Rechtsanwalt für Non-Profit-Organisationen (NPOs)

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Non-Profit-Organisationen (NPOs)

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Im Vergleich zu Unternehmen und Vereinen haben gemeinnützige Organisationen anderen rechtliche Anforderungen zu genügen. Diese betreffen sowohl die Gründung als auch die tägliche Verwaltung einer solchen Organisation. Eine Aufgabe, die Verantwortlichen nicht selten vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Komplexität der in diesem Bereich geltenden Vorschriften, aber auch die Vielfalt von Vertragsarten, mit denen gemeinnützige Organisationen regelmäßig in Berührung kommen, erfordern sowohl eine solide Kenntnis der betreffenden Rechtsgebiete als auch der aktuellen Verwaltungspraxis.

In diesem Zusammenhang bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei, in deren Kompetenzbereich unter anderem das Stiftungs-, Vereins-, Gesellschafts-, Arbeits– und Steuerrecht fallen, sind wir imstande, zuverlässige Rechtsberatung in allen Bereichen zu gewährleisten, die für den erfolgreichen Fortbestand einer Non-Profit-Organisation relevant sind. Ganz gleich, ob bei einer Neugründung bzw. Expansion aus dem Ausland, bei der Verwaltung einer NPO oder einem anderen rechtlich relevanten Anliegen – unsere Anwälte beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und sorgen dafür, dass Ihre NPO für die Zukunft rechtssicher aufgestellt ist. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren. Wir sind für Sie da.

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Unsere Dienstleistungen rund um NPOs

Rechtsberatung in Bezug auf
Litigation | Prozessführung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
  • Durchsetzung von Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
Vertragsverhandlung- und Gestaltung
Dienstleistungen im Kontext

Vertragsrecht | Vertragsgestaltung und -prüfung

Unabhängig davon, wie groß oder klein Ihre NPO ist – eine kompetente Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und Regelung von vertragsrechtlichen Fragen bleibt unerlässlich, um einen dauerhaften Erfolg zu erzielen. Unser Rechtsteam analysiert die bereits bestehenden Verträge, prüft die vereinbarten Bedingungen und entwirft gegebenenfalls neue Verträge. Die gesetzlichen Anforderungen an Verträge nach dem deutschen Recht können sehr umfangreich sein, sodass die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Vertragsrecht viele Vorteile bietet.

Um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist die Berücksichtigung aller rechtlichen Anforderungen bei der Vertragsgestaltung von entscheidender Bedeutung. Ganz gleich, ob es sich um einen Kauf- oder Mietvertrag, eine Versicherungspolice oder eine Hypothek handelt – unsere Anwälte überprüfen und analysieren die fragliche Vereinbarung für Sie, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Arbeitsrechtliche Aspekte mit Bezug zu Non-Profit-Organisationen

Als interdisziplinäre Kanzlei berät Schlun & Elseven gemeinnützige Organisationen aller Größenordnungen zu arbeitsrechtlichen Fragen. Ganz gleich, ob bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei der Umsetzung von Best-Practice-Maßnahmen oder der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen – unsere Anwälte erarbeiten in Ihrem Auftrag Rechtslösungen, die passgenau auf die Besonderheiten und Ziele Ihrer Organisation zugeschnitten sind. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gewährleisten wir eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Vertretung — sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht verfügen über die erforderliche praktische Erfahrung sowie Fachkenntnisse, um Sie bestmöglich in jeglichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mit unseren Experten für Arbeitsrecht zusammenzuarbeiten.

Top-Expertise für Non-Profit-Organisationen

Die Entscheidung, ob Ihre Einrichtung die Form eines Vereins, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH haben soll, bestimmt über den Umfang der rechtlichen Anforderungen, die Ihre Einrichtung bei der Gründung zu erfüllen hat. In diesem Zusammenhang bieten wir Non-Profit-Organisationen umfassende Beratung zu Managementstrukturen, übernehmen den bürokratischen Aufwand bei der Gründung und unterstützen Sie bei dem täglichen Betrieb Ihrer Einrichtung.

Unser Rechtsteam berät in allen Fragen der Compliance und ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner bei Umstrukturierungen und unerwarteten Komplikationen.

Schutz geistigen Eigentums | Urheber- und Markenrecht

Bei der Gründung Ihrer gemeinnützigen Organisation entscheidet der Schutz Ihres geistigen Eigentums nicht selten über den Erfolg Ihres Vorhabens. Ein erkennbares Markenzeichen ist sowohl für die Neugründung einer Organisation als auch für die Etablierung in einen neuen Markt von wesentlicher Bedeutung. Wenn Sie Ihre Urheberrechte, Marken und sonstiges geistiges Eigentum nicht im ausreichenden Maße schützen, laufen Sie Gefahr, Opfer von Betrügern bzw. “Trittbrettfahrern” zu werden, die von dem guten Ruf Ihrer Organisation profitieren wollen.

Unsere Anwälte klären, welche Ihrer Dienstleistungen und Produkte als geistiges Eigentum schutzwürdig sind, und beraten Sie umfangreich bezüglich der zu treffenden Maßnahmen. In Ihrem Auftrag ergreifen sie als Experten die erforderlichen rechtlichen Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr geistiges Eigentum bestmöglich geschützt wird und die gesetzlichen Schutzbestimmungen eingehalten werden.

Sollte es dennoch zu Streitigkeiten bezüglich des Marken- oder Urheberrechts kommen, entwickeln unsere Anwälte eine Lösung, die den Ansprüchen Ihrer Organisation gerecht wird. Mit kostengünstigen Methoden wie Abmahnungen lassen sich Interessenkonflikte oftmals außergerichtlich lösen. Sollte sich ein Gerichtsverfahren jedoch nicht vermeiden lassen, werden wir Ihre Rechte und Interessen mit dem nötigen Engagement vertreten.

Reputationsschutz | Äußerungs- und Presserecht

Angesichts des zunehmenden Einflusses von Social Media ist es entscheidend, seine Rechte in Bezug auf den Umgang mit böswilligen Kommentaren und rufschädigenden Internetbeiträgen genau zu kennen. Eine irreführende Darstellung Ihrer Organisation in den Medien kann dieser einen enormen Schaden zufügen. Reputationsschäden können sich auf die Zahl der Spender auswirken, Freiwillige und Mitarbeiten negativ beeinflussen und dazu führen, dass sich potenzielle Spender einer anderen Organisation zuwenden. Um dem vorzubeugen, sieht unser Rechtssystem strenge Gesetze gegen Verleumdung sowie weitreichende Rechtsmaßnahmen gegen diffamierende, unwahrheitsgemäße Berichterstattung vor.

So definiert das deutsche Recht den Tatbestand der Verleumdung in § 187 StGB, wonach eine „unwahre Tatsache“ „wider besseres Wissen“, sprich: in dem Bewusstsein, dass sie unwahr ist, verbreitet wird. Dieser Strafbestand bezieht sich auf eine „unwahre Tatsache“, das heißt auf einen Handlungsanspruch des potenziellen Opfers und nicht auf die Meinung einer anderen Person. Unwahre Behauptungen über die Arbeit der Organisation können daher gerichtlich angefochten werden. Wir beraten Sie umfassend zur Abwehr von rufschädigenden Äußerungen und ergreifen in Ihrem Auftrag gegebenenfalls die erforderlichen rechtlichen Schritte.

Compliance Management | Whistleblowing

Für gemeinnützige Organisationen ist es lebenswichtig, ihren guten Ruf zu wahren. Anschuldigungen wegen Korruption, illegaler Aktivitäten oder schlechter Arbeitsbedingungen können dazu führen, dass Sie die Unterstützung derjenigen verlieren, die an Ihrer Sache interessiert sind. Um den dauerhaften Erfolg Ihrer NPO sicherzustellen, aber auch um den inzwischen in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen Genüge zu tun, ist es notwendig, effiziente Hinweisgebersysteme zu implementieren. Ohne solche Systeme können sich Mitarbeiter, die Missstände in Ihrer Organisation aufdecken wollen, schnell dazu bewogen fühlen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Dies kann zu erheblichen Rufschädigungen und Umsatzeinbußen führen.

Seitdem das Hinweisgeberschutzgesetz am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, obliegt es allen juristischen Personen mit einer Beschäftigtenzahl von 50 und mehr Mitarbeitenden, interne Meldestellen einzurichten (gem. § 12 HinSchG). Diese Pflicht gilt unabhängig von der Rechtsform. Folglich auch für Non-Profit-Organisationen (NPO). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen ab Dezember 2023 erhebliche rechtliche Konsequenzen (einschl. empfindlicher Bußgelder).

Um Non-Profit-Organisationen die benötigte Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Service an. Unsere Anwälte klären Sie darüber auf, welche Präventivmaßnahmen Sie im Einzelnen ergreifen können, um Whistleblowing effektiv vorzubeugen und dabei allen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Durch die Implementierung eines effizienten, nach der geltenden ISO-Norm zertifizierten Hinweisgebersystems sorgen wir dafür, dass Whistleblower vorschriftsmäßig geschützt werden, Ihre Organisation gleichzeitig aber von den Hinweisen profitiert. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen als Non-Profit-Organisation gewahrt bleiben.

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