Rechtsanwalt für Business Immigration

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt
für
Business Immigration

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Planen Sie eine Stelle in Ihrem Unternehmen mit einer ausländischen Fach- oder Führungskraft zu besetzen? Oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens in Deutschland zu gründen? Geschäftskunden, die eine Unternehmensexpansion nach Deutschland erwägen, stehen regelmäßig vor der Herausforderung, einen verlässlichen Partner für die vielfältigen und juristisch komplexen Anliegen Ihres Unternehmens zu finden.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich der Business Immigration an. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise in allen unternehmens- und einwanderungsrechtlich relevanten Themenbereichen, ebenso wie eine fundierte Kenntnis der Behördenpraxis. Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Ausländerbehörden ermöglicht es uns, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei sämtlichen Antragsverfahren zu gewährleisten. Nutzen Sie unsere Fachkompetenz und betrauen Sie uns mit Ihren einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten, um sich gänzlich auf die Leitung Ihres Unternehmens konzentrieren zu können.

Business Immigration Services
— für Unternehmen und Konzerne

Sie sind Geschäftsführer eines Unternehmens und möchten so schnell wie möglich qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland beschäftigen? Unsere Anwälte für Einwanderungsrecht übernehmen für Sie gerne die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und sorgen für die Klärung aller einwanderungsrechtlichen Fragen, um den reibungslosen Betrieb Ihres Unternehmens zu ermöglichen.

Business Immigration nach Deutschland
— für Investoren und Unternehmer

Sie sind Unternehmer/Entrepreneur oder Investor und möchten sich dauerhaft in Deutschland niederlassen? Durch den Erwerb oder die Gründung eines Unternehmens können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten. Unser Rechtsteam für Business Immigration unterstützt Sie gerne bei dem entsprechenden Antragsverfahren.

Deutsche Business Immigration Services für Unternehmen

Deutschland ist nach wie vor die stärkste Wirtschaft in Europa und eines der weltweit führenden Exportländer. Zudem ist Deutschland weltweit führend in der verarbeitenden Industrie, im Maschinenbau sowie in der chemischen Industrie. Als Wirtschaftsstandort rüstet es sich für die Zukunft mit einer verstärkten Ausrichtung auf erneuerbare Energien. Der heimische Arbeitsmarkt ist allerdings nicht mehr ausreichend, um die benötigten Fachkräfte zu finden, weshalb der internationale Arbeitsmarkt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dies setzt jedoch voraus, dass diese einen starken Rechtspartner an ihrer Seite haben, der sich zuverlässig um alle ausländerrechtlichen Aspekte bezüglich der Einstellung einer Fachkraft aus dem Ausland kümmert. Neben einer kompetenten Beratung und Vertretung im deutschen Zuwanderungsrecht bietet unsere Kanzlei umfangreiche Dienstleistungen für den Bereich Business Immigration.

Unternehmensexpansion nach Deutschland

Die Expansion eines etablierten Unternehmens nach Deutschland ist selbst für die erfahrensten Geschäftsleute eine Herausforderung. Der deutsche Markt ist sehr lukrativ, kann aber aufgrund der hier einzuhaltenden Formalitäten auch eine Vielzahl von Fallstricken bereithalten. Die Entscheidung über die richtige Organisationsstruktur Ihres Unternehmens ist ein entscheidender Schritt bei der Verfolgung Ihres Zieles, sich in Deutschland niederzulassen. Unsere Anwälte bieten Ihnen eine fachkundige Analyse sowie spezialisierte Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Unternehmensexpansion nach Deutschland möglichst komplikationslos verläuft.

Unsere Anwälte bieten eine gründliche Due-Diligence-Prüfung sowie eine sorgfältige Beratung, die auf jahrelanger Erfahrung bezüglich der Analyse von M&A-Transaktionen beruht. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ist notwendig, um zu gewährleisten, dass während der Verhandlungen keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftauchen. Im Anschluss daran erarbeiten unsere Anwälte  – unter Berücksichtigung der jeweiligen Ziele und Strukturen Ihres Unternehmens – die für Sie geeignetste Form der Transaktion.

Eine weitere Option, um Ihr Vorhaben nach Deutschland zu expandieren, erfolgreich umzusetzen, ist der Kauf einer fertigen Vorratsgesellschaft. Ein solcher Erwerb hat den Vorteil, dass Sie eine bereits am Markt etablierte Gesellschaft übernehmen und Ihnen damit der bürokratische Aufwand der Unternehmensgründung erspart bleibt. Nach dem Kauf der Gesellschaft kümmern sich unsere Anwälte selbstverständlich um alle erforderlichen Formalitäten, damit Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist.

Relocation Services für Unternehmen

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, deren Transfer nach Deutschland bevorsteht, einen umfassenden Relocation Service an. Unabhängig davon, ob es sich um Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, Unterstützung bei der gewerblichen- und steuerlichen Registrierung, die Wohnungssuche, die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter am neuen Wohnort in Deutschland, die Übersetzung von amtlichen Dokumenten oder um die individuelle Hilfestellung an Ihrem neuen Standort handelt – unser Team ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für den Transfer Ihrer Mitarbeiter nach Deutschland. Zu dieser maßgeschneiderten Unterstützung gehört auch umfassende Auskunft über Versicherungen, Kindergeld und andere Sozialleistungen, Schulmöglichkeiten in Deutschland, die Anmeldung zu Sprachkursen sowie allgemein das Knüpfen von nützlichen Kontakten in Ihrer Umgebung.

    Arbeitsvisa: ICT-Karte und Fachkräfte-Einwanderungsgesetz (FEG)

    All denen, die sich entschlossen haben, zu Arbeitszwecken nach Deutschland zu ziehen, bietet unser Anwaltsteam für Einwanderungsrecht die erforderliche Beratung und Unterstützung. Unsere Anwälte beraten zu den Möglichkeiten, die Fachkräften nach dem deutschen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz (FEG) offenstehen, ebenso wie zu den Aufenthaltsgenehmigungen für Grenzgänger. Darüber hinaus unterstützen wir einzelne Mandanten als auch Unternehmen im Ganzen bei der Beantragung der ICT-Karte, um für einen reibungslosen Transfer ihrer Mitarbeiter zu sorgen.

    Die ICT-Karte ermöglicht Fachkräften den einfachen Abteilungswechsel innerhalb ihres Unternehmens. Bei einer solchen Versetzung werden Nicht-EU-Beschäftigte in europäischen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen des Unternehmens eingesetzt. Eine solche Regelung richtet sich vor allem an erfahrene Führungskräfte und Spezialisten.

    Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz ist ein neuer Rechtsakt, der es Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, eine geeignete Stelle in Deutschland anzutreten. Qualifizierte Fachkräfte werden darin definiert als Personen, die

    • eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder einen ausländischen Berufsabschluss haben, der einem in Deutschland erworbenen gleichwertig ist, oder
    • über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss verfügt, der anerkannt oder sonst mit einem deutschen Hochschullabschluss vergleichbar ist.

    Die Anerkennung der Berufsausbildung ermöglicht geeigneten Bewerbern, die möglicherweise keinen Hochschullabschluss haben, die Bewerbung auf qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland. Das Nicht-Erfordernis eines Hochschulabschlusses ist einer der Unterschiede zwischen dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz und den Anforderungen der Blauen Karte EU.

    Blaue Karte EU: Rechtsberatung zum Antragsverfahren

    Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Personen aus Drittstaaten und an Personen in Bereichen mit Arbeitskräftemangel. Deutschland ist das EU-Land, das seit der Einführung der Blauen Karte EU die meisten Aufenthaltstitel dieser Art erteilt hat. Inhaber einer Blauen Karte EU haben die Möglichkeit, innerhalb der EU frei zu reisen, die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Bürger des jeweiligen Landes zu erhalten und ihre Familienangehörigen mitzubringen. Die folgenden Bedingungen müssen von Antragstellern erfüllt werden:

    • Besitz eines deutschen oder akkreditierten ausländischen Hochschulabschlusses, der mit einem deutschen vergleichbar ist,
    • Angebot eines Arbeitsplatzes in Deutschland, der die geforderte Verdienstgrenze erreicht oder
    • das Angebot eines Arbeitsplatzes in einem Bereich, in dem in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden (Wissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte), der eine niedrige Verdienstgrenze aufweist.

    Wenn Ihr Unternehmen Spezialisten und Experten beschäftigt, die die Blaue Karte EU nutzen, dann stehen Ihnen unsere Anwälte für Einwanderungsrecht als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in Bezug auf das dazugehörige Antragsverfahren und können diese zuverlässig überwachen. Durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen über alle Änderungen oder Anpassungen dieses Aufenthaltstitels informiert bleibt.

    Einwanderung und Familienzusammenführung

    Die Familienzusammenführung ist regelmäßig ein mit zu berücksichtigender Aspekt bei der Einstellung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU. Ein geregeltes Familienleben führt in der Regel zu motivierteren sowie produktiveren Mitarbeitern und trägt zu einem besseren Arbeitsumfeld bei.

    Die Bearbeitung von Visumanträgen und die Klärung der Voraussetzungen für die Familienzusammenführung in Deutschland kann allerdings sehr zeitaufwendig sein. Die Anforderungen an die Familienzusammenführung können je nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem betreffenden Familienmitglied und je nach dem Visa-Status des Antragstellers sehr unterschiedlich ausfallen. Unsere Anwälte kümmern sich um die Belange Ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung und der Einhaltung aller Antragsvoraussetzungen, sodass Sie sich vollends auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

    Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft

    Ganz gleich, ob aufgrund der Abstammung, der langen Aufenthaltsdauer oder durch Heirat – die Kanzlei Schlun & Elseven unterstützt Mandanten aus aller Welt bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit. Ein solcher Schritt erlaubt es Ihnen, nach Deutschland zu kommen und sich hier dauerhaft aufzuhalten sowie eine Beschäftigung aufzunehmen, ohne dass es hierfür einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Visums bedürfte.

    Der Weg, um festzustellen, ob eine Person berechtigt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer Abstammung zu beantragen, kann allerdings sehr komplex und zeitaufwendig sein. Die Beschaffung der erforderlichen Dokumente sowie die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen sollten daher nach Möglichkeit von erfahrenen Anwälten begleitet werden. Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit unserem Team stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen stets über die neuesten Entwicklungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht informiert bleibt.

    Unsere Anwälte betreuen selbstverständlich auch Anträge auf die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Aufenthaltsgesetz. Die deutsche Staatsbürgerschaft steht all denjenigen offen, die lang genug in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, und ist in § 10 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) geregelt. Demnach können sich Personen, die über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für Deutschland verfügen, nicht vorbestraft sind und seit acht Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland leben, um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann zudem auch durch Heirat erworben werden. Aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen über die doppelte Staatsbürgerschaft kann es allerdings erforderlich sein, Ihre vorherige Staatsbürgerschaft aufzugeben.

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnisse

    Die deutsche Daueraufenthaltserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ausländern zur Verfestigung ihres Aufenthalts in Deutschland erteilt wird. Sie erlaubt es, ohne Einschränkungen in Deutschland zu leben und zu arbeiten sei es als Angestellter oder als Selbstständiger. Für die Mitarbeiter eines Unternehmens bedeutet die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, dass sie ihre Aktivitäten in dem Wissen planen können, langfristig in Deutschland bleiben zu dürfen.

    Die Daueraufenthaltsgenehmigung kann auf verschiedene Art und Weise erteilt werden. Die Berechtigung zum Daueraufenthalt richtet sich zudem nach dem Aufenthaltstitel, mit dem die Person erstmals nach Deutschland gekommen ist. Die Blaue Karte EU beispielsweise gewährt ihrem Inhaber in weniger als vier Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung und kann sogar nach 21 Monaten zu dieser führen, wenn ihr Inhaber die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzt.

    Wenn Ihr Unternehmen professionelle Rechtsberatung zum Thema Daueraufenthalt benötigt, dann ist Schlun & Elseven Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter über die rechtlichen Möglichkeiten, die ihnen hier zur Verfügung stehen, umfassend informiert bleiben. Unser Team klärt Sie gerne über die Voraussetzungen für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf und betreut alle Ihre Anträge, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

    Business Visa für Kurzaufenthalte

    Das Geschäftsvisum wird sowohl für Kurzaufenthalte in Deutschland als auch für den Fall verwendet, dass eine berufstätige Person zu einer Konferenz, Messe, einem Seminar oder zu anderen geschäftsbezogenen Zwecken nach Deutschland einreisen möchte. Sollten Sie ein solches Visum kurzfristig benötigen, stehen Ihnen unsere Anwälte jederzeit unterstützend zur Seite, um Ihnen einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.

    Die Anwälte von Schlun & Elseven geben Ihnen eine klare Orientierung, welche formalen Voraussetzungen und Fristen einzuhalten sind, und sorgen dafür, dass es bei der Bearbeitung Ihres Antrag zu keinerlei Verzögerungen kommt. Auch bei Schwierigkeiten, ins Heimatland zurückzukehren und/oder einem gerade ablaufenden Geschäftsvisum, stehen wir Ihnen bei der Verlängerung Ihres Visums gerne zur Seite.

    Business Immigration für Investoren und Unternehmer

    Als größte Volkswirtschaft Europas und eines der beliebtesten Einwanderungsziele der Welt ist Deutschland besonders attraktiv für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit im Ausland ausweiten möchten. Dank seiner zentralen Lage in Europa und als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland der ideale Standort, wenn es um die Expansion von Unternehmen und Nutzung von Vorteilen der Business Immigration geht.

    Sollten Sie diesbezüglich persönliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht sich an uns zu wenden. Unsere Kanzlei ist im Aufenthalts- und Einwanderungsrecht spezialisiert, verbindet dieses Fachwissen aber auch mit fundierter Expertise in einer Vielzahl von unternehmensrelevanten Rechtsgebieten, einschließlich dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht.

    Einwanderung nach Deutschland als Unternehmer bzw. Investor

    Die Förderung von Innovation und Unternehmertum ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Unternehmensgründer, Einzelunternehmer, Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften werden hier durch § 21 AufenthG besonders privilegiert. Gemäß diesem Paragrafen muss vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis das Unternehmenskonzept sorgfältig geprüft und an die Anforderungen des Gesetzes angepasst werden. Diese Vorbereitungen sind daher zeitaufwendig, zahlen sich jedoch in der Regel aus.

    Selbstständige können unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit die beabsichtigte Selbstständigkeit nach deutschem Recht anerkannt wird, muss sie jedoch vor allem die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

    • Es muss einem wirtschaftlichen Interesse oder regionalen Bedarf entsprechen.
    • Sie muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.
    • Die Finanzierung muss durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert sein.

    Ob diese Bedingungen erfüllt sind, wird von der zuständigen Behörde anhand einer Reihe von Kriterien beurteilt, z.B.:

    • die Tragfähigkeit des zugrunde liegenden Geschäftsplans,
    • die einschlägige Geschäftsführung des Antragstellers,
    • die Höhe der in Deutschland zu investierenden Mittel,
    • die Auswirkungen der Unternehmen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation,
    • der Beitrag des Projekts zu Innovation und Forschung.

    Für Absolventen von Ausbildungsgängen oder solche mit einem deutschen Hochschulabschluss sowie für in Deutschland tätige Forscher und Wissenschaftler gelten vereinfachte Anforderungen. In diesem Fall muss der Antrag nicht jede der oben genannten Anforderungen erfüllen, solange die beabsichtigte Tätigkeit mit der erworbenen Qualifikation in engem Zusammenhang steht.

    Vorteile einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 des Aufenthaltsgesetz

    Selbständige mit einem tragfähigen Geschäftsplan müssen weder deutsche Sprachkenntnisse noch besondere berufliche Qualifikationen vorweisen. Außerdem gilt für sie keine Mindestinvestitionssumme. Darüber hinaus ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG mit der Perspektive einer dauerhaften Niederlassung in Deutschland verbunden. Der Selbstständige kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und bereits nach sechs Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Außerdem erwerben der Ehegatte und die minderjährigen Kinder mit dieser Aufenthaltserlaubnis auch das Recht auf Familiennachzug.

    Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige

    Da die zuständige Behörde die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit regelmäßig einer eingehenden Prüfung unterzieht, empfiehlt es sich, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels für Selbstständige in folgenden Schritten vorzugehen:

    • Zunächst muss die Geschäftsidee an die rechtlichen Anforderungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes angepasst werden.
    • Neben einem allgemeinen Firmenprofil verlangt die zuständige Behörde in der Regel ein Geschäftskonzept, einen Kapitalbedarfsplan und einen Finanzierungsplan. Der Businessplan muss daher möglichst schlüssig und detailliert sein.
    • Der Businessplan wird dann in Absprache mit der regionalen Industrie- und Handelskammer überarbeitet, bevor der D-Visa-Antrag eingereicht wird.
    • Schließlich muss das Unternehmen entsprechend gegründet werden (z.B. GmbH als deutsches Pendant zur Ltd).
    • Nach Erteilung des Visums und der Einreise nach Deutschland kann die Anmeldung bei der örtlichen Ausländerbehörden erfolgen.
    • Als letzter Schritt erfolgt die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG, bei der alle notwendigen Unterlagen zum Unternehmen vorgelegt werden müssen.

    Die Kanzlei Schlun & Elseven hat bis heute unzählige Mandanten aus aller Welt bei der Unternehmensgründung erfolgreich unterstützt und verfügen daher über umfassende Erfahrung in diesem Bereich. Wenden Sie sich an unser Team, um von einer gleichermaßen kompetenten wie engagierten Unterstützung durch unsere Anwälte zu profitieren.

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    Praxisgruppe für Business Immigration

    Aykut Elseven

    Rechtsanwalt | Managing Partner

    Jens Schmidt

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    Daniel Schewior

    Rechtsanwalt

    Nicole Eggert

    Rechtsanwältin

    Rechtsanwalt Martin Halfmann

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    Rechtsanwalt Samir Muratovic

    Rechtsanwalt

    Rechtsanwältin Sandra Zimmerling

    Rechtsanwältin

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