Sobald ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, steht es dem Gläubiger frei, ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten, um die geschuldeten Geldbeträge einzutreiben. Das Zwangsvollstreckungsrecht sieht in diesem Zusammenhang eine Reihe von Vollstreckungsmaßnahmen vor – von der Pfändung von Lohn / Gehalt, Konten, Vermögensrechten und Sachwerten über die Eintragung einer Zwangshypothek bis hin zur Zwangsversteigerung. Allerdings gelten für diese Vollstreckungsarten unterschiedliche Voraussetzungen.
Um unsere Mandanten beim Einzug Ihrer Forderungen zu unterstützen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie zuverlässigen Service an – sowohl für Unternehmen als auch für Freiberufler und andere Privatpersonen. Unabhängig davon, ob es bei Ihren Anliegen um einen gütlichen Forderungseinzug, ein bereits laufendes Inkassoverfahren oder die Vollstreckung ausländischer Urteile geht – unser Rechtsteam steht Ihnen mit seinem Fachwissen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche als Gläubiger schnell und effektiv durchgesetzt werden. Unser Forderungsmanagement schließt – neben dem regulärem vorgerichtlichen Inkassoverfahren – das gerichtliche Mahnverfahren, die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, die Beantragung der Vermögensauskunft, Beaufsichtigung der Zwangsvollstreckung und die Vertretung Ihrer Interessen im Zwangsversteigerungsverfahren mit ein. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.