Rechtsanwalt für Familienrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Familienrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Familienrechtliche Angelegenheiten zu regeln, stellt für die Betroffenen stets eine erhebliche emotionale Belastung dar. Umso wichtiger ist es in einer solchen Situation, einen Rechtsbeistand an seiner Seite zu wissen, der sich sowohl durch fachliche Kompetenz und Engagement als auch durch das nötige Fingerspitzengefühl auszeichnet.

Ganz gleich ob bei der Eheschließung, der Erfüllung des Kinderwunsches, der Frage nach der Abstammung Ihres Kindes, der Scheidung oder auch in internationalen Fällen – Schlun & Elseven ist Ihr zuverlässiger Rechtspartner, wenn es um ausgewogene Lösungen für familienrechtliche Angelegenheiten geht.

Kontaktieren Sie uns gern noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Wir stehen Ihnen in jedem familienrechtlichen Schritt beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.

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Unsere Dienstleistungen im Familienrecht

Eheschließung
  • Eheverträgen: Entwurf, Prüfung und Anfechtung
  • Ehegattenerbvertrag | Ehegattentestament

  • Gütertrennung | Modifizierte Zugewinngemeinschaft für Unternehmer, Manager und Investoren

  • Steuerrecht | Wirtschaftsrechtliche Aspekte

Abstammung | Kinderwunsch

Rechtsberatung bei der Eheschließung

Die Verlobung und anschließende Heirat – für viele Paare ist sie der sogenannte „nächste Schritt” in ihrer Beziehung. Zwar steht für einige dieser Paare zunächst die Planung der Hochzeitsfeier im Fokus, doch ist zu bedenken, dass mit der Heirat einige (rechtliche) Änderungen einhergehen, die es zu beachten gilt. Bereits im Vorfeld beraten wir Sie daher gerne in Bezug auf die Gestaltung eines Ehevertrages, aber auch andere Regelungen, mit denen Sie unnötigen Auseinandersetzungen vorbeugen können. Diese Rechtsdienstleistung gilt selbstverständlich für die Eheschließung ebenso wie die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

Eheschließung: Ein Schritt mit rechtlichen Folgen

Die Unterschrift unter eine Eheurkunde wird oftmals in ihrer rechtlichen Wirkung unterschätzt. Die Folgen sind aber in der Regel weitreichend. So führt eine Eheschließung – neben steuer- und erbrechtlichen Veränderungen – zu gegenseitigen Unterhaltspflichten. Darüber hinaus wird hier, sofern keine anderen Regelungen (vertragliche Vereinbarung zur Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) getroffen werden, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft begründet – ebenso wie die Pflicht zum Versorgungsausgleich.

Um zu klären, ob die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte Standardlösung Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht, oder ob doch nicht ein von dieser Regelung abweichender Ehevertrag sinnvoller wäre, ist es ratsam, bereits im Vorfeld einen fachkundigen Anwalt für Familienrecht zurate zu ziehen.

Dies gilt insbesondere bei Sachverhalten, die einen internationalen Bezug aufweisen, beispielsweise wenn einer der Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger ist. Eine sorgfältige und umfassende Rechtsberatung sorgt hier für die nötige Klarheit, um die Weichen für eine gemeinsame Zukunft bestmöglich zu stellen.

Auch ergeben sich hinsichtlich des während einer Ehe zur Welt gebrachten Nachwuchses erhebliche Unterschiede – im Vergleich zu außerehelichen Kindern. Dies gilt insbesondere für das Sorgerecht sowie u. U. den Kindesnamen. Gerne erläutern Ihnen die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven die diesbezüglichen Regelungen. Für weitere Informationen zum Sorgerecht schauen Sie sich gerne unseren entsprechenden Abschnitt zu dem Thema an.

    Eheverträge: Ausarbeitung und Verhandlung

    Die Ehe ist ein großer Schritt in jeder Beziehung und kann viel Freude bringen. Sie sollte jedoch stets auch als rechtlicher Vertrag zwischen den Partnern betrachtet werden, aufgrund dessen sich – wie bei allen Verträgen – für die Beteiligten bestimmte Rechte und Pflichten ergeben.

    Es kommt immer häufiger vor, dass Heiratswillige vor der Hochzeit einen Ehevertrag abschließen. Obwohl Eheverträge im Grunde nur eine formelle Art sind, die Verpflichtungen zwischen den Ehegatten rechtsverbindlich zu regeln, haben diese einen eher negativ behaften Ruf. Doch ist der Vorteil eines Ehevertrags eindeutig gegeben: Eine solche Vereinbarung kann später für Klarheit bezüglich so wichtiger Fragen wie der Vermögenaufteilung sorgen. Auf diese Weise trägt die Erstellung eines fairen Ehevertrags dazu bei, das Risiko eines langwierigen und komplexen Scheidungsverfahrens zu mindern. Insbesondere für Unternehmer und Selbstständige sollte ein Ehevertrag daher als unerlässlich angesehen werden.

    Abstammung | Kinderwunsch

    Während die Mutter-Kind-Beziehung in Deutschland rechtlich unbestreitbar ist und durch die Geburtsurkunde bereits festgestellt ist, ist die Beziehung des Kindes zu seinem biologischen Vater nicht immer eindeutig festgelegt. So kommt es die letzten Jahre immer häufiger zu Verfahren, in denen eine Vaterschaft anerkannt oder angefochten wird.

    Für Personen, die gern Eltern werden wollen, aus biologischer Sicht aber dazu nicht in der Lage sind, rücken die Fragen nach anderen Optionen in den Vordergrund. So gehören Adoptionen, künstliche Befruchtungen und die Leihmutterschaft häufig zu den Themen, die in diesem Zusammenhang aufkommen. Doch setzt das deutsche Recht klare Grenzen fest, wenn es beispielsweise um die Leihmutterschaft als solche bzw. deren Anerkennung durch die deutschen Behörden geht.

    Schlun & Elseven zeigt Ihnen gerne auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen. Kontaktieren Sie unser Team für Familienrecht gern noch heute, um mehr zum Thema Abstammung und Kinderwunsch zu erfahren.

    Vaterschaftsanerkennung bzw. -anfechtung

    Die Beziehung zwischen einer Mutter und ihrem Kind entsteht mit der Geburt und ist damit rechtlich sowie biologisch unbestreitbar (vgl. § 1591 BGB). Vaterschaftsrechte sind dagegen nicht selten umstritten. Gem. § 1592 BGB ist derjenige Vater eines Kindes, der

    • zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
    • die Vaterschaft anerkannt hat oder
    • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

    Die Vaterschaftsanerkennung muss von dem betreffenden Mann vor einer zuständigen Behörde erklärt werden. In der Regel ist dies das örtliche Jugendamt oder das Standesamt. Die Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt des Kindes anerkannt werden. Die rechtliche Vaterschaft kann auch von einem Mann anerkannt werden, der nicht der biologische Vater des Kindes ist (beispielsweise vom Partner der Mutter). Dabei müssen zur Anerkennung der Vaterschaft einige Voraussetzungen vorliegen. Immer erforderlich ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Unter bestimmten Umständen kann auch die Zustimmung des Kindes oder des Ehemannes der Mutter eingeholt werden müssen. Unsere Anwälte klären Sie gern über die genauen Voraussetzungen in Ihrem familienrechtlichen Fall auf.

    Mit den Geburtenzahlen von außerehelichen Kindern haben Vaterschaftsklagen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Unterschieden wird dabei zwischen der Abstammungsklage nach § 1598a Abs. 1 BGB, der Vaterschaftsfeststellungsklage gem. § 1600d BGB und der Vaterschaftsanfechtungsklage (vgl. §§ 1600 ff. BGB). Unsere Praxisgruppe für Familienrecht erläutert Ihnen gern die einzelnen Klagearten und unterstützt Sie bei der für Ihren Fall entsprechenden Durchsetzung Ihrer Rechte und Pflichten. Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die Vaterschaft sowie in anderen familienrechtlichen Angelegenheiten.

    Adoptionsrecht in Deutschland

    Das Kindeswohl steht in Deutschland unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Folglich ist das deutsche Adoptionsverfahren sehr langwierig und unterliegt äußerst strengen Anforderungen. So müssen den deutschen Behörden im Rahmen einer Adoption u. a. Dokumente wie das Gesundheits- und Führungszeugnis vorgelegt werden. Die Anforderungen variieren allerdings je nach Einzelfall. Für diejenigen, die mit dem Adoptionsverfahren oder dem Familienrecht nicht vertraut sind, können die formalen Fragen daher eine enorme Herausforderung darstellen.

    Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über ein ausgezeichnetes Rechtsteam, das unsere Mandanten in allen Fragen des Adoptionsrechts berät und vertritt. Unsere Anwälte stellen sicher, dass sämtliche formalen Voraussetzungen während des Adoptionsverfahrens erfüllt werden und dass es hier nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.

    Unsere Anwälte sind sowohl mit den Kriterien der Adoptionsvermittlung als auch mit den behördlichen Abläufen bestens vertraut. Sie übernehmen gerne die Vorbereitung Ihres Antrages und helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Selbstverständlich stehen Sie Ihnen während des gesamten Adoptionsverfahrens beratend zur Seite. Unsere rechtlichen Leistungen umfassen ferner die Adoption von Erwachsenen, die in erbrechtlichen Angelegenheiten eine wichtige Rolle spielen kann.

    Anerkennung einer Leihmutterschaft in Deutschland

    Aufgrund medizinischer Komplikationen, aber auch aus anderen Gründen kann es für manche Frauen und Paare schwierig oder gar unmöglich sein, Kinder zu bekommen. In solchen Fällen rückt die Frage der Leihmutterschaft, der künstlichen Befruchtung oder der Adoption in den Vordergrund. Während die Leihmutterschaft in einigen Ländern außerhalb der EU erlaubt ist, steht sie in Deutschland in klarem Widerspruch zu den geltenden Gesetzen. Dennoch reisen viele Paare ins Ausland, um sich Ihren Kinderwunsch mittels Leihmutterschaft zu erfüllen. Die anschließende Anerkennung der Elternschaft in Deutschland ist allerdings höchst problematisch, sodass es unter Umständen eines langwierigen Adoptionsverfahrens bedarf. Unsere Anwälte für Familienrecht bieten umfassende Rechtsberatung bezüglich der der Anerkennung einer im Ausland erfolgten Leihmutterschaft sowie der Adoption nach der Leihmutterschaft durch die deutschen Behörden. Dabei zeigen wir Ihnen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen bei einem Kinderwunsch in Deutschland unproblematisch offen stehen.

    Rechtliche Unterstützung im Scheidungsverfahren

    Gerne klären Sie unsere Anwälte im Falle einer bevorstehenden Trennung darüber auf, welche Ansprüche Sie bezüglich des Trennungs- und Kindesunterhalts geltend machen können. Ganz gleich, ob bei der Durchführung eines Scheidungsverfahrens, der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder der Regelung des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts – wir nehmen uns die Zeit, die es erfordert, um ihre familiäre Situation genau zu prüfen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen eine passgenau zugeschnittene Lösung zu erarbeiten. Eine Lösung, die für Sie, aber auch für die anderen Beteiligten – insbesondere für Ihre Kinder – eine positive und nachhaltige Wirkung hat. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben – sei es als Ihre Rechtsvertretung oder im Rahmen einer Mediation. Wir sind für Sie da!

    Scheidungsverfahren

    Das Scheidungsrecht in Deutschland zeichnet sich bekanntlich durch eine hohe juristische Komplexität aus. Denn mit der Scheidung werden auch Fragen der Abwicklung der Ehe relevant und sinnvollerweise in direktem Zusammenhang mit der Scheidung erledigt. Folglich können Scheidungsfälle für die Beteiligten recht langwierig und belastend sein.

    Als erfahrene Anwälte für Familienrecht sind wir uns darüber im Klaren, dass nicht alle Scheidungen glatt verlaufen. In der Regel versuchen wir zunächst, außengerichtlich eine einvernehmliche Lösung für die involvierten Parteien zu erreichen. Vor allem das Wohl der beteiligten Kinder ist für uns von größter Bedeutung. Sollte eine einvernehmliche Lösung jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht und setzen so Ihre Interessen schnell und effektiv durch.

    Sollten Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, unsere Artikel zum Scheidungsrecht zu lesen, damit Sie über die eventuell für Sie relevanten Problemstellungen im Bilde sind. Unsere Kanzlei berät Sie unter anderem in den folgenden Angelegenheiten:

    • Aufenthaltsgenehmigungen nach der Scheidung,
    • Aufteilung von gemeinsamen Privat- und Geschäftsvermögen,
    • Ehegattenunterhalt und Unterhaltszahlungen,
    • internationale Scheidungsfälle,
    • Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinansamen Kinder.

    Sollten Sie sich in einem Scheidungsverfahren befinden bzw. mit einem solchen rechnen, so kontaktieren Sie unsere Kanzlei, um den nötigen Rechtsbeistand zu erhalten. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht an Ihrer Seite ist entscheidend für eine schnelle und erfolgreiche Lösung Ihrer Situation.

    Versorgungsausgleich

    Obwohl Familien heutzutage in ihren Rollenmustern nicht so festgefahren sind, übernimmt nicht selten nur ein Partner den Großteil der Kinderbetreuung. Dadurch kann der andere Partner mehr Zeit mit der erwerbstätigen Arbeit verbringen. Diese Art der Aufgabenteilung kann allerdings später zu erheblichen Unterschieden bei den Rentenansprüchen der Ehegatten führen.

    Aus diesem Grund besteht hier die Notwendigkeit des Versorgungsausgleichs. Dieser ermöglicht es, dass das Ausmaß an Zeit und Mühe, das in die Kinderbetreuung investiert wurde, bei den Rentenansprüchen eine entsprechende Berücksichtigung findet. Dies ist insbesondere für die Personen von entscheidender Bedeutung, denen die Betreuung des gemeinsamen Kindes hauptsächlich oblag und die aufgrund all der Jahre, in denen sie nicht erwerbstätig waren, fürchten müssen, den Zugang zu möglichen Rentenansprüchen zu verlieren. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht, unser Team für Familienrecht zu kontaktieren.

    Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht

    Nach einer Trennung oder Scheidung stellen sich in der Regel wichtige Fragen in Bezug auf das Sorge-, Umgangs- und Unterhaltstecht für die gemeinsamen Kinder. Im Allgemeinen gilt bei Sorgerechtsfragen das „Wohl des Kindes“ als oberste Priorität, die es stets zu befolgen gilt. Im Normalfall teilen sich die Eltern (wenn sie verheiratet waren) das gemeinsame Sorgerecht. Die Eltern können jedoch freiwillig auf dieses verzichten. Auch ist es u.U. möglich den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts durchzusetzen. Sofern ein Elternteil seine Führsorgepflicht nicht erfüllt oder das Sorgerecht dieses Elternteils als „schädlich“ für das Kind anzusehen ist, kann ein alleiniges Sorgerecht eingeklagt werden – so etwa in Fällen häuslicher Gewalt.

    Auch wenn ein Kind nach einer Scheidung oder Trennung nicht bei einem Elternteil lebt, hat dieser Elternteil in der Regel ein Umgangsrecht. Den Beteiligten sollte klar sein, dass das Umgangs- und Besuchsrecht nicht aufgrund der Trennung bzw. Scheidung der Eltern eingeschränkt wird. Das Recht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind bedeutet, dass sie mit diesem in Kontakt treten können. Nach deutschem Recht sind sie berechtigt und verpflichtet, mit ihren Kindern den Kontakt aufrechtzuerhalten.

    Nach § 1684 Abs. 4 BGB kann das zuständige Familiengericht allerdings das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen. Dies gilt für Fälle, in denen das Wohl des Kindes andernfalls gefährdet wäre. Eine solche Gefährdung liegt bei körperlicher oder sexueller Misshandlung des Kindes, bei Vernachlässigung oder Entfremdung, bei Alkohol-/Drogenmissbrauch im Haushalt und bei der Gefahr einer Kindesentführung vor.

    Scheidung einer Unternehmerehe

    Neben den persönlichen bzw. privat bedingten Hürden einer Scheidung ergeben sich bei Unternehmerehen weitere Risiken, die sich in erheblichem Maße auf den Fortbestand des Unternehmens auswirken können. So kommt es nicht selten zu Streitigkeiten über die Eigentumsverhältnisse sowie die Kontrolle bzw. Führung des Unternehmens. Außerdem stellt eine solche Scheidung die Betroffenen vor die Herausforderung der Unternehmensbewertung. Zur Berechnung des tatsächlichen Unternehmenswertes stehen den Parteien verschiedenste Methoden wie etwa die Ertragswert- und Substanzwertmethode zur Verfügung. Dabei haben die Beteiligten einen wechselseitigen Auskunftsanspruch.

    Die Vermögensaufteilung in dem Scheidungsverfahren einer Unternehmerehe stellt eine weitere Herausforderung dar. Um unvorhergesehenen Entwicklungen vorzubeugen, ist es ratsam, bereits vor dem Abschluss des Ehevertrags einen Experten für Familienrecht zu konsultieren. Die Anwälte von Schlun & Eleseven klären Sie gerne darüber auf, welche Handlungsmöglichkeiten Ihnen offenstehen – sowohl vor als auch während der Ehe. Durch den Abschluss eines Ehevertrags ist es möglich, die Vermögensverhältnisse für den Fall einer Scheidung eindeutig zu regeln bzw. einen bereits bestehenden Ehevertrag nachträglich abzuändern.

    Unsere Praxisgruppe für Familienrecht steht Ihnen in jeder Phase Ihrer Unternehmerehe beratend zur Seite. Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Scheidungsfällen – insbesondere von solchen, die aufgrund ihres unternehmerischen Kontextes rechtliche Besonderheiten aufweisen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer umfassenden Unterstützung in familien- sowie gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zu profitieren.

    Internationales Familienrecht

    Internationalen Rechtsangelegenheiten gehören immer häufiger zur alltäglichen Praxis eines Anwalts. So auch in familienrechtlichen Fällen. Ob bei der Eheschließung, der Scheidung, den Unterhaltsansprüchen oder der Frage nach der Elternschaft – Schlun & Elseven berät Sie auch bei grenzüberschreitenden Anliegen und prüft Ihre Rechte sowie Pflichten. Dabei erläutern wir Ihnen zum Beispiel, wie sich eine Scheidung auf Ihre an die Ehe geknüpfte deutschen Aufenthaltserlaubnis auswirkt und unterstützen Sie bei der Anerkennung sowie Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Familiensachen.

    Grenzüberschreitende familienrechtliche Angelegenheiten erfordert eine fundierte Kenntnis des deutschen sowie internationalen Rechts. Die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven verfügen durch ihre umfassende Erfahrung in familienrechtlichen Fällen über das Fachwissen und die Durchsetzungskraft, um Sie durch das Geflecht von Rechtssystemen zu navigieren und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.

    Internationale Fälle im Familienrecht

    Infolge der stetig voranschreitenden Globalisierung gehören internationale Angelegenheiten immer mehr zum Alltag eines Anwalts für Familienrecht. Sobald nicht beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit oder den gleichen Aufenthaltsort haben, stellt sich die Frage, welche Rechtsordnung im Streitfall zur Anwendung kommt und welche Gerichte zuständig sind. Dies gilt auch in Fällen einer Eheschließung im Ausland. Bei der Bestimmung der Zuständigkeiten und des anwendbaren Rechts müssen regelmäßig EU-Verordnungen sowie völkerrechtliche Abkommen Berücksichtigung finden. Ein Umstand, der selbst bei einer einfachen Angelegenheit wie der Eheschließung für eine hohe juristische Komplexität sorgt.

    Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung in der Betreuung von Mandanten unterschiedlicher Nationalität. Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Ihre familienrechtliche Angelegenheit einen internationalen Aspekt aufweist. Unsere Anwälte freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

    Bei Angelegenheiten mit Bezug zum Ausland bieten wir folgende Dienstleistungen an:

    • Eheverträge für Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und wechselndem Aufenthaltsort (inkl. Regelung einer günstigen Rechtswahl),
    • Kindesentziehung / -entführung: umfassende rechtliche Unterstützung,
    • Sorge- und Umgangsrecht bei Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und wechselndem Aufenthaltsort,
    • Unterhaltsansprüche grenzüberschreitend: Durchsetzung von familienrechtlichen Ansprüchen wie Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich,
    • Vaterschaftsanerkennung und -anfechtung,
    • Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland.

    Vollstreckung ausländischer Familiengerichtsurteile in Deutschland

    Unsere Anwälte für Familienrecht bieten Unterstützung bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Deutschland an. Familienrechtliche Streitigkeiten können juristisch eine besondere Herausforderung darstellen, sobald unterschiedliche Rechtssysteme beteiligt sind. So können erhebliche Komplikationen entstehen, wenn ein Rechtsurteil, das in einem anderen Land erlassen wurde, in Deutschland vollstreckt werden soll. Eine Vollstreckung ist naturgemäß unkomplizierter, wenn die Entscheidung aus konformen Rechtsordnungen stammt (beispielsweise einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union).

    Die Anerkennung und Vollstreckung sind jedoch nicht zulässig, wenn:

    • die Anerkennung offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung verstößt,
    • der Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt wurde,
    • die Entscheidung mit einer anderen, für dieselben Parteien ergangenen Entscheidung unvereinbar ist,
    • die Entscheidung im Widerspruch zu bestimmten Zuständigkeitsvorschriften steht.

    Für den Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung ist das Original der ausländischen Entscheidung oder eine von derselben Behörde ausgestellte Kopie erforderlich, die die ausländische Entscheidung erlassen hat.

    Sollten Sie fachkundige Unterstützung bei der Vollstreckung und Anerkennung eines ausländischen Gerichtsurteils in Deutschland benötigen, zögern Sie nicht, sich an unser Team für Familienrecht zu wenden.

    Weitere Expertise im Familienrecht

    Des Weiteren beraten wir Sie in Fällen einer Kindesentziehung oder Kindesentführung. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Herausgabe sowie die Möglichkeit der Rückführung des Kindes und unterstützen Sie auch bei der Verwirklichung strafrechtlicher Konsequenzen. Unser Rechtsbeistand gilt ebenfalls für das ähnlich sensible Thema der häuslichen Gewalt. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit unterstützend zur Seite und prüfen die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen zu Ihrem Schutz zur Verfügung stehen. Unsere Anwälte sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um die ersten Schritte einzuleiten.

    Kindesentziehung | Kindesentführung

    Über den Aufenthalt des Kindes entscheidet grundsätzlich derjenige Ehepartner, der das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind ausübt. Es kommt dennoch vor, dass der andere Elternteil mit dem gemeinsamen Kind in ein anderes Land reist und es nicht wie vereinbart zurückbringt. In einem solchen Fall besteht die Chance die Rückführung des Kindes zu veranlassen. Wird das Kind innerhalb Deutschlands entzogen, handelt es sich um eine Kindesentziehung. Hier können die Betroffenen Ihren Herausgabeanspruch gerichtlich geltend machen und notfalls vollstrecken.

    Sowohl bei der Kindesentführung als auch der Kindesentziehung handelt es sich um strafbare Tatbestände. Als sorgerechtsberechtigter Elternteil sollten Sie faktische und rechtliche Maßnahmen ergreifen, sollte Ihr Partner auch „nur” angedroht haben, das gemeinsame Kind ins Ausland zu bringen. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie die Ausreise aus Deutschland schnell und effektiv unterbinden. Sofern Sie mit einer Kindesentführung bzw. einer Kindesentziehung rechnen, zögern Sie daher nicht unser Anwaltsteam für Familienrecht zu kontaktieren, um sich über mögliche rechtliche Schritte zu beraten.

    Häusliche Gewalt: Umfassende Rechtsberatung und Vertretung

    Was hinter verschlossenen Türen geschieht, muss nicht notwendigerweise dort bleiben. Häusliche Gewalt ist ein Thema, das schwerwiegende Folgen haben kann, und zwar nicht nur unmittelbar für das Opfer. Häusliche Gewalt betrifft Ehegatten, Partner und Kinder ebenso wie diejenigen, die Ihnen am nächsten stehen. Das ist kein Thema, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Das Opfer verdient es, respektiert zu werden, und sollte seine Rechte kennen. Niemand sollte jemals im Stillen unter häuslicher Gewalt leiden müssen. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, um Sie diesbezüglich zu schützen. Die Anwälte von Schlun & Elseven verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung im Familienrecht und werden Ihnen in dieser schwierigen Zeit mitfühlend sowie verständnisvoll zur Seite stehen.

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    Praxisgruppe für Familienrecht

    Praxisgruppe für
    Familienrecht

    Dr. Tim Schlun

    Rechtsanwalt | Managing Partner

    Maria Ivanova

    Fachanwältin für Familienrecht

    Paulina Grabosch

    Rechtsanwältin

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