Wer sich mit einem Auslieferungsverfahren konfrontiert sieht, der befindet sich zweifellos in einer Ausnahmesituation, in welche die eigene Freiheit bedroht erscheint, unter Umständen aber auch die körperliche Unversehrtheit gefährdet sein kann. Dies stellt eine enorme emotionale Belastung für den/die Betroffene/n sowie das persönliche Umfeld dar und bringt in Hinblick auf die erheblich eingeschränkte Bewegungsfreiheit auch nicht unbeachtliche wirtschaftliche Risiken mit sich. In solchen Fällen wird eine hochqualifizierte rechtliche Unterstützung benötigt, die alle Besonderheiten dieser Situation und der beteiligten Parteien stets im Blick behält. Die Kanzlei Schlun & Elseven ist ein weltweit agierender Rechtspartner, spezialisiert auf die Verteidigung und Vorbeugung von Auslieferungsverfahren und Interpol-Aktivitäten. Ob durch die Anfechtung des Haftbefehls bzw. des Auslieferungsbeschlusses selbst oder gar mittels einer Verfassungsbeschwerde – Wir nutzen alle zur Verfügung stehendenden Rechtsmittel und Wege, um Sie vor der Auslieferung zu beschützen.
Mit einer herausragenden Erfolgsbilanz vertreten wir mitunter Geschäftsleute, Unternehmen und die sensible Gruppe der politisch exponierten Personen (PEP) gegen drohende oder bereits eingeleitete Auslieferungsverfahren und Interpol Notices. Wir setzen uns für Sie ein!
Zum Ablauf des Auslieferungsverfahrens
Das Auslieferungsverfahren beginnt regelmäßig mit dem Eingang eines ausländischen Rechtshilfeersuchens. Eine internationale Fahndung nach Personen kann über das Schengener Informationssystem (SIS), über Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation) und über gezielte Fahndungsersuchen an andere Staaten erfolgen. Darüber hinaus steht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit offen, einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen. Dieser hilft zwar nicht in allen Fällen bei der Auslieferung der gesuchten Person, ist aber bei einer Fahndung innerhalb Europas hilfreich.
Nach Eingang des Rechtshilfeersuchens entscheidet die zuständige Behörde (in Deutschland das Bundesamt für Justiz, im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und anderen Bundesämtern, deren Zuständigkeitsbereiche betroffen sind), ob rechtliche oder politische Gründe gegen die Erteilung des Ersuchens sprechen. Liegen solche Gründe nicht vor, wird das Ersuchen in der Regel an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft weitergereicht. Diese leitet dann eine Fahndung ein, währenddessen das zuständige Oberlandesgericht den Auslieferungshaftbefehl erlässt.
Rechtsmittel gegen das Auslieferungsverfahren
Anfechtung eines Europäischen Haftbefehls
Der Europäische Haftbefehl (EAW) ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig. Ein solcher wurde zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union entwickelt. Er kann zum Zweck der Strafverfolgung oder der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe verwendet werden. Der Europäische Haftbefehl verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, verdächtige Straftäter festzunehmen und an den ausstellenden Staat auszuliefern, damit dieser sie dann vor Gericht stellen kann.
Sollten Sie von einem Europäischen Haftbefehl betroffen sein bzw. mit einem solchen rechnen, sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht beraten und vertreten Sie mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Unsere ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung stellen sicher, dass Ihre Angelegenheit aus allen Blickwinkeln analysiert und eine erfolgversprechende Strategie für eine Anfechtung erarbeitet wird.
Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungsbeschlüsse
Die Verfassungsbeschwerde ist im deutsche