Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt
für
Arbeitsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsbeistand im Arbeitsrecht
für Arbeitgeber und Unternehmen

Sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus der allgemeinen Gesetzgebung ergeben sich für Arbeitgeber zahlreiche Verpflichtungen. Ganz gleich, ob Ihr Anliegen die Gestaltung von Arbeits- bzw. Aufhebungsverträgen, Kündigungen oder die Mitspracherechte des Betriebsrats betrifft – Schlun & Elseven bietet Ihnen stets die benötigte Top-Expertise und einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Service an. Mit unserem Fachwissen und langjähriger Erfahrung in der Verhandlungsführung sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen stets allen arbeitsrechtlichen Standards gerecht wird und dass Sie als Arbeitgeber bzw. als Führungskraft hervorragend aufgestellt sind. Wir setzen uns für Sie ein!

Rechtsbeistand im Arbeitsrecht
für Arbeitnehmer

Sei es bei ungerechtfertigter Kündigung oder fälliger Abfindung, bei Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz — in solchen Fällen sollten Arbeitnehmer unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen. Die Vorgaben des Gesetzgebers zu Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer und -geber zu überschauen und richtig einzuschätzen, welche davon für ihren speziellen Bereich gelten, stellt für einen Nichtjuristen eine erhebliche Herausforderung dar. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen, sich hierüber Klarheit zu verschaffen. Gemeinsam mit Ihnen loten sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits aus.

Rechtsbeistand für die Geschäftsführung und Unternehmen

Ob als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Arbeitgeber — für Ihren dauerhaften Erfolg ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihnen bei allen arbeitsrechtlich relevanten Entscheidungen (insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen als auch bei Aufhebung von Arbeitsverhältnissen) eine kompetente und erfahrene Rechtsberatung zur Seite steht. Um die eigenen Rechte und Pflichten als Arbeitgeber bestmöglich wahren zu können, ist ein solcher Rechtsbeistand dringend zu empfehlen, — unabhängig davon, für welche Branche Sie tätig sind. Gerichtliche Niederlagen im Arbeitsrecht können nicht nur finanzielle Nachteile nach sich ziehen, sondern sich auch schädigend auf Ihr Ansehen als Arbeitgeber auswirken.

Unsere Dienstleistungen für Arbeitgeber

Rechtsberatung für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Arbeitgeber

Die Tätigkeit eines Geschäftsführers und Arbeitsgeber bringt neben einer ganzen Reihe von Vorzügen auch große Verantwortung mit sich. So müssen dabei stets unzählige Aspekte rechtlicher Natur im Blick behalten werden. So wird für Sie als Arbeitgeber der Umgang mit Ihren Arbeitnehmern sowohl von vertraglich als auch gesetzlich definierten Pflichten bestimmt. Um unnötige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie diese Obliegenheiten ausnahmslos einhalten. Dies gilt für die Erteilung von Weisungen und Abmahnungen ebenso wie für die Entwicklung von Maßnahmen und Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass es in Ihrem Unternehmen keinen Raum für Diskriminierung und Mobbing bietet. Lassen Sie sich hierbei von unseren Anwälten für Arbeitsrecht helfen.

Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeitsverträge

Die Arbeitnehmerüberlassung erlaubt Zeitarbeitsfirmen, ihre Leiharbeiter zu verleihen, damit diese ihre Dienstleistungen ihren Endverbrauchern anbieten. Zeitarbeit ist ein effizientes und in manchen Branchen sehr beliebtes Mittel geworden, um flexibel einem plötzlich entstandenen Mangel an Fachkräften zu begegnen. So bietet der Zeitarbeitsmarkt hochqualifizierte Leiharbeiter, deren Fähigkeiten gestatten, kurzfristige Projekte zu realisieren. Für den Erfolg solcher Projekte ist ein reibungsloser Start nicht selten entscheidend. Leiharbeiter mit den entsprechenden Fähigkeiten vorübergehend zu beschäftigen, spart Kosten und Zeit, die notwendig wären, um die eigenen Beschäftigten auszubilden bzw. ein qualifiziertes Personal einzustellen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie kompetent bei sämtlichen Fragen bezüglich der Arbeitnehmerüberlassung und des dazugehörigen Vertrages.

Dennoch birgt jede Arbeitnehmerüberlassung für den Entleiher das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung. Solche Konflikte können jederzeit zwischen der Zeitarbeitsfirma, dem Leiharbeiter und dem entleihenden Unternehmen entstehen, wenn das Innenverhältnis der beteiligten Parteien aufgrund vertraglicher Lücken klärungsbedürftig erscheint. Unsere Rechtsexperten beraten Zeitarbeitsfirmen, Leiharbeiter und Unternehmen, die die Möglichkeit Arbeitnehmerüberlassung für sich nutzen, in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

    Gestaltung von Arbeitsverträgen

    Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses. Als Arbeitgeber ist es entscheidend, sicherzustellen, dass der Arbeitsvertrag seinen Zweck erfüllt. Ein fachkundig gestalteter Arbeitsvertrag gewährleistet, dass die Vertragspartner sich ihrer Rechte und Pflichten von Anfang an bewusst sind. Dass ein Arbeitsvertrag keinen Raum für Missverständnisse bietet und in jeder Hinsicht gesetzeskonform ist, liegt im Interesse aller Beteiligten, da er kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen einen Riegel vorschiebt.

    Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei stellen wir sicher, dass Sie eine umfassende Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen erhalten. Die enge Zusammenarbeit unserer Anwälte für Arbeitsrecht mit unserem Team für Vertragsrecht gewährleistet, dass die Arbeitsverträge genaustens auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Unsere Dienstleistungen umfassen den Entwurf von standardisierten Arbeitsverträgen, die für die Beschäftigten Ihres Unternehmens Verwendung finden können, ebenso wie maßgeschneiderte Arbeitsverträge für die leitenden Angestellten. Drüber hinaus bietet unser Rechtsteam die Gestaltung und Prüfung von allen für Ihr Unternehmen rechtlich relevanten Dokumenten an.

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Aufhebungsverträge

    Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses birgt gewisse Risiken, ist der Arbeitgeber doch dazu verpflichtet, bei der Kündigung sämtliche arbeitsrechtlichen Standards einzuhalten. Zum einen muss die Kündigung zulässig sein. Die Zulässigkeit bezieht sich sowohl auf den Kündigungsgrund (und stellt u.a. sicher, dass hier keine Diskriminierung stattfindet) als auch auf die Form der Kündigung selbst. Zum anderen müssen die vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese können variieren abhängig davon, wie lange der Angestellte bei dem Unternehmen beschäftigt war. Schließlich muss eine Kündigung gem. § 623 BGB in schriftlicher Form erfolgen.

    Die oben genannten Regeln gelten für die ordentliche Kündigung. Darüber hinaus sieht § 626 Abs. 1 BGB auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, bei der die Kündigunsfristen nicht gelten. Eine außerordentliche Kündigung kommt allein in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich bei Arbeitsverweigerung oder beim Vorliegen einer Straftat. Die Arbeitgeber sollten sich daher dessen bewusst sein, dass eine außerordentliche Kündigung Sie in solchen Fällen vor besondere rechtliche Herausforderungen stellen kann. Eine kompetente Rechtsberatung im Vorfeld sorgt für die nötige Klarheit, aber auch innere Ruhe, bevor von einer außerordentlichen Kündigung als “Mitter der letzten Wahl” Gebrauch gemacht wird.

    Kündigungen können auch durch besondere Kündigungsvereinbarungen vertraglich festgehalten werden.

    Verhandlungen mit dem Betriebsrat: Umfassender Rechtsbeistand

    Eine besondere Form von Teilhabe der Arbeitnehmer an ihrem Unternehmen ist der Betriebsrat. Sein Wert liegt nicht allein in der Ausübung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte durch die Beschäftigten, sondern kommt auch in der Tatsache zum Ausdruck, dass die Arbeitnehmervertretung ihren festen Platz innerhalb der Unternehmensstruktur einnimmt. Die Beteiligung an den Entscheidungen des Unternehmens stärkt bei den Angestellten das Zugehörigkeitsgefühl und damit das Gefühl der Verantwortung, was sich letztlich auch in größerer Produktivität und Kreativität des Unternehmens niederschlagen kann.

    Ungeachtet all dessen gehören Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten zum Alltag eines Unternehmens. Dank professioneller Beratung und Mediation vermögen es unsere Anwälte, für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der beiden Parteien zu sorgen. Sie nutzen dabei Fähigkeiten und Techniken, die in der Vertragsanalyse, in der Mediation, aber auch in den Gerichtsverhandlungen Anwendung finden, um die vorhandenen Konflikte bestmöglich zu lösen. Darüber hinaus kann unser Rechtsteam Ihnen in einer solchen Situation wertvolle Ratschläge erteilen, wie Sie im Falle eines beschädigten Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgehen sollten, um eine Zusammenarbeit zu ermöglichen.

    Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder nach Deutschland

    Eine Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bringt erhebliche Vorteile — sowohl für die Unternehmen als auch die Mitarbeiter selbst. So profitiert ein Unternehmen davon, wenn es einen erfahrenen Mitarbeiter in seine ausländische Zweigniederlassung entsendet, kann doch eine solche Auslandserfahrung nach dessen Rückkehr dem Stammunternehmen zugutekommen. Die Kenntnis fremder Arbeits- und Unternehmenskulturen stellt zweifelsohne einen enormen Vorteil für das internationale Geschäft dar. Die Entscheidung, einen Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden, bringt jedoch auch große rechtliche Verantwortung mit sich. Dabei stellen sich Fragen bezüglich der Dauer des Auslandseinsatzes, der Art und des Umfangs der Vergütung sowie der Rückkehrbedingungen. Um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die des zu entsendenden Mitarbeiters zu wahren, empfiehlt es sich noch vor der Finalisierung eine Beratung durch einen Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen.

    Als Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven umfassende rechtliche Unterstützung sowohl im Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht (einschl. der Beantragung der erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis etc.) als auch bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. Durch eine Beratung bleiben Ihnen die steuerrechtlichen Fallstricke, aber auch eventuelle Probleme mit der Sozialversicherung erspart. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung ist sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Mitarbeiter bestens gerüstet für eine Entsendung ins Ausland.

    Rechtsbeistand für Arbeitnehmer

    Erscheint eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber unausweichlich, ist eine professionelle Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen. Ein kompetenter Rechtsbeistand vermag nicht selten, eine ungünstige Ausgangslage argumentativ auszugleichen, sei es durch Mediation oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Dr. Thomas Bichat und Jens Schmidt, verfügen über langjährige Erfahrung und eine ausgezeichnete Expertise im Arbeitsrecht. Mit Büros in Köln, Düsseldorf und Aachen sowie mit Konferenzräumen in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart und Hamburg stehen wir unseren Mandanten bundesweit zur Verfügung.

    Beantragung eines Führungszeugnisses

    Das Führungszeugnis spielt eine wesentliche Rolle im Arbeitsleben. Seine Vorlage wird oft von Arbeitgeber verlangt, insbesondere bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen. Im Öffentlichen Dienst ist der Arbeitgeber gar dazu verpflichtet, die Verlage eines Führungszeugnisses zu verlangen, wenn der/die Bewerber/in Dienstleistungen erbringen soll, die im Zusammenhang mit Kindererziehung bzw. Jugendwohlfahrt stehen. Ein solcher Nachweis wird grundsätzlich auch in der Sicherheitsbranche und im Transportwesen verlangt. Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Führungszeugnisses, damit Sie ungehindert an einem Bewerbungsverfahren teilnehmen können.