Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt
für
Arbeitsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsbeistand im Arbeitsrecht
für Arbeitgeber und Unternehmen

Sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus der allgemeinen Gesetzgebung ergeben sich für Arbeitgeber zahlreiche Verpflichtungen, die das Beschäftigungsverhältnis betreffen. Ganz gleich, ob Ihr Anliegen die Gestaltung von Arbeits- bzw. Aufhebungsverträgen, Kündigungen oder die Mitspracherechte des Betriebsrats betrifft – Schlun & Elseven bietet Ihnen stets die benötigte Top-Expertise und einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Mit unserem Fachwissen und langjähriger Erfahrung in der Verhandlungsführung sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen allen arbeitsrechtlichen Standards gerecht wird und dass Sie als Arbeitgeber bzw. als Führungskraft rechtlich stets auf der sicheren Seite stehen. Wir setzen uns für Sie ein!

Rechtsbeistand im Arbeitsrecht
für Arbeitnehmer

Sei es bei ungerechtfertigter Kündigung oder fälliger Abfindung, sei es im Falle von Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz — in solchen Fällen sollten Arbeitnehmer unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen. Die Vorgaben des Gesetzgebers zu Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer und -geber zu überschauen und richtig einzuschätzen, welche davon für ihren speziellen Bereich gelten, stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen, sich hierüber Klarheit zu verschaffen. Gemeinsam mit Ihnen loten sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits aus.

Rechtsbeistand für die Geschäftsführung und Unternehmen

Ganz gleich, ob als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Arbeitgeber — für Ihren dauerhaften Erfolg ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihnen bei allen arbeitsrechtlich relevanten Entscheidungen (insbesondere im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen) eine kompetente und erfahrene Rechtsberatung zur Seite steht. Um die eigenen Rechte und Pflichten als Arbeitgeber bestmöglich wahren zu können, ist ein solcher Rechtsbeistand dringend zu empfehlen, — unabhängig davon, für welche Branche Sie tätig sind. Gerichtliche Niederlagen im Arbeitsrecht können nicht nur finanzielle Nachteile nach sich ziehen, sondern sich auch schädigend auf Ihr Ansehen als Arbeitgeber auswirken.

Unsere Dienstleistungen für Arbeitgeber

Rechtsberatung für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Arbeitgeber

Die Tätigkeit eines Geschäftsführers und Arbeitsgeber bringt neben einer ganzen Reihe von Vorzügen auch große Verantwortung mit sich – nicht zuletzt, weil der Umgang mit ihren Arbeitnehmern sowohl von vertraglich als auch gesetzlich definierten Pflichten bestimmt wird. Folglich müssen dabei stets unzählige Aspekte rechtlicher Natur fest im Blick behalten werden, um unnötige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dies gilt für die Erteilung von Weisungen und Abmahnungen ebenso wie für die Entwicklung von Maßnahmen und Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass ihr Unternehmen keinen Raum für Diskriminierung und Mobbing bietet. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne dabei, allen rechtlichen Standards gerecht zu werden.

Arbeitnehmerüberlassung | Zeitarbeitsverträge

Zeitarbeit ist ein effizientes und in manchen Branchen sehr beliebtes Mittel geworden, um flexibel einem plötzlich entstandenen Mangel an Fachkräften zu begegnen. So bietet der Zeitarbeitsmarkt hochqualifizierte Leiharbeiter, deren Fähigkeiten gestatten, kurzfristige Projekte zu realisieren. Für den Erfolg solcher Vorhaben ist ein reibungsloser Start nicht selten entscheidend. Leiharbeiter mit den entsprechenden Fähigkeiten vorübergehend zu beschäftigen, spart Kosten und Zeit, die notwendig wären, um die eigenen Beschäftigten auszubilden bzw. ein qualifiziertes Personal einzustellen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie kompetent bei sämtlichen Fragen bezüglich der Arbeitnehmerüberlassung und des dazugehörigen Vertrages.

Dennoch birgt jede Arbeitnehmerüberlassung für den Entleiher das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung. Solche Konflikte können jederzeit zwischen der Zeitarbeitsfirma, dem Leiharbeiter und dem entleihenden Unternehmen entstehen, wenn das Innenverhältnis der beteiligten Parteien aufgrund vertraglicher Lücken klärungsbedürftig erscheint. Unsere Rechtsexperten beraten Zeitarbeitsfirmen, Leiharbeiter und Unternehmen, die die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung für sich nutzen, in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

    Gestaltung von Arbeitsverträgen

    Der Arbeitsvertrag bildet bekanntlich die rechtliche Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses. Als Arbeitgeber ist es entscheidend, sicherzustellen, dass der Arbeitsvertrag seinen Zweck erfüllt und allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein fachkundig gestalteter Arbeitsvertrag gewährleistet, dass die Vertragspartner sich ihrer Rechte und Pflichten von Anfang an bewusst sind. Dass ein Arbeitsvertrag keinen Raum für Missverständnisse bietet und in jeder Hinsicht gesetzeskonform ist, liegt im Interesse aller Beteiligten, da er kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen einen Riegel vorschiebt.

    Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei stellen wir sicher, dass Sie eine umfassende Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen erhalten. Die enge Zusammenarbeit unserer Anwälte für Arbeitsrecht mit unserem Team für Vertragsrecht gewährleistet, dass die Arbeitsverträge genaustens auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Unsere Dienstleistungen umfassen den Entwurf von standardisierten Arbeitsverträgen, die für die Beschäftigten Ihres Unternehmens Verwendung finden können, ebenso wie maßgeschneiderte Arbeitsverträge für die leitenden Angestellten. Darüber hinaus bietet unser Rechtsteam die Gestaltung und Prüfung von allen für Ihr Unternehmen rechtlich relevanten Dokumenten an.

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Aufhebungsverträge

    Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses birgt gewisse Risiken, ist der Arbeitgeber doch dazu verpflichtet, bei der Kündigung sämtliche arbeitsrechtlichen Standards einzuhalten. Zum einen muss die Kündigung zulässig sein. Die Rechtmäßigkeit bezieht sich sowohl auf den Kündigungsgrund (und stellt u.a. sicher, dass hier keine Diskriminierung stattfindet) als auch auf die Form der Kündigung selbst. Zum anderen müssen die vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese können variieren, abhängig davon, wie lange der Angestellte bei dem Unternehmen beschäftigt war. Schließlich muss eine Kündigung gem. § 623 BGB in schriftlicher Form erfolgen.

    Die oben genannten Regeln gelten für die ordentliche Kündigung. Darüber hinaus sieht § 626 Abs. 1 BGB auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, bei der die Kündigunsfristen nicht gelten. Eine außerordentliche Kündigung kommt allein in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich bei Arbeitsverweigerung oder beim Vorliegen einer Straftat. Die Arbeitgeber sollten sich daher dessen bewusst sein, dass eine außerordentliche Kündigung Sie in solchen Fällen vor besondere rechtliche Herausforderungen stellen kann. Eine kompetente Rechtsberatung im Vorfeld sorgt für die nötige Klarheit, aber auch innere Ruhe, bevor von einer außerordentlichen Kündigung als “Mittel der letzten Wahl” Gebrauch gemacht wird.

    Kündigungen können auch durch besondere Kündigungsvereinbarungen vertraglich festgehalten werden.

    Verhandlungen mit dem Betriebsrat

    Eine besondere Form von Teilhabe der Arbeitnehmer an ihrem Unternehmen ist der Betriebsrat. Sein Wert liegt nicht allein in der Ausübung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte durch die Beschäftigten, sondern kommt auch in der Tatsache zum Ausdruck, dass die Arbeitnehmervertretung ihren festen Platz innerhalb der Unternehmensstruktur einnimmt. Die Beteiligung an den Entscheidungen des Unternehmens stärkt bei den Angestellten das Zugehörigkeitsgefühl und damit das Gefühl der Verantwortung, was sich letztlich auch in größerer Produktivität und Kreativität des Unternehmens niederschlagen kann.

    Ungeachtet all dessen gehören Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten zum Alltag eines Unternehmens. Dank professioneller Beratung und Mediation vermögen es unsere Anwälte, für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der beiden Parteien zu sorgen. Sie nutzen dabei Fähigkeiten und Techniken, die in der Vertragsanalyse, in der Mediation, aber auch in den Gerichtsverhandlungen Anwendung finden, um die bestehenden Konflikte bestmöglich zu lösen. Darüber hinaus kann unser Rechtsteam Ihnen in einer solchen Situation wertvolle Ratschläge erteilen, wie Sie im Falle eines beschädigten Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgehen sollten, um eine effektive Zusammenarbeit zu ermöglichen.

    Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder nach Deutschland

    Eine Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bringt erhebliche Vorteile — sowohl für die Unternehmen als auch die Mitarbeiter selbst. So profitiert ein Unternehmen davon, wenn es einen erfahrenen Mitarbeiter in seine ausländische Zweigniederlassung entsendet, kann doch eine solche Auslandserfahrung nach dessen Rückkehr dem Stammunternehmen zugutekommen. Die Entscheidung, einen Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden, bringt jedoch auch große rechtliche Verantwortung mit sich. Dabei stellen sich Fragen bezüglich der Dauer des Auslandseinsatzes, der Art und des Umfangs der Vergütung sowie der Rückkehrbedingungen. Um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die des zu entsendenden Mitarbeiters zu wahren, empfiehlt es sich noch vor der Finalisierung, eine Beratung durch einen Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen.

    Als Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven umfassende rechtliche Unterstützung sowohl im Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht (einschl. der Beantragung der erforderlichen Aufenthaltstitels / der Arbeitserlaubnis etc.) als auch bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. Durch eine Beratung bleiben Ihnen die steuerrechtlichen Fallstricke, aber auch eventuelle Probleme mit der Sozialversicherung erspart. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen ist sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Mitarbeiter bestens gerüstet für eine Entsendung ins Ausland.

    Rechtsbeistand für Arbeitnehmer

    Bahnt sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber an, ist eine professionelle Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht geradezu unumgänglich. Ein kompetenter Rechtsbeistand vermag nicht selten, eine ungünstige Ausgangslage argumentativ auszugleichen – sei es durch Mediation oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Dr. Thomas Bichat und Jens Schmidt, verfügen über langjährige Erfahrung und eine ausgezeichnete Expertise im Arbeitsrecht, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

    Beantragung eines Führungszeugnisses

    Das Führungszeugnis spielt eine wesentliche Rolle im Arbeitsleben. Seine Vorlage wird oft von Arbeitgeber verlangt, insbesondere bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen. Im Öffentlichen Dienst ist der Arbeitgeber gar dazu verpflichtet, die Vorlage eines Führungszeugnisses zu verlangen, wenn der/die Bewerber/in Dienstleistungen erbringen soll, die im Zusammenhang mit Kindererziehung bzw. Jugendwohlfahrt stehen. Ein solcher Nachweis wird grundsätzlich auch in der Sicherheitsbranche und im Transportwesen verlangt. Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Führungszeugnisses, damit Sie ungehindert an einem Bewerbungsverfahren teilnehmen können.

      Arbeitsvertrag | Erholungsurlaub | Lohnrecht

      Der Arbeitsvertrag ist als Grundstein eines jeden Arbeitsverhältnisses zu betrachten. Dieses Dokument beinhaltet eine Arbeitsplatzbeschreibung, macht ferner genaue Angaben bezüglich der Entlohnung, der Arbeitszeiten, des Erholungs- und Erziehungsurlaubs, der Kündigunsfristen und der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus beinhaltet es in der Regel Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsklauseln.

      Aufgrund dieser Komplexität erscheint es sinnvoll, einen Arbeitsvertrag im Vorfeld von einem Rechtsexperten prüfen zu lassen. Die Verwendung eines fehlerhaft bzw. lückenhaft gestalteten Mustervertrags führt nicht selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag hat eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben (z.B. bezüglich des Mutterschutzes, des Erholungsurlaubs und der Kündigungsfristen) einzuhalten.

      Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitgeber in irgendwelcher Weise gegen den Arbeitsvertrag verstoßen hat oder dass dieser unzulässige Bestimmungen beinhaltet, erscheint es empfehlenswert, eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.

      Kündigungsfristen

      Kündigunsfristen sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages, erlauben sie doch sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber, die Zukunft zu planen. Welche Kündigungsfristen im Einzelfall gelten, hängt zunächst von der Art der Kündigung ab. Ferner wird die Kündigungsfrist von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt, vor allem von der Frage, wie lange der Beschäftigte für das Unternehmen tätig war. Normalerweise sind die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag klar definiert. Fehlen hierzu jedoch Angaben, gelten die gesetzlichen Vorgaben des § 622 BGB.

      Abfindung

      Das deutsche Arbeitsrecht sieht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses keine Abfindungszahlung für Arbeitnehmer vor. Ungeachtet dessen gibt es Ausnahmen, in denen Beschäftigte eine Abfindung verlangen können. Bestimmungen, die eine solche Entschädigung rechtfertigen, können sich aus Sozialplänen, Tarifverträgen, Managementverträgen, aber auch aus den Arbeitsverträgen ergeben. Darüber hinaus steht es den Vertragsparteien frei, eine Abfindungszahlung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu vereinbaren.

      Rechtliche Unterstützung in Fällen von sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing

      Sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz stehen in klarem Widerspruch zu unserem Bedürfnis nach Sicherheit. Sollten Sie ein solches Fehlverhalten seitens eines Mitarbeiters oder Vorgesetzten erfahren, ist es äußerst ratsam, sich bezüglich der rechtlichen Gegenmaßnahmen zu informieren. Unternehmen stehen in der Pflicht, eine Umgebung zu schaffen, die von Toleranz und gegenseitigem Respekt geprägt ist, indem sie für Aufklärung und die Umsetzung entsprechender Richtlinien und Maßnahmen sorgen. Sollten Sie Opfer von sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing geworden sein, zögern Sie nicht, einen erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen, um rechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten.

      Ungerechtfertigte und unzulässige Kündigungen

      Obwohl Arbeitgeber selbstverständlich das Recht haben, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, werden Fälle von unzulässigen bzw. ungerechtfertigten  Kündigungen von den Gerichten nach strengen Maßstäben beurteilt. Damit eine Kündigung ihre Rechtskraft entfaltet, muss sie zunächst gem. § 623 BGB in schriftlicher Form erfolgt sein.

      Verhaltensbedingte Kündigung

      Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann rechtswirksam, wenn ihr eine Abmahnung vorausgegangen ist. Diese muss sich auf denselben Pflichtverstoß beziehen. Erfolgt die verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung, ist dies nur dann zulässig, wenn nachweislich ein gravierendes Fehlverhalten vorliegt.

      Sozial ungerechtfertigte Kündigung

      Als sozial ungerechtfertigt gilt eine betriebsbedingte Kündigung, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.

      Kündigung in der Schwangerschaft

      Ein besonderer Kündigungsschutz steht werdenden Müttern zu: So gilt hier eine Kündigung als unzulässig, wenn sie ohne die vorherige Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle ausgesprochen worden ist (§ 17 Mutterschutzgesetz). Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht können Ihren Fall genau einschätzen und beurteilen, ob es sinnvoll erscheint, rechtliche Schritte gegen die Kündigung zu unternehmen.

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      Praxisgruppe für Arbeitsrecht

      Rechtsanwalt Dr. Thomas Bichat

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      Jens Schmidt

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      Rechtsanwalt Martin Halfmann

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