Rechtsanwalt für Compliance

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Compliance

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Mit dem stetig wachsenden Umfang an gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen wird auch der Bereich der Compliance immer bedeutsamer. In jeder Situation einen klaren Überblick hinsichtlich der Entwicklungen im Kartell-, Insolvenz-, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht zu behalten, um rechtskonform Erfolge zu erzielen, stellt die Verantwortlichen nicht selten vor erhebliche Herausforderungen. Bei einer unzureichenden Handhabung drohen – neben kostspieligen Gerichtsverfahren – hohe Bußgelder, der Ausschluss von öffentlich-rechtlichen Aufträgen oder Zuschüssen und nicht zuletzt ein nicht zu unterschätzender Reputationsschaden. Diese Konsequenzen können allerdings auf eine wirksame Weise durch die Entwicklung eines effektiven Compliance Systems und eine konsequente Umsetzung von entsprechenden Präventionsmaßnahmen vermieden werden.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung bzw. Optimierung von Compliance-Strukturen, die der Rechtskonformität sämtlicher rechtsrelevanten Vorgänge in Ihrem Unternehmen dienen. Dabei berücksichtigen sie selbstverständlich die Branche, Größe, Rechtsform und (Inter-)Nationalität Ihres Unternehmens. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei gewährleisten wir ausgezeichnete Expertise in sämtlichen unternehmensrelevanten Rechtsgebieten. Unsere Rechtsanwälte für Compliance unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen stets rechtssicher aufzustellen, um erfolgreich auf dem Markt fortbestehen zu können. Kontaktieren Sie uns gern noch heute über unser Online-Formular und erfahren Sie mehr über unsere Rechtsdienstleistungen.

Unsere Leistungen

Die Bedeutung von Compliance

Die Ausgestaltung von Compliance-Maßnahmen kann kompliziert, kostspielig und zeitaufwendig sein, ist aber im Ergebnis alternativlos. Zwar mag die Einsparung von Kosten in diesem Bereich kurzfristig Vorteile bringen. Um das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen, sind jedoch Strukturen und Maßnahmen zur Wahrung der Rechtskonformität unerlässlich. Denn mögliche Verstöße gegen zwingende Rechtsvorschriften ohne Präventivmaßnahmen bloß hinzunehmen, kann zu Sanktionen führen, von denen sich das Unternehmen nicht mehr erholt. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern, über Gerichtsverfahren sowie den Ausschluss von Vergabeverfahren und Zuschüssen bis hin zu Reputationsschäden. War es in der Vergangenheit vor allem ein Anliegen größerer Unternehmen, in Compliance-Management-Systeme zu investieren, um die Einhaltung rechtlicher und organisatorischer Anforderungen sicherzustellen, so sind diese mittlerweile auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen eine wichtige Geschäftsgrundlage.

Die Inanspruchnahme externer Rechtshilfe im Bereich Compliance ist im Besonderen für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder sinnvoll. Denn für Straftaten im Zusammenhang mit dem Unternehmen macht sich nicht das Unternehmen selbst strafbar. Vielmehr kann eine entsprechende Straftat zur persönlichen Strafbarkeit der natürlichen Personen mit Leitfunktionen führen. Um als Geschäftsführer Strafverfahren gegen die eigene Person zu vermeiden, die auf Geschäfte des Unternehmens zurückzuführen sind, ist daher ein umfangreiches Compliance-Management-System unerlässlich.

In besonderem Maße vorteilhaft ist die Unterstützung durch Rechtsanwälte für Compliance auch im Rahmen der Planung zukünftiger Projekte. Unsere Rechtsexperten können mittel- und langfristige Auswirkungen von Entscheidungen bezüglich des Geschäftsbetriebs ausarbeiten und rechtliche Prognosen für angestrebte Projekte erstellen. Als neutrale, vom Unternehmen unabhängige Personen konzentrieren sich unsere Rechtsanwälte darauf, dass künftige Unternehmensgeschäfte rechtskonform ablaufen. Somit werden die Unternehmenspläne vor Sanktionen von Rechtsbrüchen geschützt.

Compliance im Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht zeichnet sich durch eine Fülle an Vorschriften und Regelungen zum Arbeitnehmerschutz aus, die es für Unternehmen zu beachten gilt. Dies beginnt schon bei der Ausschreibung einer Stellenanzeige und der Anbahnung eines Anstellungsverhältnisses. Besonders hervorzuheben sind die Vorschriften zur Antidiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Kündigungsschutzgesetz, tarifvertragliche Vorgaben und die Regelungen im Betriebsverfassungsrecht. Mit diesen Vorschriften und deren komplexen praktischen Ausgestaltungen werden alltäglich die Personalabteilungen eines Unternehmens konfrontiert.

Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz können harte Sanktionen für das Unternehmen zur Folge haben. Darunter fallen Schadensersatzzahlungen, Rufschädigung und die Verfahrenskosten für Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Damit gewinnt Compliance auch im Arbeitsrecht an Bedeutung. Um die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sicherzustellen, bieten Ihnen unsere Rechtsexperten für Compliance im Bereich des Arbeitsrechts unter anderem folgende Leistungen an:

  • Entwicklung oder Optimierung einer spezifischen Compliance-Organisation
  • Anpassung des internen Regelwerks
  • Prüfung von Arbeitsvertragsbedingungen
  • Wahrung des Datenschutzes für Arbeitnehmer
  • Kommunikation mit dem Betriebsrat und der Arbeitnehmervertretung
  • Beratung in Kündigungsfällen
  • Ausarbeitung der Anforderungen an die Arbeitssicherheit
  • Sicherstellung der Einhaltung sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlicher Vorschriften.

Compliance im Wettbewerbs- und Kartellrecht

Auch im Wettbewerbs- und Kartellrecht spielt die Rechtskonformität eines Unternehmens eine große Rolle. Wettbewerbs- und kartellrechtliche Vorgaben finden sich vor allem im Verbraucherschutz, bezüglich der Digitalisierung und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sie sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dem Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV), dem Deutschen Corporate-Gouvernance-Kodex (DCGK) und vielen weiteren Vorschriften festgehalten. Entsprechende Verstöße durch irreführende Werbung, Produktnachahmung, Urheberrechtsverletzungen, Preisabsprachen und Bestechung können hohe finanzielle Schäden verursachen und den Ruf des Unternehmens angreifen.

Durch die Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht können Sie die Rechtskonformität in Ihrem Unternehmen auch im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts sicherstellen. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung effektiver Compliance-Maßnahmen. Darüber hinaus informieren wir Sie über neuste Entwicklungen im deutschen und europäischen Recht, um Ihr Unternehmen vor Rechtsbrüchen aufgrund von rechtlichen Änderungen zu schützen.

Unternehmensstrafrecht und Compliance

Ein spezifisches und wirksames Compliance-Management-System ist außerdem imstande Ihr Unternehmen vor strafrechtlich relevanten Rechtsbrüchen und damit strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Vor allem Strafverfahren gegen Geschäftsführer oder leitende Angestellte wegen Wirtschaftsstraftaten im Zusammenhang mit dem Unternehmen greifen tief in dessen Wirtschaftsstrukturen und Geschäftsbetrieb ein. Zwar ist das Unternehmen selbst nicht straffähig, bleibt aber dennoch von Ermittlungsmaßnahmen – wie der Durchsuchung von Geschäftsräumen oder der Beschlagnahme wichtiger Dokumente – nicht verschont. Darüber hinaus wird der Geschäftsbetrieb durch Befragungen von Mitarbeitern, Pressepräsenz und ausführlicher Berichterstattung gestört. Zudem kann das Strafverfahren weitere negative Konsequenzen für das Unternehmen hervorrufen, wie Bußgelder, Gewinnabschöpfung und Verfahrenskosten.

Wir helfen Ihnen bei der Implementierung der nötigen Compliance-Maßnahmen, mit denen die Rechtskonformität kontrolliert wird und die es Mitarbeitern ermöglichen, bereits intern vermutetes Fehlverhalten zu melden. Somit wird sichergestellt, dass Ihr Unternehmen zunächst selbst Informationen zu verdächtigen Handlungen im Betrieb erhält und interne Ermittlungen einleiten kann.

Solche Präventivmaßnahmen für Compliance sind essenziell, um Ihr Unternehmen vor strafrechtlichen Konsequenzen und daraus folgenden finanziellen Verlusten und Reputationsschäden zu schützen.

    Schlun & Elseven: Unsere Leistungen auf einen Blick

    Die Rechtsanwälte von Schlun und Elseven bieten Ihnen für den komplexen Bereich der Compliance eine große Bandbreite an Leistungen an und begleiten Ihr Unternehmen bei der Einführung, Umsetzung und Optimierung eines individuellen Compliance-Systems. Eine detaillierte und auf Vertrauen basierte Zusammenarbeit ist uns dabei besonders wichtig. Sobald unser Rechtsteam für Ihr Unternehmen tätig wird, können wir unsere Dienstleistungen genau auf die speziellen Anforderungen Ihres Geschäftsbereichs abstimmen. Wir bieten Ihnen unter anderem:

    • Interne juristische Schulungen für Mitarbeiter
    • Beratung zu „Whistleblowing“-Initiativen und -Mechanismen
    • Unterstützung bei der Umsetzung interner Ermittlungen und Überprüfungen
    • Aufklärung über rechtliche Entwicklungen in allen unternehmensbezogenen Bereichen
    • Beratung bezüglich des Risikomanagements
    • Langfristige Managementunterstützung im Unternehmen.
      Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

      Praxisgruppe für Compliance

      Aykut Elseven

      Rechtsanwalt | Managing Partner

      Rechtsanwalt Dr. Thomas Bichat

      Rechtsanwalt | Salary Partner

      Jens Schmidt

      Rechtsanwalt

      Rechtsanwalt Martin Halfmann

      Rechtsanwalt

      Dr. Sepehr Moshiri

      Rechtsanwalt

      Rechtsanwalt Dr. Simon Krämer
      Dr. Simon Krämer

      Rechtsanwalt | Freier Mitarbeiter

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