Rechtsanwältin
Hannah Wittbrodt

Familienrecht | Internationales Familienrecht | Scheidungsrecht

Rechtsanwältin
Hannah Wittbrodt

Familienrecht
Internationales Familienrecht

Scheidungsrecht

Frau Hannah Wittbrodt ist Anwältin für Familienrecht bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Sie berät und vertritt Mandanten in nationalen sowie internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten – von Trennung und Scheidung über Unterhalts- und Sorgerechtsfragen bis hin zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen. Mit ihrer praxisorientierten Arbeitsweise, ihrer klaren Kommunikation und ihrem Verständnis für die emotionalen Belastungen familienrechtlicher Konflikte bietet sie ihren Mandanten kompetente Unterstützung in rechtlich und persönlich herausfordernden Lebenssituationen.

Die Eheschließung ist ein bedeutsamer Schritt – der zugleich weitreichende rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Rechtsanwältin Hannah Wittbrodt klärt Paare über die damit einhergehenden rechtlichen Fragen auf – von der gegenseitigen Unterhaltspflicht über die ehelichen Vermögensverhältnisse bis hin zu aufenthaltsrechtlichen Aspekten bei binationalen Ehen. Ein besonderer Beratungsschwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Eheverträgen, in denen individuelle Vereinbarungen getroffen werden können – sei es zu Unterhaltsansprüchen, Güterstand, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung oder zur Rechtswahl im Scheidungsfall.

Auch in internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten steht Rechtsanwältin Wittbrodt ihren Mandanten unterstützend zur Seite – ganz gleich, ob bei internationalen Adoptionsverfahren, der Durchsetzung internationalen Umgangs- und Sorgerechts oder der Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Familiensachen.

Familienrechtliche Auseinandersetzungen bedeuten für Betroffene oft eine erhebliche emotionale Belastung – ein Umstand, dem Rechtsanwältin Wittbrodt in ihrer täglichen Arbeit besondere Aufmerksamkeit widmet. Mit ihrer sachlichen und zugleich empathischen Herangehensweise gelingt es ihr, auch in angespannten Situationen den Blick auf konstruktive Lösungen zu lenken. Sie setzt auf Verhandlungsgeschick und Deeskalation, ohne dabei die Durchsetzung der Rechte ihrer Mandanten zu vernachlässigen.

Trennung und Scheidung: Begleitung durch alle Verfahrensstadien

Rechtsanwältin Wittbrodt steht ihren Mandanten während des gesamten Trennungs- und Scheidungsprozesses zur Seite – von der ersten Beratung über die Stellung des Scheidungsantrags bis zur abschließenden Klärung aller Folgesachen. Ihr Beratungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des Scheidungsrechts, insbesondere

Dabei verfolgt sie einen pragmatischen Ansatz, der sowohl einvernehmliche Lösungen im Wege außergerichtlicher Vereinbarungen als auch die konsequente Interessenvertretung im gerichtlichen Verfahren umfasst. Ihr Ziel ist es, für ihre Mandanten rechtssichere und faire Regelungen zu erreichen, die eine tragfähige Basis für die Zukunft schaffen – insbesondere, wenn gemeinsame Kinder involviert sind.

Vermögensauseinandersetzung: Zugewinn und Aufteilung

Bei der Auseinandersetzung von Vermögen im Rahmen einer Scheidung berät Rechtsanwältin Wittbrodt ihre Mandanten umfassend zu allen Fragen des Zugewinnausgleichs, der Vermögensaufteilung und des Versorgungsausgleichs. Sie analysiert die wirtschaftlichen Verhältnisse, bewertet Ansprüche und entwickelt Strategien zur Durchsetzung oder Minimierung von Ausgleichsansprüchen – stets mit dem Ziel, eine gerechte und rechtssichere Lösung zu erreichen.

Scheidung bei Unternehmerehen: Komplexe Vermögensverhältnisse im Blick

Bei Scheidungen von Unternehmern und Selbstständigen sowie Scheidungen von hochvermögenden Personen stellen sich besondere rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Rechtsanwältin Wittbrodt verfügt über die erforderliche Expertise, um auch in wirtschaftlich komplexen Konstellationen eine sachgerechte Vermögensauseinandersetzung zu gewährleisten. Sie berät zu:

Mit ihrer strukturierten Arbeitsweise und ihrem Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sorgt sie dafür, dass die Interessen ihrer Mandanten auch bei der Auseinandersetzung unternehmerischen Vermögens gewahrt werden – ohne die Existenz des Unternehmens zu gefährden.

Sorgerecht und Umgangsrecht: Im Interesse des Kindes

In Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts vertritt Rechtsanwältin Wittbrodt Eltern mit dem Ziel, Regelungen zu entwickeln, die sowohl dem Kindeswohl entsprechen als auch die Rechte ihrer Mandanten sichern. Sie begleitet Verhandlungen mit Jugendämtern, Verfahren vor dem Familiengericht und setzt dabei auf eine kindzentrierte Vorgehensweise, die auf langfristig tragfähige Lösungen ausgerichtet ist.

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