Als Sonderprivatrecht der Kaufleute normiert das Handelsrecht alle wesentlichen Aspekte des Vertriebs – ein äußerst komplexes, sich stetig fortentwickelndes Rechtsgebiet, das nicht nur ein fundiertes Verständnis aller relevanten Vorschriften des HGB, sondern auch eine solide Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung in diesem Bereich voraussetzt.
Ganz gleich, ob Sie als Händler, Handelsvertreter oder Vertriebsmittler agieren – als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei steht Ihnen Schlun & Elseven in allen Fragen des nationalen und internationalen Handelsrechts unterstützend zur Seite. Unsere Rechtsdienstleistungen umfassen die gesamte Bandbreite des Handelsrechts – von der Verhandlung sowie Gestaltung von Handelsverträgen über die Rechtsberatung im Produkthaftungsrecht bis hin zu E-Commerce und Vertriebsverträgen. Als Ihre zuverlässige Interessenvertretung gewährleisten wir Ihnen selbstverständlich auch die benötigte Unterstützung sowohl bei der Prävention als auch bei der Regelung von bestehenden Rechtsstreitigkeiten – unabhängig davon, ob es bei Ihrem Anliegen um die Einhaltung des vereinbarten Gebietsschutzes, der Exklusivität und des Konkurrenzverbotes oder die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ausgleichs- und Vergütungsansprüchen geht. Mit Büros in Aachen, Köln und Düsseldorf sowie mit Konferenzräumen in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart und Hamburg sind wir bundesweit für unsere Mandanten erreichbar.
Wird ein Kaufmann geschäftlich tätig, so kommen grundsätzlich die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Anwendung. Diese werden allerdings durch das Handelsgewohnheitsrecht, die in der Branche üblichen Handelsbräuche ebenso wie durch die aktuelle Rechtsprechung ergänzt. Aufgrund dieser Komplexität ist die regelmäßige Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt für Handelsrecht stets von Vorteil – unabhängig davon, wie groß Ihr Unternehmen ist oder welches Sortiment es führt. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen kontinuierlich über die neuesten rechtlichen Entwicklungen informiert bleibt. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zur Vorbeugung rechtlicher Fehler und eventueller Unstimmigkeiten bei. Bei rechtlichen Konflikten arbeitet unser Team eng mit unseren Mandanten zusammen und hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob ein Gerichtsverfahren oder doch lieber alternative Lösungen angestrebt werden sollten. Darüber hinaus können unsere Anwälte für Handelsrecht Ihr Unternehmen bezüglich Ihrer Expansionspläne beraten. Unser Team stellt sicher, dass die rechtlichen Anforderungen berücksichtigt und erfüllt werden, damit Ihr Unternehmen seine Pläne und Ziele verwirklichen kann.
Handelsvertreterrecht
Der Handelsvertreter spielt eine entscheidende Rolle für den unternehmerischen Erfolg und die Vermarktung der vom Unternehmen angebotenen Waren sowie Dienstleistungen. Neben dem Vertragshändler, dem Franchiseunternehmen und dem Kommissionär ist er ein fester Bestandteil der wirtschaftlichen Vertriebskultur. Die zentrale Position des Handelsvertreters im Vertrieb eines Unternehmens ist mit vielen Rechten und Pflichten verbunden. Aus diesem Grund sind bei der Gestaltung eines Handelsvertretervertrags wesentliche rechtliche Aspekte zu beachten. Unser Anwaltsteam für Handelsrecht prüft, entwirft und überarbeitet Ihre Handelsvertreterverträge und sorgt dafür, dass die Rechte sowie Pflichten beider Vertragsparteien klar und verständlich formuliert sind.
Der Handelsvertreter hat in erster Linie die Aufgabe, aktiv Geschäfte im Interesse des Unternehmens zu vermitteln und abzuschließen. Darüber hinaus hat er weitreichende Informationspflichten gegenüber dem Unternehmer zu erfüllen und muss sein Wettbewerbsverbot einhalten. Dieses kann auf vertraglicher Basis auch nach der Beendigung des Vertretungsvertrags aufrechterhalten werden. Im Gegenzug ist der Unternehmer verpflichtet, den Handelsvertreter zu instruieren und ihm die zur Erfüllung seiner Handelsvertreterpflichten erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Während der Vertragslaufzeit hat der Handelsvertreter außerdem einen Anspruch auf Provision und — nach Beendigung des Vertragsverhältnisses — auf Ausgleich (vgl. § 89b HGB).
Bei der Aufsetzung eines Handelsvertretervertrags sollten u. a. die folgenden Vertragselemente besprochen werden:
- Ermächtigung des Unternehmens oder Dritter, die Ware im Vertragsgebiet selbstständig zu vermarkten,
- Rechte des Handelsvertreters zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten,
- Vertraulichkeitsverpflichtungen,
- Vertragsgebiet, regionale Begrenzung,
- Bonitätsprüfung,
- Wettbewerbsverbot, insbesondere Regelung des Nachvertragsverhältnisses,
- Abrechnung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen,
- Beendigung des Vertrages (Dauer, Kündigung),
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
Darüber hinaus unterliegen die klassischen Vertriebsstrukturen (wie z.B. der Vertrieb über Handelsvertreter) den Veränderungen durch die Globalisierung und Digitalisierung. Die Bedeutung des E-Commerce, die Vielfalt der Internetplattformen und die durch den Internetvertrieb erzielten Umsätze nehmen stetig zu. Aus diesem Grund üben auch Handelsvertreter ihre Vermittlungs- und Maklertätigkeit über das Internet aus. Es können jedoch auch andere digitale Anforderungen relevant werden, die beim Abschluss oder der Verlängerung eines Handelsvertretervertrags besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Rechtliche Unterstützung im E-Commerce
Die Bedeutung des E-Commerce hat mit der Vielfalt der Internetplattformen und den Umsätzen über den Internetverkauf stetig zugenommen. Er verändert die klassischen Vertriebsstrukturen und unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen, die auch im B2B-Geschäft und damit bei Verbraucherverträgen zu beachten sind. Wir prüfen, ob Ihre Vertriebsstrukturen im E-Commerce bezüglich Internetplattformen und Online-Shops diesen Anforderungen entsprechen.
Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei berücksichtigen wir dabei die interagierenden Rechtsgebiete wie Urheber-, Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Kapitalmarktrecht. Vom Online-Marketing und der Impressumspflicht über digitale Bestellvorgänge, elektronisches Bezahlen oder fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen bis hin zu Fragen zu Filesharing-Fällen – unsere Anwälte beraten Sie zu all Ihren Rechtsfragen im E-Commerce.
Produkthaftung | Product Compliance
Produkthersteller und andere Beteiligte innerhalb der Lieferkette werden von unseren Anwälten für Handelsrecht umfassend im Produkthaftungsrecht betreut und vertreten. Für alle Unternehmen innerhalb der Lieferkette ergeben sich besondere rechtliche Anforderungen aus dem deutschen sowie europäischen Recht. So gilt seit dem 1. Januar 2023 für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern das sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Damit obliegen bestimmten Unternehmen menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Daraus resultiert ein dringender Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf, der insbesondere Compliance, Einkauf und Vertragsgestaltung betrifft.
Unser Rechtsteam bietet unseren Mandanten eine kontinuierliche rechtliche Betreuung, um die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zu gewährleisten. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Ihr Unternehmen die Haftung vermeiden kann, indem wir Lösungen in Vertragsklauseln anbieten und hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Hinsichtlich der Verletzung von Sorgfaltspflichten, die eine Schadenersatzpflicht auslösen können, ist zudem zwischen Produkt- und Produzentenhaftung zu unterscheiden. Bei der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für die von seinem Produkt ausgehenden Gefahren, ohne dass sein Verschulden nachgewiesen werden muss. Die Produzentenhaftung nach § 823 BGB ist enger gefasst, da gemäß dieser dem Hersteller nachweislich ein Verschulden hinsichtlich einer bestimmten Fehlerart vorliegen muss.
Forderungsmanagement | Inkasso
Für die Umsetzung des Forderungsmanagements in Ihrem Unternehmen steht Ihnen unser Rechtsteam für Handelsrecht beratend zur Seite. Sollten Ihre Vertragspartner Ihre vertraglichen Leistungen und Lieferungen nicht oder nicht wie vereinbart erbringen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir kümmern uns um die notwendigen Fristsetzungen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen und Forderungen in der vereinbarten Weise erhalten.
Wir unterstützen Sie zudem bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Vertragsrechten wie Nachlieferung, Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und allen Formen des Schadenersatzes. Insbesondere achten wir darauf, dass bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und Rechte der Zeitrahmen eingehalten wird, dass besondere Fristen beachtet und Mahnungen ausgesprochen werden. Es kann auch erforderlich sein, Ansprüche zwangsweise titulieren und durchsetzen zu lassen. Auch hierbei unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte. Die Praxisgruppe für Zwangsvollstreckungsrecht steht Ihnen gern beratend zur Seite, um Ihnen Ihre Handlungsoptionen zu erläutern.
Im Gegenzug wehren wir unberechtigte Ansprüche gegen Ihr Unternehmen ab. Dazu gehört auch die Abwehr von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen von Mitbewerbern im Internet. Dabei geht es häufig um Marken- oder Urheberrechtsverletzungen sowie Verstöße bezüglich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Rahmen des E-Commerce. Unsere interdisziplinär ausgerichtete Kanzlei berät Sie im Urheber-, Wettbewerbs- und Vertriebsrecht.
Lagerhaus-Vereinbarungen
Die kaufmännischen Dienstleistungen von Lagerhäusern sind für Industrie- und Handelsunternehmen unverzichtbar und mittlerweile aus dem Handelsalltag nicht mehr wegzudenken. Sie umfassen Vorrats-, Umschlag- und Auslieferungslager und ermöglichen die Zwischenlagerung von Handelsgütern in Absatz- und Lieferketten. Damit spielen Lagerhausunternehmen eine wichtige Rolle im internationalen Handel. Das Vertragsverhältnis sowie die Rechte und Pflichten zwischen dem Lagerhalter und dem Einlagernden sind im deutschen Lagervertrag geregelt.
Die Hauptpflicht des Lagerhalters besteht in der Lagerung und Aufbewahrung des jeweiligen Lagerguts. Die konkrete Ausgestaltung dieser Pflicht hängt davon ab, wie der Lagervertrag abgeschlossen wurde, d.h. von der Frage, ob eine Sonder- oder Sammellagerung vorliegt oder in einem Rahmenvertrag besondere Vereinbarungen getroffen wurden. Gegenstand der Regelung kann u.a. sein, dass nur ein geschlossener Raum als Lager genutzt werden darf oder die Güter zur Sicherheit besonders verpackt werden müssen.
Im Gegenzug hat der Einlagernde die vereinbarte Vergütung („Lagergeld“) zu zahlen. Darüber hinaus ist dieser nach § 468 HGB verpflichtet, bei der Lagerung von gefährlichen Gütern den Lagerhalter rechtzeitig schriftlich über die genaue Art der Gefahr und gegebenenfalls über die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen zu informieren. Den Einlagernden können somit weitreichende Auskunfts- und Mittelungspflichten treffen.
Schlun & Elseven: Full–Service-Beratung für Business Clients
Unsere hochqualitativen Dienstleistungen und die Vielfalt der durch unsere Kanzlei vertretenen Rechtsgebiete ermöglichen es Ihrem Unternehmen, kosteneffizient und zeitsparend zu arbeiten. Aufgrund unserer Full-Service-Betreuung sind wir imstande, für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen zu sorgen und damit maßgeblich zur Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten beizutragen. Unsere Anwälte gestalten und prüfen Verträge, beraten in Fragen des deutschen Arbeitsrechts und stellen sicher, dass unsere Business Clients stets über die neuesten Compliance-Anforderungen, den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisgeberschutz und die Möglichkeiten des deutschen Steuerrechts informiert sind. Durch die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei wird Ihrem Unternehmen eine kontinuierliche Unterstützung bezüglich all Ihrer rechtlichen Anliegen gewährleistet.
Unsere Full-Service-Betreuung geht weit über unsere handelsrechtlichen Dienstleistungen hinaus: Sie umfasst die Vertragsgestaltung und -prüfung, Schutz geistigen Eigentums ebenso wie steuerrechtliche Beratung. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen als Unternehmen stets gewahrt bleiben.
Praxisgruppe für Handelsrecht
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