Rechtsbeistand für die Geschäftsführung und Unternehmen
Ganz gleich, ob als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Arbeitgeber — für Ihren dauerhaften Erfolg ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihnen bei allen arbeitsrechtlich relevanten Entscheidungen (insbesondere im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen) eine kompetente und erfahrene Rechtsberatung zur Seite steht. Um die eigenen Rechte und Pflichten als Arbeitgeber bestmöglich wahren zu können, ist ein solcher Rechtsbeistand dringend zu empfehlen, — unabhängig davon, für welche Branche Sie tätig sind. Gerichtliche Niederlagen im Arbeitsrecht können nicht nur finanzielle Nachteile nach sich ziehen, sondern sich auch schädigend auf Ihr Ansehen als Arbeitgeber auswirken.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Aufhebungsverträge
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses birgt gewisse Risiken, ist der Arbeitgeber doch dazu verpflichtet, bei der Kündigung sämtliche arbeitsrechtlichen Standards einzuhalten. Zum einen muss die Kündigung zulässig sein. Die Rechtmäßigkeit bezieht sich sowohl auf den Kündigungsgrund (und stellt u.a. sicher, dass hier keine Diskriminierung stattfindet) als auch auf die Form der Kündigung selbst. Zum anderen müssen die vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese können variieren, abhängig davon, wie lange der Angestellte bei dem Unternehmen beschäftigt war. Schließlich muss eine Kündigung gem. § 623 BGB in schriftlicher Form erfolgen.
Die oben genannten Regeln gelten für die ordentliche Kündigung. Darüber hinaus sieht § 626 Abs. 1 BGB auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, bei der die Kündigunsfristen nicht gelten. Eine außerordentliche Kündigung kommt allein in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich bei Arbeitsverweigerung oder beim Vorliegen einer Straftat. Die Arbeitgeber sollten sich daher dessen bewusst sein, dass eine außerordentliche Kündigung Sie in solchen Fällen vor besondere rechtliche Herausforderungen stellen kann. Eine kompetente Rechtsberatung im Vorfeld sorgt für die nötige Klarheit, aber auch innere Ruhe, bevor von einer außerordentlichen Kündigung als “Mittel der letzten Wahl” Gebrauch gemacht wird.
Kündigungen können auch durch besondere Kündigungsvereinbarungen vertraglich festgehalten werden.
Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder nach Deutschland
Eine Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bringt erhebliche Vorteile — sowohl für die Unternehmen als auch die Mitarbeiter selbst. So profitiert ein Unternehmen davon, wenn es einen erfahrenen Mitarbeiter in seine ausländische Zweigniederlassung entsendet, kann doch eine solche Auslandserfahrung nach dessen Rückkehr dem Stammunternehmen zugutekommen. Die Entscheidung, einen Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden, bringt jedoch auch große rechtliche Verantwortung mit sich. Dabei stellen sich Fragen bezüglich der Dauer des Auslandseinsatzes, der Art und des Umfangs der Vergütung sowie der Rückkehrbedingungen. Um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die des zu entsendenden Mitarbeiters zu wahren, empfiehlt es sich noch vor der Finalisierung, eine Beratung durch einen Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen.
Als Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven umfassende rechtliche Unterstützung sowohl im Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht (einschl. der Beantragung der erforderlichen Aufenthaltstitels / der Arbeitserlaubnis etc.) als auch bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. Durch eine Beratung bleiben Ihnen die steuerrechtlichen Fallstricke, aber auch eventuelle Probleme mit der Sozialversicherung erspart. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen ist sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Mitarbeiter bestens gerüstet für eine Entsendung ins Ausland.
Rechtsbeistand für Arbeitnehmer
Bahnt sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber an, ist eine professionelle Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht geradezu unumgänglich. Ein kompetenter Rechtsbeistand vermag nicht selten, eine ungünstige Ausgangslage argumentativ auszugleichen – sei es durch Mediation oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Dr. Thomas Bichat und Jens Schmidt, verfügen über langjährige Erfahrung und eine ausgezeichnete Expertise im Arbeitsrecht, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Beantragung eines Führungszeugnisses
Das Führungszeugnis spielt eine wesentliche Rolle im Arbeitsleben. Seine Vorlage wird oft von Arbeitgeber verlangt, insbesondere bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen. Im Öffentlichen Dienst ist der Arbeitgeber gar dazu verpflichtet, die Vorlage eines Führungszeugnisses zu verlangen, wenn der/die Bewerber/in Dienstleistungen erbringen soll, die im Zusammenhang mit Kindererziehung bzw. Jugendwohlfahrt stehen. Ein solcher Nachweis wird grundsätzlich auch in der Sicherheitsbranche und im Transportwesen verlangt. Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Führungszeugnisses, damit Sie ungehindert an einem Bewerbungsverfahren teilnehmen können.
Arbeitsvertrag | Erholungsurlaub | Lohnrecht
Der Arbeitsvertrag ist als Grundstein eines jeden Arbeitsverhältnisses zu betrachten. Dieses Dokument beinhaltet eine Arbeitsplatzbeschreibung, macht ferner genaue Angaben bezüglich der Entlohnung, der Arbeitszeiten, des Erholungs- und Erziehungsurlaubs, der Kündigunsfristen und der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus beinhaltet es in der Regel Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsklauseln.
Aufgrund dieser Komplexität erscheint es sinnvoll, einen Arbeitsvertrag im Vorfeld von einem Rechtsexperten prüfen zu lassen. Die Verwendung eines fehlerhaft bzw. lückenhaft gestalteten Mustervertrags führt nicht selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag hat eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben (z.B. bezüglich des Mutterschutzes, des Erholungsurlaubs und der Kündigungsfristen) einzuhalten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitgeber in irgendwelcher Weise gegen den Arbeitsvertrag verstoßen hat oder dass dieser unzulässige Bestimmungen beinhaltet, erscheint es empfehlenswert, eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.
Kündigungsfristen
Kündigunsfristen sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages, erlauben sie doch sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber, die Zukunft zu planen. Welche Kündigungsfristen im Einzelfall gelten, hängt zunächst von der Art der Kündigung ab. Ferner wird die Kündigungsfrist von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt, vor allem von der Frage, wie lange der Beschäftigte für das Unternehmen tätig war. Normalerweise sind die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag klar definiert. Fehlen hierzu jedoch Angaben, gelten die gesetzlichen Vorgaben des § 622 BGB.
Abfindung
Das deutsche Arbeitsrecht sieht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses keine Abfindungszahlung für Arbeitnehmer vor. Ungeachtet dessen gibt es Ausnahmen, in denen Beschäftigte eine Abfindung verlangen können. Bestimmungen, die eine solche Entschädigung rechtfertigen, können sich aus Sozialplänen, Tarifverträgen, Managementverträgen, aber auch aus den Arbeitsverträgen ergeben. Darüber hinaus steht es den Vertragsparteien frei, eine Abfindungszahlung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu vereinbaren.
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