Rechtsanwalt & Salary Partner
Dr. Thomas Bichat

Arbeitsrecht | Erb- und Nachlassrecht

Rechtsanwalt & Salary Partner
Dr. Thomas Bichat

Arbeitsrecht
Erb- und Nachlassrecht

Dr. Bichat ist Salary Partner der Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet er — sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern — umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei allen Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis an. Darüber hinaus gilt er als erfahrener Verhandlungsführer bei jeglichen Konflikten zwischen Unternehmen, Betriebsräten, Gewerkschaften und anderen Gremien. Das Erbrecht ist ein weiteres Betätigungsfeld, in welchem Dr. Bichat über eine exzellente Expertise und langjährige Erfahrung verfügt.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Dr. Thomas Bichat sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zu Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Rechtsbeistand für Arbeitnehmer

Als Leiter der Praxisgruppe für Arbeitsrecht betreut Dr. Bichat ein weites Tätigkeitsfeld, das sich von der Beratung in kündigungsrechtlichen Fragen über die Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen bis hin zu den Beteiligungsrechten eines Betriebsrates erstreckt.

Ob eine ungerechtfertigte Kündigung, eine ausstehende Lohnzahlung oder ein nicht gewährter Urlaub – Dr. Bichat tritt für Ihre Rechte als Arbeitnehmer mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen ein. Mit geübtem Blick erkennt er, ob Ihr Arbeitsvertrag eventuell versteckte Klauseln oder Ihr Arbeitszeugnis unpassende Formulierungen enthält und berät Sie über die weitere Vorgehensweise.

Rechtsbeistand für Arbeitgeber

Ob als Firmeninhaber, Prokurist, Geschäftsführer oder leitender Angestellter — als Arbeitgeber stehen Sie immer in einer besonderen Verantwortung für Unternehmen und Beschäftigte. Dr. Bichat unterstützt Sie gern in allen arbeitsrechtlich relevanten Phasen: von der Stellenausschreibung über die Anstellung bis hin zur Kündigung.

Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er mit der Problematik von Beschäftigungsverhältnissen sowohl aus der Arbeitnehmer- als auch aus der Arbeitgeberperspektive bestens vertraut und kann Ihnen dabei helfen, eine praktikable Lösung zu finden, mit der sich zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen.

Mediation: Ein Rechtsexperte als unparteiischer Dritter

Mit seiner langjährigen Erfahrung als Verhandlungsführer vertritt Dr. Bichat Unternehmen bei Konflikten mit Betriebsräten, Gewerkschaften und anderen Gremien. Als Mediator sorgt er für ein strukturiertes Verfahren, das den Weg zu einer gemeinsamen Vereinbarung ebnet. Dabei werden die Bedürfnisse und Interessen beider Seiten berücksichtigt.

Zu Dr. Bichats Tätigkeitschwerpunkten in diesem Bereich gehören u. a. das Tarifvertrags-, Arbeitskampf- und Betriebsverfassungsrecht. Er beantwortet Ihnen gern all Ihre Fragen bezüglich solcher Problemstellungen wie Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, betriebliche Umstrukturierungen, Betriebsstilllegungen und Streik.

In-House-Schulungen für Ihre Mitarbeiter

Des Weiteren bietet er intensive und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene In-House-Schulungen im Arbeitsrecht an. Basierend auf Ihren spezifischen Wünschen konzipiert Dr. Bichat lerneffektive Seminare für Ihre Mitarbeiter, mit denen Sie Ihr Team schnell und kosteneffizient auf den gleichen Kenntnisstand bringen und einen professionellen Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen gewährleisten.

Als Anwalt für Erbrecht bietet Dr. Bichat umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei allen rechtlichen Fragen an, die sowohl vor als auch nach dem Erbfall für Erben sowie Erblasser relevant werden.

Ob bei der Testamentsgestaltung, der Unternehmensnachfolge oder der Nachlassplanung — er unterstützt Sie fachkundig und mit dem nötigen Engagement.

Im Fokus seiner Arbeit steht stets die friedliche Einigung und die Vorbeugung von erbrechtlichen Konflikten. Sollte eine solche Einigung dennoch nicht möglich sein, setzt Dr. Bichat Ihre Ansprüche auf gerichtlichem Wege durch.

Dr. Bichat gilt als ausgewiesener Experte für komplexe Erbrechtsfälle mit internationalen Verflechtungen: Mandanten aus aller Welt verlassen sich auf seine Expertise und sein Verhandlungsgeschick.

Aufgrund seines Konfliktpotentials stellt der Erbfall die Beteiligten nicht selten vor erhebliche Herausforderungen und das nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Mit Dr. Bichat wissen Sie einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Anwalt für Erbrecht an Ihrer Seite, der aber auch als einfühlsamer Zuhörer, begabter Redner und ausgezeichneter Verhandlungsführer überzeugt.

Dr. Bichat hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Luzern studiert. Er erlangte seinen Doktortitel an der Universität Bonn und war dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seine Ausbildung als Referendar absolvierte Dr. Bichat an der Deutschen Botschaft in Peking. Seit mehreren Jahren betätigt er sich für die Kanzlei Schlun & Elseven, wodurch unzählige Mandanten von seiner ausgezeichneten Expertise im Arbeitsrecht sowie Erbrecht profitieren konnten.

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