Schlun & Elseven ist eine international tätige Full-Service-Kanzlei. Unsere Handelsrechtsanwälte beraten Sie bezüglich aller Fragen des nationalen und internationalen Handelsrechts. Mit Büros in Aachen, Köln und Düsseldorf sowie mit Konferenzräumen in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart und Hamburg sind wir bundesweit für unsere Mandanten erreichbar. Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick über unser umfangreiches Leistungsangebot im Handelsrecht. Wenn Sie eine persönliche Rechtsberatung zu Ihrer rechtlichen Situation wünschen, nutzen Sie die unten stehenden Kontaktdaten.
Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Handelsrechtsanwalt
Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Handelsrechtsanwalt ist für Unternehmen aller Größenordnungen von Vorteil. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen stets über die neuesten rechtlichen Entwicklungen informiert ist, und tragen so zur Vorbeugung rechtlicher Fehler und eventueller Unstimmigkeiten bei. Umfassender Rechtsbeistand ist bei komplexen Rechtsstreitigkeiten unentbehrlich. Unser Team arbeitet bei rechtlichen Konflikten eng mit unseren Mandanten zusammen und hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob ein Gerichtsverfahren oder doch lieber alternative Lösungen angestrebt werden sollten.
Darüber hinaus können unsere Anwälte für Handelsrecht Ihr Unternehmen bezüglich Ihrer Expansionspläne beraten. Unser Team stellt sicher, dass die rechtlichen Anforderungen berücksichtigt und erfüllt werden, damit Ihr Unternehmen seine Pläne und Ziele verwirklichen kann.
Handelsvertreterrecht
Der Handelsvertreter spielt eine entscheidende Rolle für den unternehmerischen Erfolg und die Vermarktung der vom Unternehmen angebotenen Waren sowie Dienstleistungen. Neben dem Vertragshändler, dem Franchiseunternehmen und dem Kommissionär ist er ein fester Bestandteil der wirtschaftlichen Vertriebskultur. Die zentrale Position des Handelsvertreters im Vertrieb eines Unternehmens ist mit vielen Rechten und Pflichten verbunden. Aus diesem Grund sind bei der Gestaltung eines Handelsvertretervertrags wesentliche rechtliche Aspekte zu beachten. Unser Anwaltsteam für Handelsrecht prüft, entwirft und überarbeitet Ihre Handelsvertreterverträge und sorgt dafür, dass die Rechte sowie Pflichten beider Vertragsparteien klar und verständlich formuliert sind.
Der Handelsvertreter hat in erster Linie die Aufgabe, aktiv Geschäfte im Interesse des Unternehmens zu vermitteln und abzuschließen. Darüber hinaus hat er weitreichende Informationspflichten gegenüber dem Unternehmer zu erfüllen und muss sein Wettbewerbsverbot einhalten. Dieses kann auf vertraglicher Basis auch nach der Beendigung des Vertretungsvertrags aufrechterhalten werden. Im Gegenzug ist der Unternehmer verpflichtet, den Handelsvertreter zu instruieren und ihm die zur Erfüllung seiner Handelsvertreterpflichten erforderlichen Materialen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Während der Vertragslaufzeit hat der Handelsvertreter außerdem einen Anspruch auf Provision und — nach Beendigung des Vertragsverhältnisses — auf Ausgleich, gem. § 89 b HGB.
Bei der Aufsetzung eines Handelsvertretervertrag sollten die folgenden Vertragselemente besprochen werden:
- Ermächtigung des Unternehmens oder Dritter, die Ware im Vertragsgebiet selbstständig zu vermarkten,
- Rechte des Handelsvertreters zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten,
- Vertraulichkeitsverpflichtungen,
- Vertragsgebiet, regionale Begrenzung,
- Bonitätsprüfung,
- Wettbewerbsverbot, insbesondere Regelung des Nachvertragsverhältnisses,
- Abrechnung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen,
- Beendigung des Vertrages (Dauer, Kündigung),
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
Darüber hinaus unterliegen die klassischen Vertriebsstrukturen, wie z.B. der Vertrieb über Handelsvertreter, den Veränderungen durch die Globalisierung und Digitalisierung. Die Bedeutung des E-Commerce, die Vielfalt der Internetplattformen und die durch den Internetvertreib erzielten Umsätze nehmen stetig zu. Aus diesem Grund üben auch Handelsvertreter ihre Vermittlungs- und Maklertätigkeit über das Internet aus. Es können jedoch auch andere digitale Anforderungen relevant werden, die beim Abschluss oder der Verlängerung eines Handelsvertretervertrags besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Rechtliche Unterstützung im E-Commerce
Die Bedeutung des E-Commerce hat mit der Vielfalt der Internetplattformen und den Umsätzen über den Internetverkauf stetig zugenommen. Er verändert die klassischen Vertriebsstrukturen und unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen, die auch im B2B-Geschäft und damit bei Verbraucherverträgen zu beachten sind. Wir prüfen, ob Ihre Vertriebsstrukturen im E-Commerce bezüglich Internetplattformen und Online-Shops diesen Anforderungen entsprechen.
Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei berücksichtigen wir dabei die interagierenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Datenschutzrecht, Verbraucherschutzrecht und Kapitalmarktrecht. Vom Online-Marketing und der Impressumspflicht über digitale Bestellvorgänge, elektronisches Bezahlen oder fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen bis hin zu Fragen zu Filesharing-Fällen – unsere Anwälte beraten Sie zu all Ihren Rechtsfragen im E-Commerce.
Produkthaftung
Produkthersteller und andere Beteiligte innerhalb der Lieferkette werden von den Anwälten von Schlun & Elseven umfassend im Produkthaftungsrecht betreut und vertreten. Für alle Unternehmen innerhalb der Lieferkette ergeben sich besondere rechtliche Anforderungen aus dem deutschen sowie europäischen Recht. Unser Rechtsteam bietet unseren Mandanten eine kontinuierliche rechtliche Betreuung, um die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zu gewährleisten. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Ihr Unternehmen die Haftung vermeiden kann, indem wir Lösungen in Vertragsklauseln anbieten und hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Hinsichtlich der Verletzung von Sorgfaltspflichten, die eine Schadenersatzpflicht auslösen können, ist zudem zwischen Produkt- und Produzentenhaftung zu unterscheiden. Bei der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für die von seinem Produkt ausgehenden Gefahren, ohne dass sein Verschulden nachgewiesen werden muss. Die Produzentenhaftung nach § 823 BGB ist enger gefasst, da gemäß dieser dem Hersteller nachweislich ein Verschulden hinsichtlich einer bestimmten Fehlerart vorliegen muss.
Forderungsmanagement
Für die Umsetzung des Forderungsmanagements in Ihrem Unternehmen steht Ihnen unser Rechtsteam für Handelsrecht beratend zur Seite. Sollten Ihre Vertragspartner Ihre vertraglichen Leistungen und Lieferungen nicht oder nicht wie vereinbart erbringen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir kümmern uns um die notwendigen Fristsetzungen und sorgen dafür, dass Sie Ihre Leistungen und Forderungen in der vereinbarten Weise erhalten.
Wir unterstützen Sie zudem bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Vertragsrechten wie Nachlieferung, Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und allen Formen des Schadenersatzes. Insbesondere achten wir darauf, dass bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und Rechte der Zeitrahmen eingehalten wird, dass besondere Fristen beachtet und Mahnungen ausgesprochen werden. Es kann auch erforderlich sein, Ansprüche zwangsweise titulieren und durchsetzen zu lassen. Dies können wir mit Hilfe des Vollstreckungsrechts der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) erreichen.
Im Gegenzug wehren wir unberechtigte Ansprüche gegen Ihr Unternehmen ab und prüfen d