Rechtsanwalt für Handelsrecht

Kompetente rechtliche Unterstützung für Business Clients

Rechtsanwalt
für
Handelsrecht

Kompetente rechtliche Unterstützung für Business Clients

Schlun & Elseven ist eine international tätige Full-Service-Kanzlei. Unsere Handelsrechtsanwälte beraten Sie bezüglich aller Fragen des nationalen und internationalen Handelsrechts. Mit Büros in Aachen, Köln und Düsseldorf sowie mit Konferenzräumen in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart und Hamburg sind wir bundesweit für unsere Mandanten erreichbar. Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick über unser umfangreiches Leistungsangebot im Handelsrecht. Wenn Sie eine persönliche Rechtsberatung zu Ihrer rechtlichen Situation wünschen, nutzen Sie die unten stehenden Kontaktdaten.

Unsere Dienstleistungen

Die Anwälte von Schlun & Elseven sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten – von der Verhandlung sowie Gestaltung von Handelsverträgen über Rechtsberatung im Produkthaftungsrecht bis hin zu E-Commerce und Vertriebsverträgen.

Weitere rechtliche Leistungen
für Business Clients

Bei Schlun & Elseven bieten wir Business Clients einen umfassenden rechtlichen Service. Unsere Full-Service-Betreuung geht über unsere handelsrechtlichen Dienstleistungen hinaus und umfasst zudem die Vertragsgestaltung und -prüfung, Schutz geistigen Eigentums sowie steuerrechtliche Beratung. Unsere Kanzlei bietet eine kontinuierliche Rechtsbetreuung für Ihr Unternehmen.

Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Handelsrechtsanwalt

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Handelsrechtsanwalt ist für Unternehmen aller Größenordnungen von Vorteil. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen stets über die neuesten rechtlichen Entwicklungen informiert ist, und tragen so zur Vorbeugung rechtlicher Fehler und eventueller Unstimmigkeiten bei. Umfassender Rechtsbeistand ist bei komplexen Rechtsstreitigkeiten unentbehrlich. Unser Team arbeitet bei rechtlichen Konflikten eng mit unseren Mandanten zusammen und hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob ein Gerichtsverfahren oder doch lieber alternative Lösungen angestrebt werden sollten.

Darüber hinaus können unsere Anwälte für Handelsrecht Ihr Unternehmen bezüglich Ihrer Expansionspläne beraten. Unser Team stellt sicher, dass die rechtlichen Anforderungen berücksichtigt und erfüllt werden, damit Ihr Unternehmen seine Pläne und Ziele verwirklichen kann.

Handelsvertreterrecht

Der Handelsvertreter spielt eine entscheidende Rolle für den unternehmerischen Erfolg und die Vermarktung der vom Unternehmen angebotenen Waren sowie Dienstleistungen. Neben dem Vertragshändler, dem Franchiseunternehmen und dem Kommissionär ist er ein fester Bestandteil der wirtschaftlichen Vertriebskultur. Die zentrale Position des Handelsvertreters im Vertrieb eines Unternehmens ist mit vielen Rechten und Pflichten verbunden. Aus diesem Grund sind bei der Gestaltung eines Handelsvertretervertrags wesentliche rechtliche Aspekte zu beachten. Unser Anwaltsteam für Handelsrecht prüft, entwirft und überarbeitet Ihre Handelsvertreterverträge und sorgt dafür, dass die Rechte sowie Pflichten beider Vertragsparteien klar und verständlich formuliert sind.

Der Handelsvertreter hat in erster Linie die Aufgabe, aktiv Geschäfte im Interesse des Unternehmens zu vermitteln und abzuschließen. Darüber hinaus hat er weitreichende Informationspflichten gegenüber dem Unternehmer zu erfüllen und muss sein Wettbewerbsverbot einhalten. Dieses kann auf vertraglicher Basis auch nach der Beendigung des Vertretungsvertrags aufrechterhalten werden. Im Gegenzug ist der Unternehmer verpflichtet, den Handelsvertreter zu instruieren und ihm die zur Erfüllung seiner Handelsvertreterpflichten erforderlichen Materialen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Während der Vertragslaufzeit hat der Handelsvertreter außerdem einen Anspruch auf Provision und — nach Beendigung des Vertragsverhältnisses — auf Ausgleich, gem. § 89 b HGB.

Bei der Aufsetzung eines Handelsvertretervertrag sollten die folgenden Vertragselemente besprochen werden:

  • Ermächtigung des Unternehmens oder Dritter, die Ware im Vertragsgebiet selbstständig zu vermarkten,
  • Rechte des Handelsvertreters zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten,
  • Vertraulichkeitsverpflichtungen,
  • Vertragsgebiet, regionale Begrenzung,
  • Bonitätsprüfung,
  • Wettbewerbsverbot, insbesondere Regelung des Nachvertragsverhältnisses,
  • Abrechnung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen,
  • Beendigung des Vertrages (Dauer, Kündigung),
  • Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

Darüber hinaus unterliegen die klassischen Vertriebsstrukturen, wie z.B. der Vertrieb über Handelsvertreter, den Veränderungen durch die Globalisierung und Digitalisierung. Die Bedeutung des E-Commerce, die Vielfalt der Internetplattformen und die durch den Internetvertreib erzielten Umsätze nehmen stetig zu. Aus diesem Grund üben auch Handelsvertreter ihre Vermittlungs- und Maklertätigkeit über das Internet aus. Es können jedoch auch andere digitale Anforderungen relevant werden, die beim Abschluss oder der Verlängerung eines Handelsvertretervertrags besondere Aufmerksamkeit erfordern.

    Ausgleichansprüche nach Beendigung des Vertrages

    Neben der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen bieten wir auch unsere Unterstützung bei der Berechnung von Ausgleichsansprüchen nach Beendigung des Vertrages, gemäß § 89 b HGB an. Dem Handelsvertreter ist für die Übertragung seines Kundenstammes ein angemessener Ausgleich zu gewähren. Die korrekte Berechnung basiert auf mehreren Faktoren und ist daher sehr komplex und kann oft zu Streitigkeiten zwischen Handelsvertretern und Unternehmen führen. Zu berücksichtigen sind dabei der Wert des Kundenstamms (zu einem bestimmten Zeitpunkt), die Aussicht auf weitere Vertragsabschlüsse und erste Zahlungen des Unternehmens an den Handelsvertreter.

    Reicht eine vorherige vertragliche Regelung zur Sicherung der Ansprüche nicht aus, vertreten wir sowohl Unternehmen als auch Handelsvertreter bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Wir bevorzugen stets eine außergerichtliche Beilegung der Streitigkeiten. Sollte sich dies jedoch – trotz einer umfassenden Streitbeilegungsstrategie – nicht vermeiden lassen, stehen Ihnen unsere qualifizierten und erfahrenen Anwälte selbstverständlich auch für die gerichtliche Vertretung zur Verfügung.

      Vertriebsrecht

      Zudem bieten unsere Anwälte Ihnen ihre Expertise in dem äußerst wichtigen Rechtsgebiet des Vertriebsrechts an. Wir erarbeiten für Sie die geeigneten Vertriebswege und erläutern deren Unterschiede sowie rechtliche Vor- und Nachteile, damit Sie eine für Ihr Unternehmen geeignete Vertriebsstruktur aufbauen und gestalten können. Wir stellen sicher, dass beim Ausbau von Vertriebswegen und bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen alle rechtliche Vorgabe beachtet werden. Auch bei Streitigkeiten und Auseinandersetzungen mit Vertriebspartnern stehen wir Ihnen als starker Rechtspartner zur Seite. Darüber hinaus ermöglichen wir Ihrem Unternehmen den besonderen Anforderungen des E-Commerce gerecht zu werden – vom Online-Marketing über das Urheberrecht bis hin zu digitalen Bestellprozessen und elektronischem Bezahlen.

      Der Aufbau von Vertriebsstrukturen kann auf vielfältige Weise erfolgen. Es besteht die Möglichkeit Vertriebsverträge mit Handelsvertretern, Vertragshändlern, Kommissionären und Franchiseunternehmen abzuschließen. Dabei müssen Regelungen des Handelsvertreterrechts, als gesetzlicher Teil des Vertriebsrechts sowie einige europäischen Rechtlinien beachtet werden. Grundlage eines wirtschaftlich funktionierenden Vertriebs sind daher zunächst detaillierte Verträge, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die Interessen des Unternehmens wahren. Neben der Gestaltung der Vertriebsverträge kümmern wir uns zudem um die Gestaltung von Supply-Chain-Management-Verträgen und Kundendienstverträgen bezüglich des After-Sales-Managements. Diese sind besonders wichtig für eine langfristige Vertriebsstruktur und einen soliden Kundenstamm. Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Vertriebsrecht bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Beilegung von Konflikten in laufenden oder beendeten Vertragsverhältnissen.

        Vertragsgestaltung

        Die Grundlage für einen langfristigen Geschäftserfolg und einen funktionierenden Vertrieb, sind umfassende Verträge mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen die speziell auf die Gegebenheiten des Unternehmens abgestimmt sind. Je nach Vertragstyp müssen die AGBs auf die Ziele des Unternehmens abgestimmt sein.

        So sind bei Kauf-, Lizenz- oder Werkverträgen eine Vielzahl von unterschiedlichen, aber entscheidenden, Besonderheiten zu beachten. Bei der Gestaltung von Finanzierungs- oder Miet- und Pachtverträgen, müssen jedoch andere Aspekte beachtet werden. In all diesen Bereichen kann sich ein Unternehmen nicht auf Standardverträge verlassen. Vielmehr bedarf es detaillierter rechtlicher Kenntnis des jeweiligen Vertragsgebiets, um maßgeschneiderte und für das Unternehmen vorteilhafte Verträge zu erstellen.

        Die Gestaltung folgender Verträge übernehmen unsere Anwälte für Sie:

        • Kauf- und Werkverträge, insbesondere im Großhandel,
        • Transport- und Logistikverträge,
        • Verträge im E-Commerce,
        • Miet- und Leasingverträge,
        • Finanzierungsverträge,
        • Factoring- und Leasingverträge,
        • Handelsvertreterverträge,
        • Werbeverträge,
        • Arbeitsverträge.

        Unsere Handelsrechtsexperten stellen sicher, dass sämtliche Verträge Ihres Unternehmens Ihre Interessen wahren und, dass darin die aktuelle Rechtslage, die neusten Gesetzesänderungen und die höchstrichterlichen Urteile eine entsprechende Berücksichtigung finden

        Rechtliche Unterstützung im E-Commerce

        Die Bedeutung des E-Commerce hat mit der Vielfalt der Internetplattformen und den Umsätzen über den Internetverkauf stetig zugenommen. Er verändert die klassischen Vertriebsstrukturen und unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen, die auch im B2B-Geschäft und damit bei Verbraucherverträgen zu beachten sind. Wir prüfen, ob Ihre Vertriebsstrukturen im E-Commerce bezüglich Internetplattformen und Online-Shops diesen Anforderungen entsprechen.

        Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei berücksichtigen wir dabei die interagierenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Datenschutzrecht, Verbraucherschutzrecht und Kapitalmarktrecht. Vom Online-Marketing und der Impressumspflicht über digitale Bestellvorgänge, elektronisches Bezahlen oder fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen bis hin zu Fragen zu Filesharing-Fällen – unsere Anwälte beraten Sie zu all Ihren Rechtsfragen im E-Commerce.

          Produkthaftung

          Produkthersteller und andere Beteiligte innerhalb der Lieferkette werden von den Anwälten von Schlun & Elseven umfassend im Produkthaftungsrecht betreut und vertreten. Für alle Unternehmen innerhalb der Lieferkette ergeben sich besondere rechtliche Anforderungen aus dem deutschen sowie europäischen Recht. Unser Rechtsteam bietet unseren Mandanten eine kontinuierliche rechtliche Betreuung, um die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zu gewährleisten. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Ihr Unternehmen die Haftung vermeiden kann, indem wir Lösungen in Vertragsklauseln anbieten und hohe Sicherheitsstandards einhalten.

          Hinsichtlich der Verletzung von Sorgfaltspflichten, die eine Schadenersatzpflicht auslösen können, ist zudem zwischen Produkt- und Produzentenhaftung zu unterscheiden. Bei der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für die von seinem Produkt ausgehenden Gefahren, ohne dass sein Verschulden nachgewiesen werden muss. Die Produzentenhaftung nach § 823 BGB ist enger gefasst, da gemäß dieser dem Hersteller nachweislich ein Verschulden hinsichtlich einer bestimmten Fehlerart vorliegen muss.

          Forderungsmanagement

          Für die Umsetzung des Forderungsmanagements in Ihrem Unternehmen steht Ihnen unser Rechtsteam für Handelsrecht beratend zur Seite. Sollten Ihre Vertragspartner Ihre vertraglichen Leistungen und Lieferungen nicht oder nicht wie vereinbart erbringen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir kümmern uns um die notwendigen Fristsetzungen und sorgen dafür, dass Sie Ihre Leistungen und Forderungen in der vereinbarten Weise erhalten.

          Wir unterstützen Sie zudem bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Vertragsrechten wie Nachlieferung, Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und allen Formen des Schadenersatzes. Insbesondere achten wir darauf, dass bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und Rechte der Zeitrahmen eingehalten wird, dass besondere Fristen beachtet und Mahnungen ausgesprochen werden. Es kann auch erforderlich sein, Ansprüche zwangsweise titulieren und durchsetzen zu lassen. Dies können wir mit Hilfe des Vollstreckungsrechts der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) erreichen.

          Im Gegenzug wehren wir unberechtigte Ansprüche gegen Ihr Unternehmen ab und prüfen d