenn Sie sich in Deutschland zur Ruhe setzen wollen, bleibt Ihnen der bürokratische Aufwand erspart und Sie können von Ihrer EU-Bürgerschaft in vollem Umfang profitieren.

Die Rechtsproblematik der doppelten Staatsbürgerschaft zeichnet sich durch juristische Komplexität aus, da sich die betreffenden Regelungen je nach Herkunftsland des Antragstellers erheblich unterscheiden. Die Rechtslage in Deutschland in Bezug auf die Staatsangehörigkeit erfährt derzeit grundlegende Änderungen. Mit den Neuerungen wird nach deutschem Recht eine Mehrstaatigkeit grundsätzlich zugelassen. Gerade durch den enormen Wandel im Staatsangehörigkeitsrecht ist es ratsam, sich mit qualifizierten Anwälten in Verbindung zu setzen, um eine spezialisierte Beratung bezüglich der doppelten Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Arbeitsbezogene Visa

Wenn Sie zu Arbeitszwecken nach Deutschland ziehen möchten, steht Ihnen unser Team zur Seite, um Sie bei den anstehenden Behördengängen und Antragsverfahren zu unterstützen. Wir beraten Sie bezüglich der Möglichkeiten, die Fachkräften nach dem neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz offenstehen. Unsere Anwälte unterstützen Unternehmen bei der Beantragung der ICT-Karte und beraten Fachkräfte in Bezug auf Visa zur Arbeitsplatzsuche. Durch die sorgfältige Vorbereitung der Anträge und Ihrer Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden sorgen unsere Anwälte für ein beschleunigtes Antragsverfahren, damit Sie möglichst schnell Ihre Berufstätigkeit aufnehmen können.

Freiberufler und digitale Nomaden berät unser Team u. a. zum deutschen Freiberufler-Visum. Dieses Visum ermöglicht es Freiberuflern, Selbstständigen und digitalen Nomaden, sich in Deutschland niederzulassen und aufzuhalten. Es ist jedoch nicht die einzige Option, die für diese Personen zur Verfügung steht. In einem persönlichen Gespräch mit unseren Anwälten erfahren Sie, welche Wege es gibt eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und möglicherweise die Blaue Karte EU zu beantragen oder auch ein Unternehmen in Deutschland zu gründen.

Beantragung einer Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Personen aus Drittstaaten und an Personen in Bereichen mit Fachkräftemangel. Antragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz eines deutschen oder akkreditierten ausländischen Hochschulabschlusses, der mit einem deutschen vergleichbar ist.
  • Ein Jobangebot in Deutschland, das die geforderten Verdienstgrenzen erreicht, oder
  • ein Jobangebot in einem Bereich, in dem in Deutschland Fachkräfte gesucht werden (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte), das eine niedrige Verdienstgrenze aufweist.

Der Inhaber einer solchen Blauen Karte EU kann sich bis zu vier Jahre in der EU aufhalten und hat zudem erhöhte Aussichten auf eine mögliche dauerhafte Niederlassungserlaubnis und Familienzusammenführung. Weist ein Inhaber einer Blauen Karte EU die geforderten deutschen Sprachkenntnisse (B1-Niveau) nach, kann er seinen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erheblich erhöhen und damit die Wartezeit verkürzen. Unser Team von Anwälten für Ausländer- und Aufenthaltsrecht berät Sie bei allen eventuellen Fragen zur Blauen Karte EU.

Familienzusammenführung

Das Leben in Deutschland kann für Menschen, die mit der Kultur und Sprache des Landes nicht vertraut sind, viele Herausforderungen bereitstellen. Die Nähe zu seinen Angehörigen kann das Einleben jedoch um einiges erleichtern. Die Art und Weise, wie eine Familie in Deutschland zusammengeführt werden kann, hängt maßgeblich von der Frage ab, aus welchem Land diese stammt, wie sich deren Aufenthalt in Deutschland im Einzelnen gestaltet und mit welchem Visum sie sich in Deutschland aufhält. In unserem Beitrag bezüglich der Familienzusammenführung können Sie Näheres bezüglich der Voraussetzungen und des Ablaufs einer Familienzusammenführung erfahren.

Unsere Anwälte für Ausländer- und Aufenthaltsrecht sind mit jeglichen Verfahren und Anträgen, die bei der Familienzusammenführung vorausgesetzt werden, bestens vertraut. Wir betreuen Mandanten aus der ganzen Welt und ermöglichen diesen eine erfolgreiche Familienzusammenführung in Deutschland. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um von unserer Unterstützung zu profitieren.

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

Durch die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit machen die Bewerber deutlich, welchen Stellenwert Deutschland in ihrem Leben einnimmt, sei es aufgrund bereits bestehender familiärer Verbindungen, sei es aufgrund der Tatsache, dass es durch jahrelangen Aufenthalt zur neuen Heimat geworden ist.

Die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung ermöglicht es Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden, die hier aber über einen längeren Zeitraum ihren Wohnsitz hatten, deutscher Staatsbürger zu werden. Die Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, um in Deutschland leben oder arbeiten zu können. Sie bringt jedoch viele Vorteile mit sich, wie das Wahlrecht und die Möglichkeit, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, ohne dass ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung hierzu erforderlich wäre.

Deutscher Wohnsitz durch Investition

Aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke eröffnet Deutschland große Chancen für Investoren aus aller Welt. Eine Investition in Deutschland kann den Weg zu einem deutschen Wohnsitz und sogar zur Staatsbürgerschaft ebnen. Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet ihren Inhabern die Möglichkeit, in Deutschland (oder einem anderen EU-Land) dauerhaft zu leben und von dem ausgezeichneten deutschen Bildungssystem und dem hohen Lebensstandard zu profitieren.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet umfassenden Rechtsbeistand für alle, die durch Investitionen einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland (und gegebenenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft) erwerben möchten. Unsere Anwälte beraten Sie gerne hinsichtlich der Gründung von Investmentgesellschaften und möglicher Investitionen. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung des benötigten Aufenthaltstitels und die Erledigung sonstiger Formalitäten, damit Sie sich vollends auf den Einstieg in den deutschen Markt konzentrieren können.

Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland

Die deutsche Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ausländern zur Verfestigung ihres Aufenthalts in Deutschland erteilt wird. Sie erlaubt es, in Deutschland zu leben und zu arbeiten, sei es als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger. Darüber hinaus gewährt eine solche Aufenthaltserlaubnis ihrem Inhaber das Recht auf Freizügigkeit, womit er jederzeit und ohne Einschränkungen ein- und ausreisen kann.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung kann auf verschiedene Weise zustande kommen und richtet sich nach dem Aufenthaltstitel, mit dem die Person nach Deutschland gekommen ist. Die Blaue Karte EU beispielsweise gewährt ihrem Inhaber in weniger als vier Jahren einen Daueraufenthalt. Sie kann sogar nach 21 Monaten zu einem Daueraufenthalt führen, wenn ihr Inhaber über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung gilt als unabdingbare Voraussetzung für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland. Die Beantragung kann sich allerdings in Einzelfällen problematisch gestalten, weswegen der Rechtsbeistand eines erfahrenen Anwalts zu empfehlen ist.

Sollten Sie einen Daueraufenthalt in Deutschland planen, erläutern wir Ihnen gerne die Voraussetzungen für die benötigte Aufenthaltsgenehmigung und übernehmen in Ihrem Auftrag die gesamte Antragstellung, damit es hier nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.

Relocation-Services | Umzug nach Deutschland

Unser Team für Einwanderungsrecht unterstützt Berufstätige bei ihrem Umzug nach Deutschland. Wir beraten Sie nicht nur in Bezug auf Aufenthaltsgenehmigungen und Visa, sondern bieten auch maßgeschneiderte Relocation-Services an. Die Kanzlei Schlun & Elseven kümmert sich unter anderem um die Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Wohnungssuche und, wenn nötig, um die Suche der richtigen Schule. Ein Umzug in ein anderes Land stellt eine große Herausforderung dar, stehen diesem Vorhaben nicht selten organisatorische und bürokratische Hürden im Weg. Eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt kann sich in einer solchen Situation als sehr hilfreich erweisen.

Als Full-Service-Kanzlei beraten wir Sie auch gerne in Bezug auf Immobilien und Städte in Deutschland, die sich für Sie als Wohnsitz am besten eignen dürften. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Familienzusammenführung. Unsere Anwälte klären für Sie gerne sämtliche Formalitäten und versicherungsrechtliche Fragen, damit Sie sich mit Ihrer Familie in der neuen Umgebung gut einleben können.

Die unzähligen dankbaren Mandanten aus aller Welt, mit denen wir erfolgreich zusammenarbeiteten, sind der beste Beweis dafür, dass sich hohe Kompetenz und unermüdliches Engagement auszahlen.

    Aufenthaltsgenehmigungen für Sportler, Berufspendler und Ärzte

    Für Sportler, Ärzte und Berufspendler kommen verschiedene Visa in Betracht. Solche Drittstaatsangehörige, die in Deutschland arbeiten, aber ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat haben und mindestens einmal pro Woche dorthin zurückkehren, gelten nach dem deutschen Recht als Grenzgänger. Für diese Arbeitnehmer können sich Schwierigkeiten bei der Sozialversicherung, der Steuerpflicht und der Kfz-Zulassung ergeben. In § 12 der Aufenthaltsverordnung ist eine Grenzübertrittsbescheinigung vorgesehen, die es Grenzgängern erleichtern soll, einen Aufenthaltstitel und eine Beschäftigungserlaubnis in Deutschland zu erhalten.

    Für reglementierte Berufe wie Ärzte, Krankenschwestern, Apotheker, Architekten und Lehrer gelten bei der Einreise nach Deutschland besondere Anforderungen. Das deutsche Gesundheits- und Bildungssystem ist stark unterbesetzt, weshalb eine Nachfrage nach ausländischen Fachkräften besteht. Die Bildungssysteme unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Aus diesem Grund muss Deutschland sicherstellen, dass das berufliche Qualifikationsniveau der einreisenden Fachkräfte dem erforderlichen Standard entspricht. Zu diesem Zweck wurde 2015 ein neues Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen von Nicht-EU-Bürgern und EU-Bürgern (nach § 17 des Aufenthaltsgesetz, in Verbindung mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) in Deutschland eingeführt.

    Kurzzeit-Visa | Schengen-Visum | Business-Visum-Anträge

    Deutschland ist als mächtigste Wirtschaftskraft in Europa auf Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften angewiesen, weshalb Kurzzeitvisa bei Personen, die von außerhalb der Europäischen Union kommen, als Aufenthaltstitel häufig Verwendung finden. Im Rahmen unserer Rechtsberatung empfehlen wir unseren Mandanten die Form von Kurzzeitvisa (z. B. Schengen-, Geschäftsvisum), die für ihre Zwecke am geeignetsten erscheint. Kurzzeitvisa können für eine Vielzahl von Zwecken wie Geschäftsreisen, Handelskonferenzen, Sportveranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen sowie für Familienbesuche verwendet werden. Unsere Anwälte arbeiten täglich mit Menschen zusammen, die nach Deutschland einreisen wollen, und unterstützen diese bei der Antragstellung. Auf diese Weise stellen sicher, dass keine Fristen versäumt werden und dass die richtigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

    Unser Team unterstützt Sie bei allen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Schengen-/Geschäftsvisum. Falls Sie aufgrund unvorhergesehener Ereignisse Ihren Aufenthalt in Deutschland verlängern müssen, beraten unsere Anwälte Sie zu Ihren rechtlichen Optionen. Zu beachten ist dabei, dass die Beurteilung von Einzelfällen durch die deutschen Behörden sehr zeitaufwendig sein kann, sodass sich solche Verzögerungen auf Ihre Situation nachteilig auswirken können. Sollte Ihr Aufenthalt in Deutschland über die Gültigkeitsdauer Ihres Visums oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus gehen, kann dies zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren, um umfassende Rechtsberatung bezüglich Kurzzeitvisa zu erhalten.

    Unsere Kanzlei bietet zudem umfassende Rechtsberatung bezüglich der Beantragung von Visa für medizinische Behandlungen an. Ein solches Visum ermöglicht es Nicht-Deutschen oder Nicht-EU-Bürgern, zur medizinischen Behandlung nach Deutschland zu kommen. Unabhängig davon, ob es sich um Transport, Übersetzung, Unterkunft oder andere Aspekte handelt – Schlun & Elseven bietet Ihnen den Service, den Sie gerade benötigen.

    Aktuelles im Ausländer- und Aufenthaltsrecht

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