Rechtsbeistand für die Geschäftsführung und Unternehmen
Ob als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Arbeitgeber — für Ihren dauerhaften Erfolg ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihnen bei allen arbeitsrechtlich relevanten Entscheidungen (insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen als auch bei Aufhebung von Arbeitsverhältnissen) eine kompetente und erfahrene Rechtsberatung zur Seite steht. Um die eigenen Rechte und Pflichten als Arbeitgeber bestmöglich wahren zu können, ist ein solcher Rechtsbeistand dringend zu empfehlen, — unabhängig davon, für welche Branche Sie tätig sind. Gerichtliche Niederlagen im Arbeitsrecht können nicht nur finanzielle Nachteile nach sich ziehen, sondern sich auch schädigend auf Ihr Ansehen als Arbeitgeber auswirken.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Aufhebungsverträge
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses birgt gewisse Risiken, ist der Arbeitgeber doch dazu verpflichtet, bei der Kündigung sämtliche arbeitsrechtlichen Standards einzuhalten. Zum einen muss die Kündigung zulässig sein. Die Zulässigkeit bezieht sich sowohl auf den Kündigungsgrund (und stellt u.a. sicher, dass hier keine Diskriminierung stattfindet) als auch auf die Form der Kündigung selbst. Zum anderen müssen die vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese können variieren abhängig davon, wie lange der Angestellte bei dem Unternehmen beschäftigt war. Schließlich muss eine Kündigung gem. § 623 BGB in schriftlicher Form erfolgen.
Die oben genannten Regeln gelten für die ordentliche Kündigung. Darüber hinaus sieht § 626 Abs. 1 BGB auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, bei der die Kündigunsfristen nicht gelten. Eine außerordentliche Kündigung kommt allein in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich bei Arbeitsverweigerung oder beim Vorliegen einer Straftat. Die Arbeitgeber sollten sich daher dessen bewusst sein, dass eine außerordentliche Kündigung Sie in solchen Fällen vor besondere rechtliche Herausforderungen stellen kann. Eine kompetente Rechtsberatung im Vorfeld sorgt für die nötige Klarheit, aber auch innere Ruhe, bevor von einer außerordentlichen Kündigung als “Mitter der letzten Wahl” Gebrauch gemacht wird.
Kündigungen können auch durch besondere Kündigungsvereinbarungen vertraglich festgehalten werden.
Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder nach Deutschland
Eine Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bringt erhebliche Vorteile — sowohl für die Unternehmen als auch die Mitarbeiter selbst. So profitiert ein Unternehmen davon, wenn es einen erfahrenen Mitarbeiter in seine ausländische Zweigniederlassung entsendet, kann doch eine solche Auslandserfahrung nach dessen Rückkehr dem Stammunternehmen zugutekommen. Die Kenntnis fremder Arbeits- und Unternehmenskulturen stellt zweifelsohne einen enormen Vorteil für das internationale Geschäft dar. Die Entscheidung, einen Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden, bringt jedoch auch große rechtliche Verantwortung mit sich. Dabei stellen sich Fragen bezüglich der Dauer des Auslandseinsatzes, der Art und des Umfangs der Vergütung sowie der Rückkehrbedingungen. Um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die des zu entsendenden Mitarbeiters zu wahren, empfiehlt es sich noch vor der Finalisierung eine Beratung durch einen Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen.
Als Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven umfassende rechtliche Unterstützung sowohl im Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht (einschl. der Beantragung der erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis etc.) als auch bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. Durch eine Beratung bleiben Ihnen die steuerrechtlichen Fallstricke, aber auch eventuelle Probleme mit der Sozialversicherung erspart. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung ist sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Mitarbeiter bestens gerüstet für eine Entsendung ins Ausland.
Rechtsbeistand für Arbeitnehmer
Erscheint eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber unausweichlich, ist eine professionelle Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen. Ein kompetenter Rechtsbeistand vermag nicht selten, eine ungünstige Ausgangslage argumentativ auszugleichen, sei es durch Mediation oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Dr. Thomas Bichat und Jens Schmidt, verfügen über langjährige Erfahrung und eine ausgezeichnete Expertise im Arbeitsrecht. Mit Büros in Köln, Düsseldorf und Aachen sowie mit Konferenzräumen in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart und Hamburg stehen wir unseren Mandanten bundesweit zur Verfügung.
Beantragung eines Führungszeugnisses
Das Führungszeugnis spielt eine wesentliche Rolle im Arbeitsleben. Seine Vorlage wird oft von Arbeitgeber verlangt, insbesondere bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen. Im Öffentlichen Dienst ist der Arbeitgeber gar dazu verpflichtet, die Verlage eines Führungszeugnisses zu verlangen, wenn der/die Bewerber/in Dienstleistungen erbringen soll, die im Zusammenhang mit Kindererziehung bzw. Jugendwohlfahrt stehen. Ein solcher Nachweis wird grundsätzlich auch in der Sicherheitsbranche und im Transportwesen verlangt. Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Führungszeugnisses, damit Sie ungehindert an einem Bewerbungsverfahren teilnehmen können.