Rechtsbeistand für die Geschäftsführung und Unternehmen
Ganz gleich, ob als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Arbeitgeber — für Ihren dauerhaften Erfolg ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihnen bei allen arbeitsrechtlich relevanten Entscheidungen (insbesondere im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen) eine kompetente und erfahrene Rechtsberatung zur Seite steht. Um die eigenen Rechte und Pflichten als Arbeitgeber bestmöglich wahren zu können, ist ein solcher Rechtsbeistand dringend zu empfehlen, — unabhängig davon, für welche Branche Sie tätig sind. Gerichtliche Niederlagen im Arbeitsrecht können nicht nur finanzielle Nachteile nach sich ziehen, sondern sich auch schädigend auf Ihr Ansehen als Arbeitgeber auswirken.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Aufhebungsverträge
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses birgt gewisse Risiken, ist der Arbeitgeber doch dazu verpflichtet, bei der Kündigung sämtliche arbeitsrechtlichen Standards einzuhalten. Zum einen muss die Kündigung zulässig sein. Die Rechtmäßigkeit bezieht sich sowohl auf den Kündigungsgrund (und stellt u.a. sicher, dass hier keine Diskriminierung stattfindet) als auch auf die Form der Kündigung selbst. Zum anderen müssen die vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese können variieren, abhängig davon, wie lange der Angestellte bei dem Unternehmen beschäftigt war. Schließlich muss eine Kündigung gem. § 623 BGB in schriftlicher Form erfolgen.
Die oben genannten Regeln gelten für die ordentliche Kündigung. Darüber hinaus sieht § 626 Abs. 1 BGB auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, bei der die Kündigunsfristen nicht gelten. Eine außerordentliche Kündigung kommt allein in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich bei Arbeitsverweigerung oder beim Vorliegen einer Straftat. Die Arbeitgeber sollten sich daher dessen bewusst sein, dass eine außerordentliche Kündigung Sie in solchen Fällen vor besondere rechtliche Herausforderungen stellen kann. Eine kompetente Rechtsberatung im Vorfeld sorgt für die nötige Klarheit, aber auch innere Ruhe, bevor von einer außerordentlichen Kündigung als “Mittel der letzten Wahl” Gebrauch gemacht wird.
Kündigungen können auch durch besondere Kündigungsvereinbarungen vertraglich festgehalten werden.