Rechtsanwälte für Compliance
Mit der stetig steigenden Quantität und Qualität von Anforderungen und Vorschriften, die in das unternehmerische Geschäft einfließen, wird auch der Bereich der Compliance für Unternehmen immer bedeutsamer. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die gravierenden Folgen einer zurückhaltenden Handhabung von Compliance in zahlreichen Bereichen des Unternehmens. Die Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften kann dazu führen, dass das Unternehmen in kostspielige Gerichtsverfahren verwickelt wird. Daneben drohen bei fehlender Rechtskonformität hohe Bußgelder, der Ausschluss von öffentlich-rechtlichen Aufträgen oder Zuschüssen und nicht zuletzt der nicht zu unterschätzende Reputationsschaden. Diese Sanktionen können durch Weiterentwicklung der Compliance im Unternehmen – also durch präventive Maßnahmen – vermieden werden.
Es ist heutzutage eine komplexe Herausforderung, in allen relevanten Bereichen des Unternehmens, insbesondere hinsichtlich des Kartellrechts, Wirtschaftsstrafrechts, Insolvenzrechts und Steuerrechts den Überblick zu behalten und fehlerfreie, rechtskonforme Erfolge zu erzielen. Wir von Schlun & Elseven möchten Sie bei dem Ausbau von Strukturen zur Einhaltung von Rechtskonformität unterstützen.
Grundlage für langfristigen Unternehmenserfolg ist die Einhaltung von Compliance in allen Bereichen
Als Full-Service-Kanzlei kann Schlun & Elseven die Rechtskonformität ihrer Unternehmensgeschäfte ausführlich überprüfen
Die Bedeutung von Compliance
Die Ausgestaltung von Compliance-Maßnahmen kann kompliziert, kostspielig und zeitaufwendig sein, ist aber im Ergebnis alternativlos. Die Einsparungen von Kosten im Bereich von Compliance mögen kurzfristig vorteilhaft sein. Um das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen sind Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung der Rechtskonformität jedoch unerlässlich. Denn die riskante Strategie, die mögliche Nichteinhaltung von zwingenden Rechtsvorschriften ohne Präventivmaßnahmen hinzunehmen, kann zu Sanktionen führen, von denen sich das Unternehmen nicht mehr erholt. Die Sanktionen reichen von Bußgeldern, über Gerichtsverfahren und Ausschluss von Vergabeverfahren und Zuschüssen, bis hin zum – nicht zu unterschätzenden – Reputationsschaden. War es in der Vergangenheit vor allem ein Anliegen größerer Unternehmen in Compliance-Management-Systeme zu investieren, um die Einhaltung rechtlicher und organisatorischer Anforderungen sicherzustellen, so sind diese mittlerweile auch bei kleinen und mittelständigen Unternehmen eine wichtige Geschäftsgrundlage.
Im Besonderen für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder ist die Inanspruchnahme externer Rechtshilfe bei der Einhaltung von Compliance sinnvoll. Denn für Straftaten im Zusammenhang mit dem Unternehmen, kann nicht das Unternehmen selbst, sondern nur die natürlichen Personen mit Leitfunktionen persönlich strafbar gemacht werden. Um als Geschäftsführer Strafverfahren gegen die eigene Person zu vermeiden, die auf Geschäfte des Unternehmens zurückzuführen sind, ist ein umfangreiches Compliance-Management-System unerlässlich.
Außerdem ist externe Rechtshilfe für Compliance im Rahmen der Planung zukünftiger Projekte im besonderen Maße vorteilhaft. Unsere Rechtsexperten können mittel- und langfristige Auswirkungen von Entscheidungen bezüglich des Geschäftsbetriebs ausarbeiten und rechtliche Prognosen für angestrebte Projekte erstellen. Als neutrale, vom Unternehmen unabhängige Personen, fokussieren sich unsere Rechtsanwälte bei zukünftigen Unternehmensgeschäften auf die Einhaltung der Rechtskonformität. Damit werden die Unternehmenspläne vor Sanktionen wegen Rechtsbrüchen geschützt.
Compliance im Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht zeichnet sich durch eine Fülle an Vorschriften und Regelungen zum Arbeitnehmerschutz aus, die es für Unternehmen und deren Geschäftsführer zu beachten gilt. Dies beginnt schon bei der Ausschreibung einer Stellenanzeige und Anbahnung eines Anstellungsverhältnisses. Besonders hervorzuheben sind die Vorschriften zur Antidiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Kündigungsschutzgesetz, tarifvertragliche Vorgaben und die Regelungen im Betriebsverfassungsrecht. Mit diesen Vorschriften und deren komplexe, praktische Ausgestaltungen werden alltäglich die Personalabteilungen des Unternehmens konfrontiert.
Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz können harte Sanktionen für das Unternehmen zur Folge haben. Darunter fallen Schadensersatzzahlungen, Rufschädigung und die Verfahrenskosten für Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Damit gewinnt Compliance auch im Arbeitsrecht an Bedeutung und stellt die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sicher. Unsere Rechtsexperten für Compliance können Ihnen im Bereich des Arbeitsrechts unter anderem folgende Compliance-Leistungen anbieten:
- Perfektionierung der Organisationsgestaltung – spezifische Compliance-Organisation
- Anpassung des internen Regelwerks
- Prüfung von Arbeitsvertragsbedingungen
- Wahrung des Datenschutzes für Arbeitnehmer
- Kommunikation mit dem Betriebsrat und der Arbeitnehmervertretung
- Beratung bei Kündigungsfällen
- Unterstützung bei der Sicherheit am Arbeitsplatz – Ausarbeitung der Anforderungen an die Arbeitssicherheit
- Sicherstellung der Einhaltung sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Vorschriften
Compliance im Wettbewerbs- und Kartellrecht
Das Wettbewerbs- und Kartellrecht ist ein weiterer Bereich, in dem die Einhaltung von Rechtskonformität eines Unternehmens ausdrückliche Bedeutung hat. Wettbewerbs- und kartellrechtliche Vorgaben finden sich vor allem im Verbraucherschutz, bezüglich der Digitalisierung und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sie sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dem Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV), dem Deutschen Corporate Gouvernance Kodex (DCGK) und vielen weiteren Vorschriften festgehalten. Diesbezügliche Verstöße durch irreführende Werbung, Produktnachahmung, Urheberrechtsverletzungen, Preisabsprachen und Bestechung können hohe finanzielle Schäden hervorrufen und den Ruf des Unternehmens angreifen.
Durch die Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht können wir die Rechtskonformität ihres Unternehmens auch im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts sicherstellen und effektive Compliance-Maßnahmen entwickeln. Wir informieren Sie diesbezüglich außerdem über neuste Entwicklungen im deutschen und europäischen Recht, um Sie vor Rechtsbrüchen aufgrund von rechtlichen Änderungen zu schützen.
Unternehmensstrafrecht und Compliance
Ein spezifisches und wirksames Compliance-Management-System ist außerdem imstande Ihr Unternehmen vor strafrechtlich relevanten Rechtsbrüchen und damit strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Vor allem Strafverfahren gegen Geschäftsführer oder leitende Angestellte wegen Wirtschaftsstraftaten im Zusammenhang mit dem Unternehmen greifen tief in dessen Wirtschaftsstrukturen und Geschäftsbetrieb ein. Zwar ist das Unternehmen selbst nicht straffähig, bleibt aber dennoch von Ermittlungsmaßnahmen – wie der Durchsuchung von Geschäftsräumen oder der Beschlagnahme wichtiger Dokumente – nicht verschont. Darüber hinaus wird der Geschäftsbetrieb durch Befragungen von Mitarbeitern, Pressepräsenz und ausführlicher Berichterstattung gestört. Zudem kann das Strafverfahren weitere negative Konsequenzen für das Unternehmen hervorrufen, wie Bußgelder, Gewinnabschöpfung und Verfahrenskosten.
Wir helfen Ihnen die nötigen Compliance-Maßnahmen einzurichten, mit denen die Rechtskonformität kontrolliert wird und Mitarbeiter bereits intern vermutetes Fehlverhalten melden können. Somit wird sichergestellt, dass Ihr Unternehmen zunächst selbst Informationen zu verdächtigen Handlungen im Betrieb erhält und interne Ermittlungen einleiten kann. Solche Präventivmaßnahmen durch Compliance sind essenziell um Ihr Unternehmen vorbeugend vor strafrechtlichen Konsequenzen und daraus folgenden finanziellen Verlusten und Reputationsschäden zu schützen.
Unsere Leistungen auf einen Blick
Unsere Rechtsanwälte von Schlun und Elseven bieten Ihnen für den komplexen Bereich der Compliance eine große Bandbreite an Leistungen an und begleiten Ihr Unternehmen bei der Einführung, Umsetzung und Optimierung eines individuellen Compliance-Systems. Eine detaillierte und auf Vertrauen basierte Zusammenarbeit ist uns dabei besonders wichtig. Sobald unser Rechtsteam für Ihr Unternehmen tätig wird, können wir unsere Dienstleistungen genau auf die speziellen Anforderungen Ihres Geschäftsbereichs abstimmen. Wir bieten Ihnen unter anderem:
- Interne juristische Schulungen für Mitarbeiter
- Beratung zu „Whistleblowing“-Initiativen und -Mechanismen
- Unterstützung bei der Umsetzung interner Ermittlungen und Überprüfungen
- Aufklärung über rechtliche Entwicklungen in allen unternehmensbezogenen Bereichen
- Beratung bezüglich des Risikomanagements
- Langfristige Managementunterstützung im Unternehmen
Praxisgruppe für Compliance
Dr. Simon Krämer
Rechtsanwalt
Kontaktieren Sie unsere Praxisgruppe für Compliance
Jens Schmidt
Rechtsanwalt
Professionelle Unterstützung bei der Einhaltung von Rechtsvorschriften
Diese Seite konnte Ihnen hoffentlich die Bedeutung der Rechtskonformität in Unternehmen näherbringen und einige Anreize für Compliance-Maßnahmen geben. Diese Informationen ersetzen jedoch keine professionelle Rechtsberatung. Besonders wenn es darum geht Compliance-Management-Systeme einzuführen und Umstrukturierungen vorzunehmen kann die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ihres Unternehmens ausmachen.
Unsere Rechtsanwälte von Schlun und Elseven haben bereits mit Unternehmen aus der ganzen Welt zusammengearbeitet und bieten ihre Rechtsdienstleistungen in verschiedensten Sprachen an. Mit Kanzleibüros in Aachen, Köln und Düsseldorf sowie Konferenzräumen in Berlin, Frankfurt, München Hamburg und Stuttgart stehen wir Ihnen in ganz Deutschland zur Verfügung. Sollten sie weitere Informationen zu Compliance benötigen kontaktieren Sie uns gerne über das untenstehende Formular.
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