Scheidungskosten in Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

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Wenn es um eine Scheidung geht, sind die diesbezüglichen Kosten ein entscheidender Faktor, über den man sich im Voraus informieren sollte. Sie hängen von einer Reihe von Gesichtspunkten ab, weshalb eine pauschale Festlegung nicht möglich ist. Folgende Variablen spielen bei der Berechnung eine wichtige Rolle: das monatliche Einkommen der Ehegatten, die Zahl der Kinder und schließlich die Frage, ob die Scheidung strittig oder einvernehmlich ist. Sollten Sie Fragen zu den Kosten einer Scheidung haben und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung im Familienrecht an. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Kompetenz, Engagement und dem nötigen Einfühlungsvermögen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

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Das Scheidungsverfahren in Deutschland

Ob bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Berechnung des Ehegatten- und Kindesunterhalts oder der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts – eine Scheidung birgt nicht selten erhebliche Komplikationen, die sich nur mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts lösen lassen. Auf unserer Seite zum Scheidungsrecht haben wir verschiedene Aspekte des Scheidungsverfahrens kurz und prägnant umrissen. Unser Blog-Artikel über internationale Scheidungen widmet sich indes der Problematik eines internationalen Scheidungsverfahrens. Darüber hinaus finden Sie auf unserer Seite zum Familienrecht nützliche Informationen zu solchen wichtigen Gesichtspunkten wie Sorgerecht, Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt.

Einvernehmliche Scheidung und Scheidungskosten

Nach deutschem Recht ist ein Anwalt erforderlich, um das Scheidungsverfahren zu überwachen und sicherzustellen, dass der Fall ordnungsgemäß bearbeitet wird. Entscheiden sich die Ehegatten jedoch für eine einvernehmliche und konfliktfreie Beendigung der Ehe, ist es möglich, einen gemeinsamen Anwalt mit der Durchführung der Scheidung zu beauftragen. Dadurch, dass nur ein Anwalt beauftragt wird, verringern sich die Scheidungskosten. Dieser Weg ist jedoch nur dann zu empfehlen, wenn es keine Konflikte gibt und die Trennung einvernehmlich verläuft. Sollte es zu Konflikten kommen, empfiehlt es sich, den Fall von mehr als einem Anwalt betreuen zu lassen.

Bei einvernehmlichen Scheidungen lassen sich weitere Einsparungen erzielen, da das Scheidungsverfahren auf das erforderliche Maß beschränkt bleibt. Eine einvernehmliche Scheidung wird dennoch in der Regel einige Zeit in Anspruch nehmen, um verschiedene Fragen im Zusammenhangmit den Kindesunterhalt und dem Versorgungsausgleich zu klären. Eine einvernehmliche Scheidung ist am ehesten möglich, wenn das Paar vor oder während der Ehe einen Ehevertrag abgeschlossen hat. Dieser kann im Falle einer Scheidung in entscheidendem Maße zu einer fairen Aufteilung des Vermögens beitragen.

Eine Scheidung ist jedoch auch bei einer gütlichen Einigung mit Kosten verbunden. Zu diesen Kosten gehören Anwalts- und Gerichtskosten.

Welche Faktoren sind für die Berechnung der Scheidungskosten wichtig?

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung spielen verschiedene Aspekte eine wichtige Rolle. Die Gesamtheit dieser Faktoren ist ausschlaggebend für die Höhe der Scheidungskosten. Die wichtigsten Faktoren sind die folgenden:

  • das Nettoeinkommen der Partner,
  • die Anzahl der Kinder, die die Partner gemeinsam haben,
  • wie lange die Partner bereits verheiratet sind,
  • die gerechte Aufteilung der Rentenansprüche zwischen den Partnern,
  • das gemeinsame Vermögen der Partner.

In nicht einvernehmlichen Fällen kommen zu den Scheidungskosten weitere Faktoren wie die zusätzliche Zeit vor Gericht und die Arbeit der Anwälte hinzu. Bei nicht einvernehmlichen Scheidungen ist es wahrscheinlicher, dass mehr als ein Anwalt beteiligt ist, was bedeutet, dass die Scheidungskosten dementsprechend steigen. Der nicht einvernehmliche Charakter solcher Fälle bedeutet, dass viele Aspekte erst noch geklärt werden müssen, insbesondere in Bezug auf das Vermögen. Diese stritten Fragen können ebenso zu höheren Kosten führen.

Im Folgenden präsentieren wir ein Fallbeispiel, wobei sich die angegebenen Zahlen nicht auf einen konkreten Fall beziehen. Alle Angaben dienen lediglich dazu, ein klares Bild davon zu vermitteln, wie die Scheidungskosten errechnet werden.

Ermittlung des Wertes einer Scheidung

Um die Kosten einer Scheidung zu ermitteln, muss zunächst der Wert der Scheidung (Gegenstands- bzw. Verfahrenswert) bestimmt werden. Der Wert der Scheidung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit den Anwalts- und Gerichtskosten. Dieser Wert wird zusammen mit den gesetzlichen Vorgaben für die Kosten verwendet, um den Betrag zu ermitteln, den das Gericht und der Anwalt für die Scheidung selbst berechnen werden. Um diesen Wert der Scheidung zu ermitteln, werden die folgenden Schritte unternommen:

  1. Es wird das Nettoeinkommen der Paare in den letzten drei Monaten ermittelt. Dazu werden die Nettoeinkommen des jeweiligen Ehegatten mit drei multipliziert und dann addiert. Ein Beispiel: Partner 1 hat 2800€ pro Monat verdient, während Partner 2 2250€ pro Monat verdient hat. Das Gesamteinkommen: (2800€ x 3 + 2250€ x 3) = 15.150€.
  2. Dieser Betrag wird dann um 250€ pro Monat und Kind in der Ehe gekürzt. In diesem Fall haben Partner 1 und 2 zwei gemeinsame Kinder. Dadurch reduziert sich der Betrag wie folgt: (250€ x 3 + 250€ x 3) = 1500€. 15150€ – 1500€ = 13650€.
  3. Hinzu kommen die Kosten für den Versorgungsausgleich, bei dem es sich im Wesentlichen um eine gerechte Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche handelt. Dieser Betrag wird nach den Umständen des Einzelfalls festgelegt. In diesem Fall wird der Betrag auf 1000€ festgelegt: 13650€ + 1000€ = 14650€.
  4. Fragen im Zusammenhang mit der Festlegung des Sorgerechts und des Umgangs mit den Kindern können auch während der Scheidung geklärt werden. In diesem Fall gibt es zwei Kinder, sodass dies zutrifft. Die Kosten werden mit 20% der Kosten des Hauptverfahrens angesetzt. 20% von 13650€ = 2730€. Dieser Betrag wird zu den vorherigen Zahlen addiert: 14650€ + 2730€ = 17380€.
  5. Auch der Unterhalt wird hier berücksichtigt, und auch hier kommt es auf den Sachverhalt des jeweiligen Falles an. In diesem Fall hat das Paar Unterhaltszahlungen von 400€ pro Monat vereinbart. 12 x 400€ = 4800€. Dies wird hinzugerechnet: 17.380€ + 4800€ = 22.180€.
  6. Ein weiterer Aspekt ist die Aufteilung des Vermögens. Dabei kann es um Fragen im Zusammenhang mit dem Haushaltsvermögen und dem während der Ehe erzielten Zugewinn gehen. In diesem Fall wird das Haushaltsvermögen mit 17.500€ und der Zugewinn mit 20.000€ angesetzt. Diese Zahlen werden addiert, um den Gesamtbetrag für den Wert der Scheidung zu erhalten. Der Gesamtwert der Scheidung beträgt in diesem Fall 59.680€.

Die tatsächlichen Kosten einer Scheidung

Nachdem der Wert der Scheidung ermittelt wurde, können nun die Kosten dafür bestimmt werden. Zunächst können wir die Gerichtskosten ermitteln, indem wir die oben genannten Zahl (59.680€) mit der Tabelle im Anhang des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) vergleichen. Die Tabelle befindet sich im Anhang des FamGKG und enthält eine Zahl, die sich auf den Wert der Scheidung bezieht. Da der Wert der Scheidung in diesem Fall 59.680€ beträgt, ergibt sich ein Wert von 666€. Dieser Betrag wird mit zwei multipliziert, da es zwei Partner gibt, und ergibt einen Gesamtbetrag von 1332€. Dies sind die Kosten des Gerichts in diesem Fall.

Die Gebühren des Anwalts finden sich im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Auch hier gibt es eine Tabelle, die den fälligen Betrag entsprechend dem Wert der Scheidung bestimmt. Die Tabelle befindet sich in der Anlage zum RVG. In diesem Fall beträgt der Betrag 1248€ bei einem Scheidungswert von 59.680€. Diese Zahl wird mit 1,3 multipliziert, um die Kosten der Verfahrensgebühr zu ermitteln, und mit 1,2, um die Kosten für die Vorbereitungsarbeiten zu bestimmen: 1248€ x 1,3 (1622,40€) + 1248€ x 1,2 (1497,60€). Außerdem können zusätzliche Kosten anfallen. In diesem Fall belaufen sich diese auf 30€. Zudem fällt auf diese Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer von 19% an.

Das Anwaltshonorar würde in diesem Fall wie folgt ausfallen: 1622,4€ + 1497,6€ + 30€ = 3150€. 3150€ + 19% MWST. (589,5€) = 3748,50€.

Wie Sie sehen, hängt die Ermittlung der Kosten einer Scheidung von zahlreichen Faktoren ab und wird von Fall zu Fall entschieden. Dieses Beispiel soll lediglich einen ersten Einblick geben, wie die Gerichtskosten einer Scheidung ermitteln werden.

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