Deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Wer unter seinen Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern deutsche Vorfahren nachweisen kann, ist nach deutschem Recht berechtigt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund von Abstammung setzt allerdings ein komplexes, mehrstufiges Procedere voraus. Eine der Herausforderungen besteht darin, alle für den Antrag erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen die Auswanderung deutscher Vorfahren weit zurückliegt, wirft die Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit Probleme auf.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob bei der Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, dem Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft oder der Beibehaltungsgenehmigung – unser Rechtsteam betreut Ihr Anliegen mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Beschaffung aller erforderlichen Dokumente. Unsere Anwälte für Staatsangehörigkeitsrecht verfügen über exzellente Expertise in diesem Bereich und langjährige Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden, um für einen komplikationslosen Ablauf Ihres Antragsverfahrens zu gewährleisten. Dabei sorgen wir für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Wir beraten Sie auch zu aktuellen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrechts insbesondere zu den Erfordernissen einer doppelten Staatsbürgerschaft. Unsere Anwälte klären Sie selbstverständlich auch darüber auf, inwieweit die neusten Entwicklungen sowie Auswirkungen auf Ihren Antrag sowie das Verfahren selbst haben können.

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
Dienstleistungen im Kontext

Der Nachweis der Abstammung als Anspruchsgrundlage | Die Unterlagen

Wie eingangs erwähnt stellt die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Abstammung ein komplexes, mehrstufiges Procedere dar. Sobald die Berechtigung festgestellt wurde, ist es wichtig, alle für den Antrag erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Die Unterlagen variieren allerdings von Fall zu Fall, umfassen in der Regel aber Folgendes:

  • Reisepass,
  • Personalausweis,
  • Dokumente zum Nachweis der Abstammung, wie z.B.:
    • Geburtsurkunde,
    • Heiratsurkunde,
    • Bescheinigung der Abstammung.
  • Führungszeugnis des Landes, in dem sich der Wohnsitz befindet,
  • Nachweis der Straffreiheit: Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von zwei oder mehr Jahren verurteilt worden sind, oder eine Sicherungsverwahrung verbüßt haben.

Die Beschaffung der benötigten Dokumente erfordert in der Regel rechtliche Unterstützung, insbesondere die Beschaffung von Geburts- und Heiratsurkunden in Deutschland. Unsere Anwälte unterstützen Mandanten bei diesem Vorhaben und sind mit den hier geltenden Anforderungen bestens vertraut.

Die Dokumente können im Original oder als notariell beglaubigte Kopien eingereicht werden. Sie müssen jedoch in deutscher oder unter Umständen auch in englischer Sprache abgefasst sein. Dokumente, die in anderen Sprachen verfasst wurden, müssen demnach von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Feststellung der Berechtigung aufgrund von Abstammung

Bei der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung reicht nicht allein die Abstammung von einem beliebigen deutschen Vorfahren. Die direkte familiäre Abstammung entscheidet darüber, ob ein Anspruch begründet werden kann. Das heißt, sofern Ihre Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern in Deutschland geboren wurden, ist es für Sie möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Die lückenlose Rekonstruktion der Familiengeschichte sowie die Klärung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Status Ihrer Vorfahren und damit die Frage, ob diese überhaupt einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft zulassen, ist in der Regel ein sehr komplexer Prozess. Die deutsche Staatsbürgerschaft kommt in folgenden Fällen in Betracht:

  • Ihren Vorfahren wurden unter der nationalsozialistischen Herrschaft zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die Staatsbürgerschaft entzogen.
  • Sie wurden vor 1975 als uneheliches Kind eines ausländischen Vaters und einer deutschen Staatsbürgerin geboren.
  • Sie wurden vor 1975 in einer Ehe zwischen einem deutschen Vater und einer ausländischen Mutter geboren.
  • Sie wurden vor dem 01.07.1993 von einer ausländischen Mutter geboren, Ihr Vater war am Tag Ihrer Geburt deutscher Staatsbürger, Sie wurden außerehelich geboren, und die Vaterschaft wird vor Ihrem 23. Geburtstag anerkannt.
  • Sie wurden nach 1975 als uneheliches Kind eines deutschen Elternteils geboren.
  • Ihre Mutter hat ihre deutsche Staatsangehörigkeit vor Ihrer Geburt durch Heirat mit einem Ausländer automatisch verloren.

Das Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist demnach recht begrenzt und hängt von einer Vielzahl von Voraussetzungen ab. Sofern Sie jedoch eine der oben geschilderten Fälle erfüllen, empfehlen wir Ihnen, sich an unsere erfahrenen und qualifizierten Anwälte für Einwanderungsrecht zu wenden.

Zu beachten ist, dass die vorherigen Anforderungen wie eine enge Beziehung zu Deutschland oder die Beherrschung der deutschen Sprache nicht mehr gelten.

Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft

Mit der Reform 2024 wird nach deutschem Recht die Mehrstaatigkeit nun generell zugelassen. Damit entfällt zum einen der Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft, zum anderen werden die Ius-Soli-Voraussetzungen vereinfacht und die Optionsregelung wird abgeschafft. Trotzdem kann die doppelte Staatsbürgerschaft eine komplexe Angelegenheit sein, da die Vorschriften aller betroffenen Länder berücksichtigt werden müssen. Aufgrund dessen ist es empfehlenswert, einen qualifizierten Anwalt zu konsultieren. In einigen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht zulässig, daher kann beispielsweise der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Abstammung dazu führen, dass Sie Ihre vorherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen. In den meisten Ländern der Europäischen Union ist die doppelte Staatsbürgerschaft jedoch erlaubt, darunter Frankreich, Irland, Italien, Dänemark, Finnland, Malta, Portugal, Spanien, Polen und Schweden. Auch die USA, Kanada, Großbritannien und die Türkei erlauben diese.

Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft haben in Deutschland die gleichen Rechte wie alle deutschen Staatsbürger. Falls Sie im Ausland Hilfe benötigen, können Sie sich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat wenden. Diese Unterstützung ist jedoch eingeschränkt nutzbar, wenn Sie sich in dem Land befinden, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Doppelbürger können zusätzliche Rechte erhalten, die mit ihrer weiteren Staatsangehörigkeit verbunden sind, wie z.B. das Wahlrecht. Unsere Anwälte für Einwanderungsrecht analysieren Ihre Situation, um festzustellen, ob Sie die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft erfüllen, und stellen sicher, dass Ihr Antrag die vorgegebenen Anforderungen erfüllt.

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