Rechtsanwalt für Zollrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Zollrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Mit zunehmendem grenzüberschreitendem Warenverkehr gewinnen zollrechtliche Fragen stetig an Bedeutung. Die rechtssichere Handhabung der in diesem Bereich geltenden Regularien ist unabdingbar, um als Unternehmen über Landesgrenzen hinaus erfolgreich tätig zu sein. Eine Aufgabe, die eine solide Kenntnis der Zollvorschriften, der internationalen Handelsabkommen und der zollbehördlichen Praxis voraussetzt.

Ganz gleich, ob es um das Zollverfahren, die Verteidigung bei Beschlagnahmen oder Vertretung in Bußgeldverfahren geht – die Kanzlei Schlun & Elseven bietet fachkundige Beratung sowie eine passgenau zugeschnittene Zollstrategie für optimierte Zollabläufe und Kostensenkungen.

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Unsere Expertise rund um das Zollrecht

Prävention und Risiko-Analyse | Verzollung
  • Optimierung des Zollverfahrens
  • Compliance Management

Beratung in Bezug auf:
  • Internationale und nationale Zollvorschriften

  • Bestimmung des Zollwerts und der Zolltarife
  • Free Trade Agreements (FTAs) | Zollvergünstigungen

Zollstrafrecht | Ordnungswidrigkeiten
Weitere Dienstleistungen im Kontext

Rechtsbehelf gegen Zollentscheidungen

Sofern die Zollbehörde bereits Maßnahmen eingeleitet hat und aufgrund dieser nun Ware beschlagnahmt oder gar vernichtet wurde, stehen Betroffenen rechtliche Abwehrmittel zur Verfügung – wie etwa der Widerspruch gegen die Beschlagnahme oder ein Einspruch gegen die Entscheidung zur Vernichtung bzw. Einziehung der Ware.

Unser Team für Zollrecht berät hinsichtlich rechtlicher Möglichkeiten, prüft die Erfolgsaussichten einer Klage und legt gegebenenfalls – unter Berücksichtigung aller Formalitäten – Widerspruch oder Einspruch ein, um eine schnelle und effektive Durchsetzung der Ansprüche zu erwirken.

Deutsches Zollstrafrecht

Wird Ihrem Unternehmen ein Verstoß gegen das Zollstrafrecht vorgeworfen, sollten Sie unbedingt eine fachkundige Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Der Vorwurf solcher Handlungen kann weitreichende Konsequenzen haben. So können Verurteilungen im Zollstrafrecht zu Geld- oder Freiheitsstrafen für das Unternehmen und/oder die beteiligten Personen führen, wobei das Strafmaß von der Schwere des jeweiligen Falls abhängt.

Zu den Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im deutschen Zollrecht zählen unter anderem:

  • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO),
  • Steuergefährdung (§ 379 AO),
  • Gefährdung von Verbrauchssteuern (§ 381 AO),
  • Gefährdung von Ein- und Ausfuhrabgaben (§ 382 AO),
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO),
  • Unerlaubte Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Waren (Bannbruch nach § 372 AO),
  • Gewerbsmäßiger, gewaltsamer oder organisierter Schmuggel (§ 373 AO),
  • Wertzeichenfälschung (§ 148 StGB).

Beim Vorwurf eines Zollvergehens gewährleistet die Kanzlei Schlun & Elseven den Beschuldigten eine sorgfältig erarbeitete Verteidigung. Unsere Anwälte für Zollrecht analysieren Ihren Fall genaustens, um eine auf Ihren Fall zugeschnittene Rechtsberatung sicherzustellen.

Das deutsche Zollrecht

Als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland (mit kleinen Ausnahmen) Teil der dazugehörigen Zollunion (vgl. Art. 4 UZK). Der Handel sowie das Reisen mit Waren innerhalb des Zollgebiets ist relativ einfach, da es hier grundsätzlich keine Zölle und keine Handlungshemmnisse gibt. Die EU erhebt jedoch Außenzölle gegenüber Drittstaaten und kontrolliert darüber hinaus den Warenverkehr aus bzw. in diese Gebiete. Daher müssen Unternehmen im Handel mit Drittstaaten allen Anforderungen dieser an die Warenein- und -ausfuhr Genüge tun – von der Klassifizierung der Waren über die Ermittlung und Angabe des Warenwerts bis hin zur Einhaltung der angegebenen Zölle. Diese Normen können das Geschäft des Im- und Exports erschweren.

Zollrecht für Verbraucher

Ganz gleich, ob bei einer Online-Bestellung oder einer Reise, deren Ziel sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet – beim Überschreiten der Grenze müssen selbstverständlich auch Privatpersonen die Beschränkungen beachten, deren Einhaltung durch den Zoll kontrolliert wird. Innerhalb der EU sind insbesondere die Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken, Arzneimitteln sowie Tabakwaren einzuhalten. Auch bei einer Reise außerhalb der EU sollten Sie sich sowohl vor der Reise hinsichtlich der Aus- und Einreise wie auch in Hinblick auf die Rückkehr genaustens informieren, um etwaige Beschränkungen und Einfuhrverbote einzuhalten.

Bei Online-Bestellungen sind ebenfalls gewisse Einschränkungen hinsichtlich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zu beachten. Dabei ist insbesondere zu klären, welche Waren Sie sich überhaupt zuschicken lassen dürfen oder ob diese einem Einfuhrverbot bzw. Beschränkungen unterliegen. Unsere Anwälte für Zollrecht bieten in diesem Kontext fachkundige Beratung an. Darüber hinaus vertritt unser Rechtsteam Sie bei zollrechtlichen Streitigkeiten.

Zollrecht für Unternehmen

Insbesondere Unternehmen sollten sich mit den zollrechtlichen Vorschriften vertraut machen. Dabei empfehlen wir die frühzeitige Einholung von Informationen und die lückenlose Dokumentation hinsichtlich der Durchführung von Ex- und Importen.

Die geltenden Einschränkungen und Bestimmungen, die für Sie und Ihr Unternehmen relevant sind, sind dabei abhängig von der Art der Ware. So unterliegt der Warenverkehr mit z.B. Chemikalien, Arznei- sowie Betäubungsmitteln, Tieren oder Agrarerzeugnissen strengeren Vorschriften. Diese gilt es genau zu prüfen und einzuhalten.

Unsere Praxisgruppe für Zollrecht berät Unternehmen jeder Größe und Branche. Wir prüfen die rechtlichen Aspekte Ihres Unternehmens mit der gebotenen Sorgfalt und geben Ihnen klare Empfehlungen für Ihre zollrechtlichen Belange. Auch können wir Ihrem Unternehmen eine firmeninterne Beratung zu Compliance Management anbieten. Auf diese Weise wird Ihrem Unternehmen ermöglicht, geeignete Zollstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Wir prüfen, welche Vorschriften es einzuhalten gilt und wie diese optimal umgesetzt werden könnten.

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Dr. Simon Krämer, LL.M.
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