Während einige Menschen den Konsum von Cannabis als eine Jugendsünde bezeichnen, handelt es sich für andere um ein Straftat, die geahndet werden soll. Im deutschen Recht ist unter anderem die Herstellung der Droge, der Handel sowie jegliche damit verbundenen Tätigkeiten eindeutig geregelt. Dennoch gilt Cannabis als die in Deutschland meistgehandelte und -konsumierte Droge des vergangenen Jahres. Dabei ist im Hinblick auf den Handel mit dieser und anderen Arten von Betäubungsmitteln festzustellen, dass die Fallzahlen stetig steigen. Ebenso nimmt die Verfolgung der in Verbindung mit der Droge stehenden strafbaren Handlungen zu. In der Politik wird dennoch nicht von dem Gedanken der Legalisierung von Cannabis abgelassen.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die aktuelle Rechtlage rund um die Droge Cannabis, gehen auf die derzeitige Debatte in der Politik ein und erörtern Ihnen dazu einige Argumente, die für und gegen die Legalisierung des Betäubungsmittels sprechen. Sollten Sie Fragen haben oder eine individuelle und persönliche Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich an die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven.

Rechtsberatung im Ausländerrecht

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Zur Wiederholung: was versteht man unter Cannabis?

Bei Cannabis handelt es sich um eine indische Hanfpflanze. Aus dieser werden Substanzen hergestellt, die eine berauschende Wirkung auf den Menschen haben können. Der Rauschzustand entsteht dabei aufgrund des in der Pflanze enthaltenen psychoaktiven Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC).

Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist Cannabis in Deutschland ein illegales Suchtmittel. In Anlage I des BtMG wird Cannabis als „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze“ definiert. Die getrockneten und zerkleinerten Blüten sowie Blätter der Pflanze werden dabei als Marihuana (Gras), der Cannabisharz hingegen als Haschisch (Dope) bezeichnet.

Neben THC enthält Cannabis zudem den Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD). Dabei handelt es sich bei der Einzelsubstanz nicht um einen Suchtstoff. Daher gilt diese als unbedenklich und wird folglich nicht von dem Betäubungsmittelgesetz eingeschlossen. Allerdings liegt CBD zumeist nicht als Einzelsubstanz vor. Da dieser Inhaltsstoff der Hanfpflanze angehört, aus der die oben beschriebenen Suchtmittel hergestellt werden, unterliegt CBD in Kombination mit anderen Wirkstoffen ebenso dem Betäubungsmittelgesetz.


Aktuelle Rechtslage

Das Bundesverfassungsgericht stufte die gesellschaftlichen und individuellen Auswirkungen sowie psychischen Folgen des Konsums des Betäubungsmittels Cannabis bereits im Jahr 1994 als gering ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 – 2 BvL 43/92 u.a., Rn. 25, 26). Dennoch gehört Cannabis nach Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes zu den nicht verkehrsfähigen Substanzen.

Im Betäubungsmittelgesetz sind einige Straftaten, die im Zusammenhang mit Cannabis und anderen Rauschmitteln stehen, festgehalten. So ist der Anbau, die Herstellung und jegliche mit dem Handel des Betäubungsmittels verbundenen Tätigkeiten sowie der Erwerb und Besitz eines solchen Mittels verboten und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet (§§ 29 ff. BtMG). Neben den strafrechtlichen Konsequenzen des BtMG sind jedoch auch weitere Folgen des Konsums, Besitzes, Handels etc. zu bedenken. So ist z.B. die unter Einfluss von Betäubungsmitteln erfolgte Teilnahme am Straßenverkehr eine Straftat und Ordnungswidrigkeit. Dabei ist der Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder das Zahlen einer Geldstrafe / eines Bußgeldes als Folge des Handels denkbar.

Der Konsum von Cannabis gilt nach dem deutschen Recht hingegen als selbstschädigendes Handeln und ist daher straffrei, sofern keine unter dem Einfluss der Droge erfolgten Handlungen gegeben sind, die es zu ahnden gilt. Daher kann bei dem Besitz einer geringen Menge Cannabis von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Dies gilt unter anderem allerdings nur, wenn der Besitz dem Zweck des Eigenbedarfs dient. Welche Menge im Rahmen dessen als gering bezeichnet werden kann, ist vom Bundesland und der dort geltenden Grenze abhängig.

Auch ist zu beachten, dass seit 2017 die Verschreibung des Mittels in pharmazeutischer Qualität möglich ist, sofern dies einem medizinischen Zweck dient. Dabei sind allerdings jegliche Bedingungen des Arznei- und Betäubungsmittelrechts zu bedenken.

Schauen Sie sich für weitere Informationen gerne unseren Artikel Rechtsanwalt für Drogendelikte und Betäubungsmittelstrafrecht an.


Die aktuelle Debatte über die Legalisierung von Cannabis

In den meisten Teilen der Welt ist Cannabis verboten. Allerdings ist in dieser Hinsicht eine Veränderung festzustellen. So ist der Besitz einer höheren Menge der Droge inzwischen in einigen Ländern legal. Auch in Deutschland wird die Legalisierung des Betäubungsmittels immer häufiger diskutiert. Welche Argumente für sowie gegen die Legalisierung sprechen, werden wir Ihnen im Folgenden objektiv darlegen.

Während die Verwendung des Rauschmittels inzwischen unter bestimmten Vorsausetzungen und im Rahmen einer medizinischen Behandlung legal ist, bleibt die Erweiterung an erlaubten Handlungen bisher aus. Argumentiert wird hier mit den mit einer Legalisierung einhergehenden Folgen. Hierbei wird insbesondere der Schutz der Kinder und Jugendlichen betont. Für Heranwachsende kann der Konsum von Cannabis erhebliche gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Studien beweisen, dass es durch den Gebrauch der Droge in der körperlichen Entwicklungsphase eines Jugendlichen und infolge der noch nicht abgeschlossen Hirnentwicklung, zu einer Veränderung der Struktur des Gehirns kommen kann. Dies würde zudem die Leistungsfähigkeit der Person beeinflussen. Auch kann einer früher und intensiver Konsum der Droge zu der Erkrankung an einer Psychose führen. Dies gilt insbesondere für Personen, die bereits vorbelastet sind. Daher sei, sollte es zu einer Legalisierung kommen, die Bedingung einer Altersgrenze an diese anzuknüpfen.

Für die Legalisierung der Droge spricht die Unterbindung des Handels mit verunreinigten Substanzen. Aktuell kann Cannabis mit anderen Substanzen vermischt werden, die ein höheres Suchtpotenzial oder andere gesundheitliche Folgen haben können. Denn derzeit ist die Qualität des illegal in Verkehr gebrachten Cannabis nicht kontrollierbar, sodass der Konsument nicht genau weiß, was er überhaupt einnimmt. Im Rahmen der Legalisierung wäre der Markt hingegen regulierbar. Ebenso könnte durch einen kontrollierbaren Markt der Zugang für Jugendliche eingedämmt werden. Auch wäre im Zuge dessen eine bessere bzw. gezieltere Aufklärung über das Mittel und dessen Wirkung möglich.

Andererseits bestünde die Möglichkeit, einen falschen Eindruck bei Kindern und Jugendlichen zu erzeugen. Die Neugier, die Droge ebenfalls auszuprobieren, so wie es die Erwachsenen tun, könnte zu einem Problem führen und die oben beschriebenen Folgen nach sich ziehen. Ebenso kann die vollständige Eindämmung des illegalen Marktes nicht garantiert werden. So zeigt sich, dass andere Länder trotz einer Legalisierung und dem kontrollierten Verkauf der Droge, noch immer gegen den illegalen Handel angehen müssen.

Die sich in anderen Ländern ergebenen Erfahrungswerte mit der Legalisierung des Cannabiskonsums sowie -besitzes sind verschieden. Während einige Länder einen eindeutigen Rahmen zur Umsetzung der Legalisierung geschaffen haben und damit eher positive Erfahrungen sammeln konnten, konnten andere Länder hingegen keine Veränderung des Konsumverhaltens feststellen.

Die Kanzlei Schlun & Elseven Rechtsanwälte wird Sie gerne über die Entwicklung der Debatte in Deutschland auf dem Laufenden halten. Sofern eine Änderung der geltenden Rechtslage erkennbar ist, informieren wir Sie über unsere Webseite. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu den derzeitigen Regelungen haben, wenden Sie sich an unsere Rechtsanwälte. Kontaktieren Sie uns dazu gerne noch heute.


Firmengründung und legale Herstellung von Cannabis in Deutschland

Bisher wurde der in Deutschland bestehende Bedarf an Cannabis zu medizinischen Zwecken größtenteils durch Importe gedeckt. Um den Anbau in Deutschland möglich zu machen und legal durchführen zu können, gründete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Cannabisagentur des Bundes. Diese ist für die Kontrolle des Anbaus, der Ernte und jeglicher darauffolgenden Vorgänge zuständig. Die Cannabisagentur führt die Verarbeitungsschritte dabei nicht selbst durch. Der Anbau der Pflanzen erfolgt vielmehr durch ausgewählte und von der zuständigen Stelle beauftragte Unternehmen. Auf diese Weise wurde im Juni diesen Jahres die erste legale Ernte in Deutschland durchgeführt.

Gerne unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte dabei, ein auf die Herstellung von Cannabis spezialisiertes Unternehmen zu gründen. Um die für den legalen Anbau von Cannabis benötige Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu erhalten, gehen wir Ihre Visionen sowie Ziele durch und erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten, stellen mit Ihnen gemeinsam die entsprechenden Anträge, prüfen die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und stehen Ihnen darüber hinaus in vielen weiteren Schritten gerne beratend zur Verfügung.


Rechtliche Unterstützung mit Schlun & Elseven

Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen sind von allgemeiner Natur. Für eine rechtliche Beratung steht Ihnen das Anwaltsteam der Kanzlei Schlun & Elseven gerne zur Verfügung.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte ist eine multidisziplinäre Kanzlei. Mit Büros in Köln, Aachen und Düsseldorf sowie Konferenzräumen in Hamburg, Berlin, Stuttgart, Frankfurt und München sind wir bundesweit tätig und jederzeit für Sie da. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular – gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer ersten Einschätzung einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.