Gerade das Vertragsrecht mit seiner Komplexität stellt die Vertragsparteien regelmäßig vor juristische Herausforderungen: Durch die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten nicht selten bereits bei den ersten Vertragsverhandlungen Komplikationen auf. Doch nicht nur das Aushandeln von Vertragspflichten, sondern auch deren vertragsgemäße Erfüllung birgt erhebliches Konfliktpotential. Insbesondere bei solchen Vertragsgestaltungen, bei denen sowohl Kauf- als auch Werkvertragsrecht zur Anwendung kommen ist die Menge der hier zu berücksichtigenden Regelungen kaum zu überblicken.
Um unserem Mandanten die benötigte Klarheit zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung im Umgang mit den komplexen Anforderungen des deutschen und internationalen Vertragsrechts. Ganz gleich, welchen vertragsrechtlichen Aspekt Ihr Anliegen betrifft – unsere Fachanwälte für Vertragsrecht gewährleisten stets eine fachkundige Rechtsberatung und Vertretung.
Exzellente Rechtsberatung: Vom Abschluss bis zur Beendigung eines Vertrages
Das allgemeine Vertragsrecht bildet das Grundgerüst eines jeden Vertrages und gehört somit zum Handwerkzeug eines jeden Juristen. Und so bilden die Vertragsgestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Hauptschwerpunkte unserer juristischen Tätigkeit.
Als Ihr zuverlässiger Partner bei Vertragsverhandlungen sorgen wir dafür, dass entscheidende Formulierungen präzise und gerichtsfest erfolgen, Formvorschriften eingehalten werden und der Vertrag in jeder Hinsicht Ihren Interessen entspricht.
Um unnötigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, unterziehen unsere Anwälte Ihre Vertragsklauseln, Musterverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen einer sorgfältigen Überprüfung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach Vertragsabschluss unterstützend zur Seite, sollten Sie Ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Ansprüche geltend machen wollen. Widerruf, Rücktritt, Kündigung oder Aufhebungsvertrag kommen in einer solchen Situation in Betracht, um eine rechtswirksame Beendigung Ihres Vertrages zu erwirken.
Vertragsgestaltung und -prüfung
Um die eigenen Interessen im Hinblick auf ein dauerhaftes Vertragsverhältnis zu sichern, sind klare und präzise Formulierungen unabdingbar. Es ist daher dringend davon abzuraten, auf Musterverträge aus dem Internet zurückzugreifen. Insbesondere dann nicht, wenn das beabsichtigte Vertragsverhältnis eine persönliche oder komplexe Angelegenheit regeln soll.
Unsere Anwälte für Vertragsrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der Gestaltung, Überarbeitung und Optimierung von Verträgen und bieten Ihnen daher die notwendige Unterstützung bei Ihren Vertragsverhandlungen. Selbstverständlich achten wir beim Abschluss und der Gestaltung von Verträgen auch darauf, dass der Vertrag als Endprodukt der Verhandlungen in jeder Hinsicht der aktuellen Rechtslage entspricht und der neusten höchstrichterlichen Rechtsprechung standhält.
Die Prüfung von Verträgen und Vertragsklauseln auf Unwirksamkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unvollständigkeit ist bekanntlich nicht nur vor, sondern auch nach Vertragsschluss von größter Bedeutung. Oft stellt sich erst in Konfliktsituationen heraus, dass Form- und Weisungsvorschriften nicht beachtet oder fehlerhaft umgesetzt wurden. Dies muss im Vorfeld durch eine sorgfältige Analyse von beabsichtigten oder abgegebenen Vertragsangeboten verhindert werden.
Auch nachdem ein Vertragsverhältnis bereits zustande gekommen ist, führen wir eine detaillierte sowie gründliche Vertragsprüfung durch und machen Ihre Rechte sowie Ansprüche geltend. Darüber hinaus wehren wir durch eine nachträgliche Überprüfung des bestehenden Vertrages unberechtigte, unwirksame, nichtige oder anfechtbare Ansprüche und Forderungen ab.
E-Commerce- & Internet-Vertrag
Mit der Zunahme von Plattformen für den Internethandel und E-Commerce steigt die Zahl der in Deutschland über das Internet abgeschlossenen Verträge stetig an. Diese Art der Vertragsgestaltung und des Vertragsabschlusses ist aus der modernen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Beim Abschluss von Verträgen im Internet sollten Kunden und die Betreiber von Online-Shops jedoch einige Besonderheiten beachten.
Unser Team berät und unterstützt Mandanten bei den folgenden Angelegenheiten:
- Online-Verträge:
- Überprüfung auf Wirksamkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unvollständigkeit
- Geltendmachung sowie Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen
- Online-AGBs: Überprüfung, ggfs. Anpassung / Optimierung
- Bestellvorgänge: Anpassung der an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben
- Datenschutz:
- Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlichen Vorgaben
- Erstellung von Datenschutzerklärungen
- Ggfs. Anpassung Ihres Internetauftritts
- Widerrufsbelehrung: Gestaltung und Überprüfung
Als Mandant von Schlun & Elseven werden Sie umfassend über die Erfordernisse eines rechtssicheren Internetauftritts informiert, ebenso wie darüber, welche Unterweisungspflichten für Sie als Händler bei Bestellvorgängen bestehen. Ganz gleich, welche speziellen Informationen Sie zum Vertragsabschluss im Internet brauchen – wir behalten die aktuelle Rechtslage für Sie stets im Blick und informieren Sie kontinuierlich über Gesetzesänderungen sowie die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung.
Franchise-Vereinbarungen: Ausarbeitung und Überprüfung
Franchise-Vereinbarungen sind der Grundstein für ein erfolgreiches Franchise-Unternehmen. Ein gut ausgearbeiteter Franchise-Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Für Franchise-Geber müssen diese Vereinbarungen entsprechend den Branchennormen, den Franchise-Zielen und den Unternehmensmerkmalen gestaltet werden. In solchen Fällen ist es daher ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Franchise-Recht beraten zu lassen, um maßgeschneiderte Verträge zu erstellen, die passgenau auf die Unternehmensstruktur und das geplante Franchise-Geschäft zugeschnitten sind. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Firmenkunden ebenso wie über fundiertes Wissen bezüglich der Etablierung von Franchise-Systemen.
Unsere Anwälte stehen sowohl Franchise-Gebern als auch -Nehmern unterstützend zur Seite. Wir prüfen Ihre Franchise-Verträge mit der nötigen Sorgfalt, um jeglichen Verstößen vorzubeugen und Ihnen die passenden Lösungsmöglichkeiten bereitzustellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einen weiteren Schwerpunkt unserer außergerichtlichen Leistungen im Vertragsrecht bildet die Erstellung, Verhandlung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Einhaltung von rechtswirksamen und gerichtsfesten Formulierungen gerichtet.
Wir setzen alles daran, der Unwirksamkeit von AGB-Klauseln sowohl im B2C- als auch im B2B-Geschäft vorzubeugen. Die Verwendung fehlerhafter AGB kann für den Nutzer schwerwiegende Folgen haben wie beispielsweise Abmahnungen (von Seiten der Wettbewerber bzw. des Verbraucherschutzverbandes) oder Schadenersatzansprüche.
Wirksame AGB spielen gerade bei Verbraucherverträgen eine wichtige Rolle, nicht zuletzt aufgrund des verbraucherfreundlichen EU-Rechts und einer ebensolchen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. AGB-Klauseln, die aufgrund einer fehlenden bzw. fehlerhaften Widerrufsbelehrung unwirksam sind, können auch noch mehrere Jahre nach Vertragsabschluss zur Anfechtung von Verträgen führen. Sind die AGB unwirksam, weil beispielsweise eine Vertragspartei über das zumutbare Maß hinaus benachteiligt wird, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Dies ist oft auch für die benachteiligte Partei unangemessen.
Aufgrund dieses hohen Schadensrisikos ist die frühzeitige Beauftragung eines erfahrenen Anwalts unerlässlich. Unsere Anwälte für Vertragsrecht erarbeiten im Rahmen der Vertragsverhandlungen, welche AGB-Klauseln für Ihr Projekt und das jeweilige Fachgebiet zulässig und angemessen sind. Dabei berücksichtigen Sie selbstverständlich auch die aktuellen Gesetzesänderungen und die neuesten Gerichtsentscheidungen.
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