Familienrechtliche Angelegenheiten zu regeln, stellt für die Betroffenen nicht selten eine erhebliche emotionale Belastung dar. Umso mehr ist es von Bedeutung, in einer solchen Situation einen Rechtsbeistand an seiner Seite zu wissen, der sich sowohl durch fachliche Kompetenz und Engagement als auch durch das nötige Feingefühl auszeichnet.
Wenn es um vollumfängliche Unterstützung im Familienrecht geht, ist die Kanzlei Schlun & Elseven Ihr erster Ansprechpartner. Unsere Anwälte helfen Ihnen, eine passgenau auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung zu erarbeiten und diese mit dem gebotenen Einfühlungsvermögen umzusetzen. Ob bei der Durchführung eines Scheidungsverfahrens, der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts – unser Anwaltsteam steht Ihnen bei allen familienrechtlichen Fragen zur Verfügung.
Eheschließung
Die Unterschrift unter eine Eheurkunde wird oftmals in ihrer rechtlichen Wirkung unterschätzt. Die Folgen sind aber weitreichend. Neben steuer- sowie erbrechtlichen Veränderungen führt eine Eheschließung in der Regel zu gegenseitigen Unterhaltspflichten. Darüber hinaus wird hier, sofern keine anderen Regelungen (vertragliche Vereinbarung zur Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) getroffen werden, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft begründet – ebenso wie die Pflicht zum Versorgungsausgleich.
Um zu klären, ob die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte Standardlösung Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht, oder ob doch nicht ein von dieser Regelung abweichender Ehevertrag sinnvoller wäre, ist es ratsam, bereits im Vorfeld einen fachkundigen Anwalt für Familienrecht zurate zu ziehen.
Dies gilt insbesondere bei Sachverhalten, die einen internationalen Bezug aufweisen, beispielsweise wenn einer der Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger ist. Eine sorgfältige und umfassende Rechtsberatung sorgt hier für die nötige Klarheit, um die Weichen für eine gemeinsame Zukunft bestmöglich zu stellen.
Auch ergeben sich hinsichtlich des während einer Ehe zur Welt gebrachten Nachwuchses erhebliche Unterschiede – im Vergleich zu außerehelichen Kindern. Dies gilt insbesondere für das Sorgerecht sowie u. U. den Kindesnamen. Gerne erläutern Ihnen die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven die diesbezüglichen Regelungen. Für weitere Informationen zum Sorgerecht in Deutschland schauen Sie sich gerne unseren entsprechenden Abschnitt zu dem Thema an.
Eheverträge: Ausarbeitung und Verhandlung
Die Ehe ist ein großer Schritt in jeder Beziehung und kann viel Freude bringen. Sie sollte jedoch stets auch als rechtlicher Vertrag zwischen den Partnern betrachtet werden, aufgrund dessen sich – wie bei allen Verträgen – für die Beteiligten bestimmte Rechte und Pflichten ergeben.
Es kommt immer häufiger vor, dass Heiratswillige vor der Hochzeit einen Ehevertrag abschließen. Durch die Darstellung in den Medien haben Eheverträge allerdings einen fraglichen Ruf erlangt, obwohl sie im Grunde nur eine formelle Art sind, die Verpflichtungen zwischen den Ehegatten rechtsverbindlich zu regeln. Eine solche Vereinbarung kann später für Klarheit bezüglich so wichtiger Fragen wie der Vermögenaufteilung sorgen. Auf diese Weise trägt die Erstellung eines fairen Ehevertrags dazu bei, das Risiko eines langwierigen und komplexen Scheidungsverfahrens zu mindern. Für Unternehmer und Selbstständige sollte ein Ehevertrag daher als unerlässlich angesehen werden.
Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht bei der Ausarbeitung eines Ehevertrags kann zu mehr Sicherheit und Klarheit in der Ehe führen.
Scheidungsverfahren
Das Scheidungsrecht in Deutschland zeichnet sich bekanntlich durch eine hohe Komplexität aus. Denn mit der Scheidung werden auch Fragen der Abwicklung der Ehe relevant und sinnvollerweise in direktem Zusammenhang mit der Scheidung erledigt. Folglich können Scheidungsfälle für die Beteiligten recht langwierig und belastend sein.
Als erfahrene Anwälte für Familienrecht sind wir uns darüber im Klaren, dass nicht alle Scheidungen glatt verlaufen. In der Regel versuchen wir zunächst, außengerichtlich eine einvernehmliche Lösung für die involvierten Parteien zu erreichen. Vor allem das Wohl der beteiligten Kinder ist für uns von größter Bedeutung. Sollte eine einvernehmliche Lösung jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht und setzen so Ihre Interessen schnell und effektiv durch.
Sollten Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, unsere Artikel zu diesem Thema zu lesen, damit Sie sich über die eventuell für Sie relevanten Problemstellungen im Bilde sind.
Unsere Kanzlei berät Sie unter anderem in den folgenden Angelegenheiten:
- Aufenthaltsgenehmigungen nach der Scheidung,
- Aufteilung von gemeinsamen Privat- und Geschäftsvermögen,
- Ehegattenunterhalt und Unterhaltszahlungen,
- internationale Scheidungsfälle,
- Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinansamen Kinder.
Sollten Sie sich in einem Scheidungsverfahren befinden bzw. mit einem solchen rechnen, so kontaktieren Sie unsere Kanzlei, um den nötigen Rechtsbeistand zu erhalten. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht an Ihrer Seite ist entscheidend für eine schnelle und erfolgreiche Lösung Ihrer Situation.
Versorgungsausgleich
Obwohl Familien heutzutage in ihren Rollenmustern nicht so festgefahren sind, übernimmt nicht selten nur ein Partner den Großteil der Kinderbetreuung. Dadurch kann der andere Partner mehr Zeit mit der erwerbstätigen Arbeit verbringen. Diese Art der Aufgabenteilung kann allerdings später zu erheblichen Unterschieden bei den Rentenansprüchen der Ehegatten führen.
Aus diesem Grund besteht hier die Notwendigkeit des Versorgungsausgleichs. Dieser ermöglicht es, dass das Ausmaß an Zeit und Mühe, das in die Kinderbetreuung investiert wurde, bei den Rentenansprüchen eine entsprechende Berücksichtigung findet. Dies ist insbesondere für die Personen von entscheidender Bedeutung, denen die Betreuung des gemeinsamen Kindes hauptsächlich oblag und die aufgrund all der Jahre, in denen sie nicht erwerbstätig waren, fürchten müssen, den Zugang zu möglichen Rentenansprüchen zu verlieren. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht, unser Team für Familienrecht zu kontaktieren.
Vaterschaftsanerkennung bzw. -anfechtung
Die Eltern-Kind-Beziehung zwischen einer Mutter und ihrem Kind entsteht mit der Geburt und ist damit rechtlich sowie biologisch unbestreitbar. Vaterschaftsrechte sind dagegen nicht selten umstritten. Mit den Geburtenzahlen von außerehelichen Kindern haben Vaterschaftsklagen in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Die Vaterschaftsanerkennung muss von dem betreffenden Mann vor einer zuständigen Behörde erklärt werden. In der Regel ist dies das örtliche Jugendamt oder das Standesamt. Die Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt des Kindes anerkannt werden. Die rechtliche Vaterschaft kann auch von einem Mann anerkannt werden, der nicht der biologische Vater des Kindes ist (beispielsweise vom Partner der Mutter). Für die Anerkennung der Vaterschaft ist allerdings die Zustimmung der Mutter erforderlich. Unter bestimmten Umständen kann auch die Zustimmung des Kindes oder des Ehemannes der Mutter erforderlich sein.
Die Kanzlei Schlun & Elseven berät Sie gerne bei allen Fragen rund um die Vaterschaft ebenso wie in anderen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Adoptionsrecht in Deutschland
Das Kindeswohl steht in Deutschland unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Folglich ist das deutsche Adoptionsverfahren sehr langwierig und unterliegt äußerst strengen Anforderungen. So müssen den deutschen Behörden im Rahmen einer Adoption u. a. Dokumente wie das Gesundheits- und Führungszeugnis vorgelegt werden. Die Anforderungen variieren allerdings je nach Einzelfall. Für diejenigen, die mit dem Adoptionsverfahren oder dem Familienrecht nicht vertraut sind, können die formalen Fragen daher eine enorme Herausforderung darstellen.
Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über ein ausgezeichnetes Rechtsteam, das unsere Mandanten in allen Fragen des Adoptionsrechts berät und vertritt. Unsere Anwälte stellen sicher, dass sämtliche Voraussetzungen während des Adoptionsverfahrens erfüllt werden und dass es hier nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.
Unsere Anwälte sind sowohl mit den Kriterien der Adoptionsvermittlung als auch mit den behördlichen Abläufen bestens vertraut. Sie übernehmen gerne die Vorbereitung Ihres Antrages und helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Selbstverständlich stehen Sie Ihnen während des gesamten Adoptionsverfahrens beratend zur Seite.
Unsere rechtlichen Leistungen umfassen ferner die Adoption von Erwachsenen, die in erbrechtlichen Angelegenheiten eine wichtige Rolle spielen kann.
Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht
Nach einer Trennung oder Scheidung stellen sich in der Regel wichtige Fragen in Bezug auf das Sorge-, Umgangs- und Unterhaltstecht für die gemeinsamen Kinder. Im Allgemeinen gilt bei Sorgerechtsfragen das „Wohl des Kindes“ als oberste Priorität, die es stets zu befolgen gilt. Im Normalfall teilen sich die Eltern (wenn sie verheiratet waren) das gemeinsame Sorgerecht. Die Eltern können jedoch freiwillig auf dieses verzichten. Auch ist es u.U. möglich den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts durchsetzen. Sofern ein Elternteil seine Führsorgepflicht nicht erfüllt oder das Sorgerecht dieses Elternteils als „schädlich“ für das Kind anzusehen ist, kann ein alleiniges Sorgerecht eingeklagt werden. Eine solche Schädlichkeit kann in Fällen häuslicher Gewalt gegeben sein.
Auch wenn ein Kind nach einer Scheidung oder Trennung nicht bei einem Elternteil lebt, hat dieser Elternteil in der Regel ein Umgangsrecht. Den Beteiligten sollte klar sein, dass das Umgangs- und Besuchsrecht nicht aufgrund der Ehe bzw. der fehlenden Ehe der Eltern eingeschränkt wird. Das Recht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind bedeutet, dass sie mit diesem in Kontakt treten können. Nach deutschem Recht sind sie berechtigt und verpflichtet, mit ihren Kindern den Kontakt aufrechtzuerhalten.
Nach § 1684 Abs. 4 BGB kann das zuständige Familiengericht allerdings das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen. Dies gilt für Fälle, in denen das Wohl des Kindes andernfalls gefährdet wäre. Eine solche Gefährdung liegt vor bei körperlicher oder sexueller Misshandlung des Kindes, bei Vernachlässigung oder Entfremdung, bei Alkohol-/Drogenmissbrauch im Haushalt und bei der Gefahr einer Kindesentführung vor.
Internationale Fälle im Familienrecht
Infolge der stetig voranschreitenden Globalisierung gehören internationale Angelegenheiten immer mehr zum Alltag eines Anwalts für Familienrecht. Sobald nicht beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit oder den gleichen Aufenthaltsort haben oder auch, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, stellt sich die Frage, welche Rechtsordnung im Streitfall zur Anwendung kommt und welche Gerichte zuständig sind. Da bei der Bestimmung der Zuständigkeiten und des anwendbaren Rechts auch EU-Verordnungen sowie völkerrechtliche Abkommen Berücksichtigung finden müssen, ist es äußert ratsam, einen erfahrenen Anwalt für internationales Familienrecht zurate zu ziehen.
Schlun & Elseven ist eine multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung. Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung in der Betreuung von Mandanten unterschiedlicher Nationalität. Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Ihre familienrechtliche Angelegenheit einen internationalen Aspekt aufweist. Unsere englischsprachigen Anwälte freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Bei Angelegenheiten mit Bezug zum Ausland bieten wir folgende Dienstleistungen an:
- Eheverträge für Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und wechselndem Aufenthaltsort (inkl. Regelung einer günstigen Rechtswahl),
- Kindesentziehung / -entführung: umfassende rechtliche Unterstützung.
- Sorge- und Umgangsrecht bei Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und wechselndem Aufenthaltsort,
- Unterhaltsansprüche grenzüberschreitend: Durchsetzung von familienrechtlichen Ansprüchen wie Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich,
- Vaterschaftsanerkennung und -anfechtung,
- Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland.
Vollstreckung ausländischer Familiengerichtsurteile in Deutschland
Unsere Anwälte für Familienrecht bieten Unterstützung bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Deutschland an. Familienrechtliche Streitigkeiten können juristisch eine besondere Herausforderung darstellen, sobald unterschiedliche Rechtssysteme beteiligt sind. So können erhebliche Komplikationen entstehen, wenn ein Rechtsurteil, das in einem anderen Land erlassen wurde, in Deutschland vollstreckt werden soll. Eine Vollstreckung ist naturgemäß unkomplizierter, wenn die Entscheidung aus konformen Rechtsordnungen stammt (beispielsweise einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union).
Die Anerkennung und Vollstreckung sind jedoch nicht zulässig, wenn:
- die Anerkennung offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung verstößt,
- der Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt wurde,
- die Entscheidung mit einer anderen, für dieselben Parteien ergangenen Entscheidung unvereinbar ist,
- die Entscheidung im Widerspruch zu bestimmten Zuständigkeitsvorschriften steht.
Für den Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung ist das Original der ausländischen Entscheidung oder eine von derselben Behörde ausgestellte Kopie erforderlich, die die ausländische Entscheidung erlassen hat.
Wenn Sie fachkundige Unterstützung bei der Vollstreckung und Anerkennung eines ausländischen Gerichtsurteils in Deutschland benötigen, zögern Sie nicht, sich an unser Team für Familienrecht zu wenden.
Häusliche Gewalt: Umfassende Rechtsberatung und Vertretung
Was hinter verschlossenen Türen geschieht, muss nicht notwendigerweise dort bleiben. Häusliche Gewalt ist ein Thema, das schwerwiegende Folgen haben kann, und zwar nicht nur unmittelbar für das Opfer. Häusliche Gewalt betrifft Ehegatten, Partner und Kinder ebenso wie diejenigen, die Ihnen am nächsten stehen. Das ist kein Thema, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Das Opfer verdient es, respektiert zu werden, und sollte seine Rechte kennen. Niemand sollte jemals im Stillen unter häuslicher Gewalt leiden müssen. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, um Sie diesbezüglich zu schützen. Die Anwälte von Schlun & Elseven verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung im Familienrecht und werden Ihnen in dieser schwierigen Zeit mitfühlend sowie verständnisvoll zur Seite stehen.
Scheinehen und falsche Ehen
In Deutschland gilt eine Ehe als Scheinehe, wenn diese lediglich aus dem Grund geschlossen wurde, den Beteiligten oder einer dritten Person rechtliche Vorteile zu verschaffen. Eine Scheinehe kann dabei aus verschiedensten Gründen eingegangen werden. Das wohl bekannteste Motiv bleibt jedoch der Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Ehegattennachzug gem. § 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)). Zu bedenken ist jedoch, dass auch solche illegalen Abmachungen eine Gefahr für die Beteiligten darstellen können. Insbesondere bei Zwangsehen besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bezüglich häuslicher Gewalt. Wurde die Scheinehe zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels genutzt, müssen die Beteiligten zudem mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Bestimmung, welche Ehe eine Scheinehe ist, erweist sich in der Praxis jedoch als äußerst schwierig. In Fällen, in denen eine Person zu Unrecht einer solchen Vereinbarung bezichtigt wird, wird dringend empfohlen, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren.