Rechtsanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz / IP-Recht

Kompetenter Rechtsbeistand zum Schutz geistigen Eigentums

Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz / IP-Recht

Kompetenter Rechtsbeistand zum Schutz geistigen Eigentums

Wiedererkennbare Marken und Logos sind das Aushängeschild eines jeden profitablen Unternehmens. Nutzt dieses zu seiner Vermarktung die neuesten Technologien, so wird ein effizienter Schutz geistigen Eigentums vor Produkt- und Markenpiraterie geradezu zur unabdingbaren Voraussetzung für einen dauerhaften Erfolg. Eine Aufgabe, die in Anbetracht der immensen juristischen Komplexität und der fortdauernden Entwicklung des IP-Rechts entsprechendes Fachwissen und Erfahrung erfordert.

Damit Sie bzw. Ihr Unternehmen auch in dieser Hinsicht stets Schritt halten können, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven eine umfassende Rechtsberatung an – zu gewerblichen Schutzrechten wie Marken und Patenten ebenso wie zu Designs und Sortenschutzrechten. Unsere Experten gewährleisten stets eine Top-Expertise gewerblichen Rechtschutz (einschl. Wettbewerbs-, Werbe-, Urheber-, Presse- und Medienrecht) – unabhängig davon, in welcher Branche Sie tätig sind.

Im Verletzungsfall setzen wir uns als Ihre Rechtsvertretung gezielt für Sie ein, damit Interessen als Urheber bzw. Rechtsinhaber stets gewahrt werden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne, präventiv IP-Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, dank derer Ihr IP-Portfolio effektiv geschützt bleibt. Durch die Vertretung einer Vielzahl von Start-Up-Unternehmern, Fotografen, Schauspielern, Autoren, Film- und Musikproduzenten sowie Künstlern und Bloggern verfügen unsere Anwälte über großflächige Erfahrung und können Sie so bestmöglich beraten.

Lizenzvereinbarungen & IP-Verträge: Gestaltung und Prüfung

Das Vertragsrecht steht in enger Korrelation zum IP-Recht, da viele geschäftliche Vereinbarungen und Übertragungen mit Formen des geistigen Eigentums verbunden sind. Bei der Ausgestaltung von Verträgen mit Bezug zum IP-Recht müssen die Aspekte des geistigen Eigentums sorgfältig berücksichtigt werden, um die Interessen der Vertragsparteien zu schützen. Eine fachkundige, vertragsrechtliche Beratung hat oberste Priorität. Die Verwendung von Standardverträgen, die nicht von erfahrenen Anwälten für Vertragsrecht überprüft oder verfasst wurden, kann zu Unvollständigkeiten führen, die nicht alle Eventualitäten abdecken. Dies kann Ihr Unternehmen für rechtliche Konflikte anfällig machen.

Gerade bei der Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten (Lizenzvertrag) ist eine konkrete Bezeichnung der jeweils übertragenen Rechte entscheidend – sowohl für den Urheber als auch für den neuen Rechtsinhaber. Wichtige rechtliche Unterschiede ergeben sich bereits aus der alternativen Einräumung eines ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Nutzungsrechts. Auch räumliche und zeitliche Beschränkungen sind genaustens in den Lizenzvertrag mitaufzunehmen.

IP-Due-Diligence bei Fusionen und Übernahmen

Die Due-Diligence-Prüfung ist ein wesentliches Element bei Fusionen sowie Übernahmen von Unternehmen. Dabei wird das jeweilige Unternehmen umfassend – auch hinsichtlich aller geistigen Schutzrechte – analysiert und bewertet. Die Analyse der IP-Vermögenswerte des Zielunternehmens ist ausschlaggebend für die Gesamtbewertung des Unternehmenswertes. Die Due-Diligence-Prüfung geistigen Eigentums sollte jedoch nicht nur von Seiten des Käufers durchgeführt werden. Auch der Verkäufer sollte in Vorbereitung auf eine Transaktion selbst eine solche Prüfung erfolgen lassen. Der Wert des geistigen Eigentums eines Unternehmens stellt häufig einen der wichtigsten Vermögenswerte dar, weshalb es von entscheidender Bedeutung ist, diesen im Vorfeld komplexer Verhandlungen zu ermitteln. Solche Schritte gewährleisten einen reibungslosen Umgang mit potenziellen Käufern.

Unsere Due-Diligence-Dienstleistungen tragen auf zweierlei Weise zur Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten bei: Zum einen ermöglichen sie uns, festzustellen, ob andere Unternehmen möglicherweise Ihre Rechte am geistigen Eigentum verletzen, zum anderen bewahren sie Ihr Unternehmen davor, unwissentlich Rechte anderer zu verletzen.

Durchsetzung und Abwehr von Urheberrechtsansprüchen

Das Urheberrecht gewährt dem jeweiligen Urheber – dem Schöpfer eines Werkes – das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung. Der Urheber darf entscheiden, wie und ob sein Werk genutzt wird. Überträgt der jeweilige Urheber seine Rechte, oder Teile seiner Rechte an einen Dritten, so stehen diesem Rechtsinhaber die gleichen Rechte zu, wie ursprünglich dem Urheber. Diese Rechteübertragung sollte, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, so konkret wie möglich ausgestaltet werden.

Insbesondere relevant für die Wahrung der eigenen Urheberrechte ist die Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs der Urheberrechtsverletzung nach § 97 I 1 Var. 1 UrhG. Damit einhergehend steht dem Rechtsinhaber bei Verletzung seiner Urheberrechte Schadensersatz zu. Die entsprechende Schadensersatzforderung fertigen unsere Anwälte für Sie aus.

Die Zusammenarbeit mit Urheberrechtsanwälten ermöglicht es kreativen Einzelpersonen und Unternehmen ihre Werke vor Verstößen durch Dritte zu schützen. Gerade bei der innovativen Neuschaffung ist der rechtliche Schutz sowie die umfassende Absicherung von besonderer Wichtigkeit.

Markenrecht | Markenanmeldung und -überwachung

Marken sind in der Geschäftswelt von entscheidender Bedeutung und können einen erheblichen immateriellen Wert darstellen. Das Image eines Produkts vermittelt den Kunden das Versprechen von Qualität, stärkt das Vertrauen und schafft einen Wiedererkennungswert. Erfolgreiche Unternehmen sind oft durch unverwechselbare Marken gekennzeichnet, weswegen Marken besonders schutzbedürftig sind.

Eintragungsfähig sind vor allem Wort- und Bildzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und Farben. Dies ermöglicht den Schutz des Unternehmens- oder Produktlogos sowie individueller Werbeslogans. Verstöße gegen das Recht am geistigen Eigentum treten auf, wenn markenrechtlich geschützte Logos oder Embleme verwechselt werden könnten. In solchen Fällen kann der Erfolg eines Unternehmens ausgenutzt werden, um die eigene Marke zu fördern.

Von der Eintragung Ihrer Marke beim DPMA, EUIPO und WIPO, über die notwendige Recherche, um sicherzustellen, dass bereits existierende Marken, Werktitel und Unternehmenskennzeichen der Eintragung Ihrer Marke nicht im Wege stehen, bis hin zur Abwehr von Markenrechtsverletzungen, unterstützen unsere Anwälte Sie gerne. Wir prüfen für Sie regelmäßig, ob nicht andere Marken von der Konkurrenz angemeldet worden sind, die Ihre Rechte als Markeninhaber tangieren. Bei Verwechslungsgefahr führen wir Widerspruchsverfahren bzw. stellen entsprechende Löschungsanträge, um einem Schaden vorzubeugen. Gegebenenfalls setzen wir Ihre Ansprüche durch die Einlegung entsprechender Rechtsmittel (Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen und Grenzbeschlagnahmen) durch.

Sollte Sie bzw. Ihr Unternehmen mit dem Vorwurf eines markenrechtlichen Verstoßes konfrontiert worden sein, wird unser Rechtsteam die erhobenen Vorwürfe prüfen und entsprechend der Sachlage die bestmögliche Vorgehensweise erarbeiten.

Designrecht

Mit der Anmeldung Ihres Designs beim DPMA wird die ästhetische Gestaltung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen gegen jegliche Formen von Produktpiraterie wirksam geschützt. Damit die Schutzfähigkeit für ein solches Produkt besteht, muss nach dem Designgesetz das Normbestandsmerkmal der Neuheit gegeben sein.

Insbesondere die Designrecherche, zum Beweis der Neuheit Ihres Designs, kann äußerst umfangreich und zeitaufwendig sein. Darüber hinaus ist Ihr Design auf Schutz- und Eintragungsfähigkeit zu überprüfen. Unsere Anwälte übernehmen in Ihrem Auftrag gerne neben diesen Schritten auch die Anmeldung und Eintragung in das DPMA-Register bzw. nehmen nötige Änderungen/Aktualisierungen darin vor. Sollten Sie Rechtsverletzungen durch Mitbewerber und Nachahmer aus dem In- bzw. Ausland erfahren haben, vertreten wir Sie selbstverständlich, damit Ihre Rechte als Urheber bzw. Rechtsinhaber schnell und effektiv durchgesetzt werden können.

    Medien- und Presserecht

    Als multidisziplinäre Kanzlei beraten und vertreten wir Unternehmen und Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Fragen des Medien- und Presserechts. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:

    • Umfassende Beratung rund um die Themen Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Zensur im Internet
    • Entfernung von Fake-Accounts auf Social Media (Twitter, Facebook, Instagram etc.)
    • Beratung und Vertretung bei Kontosperrungen (Amazon, Facebook)
    • Löschung von rufschädigenden Bewertungen
    • Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten
    • Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen

    Personen bzw. Unternehmen, die Rufschädigungen durch Presseberichte befürchten, gewährleisten wir einen zuverlässigen Reputationsschutz.

    Domainrecht: Sicherung von Namens- und Kennzeichungsrechten

    Das Domainrecht regelt die Rahmenbedingungen sowohl für die Benutzung als auch den Handel mit Domains. Eine eindeutige und leicht merkbare Domain ist nicht nur die Adresse Ihrer Webseite, sondern auch ein wertvolles Identifikationsmerkmal. Da Domains deswegen nicht selten einen hohen wirtschaftlichen Wert besitzen, gehören diesbezügliche Abmahnungen mittlerweile zum Alltag eines Anwalts. Gerade beim „Cybersquatting“ ist die rechtzeitige Einleitung rechtlicher Schritte essenziell. Ganz gleich, ob in Fällen des „Cybersquattings“, bei Fragen bezüglich der Registrierung, beim Handel mit Domains oder Rechtsverletzungen durch die unberechtigte Nutzung von Domains – die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Ihnen umfassenden Rechtsbeistand an. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Interessen als Schutzrechtsinhaber stets gewahrt bleiben.

      Patentrecht und Gebrauchsmuster

      Ein Patent ermöglicht es, kosten- und zeitintensiv entwickelte Herstellungs- und Arbeitsverfahren, neuartige Stoffe und technische Innovationen vor unberechtigter Nutzung zu schützen und geben Ihnen so ein Nutzungsmonopol. Als sogenannter „kleiner Bruder“ des Patents können Sie Ihre Erfindung auch als Gebrauchsmuster schützen – dieser Schutz ist dann im Gegensatz zum Patent auf 10 Jahre begrenzt. Ein Patent anzumelden kann allerdings einige Zeit dauern, weswegen abgewogen werden sollte, ob ein Gebrauchsmuster Ihnen einen größeren Nutzen bietet.

      Patentrechtliche Verfahren (wie beispielsweise Eintragungs-, Nichtigkeits-, Löschungs- und Verletzungsverfahren) zeichnen sich durch eine hohe juristische Komplexität aus und fordern nicht selten besonderes Fachwissen, um auch die technologiebasierten Aspekte richtig zu erschließen. Als multidisziplinäre Kanzlei bieten wir umfassende Unterstützung bei der Erlangung und Verteidigung der Schutzrechte – unabhängig davon, ob Sie als Technologie-/Industrieunternehmen oder als Privaterfinder agieren. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen als Urheber oder Schutzrechtsinhaber stets gewahrt bleiben.

        Wettbewerbsrecht

        Das Wettbewerbsrecht gehört bekanntlich zu den Säulen unseres Rechts- und Wirtschaftssystems, da es die Spielregeln des Marktes definiert und damit auch den marktwirtschaftlichen Wettbewerb regelt. Wettbewerbsrechte sind überwiegend im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die Zielsetzung des UWGs ist der Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

        Gerade durch die Gefahr der unbewussten Missachtung von Wettbewerbsvorgaben ist eine begleitende Beratung sinnvoll. So können Sie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen und (Unterlassungs-) Klagen vermeiden. Aber auch bei Verstößen gegen Ihre Rechte ist es sinnvoll, bereits einen vertrauten Rechtsbeistand zur Hand zu haben. Unsere Anwälte überprüfen gerne Ihre Marketingstrategie, Ihren Internet-Auftritt, die AGB und Widerrufsbelehrungen auf ihre Rechtmäßigkeit, damit Sie stets rechtssicher aufgestellt sind. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, unternehmen wir in Ihrem Auftrag die notwendigen rechtlichen Gegenschritte (Abwehrschreiben, Schutzschrift etc.). Unsere Anwälte übernehmen die gesamte Prozessführung und gegebenenfalls die Verhandlungen mit der Gegenseite, um ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegenüber Ihren Mitbewerbern schnell und effektiv durchzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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        Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze vorläufige Einschätzung vornehmen und Ihnen einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

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