Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet gleichermaßen kompetente wie engagierte Rechtsberatung im Strafrecht an – sowohl für Privatpersonen als auch für Business Clients. Unser Team für Strafrecht vereint erfahrene Strafverteidiger, darunter solche mit staatsanwaltlicher Erfahrung. Unsere Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet umfassen die gesamte Bandbreite des Strafrechts.
Als international tätige Full-Service-Kanzlei vertreten wir ebenfalls Mandanten, die vom Auslieferungs- bzw. Interpol-Verfahren betroffen sind. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden und Expertise im (Wirtschafts-)Strafrecht gewährleisten wir unseren Mandanten einen hochqualitativen Rechtsbeistand. Unsere Anwälte bemühen sich nach Möglichkeit um Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Sollte sich ein Prozess dennoch nicht vermeiden lassen, sorgen wir mit einer passgenau zugeschnittenen Strategie für das bestmögliche Ergebnis. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu unseren Rechtsdienstleistungen und Ihren rechtlichen Möglichkeiten zu erfahren. Mit Schlun & Elseven wissen Sie einen kompetenten sowie engagierten Rechtspartner an Ihrer Seite, der dafür sorgt, dass Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Rechtliche Beratung und Verteidigung durch Schlun & Elseven
Als Full-Service-Kanzlei bieten wir Privatpersonen eine umfassende Beratung sowie Vertretung im Strafrecht an. Unsere Dienstleistungen umfassen die gesamte Bandbreite des Strafrechts: Ganz gleich, ob Ihr Fall einen direkten Bezug zu Ihrer Person bzw. Ihrem Vermögen aufweist, oder es sich um ein Delikt handelt, bei dem Technik, Verkehrsmittel oder Drogen involviert sind – unsere Anwälte unterstützen Sie mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger.
Sollte ein Ermittlungsverfahren gegen Sie bereits anhängig sein und Ihnen eine Untersuchungshaft drohen bzw. sollten Sie eine Durchsuchung Ihrer Privat- bzw. Geschäftsräume befürchten, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Für Opfer einer Straftat ebenso wie für Beschuldigte ist es von entscheidender Bedeutung, dass unverzüglich, aber auch mit Bedacht auf die gegebene Situation reagiert wird – insbesondere im Hinblick auf die Beweissicherung. Auch für den Fall, das Sie ein bestehendes Gerichturteil anfechten wollen, sind wir der richtige Ansprechpartner: Unsere Anwälte verfügen über langjährige Verhandlungserfahrung sowohl in Instanz- als auch in Revisionsverfahren, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Betrug: Rechtsberatung und Strafverteidigung
Betrugsvorwürfe können sich sowohl auf persönlicher als auch auf beruflicher Ebene rufschädigend auswirken. In solchen Situationen stehen Ihnen die erfahrenen Strafverteidiger von Schlun & Elseven für eine individuelle Verteidigung zur Seite. Unser Anwaltsteam berät Sie zum deutschen Strafverfahren und erklärt Ihnen, was Sie bei einem Prozess erwartet. Wir analysieren Ihren Fall gründlich und bieten Ihnen Lösungen, die sorgfältig auf die Besonderheiten Ihres Falles abgestimmt sind, um so das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Eine sorgfältige vorprozessuale Planung erweist sich oft als entscheidend für den Ausgang eines Strafverfahrens. Aus diesem Grund ist es im Falle einer Strafanzeige von entscheidender Bedeutung, umgehend einen Anwalt zu kontaktieren. Schlun & Elseven gewährleistet Ihnen eine höchst akkurate Vorbereitung Ihres Falles und erläutert Ihnen selbstverständlich auch alle wichtigen Aspekte des Strafverfahrens.
Unsere Anwälte beraten Mandanten auch in folgenden Fällen von Betrug:
- Subventionsbetrug,
- Bitcoin- und Kryptowährungsbetrug,
- Anlagebetrug und
- Prozessbetrug.
Brandstiftung: Rechtsbeistand bei Verdacht
Als Brandstiftung wird im Allgemeinen vorsätzliches bzw. böswilliges Inbrandsetzen von Eigentum bezeichnet. Da es bei dieser Straftat eine Reihe von komplexen Straftatbeständen und unterschiedlichen Haftungsgraden gibt, ist es im Falle einer Anschuldigung von entscheidender Bedeutung, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zurate zu ziehen. Dies ist umso dringender zu empfehlen, als Brandstiftungsfälle in der Regel sehr aufsehenerregend sind und ein unbegründeter Verdacht irreparable Rufschädigung zur Folge haben kann.
Schlun & Elseven unterstützt Sie bei Verdacht auf folgende Straftaten:
- versuchte Brandstiftung,
- schwere Brandstiftung,
- Tod durch Brandstiftung,
- Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Brandstiftung,
- Verstärkung eines Brandes,
- Versicherungsbetrug mit Bezug zu Brandstiftung.
Cyberkriminalität: Prävention und Verteidigung
Die technologischen Veränderungen und Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben vieles in unserem Leben beeinflusst, so auch die Erscheinungsformen von Kriminalität. Betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit Cyberkriminalität nehmen stetig zu. Sollten Sie Opfer einer solchen Betrugshandlung oder eines anderen Deliktes der Cyberkriminalität geworden sein, ist es äußerst ratsam, sich umgehend von einem Anwalt beraten zu lassen. Unsere Anwälte werden Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und gemeinsam mit Ihnen Ihr weiteres Vorgehen beraten.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Anschuldigungen und Ermittlungen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität an die falsche Person gerichtet werden. In solchen Fällen empfiehlt sich die sofortige Kontaktaufnahme zu einem Anwalt für Strafrecht, um sicherzustellen, dass der Fall Ihr Ansehen nicht dauerhaft beschädigt. Ganz gleich, ob bei Anschuldigungen wegen Cyberstalking, Online-Belästigung, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten im Internet – unsere Anwälte beraten und verteidigen Ihre Rechte mit dem nötigen Engagement. Wenden Sie sich an unser Rechtsteam, um mehr über unsere Leistungen bezüglich der Cyberkriminalität zu erfahren.
Drogenbesitz und Rauschgiftdelikte: Rechtsberatung und Strafverteidigung
Wer im Verdacht steht, sich des Besitzes von Drogen oder eines Rauschgiftdeliktes schuldig gemacht zu haben, wird nach deutschem Recht grundsätzlich zur Verantwortung gezogen. Die Schwere der Anklage hängt von der Art der Droge, der Art der Straftat und beispielsweise der Frage ab, ob die Tat gewerbsmäßig oder für den persönlichen Gebrauch begangen wurde. Bei der Art der Droge gibt es beispielsweise einen erheblichen Unterschied zwischen dem Besitz von Marihuana und dem Besitz von Kokain zum Eigengebrauch.
Der Vorwurf eines Drogendelikts kann das berufliche und private Leben einer Person enorm beeinträchtigen. Die Frage, wie man sich in solchen Situationen verhalten soll, kann für viele Betroffenen erst mal schwierig zu beantworten sein, weshalb die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Strafverteidiger der beste Weg ist, um in einem solchem Fall sich selbst und seine Rechte zu schützen.
Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei, zu deren Kompetenzbereich das Betäubungsmittelrecht gehört, sind wir imstande, einen gleichermaßen fachkundigen wie engagierten Rechtsbeistand bei sämtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu Drogen und Rauschmitteln zu gewährleisten. Sobald wir mit Ihrem Fall betraut werden, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleiben, und bemühen uns, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Ehrdelikte: Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung
Diffamierende Äußerungen – ob schriftlich oder mündlich – können anderen Personen einen erheblichen Schaden zufügen. Bleiben verleumderische Aussagen unwidersprochen, können sie die berufliche Laufbahn und das Privatleben des Betroffenen ernsthaft beeinträchtigen. Falsche Anschuldigungen bezüglich Straftaten oder Fehlverhalten am Arbeitsplatz können schwerwiegende Folgen haben – ebenso wie Lügen bezüglich des Privatlebens einer Person. Damit solche Vorfälle gar nicht erst solche bedrohlichen Ausmaße annehmen, ist es notwendig, bei Kenntnisnahme einen fachkundigen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Bei der Interessenabwägung muss allerdings auch die im Art. 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungs- und Pressefreiheit berücksichtigt werden. Der Schutz vor Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede darf nicht in unverantwortlicher Weise dazu benutzt werden, meinungsbildende Debatten und Diskussionen zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angelegenheiten, die einflussreiche Persönlichkeiten wie Politiker und Ereignisse von öffentlichem Interesse betreffen. Folglich stellt sich hier regelmäßig die Frage, wie ein fairer Ausgleich der konkurrierenden Interessen zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und dem Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit erreicht werden kann.
Ganz gleich, ob bei Fällen von übler Nachrede, Diffamierung, Verleumdung oder Beleidigung – unsere Anwälte setzen sich für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen als Opfer bzw. Beschuldigte/r stets gewahrt bleiben.
Erpressung: Rechtsbeistand bei Verdacht
Unter Erpressung versteht man eine vorsätzliche Vermögensbeschädigung durch Nötigung. Im Falle einer Verurteilung droht hier – je nach Schwere der Tat – eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Das Gesetz sieht allerdings für „besonders schwere Fälle“ einen deutlich höheren Strafrahmen vor. So beispielsweise, wenn es sich bei den Tätern um Mitglieder einer Bande oder des organisierten Verbrechens handelt. Bei der Strafzumessung finden strafschärfende Faktoren wie Gewalt und Gefahr Berücksichtigung.
Insbesondere auf Unternehmen kann sich die Erpressung rufschädigend auswirken, vor allem, wenn es sich bei den geleakten Informationen um kompromittierende Interna handelt. Erpresser versuchen in der Regel an wichtige Daten des Unternehmens zu gelangen. Oftmals sind das einfache Informationen wie E-Mail-Adressen und Kreditkartendaten von Geschäftskunden. Wenn sie diese Informationen jedoch gefunden haben, können sie dem Unternehmen mit der Veröffentlichung dieser drohen. Solche Drohungen richten sich zumeist eher gegen Unternehmen als Privatpersonen. Unser Team wird dabei sämtliche Möglichkeiten in Betracht ziehen, die Ihrem Unternehmen rechtlich zur Verfügung stehen. Sofern dies wünschenswert erscheint, werden wir uns um eine außergerichtliche Lösung Ihrer Angelegenheit bemühen. Ebenso stehen wir Privatpersonen in solchen Fällen beratend zur Seite.
Die Strafverteidiger der Kanzlei Schlun & Elseven verfügen über das nötige Fachwissen und langjährige Erfahrung im Umgang mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden, um gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und Ihnen Hinweise an die Hand zu geben, wie Sie sich gegen rufschädigende Vorwürfe wehren können. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte stets gewahrt bleiben.
Sexualdelikte: Vorwurf der sexuellen Belästigung
Anschuldigungen wegen Sexualdelikte werden heutzutage immer häufiger ausgesprochen. Diese können im Leben des Beschuldigten aber einen enormen Schaden anrichten, sollte er sich der mutmaßlichen Straftat nicht schuldig gemacht haben. Eine solche Angelegenheit ist für alle Beteiligten sehr heikel: Die bloße Äußerung eines Verdachts in der Öffentlichkeit ist zwar nicht mit einer Verurteilung gleichzusetzen, kann sich aber bei einem falschen oder auch im Umfang ungerechtfertigten Vorwurf rufschädigend auswirken und damit einen erheblichen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Wenn Sie der sexuellen Nötigung oder eines anderen Sexualdelikts beschuldigt werden, wenden Sie sich so schnell wie möglich an unser Anwaltsteam für Strafrecht.
Unsere Anwälte beraten regelmäßig Betroffene und unterstützen diese bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Tötungsdelikte: Fahrlässige Tötung | Totschlag | Mord
Als Kapitalverbrechen oder -delikte werden diejenigen Straftaten bezeichnet, die sich gegen das Leben richten. Dazu gehören vorsätzliche Tötungsdelikte wie etwas Mord und Totschlag sowie andere Formen der Tötung. Da es für Laien oftmals schwierig ist, den Unterschied zwischen den verschiedenen Tötungsdelikten zu fassen bzw. zu verstehen, ist es in solchen Fällen besonders wichtig, einen in seinem Fachgebiet erfahrenen und sachkundigen Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben.
In keinem anderen Bereich ist der Druck auf die Strafverfolgungsbehörden größer. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen der Straftat und des öffentlichen Drucks ist der Blick der Strafverfolgungsbehörden und des Gerichts nicht selten getrübt. Wenn der Druck von außen die Entscheidungsfindung beeinflusst, sind jedoch Fehler vorprogrammiert. Es ist die Aufgabe des Strafverteidigers, auf solche Fehler hinzuweisen, damit letztlich eine gerechte Entscheidung gefällt wird.
Verkehrsrecht: Fahr- und Verkehrsverstöße
Ob ein Verstoß als strafbar oder als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird, hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Falls ab. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle, wie z.B. die Frage, ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt, wieviel Alkohol bei einer Trunkenheitsfahrt konsumiert wurde und ob es bei dem Verkehrsunfall Verletzte gab. In Verwaltungsverfahren können hohe Strafen verhängt werden, darunter hohe Geldstrafen und Fahrverbote von bis zu mehreren Monaten. In Strafverfahren drohen allerdings erheblich höhere Strafen, unter anderem Haftstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.
In Deutschland begangene Verkehrsverstöße können Sie auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets beeinträchtigen. So hat ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot in der Regel auch nach der Rückkehr in Ihr Heimatland weitreichende Konsequenzen. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, wenden Sie sich an uns, um Ihren Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.
Vertretung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht
Unser Strafrechtsteam berät Mandanten zu allen Fragen des Wirtschafts- sowie Umweltstrafrechts. Als Full-Service-Kanzlei sorgen wir selbstverständlich dafür, dass Ihr Unternehmen in jeder Phase Ihres Verfahrens eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Betreuung erhält.
Ganz gleich, ob es in Ihrem Fall um Betrug, Steuerdelikt, Unterschlagung, Geldwäsche oder eine andere strafrechtlich relevante Handlung geht – Sie können sich stets sicher sein, dass Ihre Angelegenheit von ausgewiesenen Experten für Strafrecht betreut wird, die auf fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrungswerte zurückgreifen können. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zur Abwehr von kriminellen Handlungen.
Unsere Praxisgruppe für Wirtschaftsstrafrecht unterstützt ihr Unternehmen bei Verdacht auf folgende Straftaten:
Nationale und internationale Strafverfahren: Was wir für Betroffene tun
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in jeder Phase Ihres Strafverfahrens sowie -prozesses unterstützend zur Seite. Wir erläutern Ihnen auch gerne, wie Sie bei bloßem Verdacht, straffällig geworden zu sein, am besten vorgehen und wie Sie gegebenenfalls auf eine Anklageschrift reagieren sollten. Im Falle eines Strafprozesses verteidigen wir selbstverständlich Ihre Rechte und Interessen und sind für Sie auch in internationalen Fällen da. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu unseren Rechtsdienstleistungen, Ihren rechtlichen Möglichkeiten und der weiteren Vorgehensweisen in Ihrem Fall zu erfahren.
Strafverfahren: Die richtige Wahlverteidigung
Wer noch nie in ein Strafverfahren verwickelt war, für den stellt eine solche Situation eine enorme emotionale Belastung und eine juristische Herausforderung dar – nicht zuletzt aufgrund der Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörden und des strafrechtlichen Procedere. Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, können Hausdurchsuchungen, Verhöre und polizeiliche Vorladungen angeordnet werden. In dieser Zeit bereits einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, der sich sowohl durch Fachwissen als auch Engagement auszeichnet, ist ausschlaggebend für einen positiven Ausgang Ihres Falles.
Strafrechtsfälle folgen in der Regel bestimmten Mustern. So gibt es für jeden einzelnen Aspekt bestimmte Regeln – von der Ladung von Zeugen und Sachverständigen bis hin zur Vorlage von Beweismitteln und der Frage, ob eine Kaution zu zahlen ist. Wie ein Ermittlungs- und Hauptverfahren im Einzelnen abläuft und welche Rechte und Pflichten Sie dabei als Beschuldigte/r haben – dies erklären Ihnen gerne unsere erfahrenen Strafverteidiger. Wir setzen uns für Sie ein!
Durchsuchungen von Privat- und Geschäftsräumen
Die Kenntnis Ihrer Rechte als Beschuldigter bei Hausdurchsuchungen und polizeilichen Beschlagnahmungen ist von existenzieller Bedeutung. Wenn Sie das deutsche Strafrecht und Ihre Rechte nicht kennen und nicht wissen, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen, können Sie sich weiteren rechtlichen Problemen aussetzen. Darüber hinaus ist der Schritt des Staates, Ihr Eigentum zu durchsuchen, eine bedeutende Maßnahme, bei der die geltenden Regeln und Vorschriften eingehalten werden müssen. Werden diese Vorschriften von den Behörden nicht befolgt, kann der Beschuldigte seinerseits rechtliche Schritte einleiten.
Auch eine Prüfung durch die Steuerfahndung in Form einer Hausdurchsuchung kann für Unternehmen ein Problem darstellen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man sich von der Aussicht auf eine Untersuchung überfordert oder ängstlich fühlt, selbst wenn man sich seiner Unschuld bewusst ist. Steuerprüfungen können auch durch Fehler der Steuerbehörden oder durch Unregelmäßigkeiten in den Systemen ausgelöst werden. Eine fachkundige Beratung durch unsere Anwälte stellt sicher, dass Sie auf die anstehende Geschäfts- oder Hausdurchsuchung vorbereitet sind.
Ermittlungsverfahren und Untersuchungshaft
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens kann die Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl zur Inhaftierung des Beschuldigten (Untersuchungshaft) beantragen. Zwingende Voraussetzung für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls ist das Vorliegen eines Haftgrundes. Nach § 112 Abs. 2 StPO liegt ein Haftgrund z.B. dann vor, wenn der Beschuldigte
- flüchtig oder untergetaucht ist,
- Fluchtgefahr besteht oder
- die Gefahr einer Absprache besteht.
Die Untersuchungshaft stellt regelmäßig einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer Person dar und sollte daher nur dann angewendet werden, wenn sie gerechtfertigt und angemessen ist. Selbst wenn die richtigen Unterlagen vorhanden sind, ist es entscheidend, dass diese Maßnahmen korrekt durchgeführt werden.
Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserer Strafverteidigung ist der beste Weg, um sich effektiv gegen die Strafverfolgungsbehörden zu wehren. Denn nur Ihr Anwalt kann effektiv prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Inhaftierung überhaupt gegeben sind. Nicht selten stehen weniger belastende Maßnahmen zur Wahl, sodass die angegebenen Gründe für die Untersuchungshaft als unverhältnismäßig erscheinen und damit auch die Haft selbst.
Auslieferungsfälle und Interpol Notices
Aufgrund ihrer enormen juristischen Komplexität erfordern Auslieferungsfälle stets den Rechtbeistand eines erfahrenen Anwalts für Auslieferungsrecht. Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung in der Betreuung von internationalen Auslieferungsfällen – insbesondere von solchen, die mit der Löschung von Interpol Red Notices zusammenhängen. Dank der ausgezeichneten Expertise und unserer weltweiten Kontakte, ist es uns in unzähligen Fällen gelungen, Auslieferungsbeschlüsse unserer Mandanten erfolgreich anzufechten.
Mandanten, die von einem Auslieferungsverfahren bedroht sind, befinden sich in einer Ausnahmesituation, die oft ihr Leben, ihre Freiheit und körperliche Unversehrtheit betreffen. Eine Rechtsvertretung, die gleichermaßen kompetent wie engagiert ist, ist in solchen Fällen unabdingbar, damit ihre Rechte als Beschuldigte/r gewahrt bleiben. Auf die Anwälte von Schlun & Elseven ist in solchen Notsituationen stets Verlass.
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