Rechtsanwalt für Schiedsgerichtsbarkeit

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für
Schiedsgerichtsbarkeit

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Schiedsverfahren sind zu einem Grundpfeiler der modernen Rechtspraxis geworden und bieten eine gleichermaßen flexible wie effiziente Alternative zum traditionellen Gerichtsverfahren. Insbesondere im internationalen Kontext kommt der Schiedsgerichtsbarkeit eine hohe Relevanz zu – als neutrales und effektives Mittel zur grenzüberschreitenden Streitbeilegung. Deutschland bietet sich mit seiner präzisen rechtlichen Rahmengestaltung sowie seiner florierenden Wirtschaft als Standort für Schiedsverfahren an, insbesondere im Rahmen des internationalen Handelsrechts.

Die Anwälte von Schlun & Elseven unterstützen sowohl Business Clients als auch Privatpersonen in allen Aspekten der Beilegung internationaler Streitigkeiten durch Schiedsverfahren. Als multidisziplinäre Kanzlei mit internationaler Ausrichtung bieten wir maßgeschneiderte Beratung sowie strategische Vertretung auch bei komplexen, rechtgebietsübergreifenden Anliegen an.

Unsere Dienstleistungen rund ums Schiedsverfahren

Schiedsverfahren | Dienstleistungen
  • Aufsetzen von Schiedsvereinbarungen

  • Beratung bezüglich der Auswahl von Schiedsrichtern

  • Vollstreckung von Schiedssprüchen

  • Vertretung in Schiedsverfahren

Schiedsverfahren | Rechtliche Beratung
  • Beratung zum geeigneten Schiedsverfahren

  • Prüfung und (Nach-)Verhandlung von Verträgen und Schiedsklauseln

  • Rechtliche Due Diligence-Prüfung

  • Erstellung rechtlicher Gutachten zu schiedsrechtlichen Fragestellungen

  • Beratung zum Risikomanagement im Rahmen von Schiedsverfahren

Schlun & Elseven: Ihr Rechtsbeistand bei Schiedsverfahren

Bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB beginnt der Vorgang stets mit einer gründlichen Erstberatung, um die genauen Einzelheiten des Falles sowie die jeweiligen Ziele der Mandanten bestmöglich zu verstehen. Im Rahmen dieses Gesprächs werden beispielsweise Informationen über die beteiligten Parteien, den Hintergrund des Streitfalls sowie eventueller vorangegangener Lösungsversuche gesammelt. Die Analyse der gesammelten Informationen bildet sodann die Grundlage für die weitere (Verfahrens-)Strategie.

Die Anwälte von Schlun & Elseven unterstützen Mandanten in allen Phasen ihres Rechtsstreits – von der Fallvorbereitung über das gesamte Schiedsverfahren bis hin zur effektiven Durchsetzung des Schiedsspruchs. Bei inländischen Schiedsverfahren sorgen wir dafür, dass der Schiedsspruch schnellstmöglich in ein vollstreckbares Urteil überführt wird. Bei internationalen Schiedsverfahren nutzen wir unser weitreichendes Netzwerk, um die grenzüberscheitende Durchsetzung des Schiedsspruchs zu gewährleisten. Auch für etwaige Herausforderungen, die sich noch nach der Beendigung des Schiedsverfahrens ergeben könnten, steht die Kanzlei Schlun & Elseven mit maßgeschneiderten Strategien zur Seite.

Schiedsverfahren: Der Rechtsrahmen

Das Schiedsverfahren ist hauptsächlich im zehnten Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, welche solche prozessualen Aspekte, wie die Anerkennung, die Vollstreckbarkeit und die Anfechtung von Schiedssprüchen umfasst. Diese Vorgaben setzen konsequent die einschlägigen Bestimmungen des deutschen Rechtssystems um und entsprechen zugleich den internationalen Standards und Anforderungen. Bei der Durchführung von Schiedsverfahren ist die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) ein wichtiger Akteur. Die DIS spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung von effizienten und fairen Schiedsverfahren, indem sie eine verlässliche Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung bietet. Deutschland ist zudem Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, was bei internationalen Konstellationen oder Sachverhalten zu einer vereinfachten Anerkennung und Durchsetzbarkeit von deutschen Schiedssprüchen führt.

Institutionelle Schiedsverfahren

Bei Schiedsverfahren ist zwischen institutionellen und sogenannten Ad-hoc-Schiedsverfahren zu unterscheiden. Institutionelle Schiedsverfahren gewährleisten eine strukturierte Herangehensweise der außergerichtlichen Streitbeilegung. Dies wird durch eigens dafür errichtete, spezialisierte Institutionen ermöglicht, welche die Schiedsverfahren überwachen, verwalten und auch selbst durchführen. Im Rahmen der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit halten sich die streitenden Parteien an die von der jeweiligen Institution festgelegten Regeln und Verfahrensvorgaben. Dies bietet den Parteien folglich einen klar abgesteckten und (bereits vorab) bekannten Rechtsrahmen.

Weitere Vorteile von institutionellen Schiedsverfahren sind:

  • Transparenz und Vertrautheit: Beide Parteien sind vorab mit den Regeln und Verfahrensschritten des Schiedsverfahrens vertraut.
  • Präzedenzfälle und Best Practices: Institutionelle Schiedsverfahren ermöglichen es den Parteien, auf Präzedenzfälle (also Fälle, die bereits vorher von derselben Institution entschieden worden sind) zurückzugreifen und somit wichtige Einblicke und Orientierungshilfen für das vorliegende Schiedsverfahren zu gewinnen.
  • Bewährte Effektivität: Institutionelle Schiedsverfahren haben ihre Wirksamkeit mit erfolgreichen, effektiven und fairen Schiedssprüchen unter Beweis gestellt.
  • Administrative Unterstützung: Die Institutionen bieten während des gesamten Schiedsverfahrens administrative und logistische Hilfestellung sowie auch Unterstützung bei der Einhaltung der Verfahrensvorgaben.
  • Zeit- und Ressourceneffizienz: Feststehende Regeln und Verfahrensvorgaben erleichtern das Schiedsverfahren, da die Parteien keinerlei Fragen bezüglich des Verfahrens neu regeln müssen (im Vergleich zur ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit).

Die Anwälte von Schlun & Elseven leisten Unterstützung bei institutionellen Schiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer (ICC), dem Internationalen Schiedsgerichtshof London (LCIA), dem Dubai International Finance Centre (DIFC) und vielen weiteren Institutionen.

Die Wahl der richtigen Institution hängt von verschiedenen Faktoren ab wie beispielsweise der betroffenen Branche und der Art und Gestalt des jeweiligen Rechtsstreits. Wenn Parteien im Streitfall ein institutionelles Schiedsverfahren führen möchten, ist es daher unabdingbar, sich bei der Ausarbeitung von Schiedsvereinbarungen von versierten Anwälten beraten zu lassen.

Ad-hoc-Schiedsverfahren

Ad-hoc-Schiedsverfahren bieten den Parteien – im Gegensatz zur institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit – die Freiheit, wesentliche Aspekte des Schiedsverfahrens, wie beispielsweise die Wahl der Schiedsrichter, die Festlegung der Verfahrensregeln sowie die Durchführung als solche, zu bestimmen. Im Rahmen der Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit sind die Parteien also nicht an bestimmte Institutionen und deren feststehende Regeln gebunden, sondern sie genießen die Autonomie und Kontrolle über das Schiedsverfahren.

Zwar bieten Ad-hoc-Schiedsverfahren im Vergleich zur institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit mehr Flexibilität und (Kosten-)Effektivität, dafür können die Schiedssprüche hier aber auch stark variieren, da – ohne den vorgegebenen institutionellen Rahmen – eine größere Gewichtung bei den jeweiligen Schiedsrichtern liegt. Diese tragen nämlich die Verantwortung für die Organisation und die Überwachung der Schiedsverfahren. Daher ist es auch hier wieder entscheidend, von Anfang an mit erfahrenen Schiedsrichtern und Anwälten zusammenzuarbeiten.

Schiedsklauseln: Entwurf und Verwendung

Die Kanzlei  Schlun & Elseven bietet Business Clients strategische Beratung zur Aufnahme verbindlicher Schiedsklauseln in ihre Verträge. Während Schiedsverfahren viele Vorteile gegenüber der gerichtlichen Streitbeilegung bieten können, ist dabei stets zu überprüfen, ob Schiedsklauseln auch mit den jeweiligen unternehmerischen Zielen übereinstimmen. Diese Überprüfung ist wichtig, da Schiedsklauseln unter anderem andere Möglichkeiten der Streitbeilegung einschränken können oder auch dazu führen können, dass es keinerlei Berufungsmöglichkeit gibt. Ob die Verwendung von Schiedsklauseln sinnvoll ist, ist jeweils von Faktoren wie der Unternehmensgröße, etwaigen vertraglichen Verpflichtungen und der Dynamik der Branche abhängig.

Durchsetzbarkeit von internationalen Schiedsvereinbarungen in Deutschland

Um in Deutschland durchsetzbar zu sein, müssen internationale Schiedsvereinbarungen bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass Schiedsvereinbarungen schriftlich verfasst sein müssen und den Willen der Parteien zur außergerichtlichen Streitbeilegung klar zum Ausdruck bringen müssen. Sollten bei einer Schiedsvereinbarung Zweifel hinsichtlich beispielsweise der Einwilligung oder der Geschäftsfähigkeit einer der Parteien bestehen oder sollte der Umfang der Vereinbarung nicht klar genug definiert sein, so kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Klauseln oder Vereinbarungen in Deutschland nicht durchsetzbar sind.

Schiedsgerichtsbarkeit | Häufig gestellte Fragen

Bei Schiedsverfahren handelt es sich um einen privaten, außergerichtlichen Streitbeilegungsprozess, in dem die Parteien zustimmen, ihren Streit einem oder mehreren Schiedsrichtern vorzulegen und sich dem Schiedsspruch zu unterwerfen. Während Gerichtsverfahren zumeist öffentlich ablaufen und strengen prozessualen Vorgaben unterliegen, sind Schiedsverfahren flexibler und vertraulicher. Dies ermöglicht es den Parteien, auch gewisse Aspekte des Verfahrens individuell anzupassen.  

Es ist noch zwischen der institutionellen und der Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit zu unterscheiden: Im Rahmen der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit legen die Parteien bereits vorab (also noch vor dem Eintreten eines Streitfalls) in einer Schiedsvereinbarung fest, welche Schiedsinstitution sie im Streitfall anrufen möchten und dementsprechend welchen Regeln ihr Schiedsverfahren unterliegen wird. Wurde keine Schiedsvereinbarung getroffen, so steht den Parteien noch die Möglichkeit der Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit offen.  

Schiedsverfahren können dann besser geeignet sein, wenn die Parteien eine (im Vergleich zu Gerichtsverfahren) schnellere und vertraulichere Lösung ihres Rechtsstreits suchen. Besonders vorteilhaft ist die Schiedsgerichtsbarkeit im Rahmen des Handelsrechts, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder in Fällen, in denen besonderes Fachwissen der Schiedsrichter vonnöten ist. Schiedsverfahren ermöglichen es den Parteien, Verfahrensregeln oder aber auch die Terminplanung individueller an ihre Bedürfnisse anzupassen, als dies bei Gerichtsverfahren der Fall wäre.

Schiedssprüche sind in der Regel wirksam und für die betroffenen Parteien bindend, vgl. § 1055 ZPO. Es gibt nur eingeschränkte Möglichkeiten Rechtsmittel gegen einen Schiedsspruch einzulegen. Gründe, die zur Aufhebung eines Schiedsspruchs führen können, betreffen zumeist Verfahrensfragen wie beispielsweise das Fehlverhalten oder die Befangenheit eines Schiedsrichters, nicht aber materiell-rechtliche Fragen, siehe § 1059 ZPO.

Die Schiedsrichter werden von den Parteien basierend auf denen in der Schiedsvereinbarung festgelegten Kriterien ausgesucht. Hier kommt es vor allem auf das einschlägige Fachwissen und die Erfahrung der Schiedsrichter im jeweiligen Bereich an. Wenn sich die Parteien im Rahmen der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit nicht auf Schiedsrichter einigen können, unterstützt die jeweilige Institution bei der Auswahl.  

Schiedsverfahren werden zumeist nicht öffentlich durchgeführt. Dies gewährleistet Unternehmen wichtige Diskretion, sodass sensible Daten und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden können. Einzelheiten des Rechtsstreits, der Beweise und des Schiedsspruchs werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Vertraulichkeitsregelungen sind entweder Bestanteil der Schiedsvereinbarung oder werden von der jeweiligen Institution, die das Schiedsverfahren durchführt, vorgegeben.

Schiedssprüche sind weltweit anerkannt und durchsetzbar, was zu zumeist einheitlichen Ergebnissen auch über verschiedene Rechtsordnungen hinweg führt. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit wird unter anderem von solchen wichtigen Abkommen geregelt wie dem UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit oder der New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Die Anerkennung und Vollstreckbarkeit richten sich bei inländischen Schiedssprüchen nach § 1060 ZPO. Inländische Schiedssprüche haben zudem gemäß § 1055 ZPO unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Damit inländische Schiedssprüche auch vollstreckt werden können, bedürfen sie einer Vollstreckbarerklärung eines zuständigen deutschen Gerichts.

Mögliche Nachteile des Schiedsverfahrens sind die nur begrenzte Möglichkeit zur Aufhebung des Schiedsspruchs, die potenziell hohen Kosten sowie die notwendige Bereiterklärung beider Parteien zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Zudem verfügen Schiedsverfahren – im Gegenteil zu Gerichtsverfahren – zumeist nicht über ein förmliches Beweisverfahren, was je nach Komplexität des Falles und der Beweislage für eine oder beide Parteien nachteilig sein kann.

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