Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

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Wer einen ausländischen Führerschein besitzt, darf mit diesem nur 6 Monate – ab dem Zeitpunkt seiner Einreise – in Deutschland fahren. Wer einen längeren Aufenthalt in Deutschland plant und in dieser Zeit ein Fahrzeug führen möchte, ist verpflichtet, den Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. Eine Regelung, die allerdings nicht für Führerscheine aus den Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) gilt. Sie sind selbstverständlich auch innerhalb Deutschlands gültig. Um einen ausländischen Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, muss eine Reihe formaler Voraussetzungen erfüllt sein.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven fachkundige Unterstützung an. Unsere Anwälte übernehmen auf Wunsch die Antragstellung sowie die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass es bei der Umschreibung des Führerscheins zu keinen Komplikationen kommt.

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Unsere Dienstleistungen rund um den Führerschein

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umschreibung eines ausländischen Führescheins

  • Umtausch eines Führerscheins in den EU-Führerschein

Vertretung in Bußgeldsachen und bei Fahrverbot
  • Einspruch gegen verkehrsrechtliche Maßnahmen

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der verhängten Maßnahme

  • Überprüfung der Punkte in Flensburg

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Die Frage, ob ein Führerschein ohne Prüfung umgeschrieben werden kann, regelt die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung. So kann – abhängig vom Ausstellungsland – eine theoretische bzw. praktische Prüfung erforderlich sein. Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach deutschem Recht unterscheidet die Fahrerlaubnis-Verordnung drei Gruppen von Staaten:

Staaten mit vollständiger Anerkennung (Anlage 11 FeV):

Führerscheine aus diesen Staaten werden in der Regel ohne erneute theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben. In bestimmten Fällen kann jedoch ein Sehtest erforderlich sein. Für einzelne Fahrerlaubnisklassen kann es abweichende Regelungen geben.

Bestimmte US-Bundesstaaten und -Territorien (ebenfalls Anlage 11 FeV):

Hier ist lediglich eine theoretische Prüfung erforderlich. Auf eine praktische Fahrprüfung wird verzichtet.

Alle übrigen Staaten (nicht in Anlage 11 FeV genannt):

Für Führerscheine aus diesen Staaten ist vor der Umschreibung sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung abzulegen.

Grundsätzlich nicht anerkannt werden können:

  • Lernführerscheine,
  • provisorische Führerscheine und
  • Führerscheine, die während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland (unter 185 Tagen) erworben wurden.

Diese Dokumente berechtigen deren Inhaber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland und können daher nicht anerkannt werden.

Welche Unterlagen benötigt werden

Um einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, werden folgende Dokumente benötigt:

  • Personalausweis bzw. Pass (bei Pass zusätzlich Meldebescheinigung),
  • aktuelles Lichtbild,
  • Fotokopie des ausländischen Führerscheins, einschl. Übersetzung,
  • Auslandsaufenthaltsnachweis bei deutschen Staatsangehörigen (mindestens 185 Tage).

Es sei darauf hingewiesen, dass bei den einzelnen Führerscheinklassen darüber hinaus unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf die einzureichenden Unterlagen bestehen.

Führerscheine aus den EU-Ländern und den Ländern des EWR

Bei Führerscheinen aus den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sind die deutschen Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung einzuhalten.

Für diese Art von Führerscheinen wie für solche von Staaten, die in der Anlage 11 der FeV aufgelistet sind, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis bzw. Pass,
  • Führerschein, einschl. beglaubigter Übersetzung,
  • ein biometrisches Lichtbild.

Hier muss insbesondere beachtet werden, dass die Fahrerlaubnis der Klassen C oder D rechtzeitig verlängert und die jeweiligen Einschränkungen für die Klasse A1 Berücksichtigung finden.

Welche Behörde zuständig ist | Bearbeitungsdauer

Für die Umschreibung ist das Straßenverkehrsamt / Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Die Bearbeitungszeit für eine Umschreibung liegt in der Regel bei 4 bis 6 Wochen. Die Kosten variieren zwischen 37,50 und 45,10 Euro.

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