Mit zunehmendem grenzüberschreitendem Warenverkehr gewinnen zollrechtliche Fragen stetig an Bedeutung. Die rechtssichere Handhabung der in diesem Bereich geltenden Regularien ist unabdingbar, um als Unternehmen über Landesgrenzen hinaus erfolgreich tätig zu sein. Eine Aufgabe, die eine solide Kenntnis der Zollvorschriften, der internationalen Handelsabkommen und der zollbehördlichen Praxis voraussetzt.
Ganz gleich, ob es um das Zollverfahren, die Verteidigung bei Beschlagnahmen oder Vertretung in Bußgeldverfahren geht – die Kanzlei Schlun & Elseven bietet fachkundige Beratung sowie eine passgenau zugeschnittene Zollstrategie für optimierte Zollabläufe und Kostensenkungen.
Deutsches Zollstrafrecht
Wird Ihrem Unternehmen ein Verstoß gegen das Zollstrafrecht vorgeworfen, sollten Sie unbedingt eine fachkundige Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Der Vorwurf solcher Handlungen kann weitreichende Konsequenzen haben. So können Verurteilungen im Zollstrafrecht zu Geld- oder Freiheitsstrafen für das Unternehmen und/oder die beteiligten Personen führen, wobei das Strafmaß von der Schwere des jeweiligen Falls abhängt.
Zu den Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im deutschen Zollrecht zählen unter anderem:
- Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO),
- Steuergefährdung (§ 379 AO),
- Gefährdung von Verbrauchssteuern (§ 381 AO),
- Gefährdung von Ein- und Ausfuhrabgaben (§ 382 AO),
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO),
- Unerlaubte Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Waren (Bannbruch nach § 372 AO),
- Gewerbsmäßiger, gewaltsamer oder organisierter Schmuggel (§ 373 AO),
- Wertzeichenfälschung (§ 148 StGB).
Beim Vorwurf eines Zollvergehens gewährleistet die Kanzlei Schlun & Elseven den Beschuldigten eine sorgfältig erarbeitete Verteidigung. Unsere Anwälte für Zollrecht analysieren Ihren Fall genaustens, um eine auf Ihren Fall zugeschnittene Rechtsberatung sicherzustellen.
Praxisgruppe für Zollrecht
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