Rechtsanwalt für Vertragsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt
für
Vertragsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Gerade das Vertragsrecht mit seiner Komplexität stellt die Vertragsparteien regelmäßig vor juristische Herausforderungen: Durch die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten nicht selten bereits bei den ersten Vertragsverhandlungen Komplikationen auf. Doch nicht nur das Aushandeln von Vertragspflichten, sondern auch deren vertragsgemäße Erfüllung birgt erhebliches Konfliktpotential. Insbesondere bei solchen Vertragsgestaltungen, bei denen sowohl Kauf- als auch Werkvertragsrecht zur Anwendung kommen ist die Menge der hier zu berücksichtigenden Regelungen kaum zu überblicken.

Um unserem Mandanten die benötigte Klarheit zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung im Umgang mit den komplexen Anforderungen des deutschen und internationalen Vertragsrechts. Ganz gleich, welchen vertragsrechtlichen Aspekt Ihr Anliegen betrifft – unsere Fachanwälte für Vertragsrecht gewährleisten stets eine fachkundige Rechtsberatung und Vertretung.

Unsere Dienstleistungen
für Business Clients

Besonders im unternehmerischen Bereich sind gesetzeskonforme, wasserdichte Verträge eine unabdingbare Bedingung, um die Profitabilität des eigenen Unternehmens dauerhaft sicherzustellen. Unabhängig davon, welche Vertragsform Sie gerade benötigen – unser Anwaltsteam sorgt dafür, dass Ihre Verträge sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den aktuell geltenden branchenspezifischen Vorgaben entsprechen und Ihrem Unternehmen die benötigte Rechtssicherheit gewährleisten.

Unsere Dienstleistungen
für Privatpersonen

In Anbetracht des stetig zunehmenden Umfangs von Rechtsgeschäften in unserem Alltag ist eine kompetente vertragsrechtliche Beratung von enormer Wichtigkeit, damit die vertraglichen Vereinbarungen am Ende tatsächlich Ihre individuellen Interessen wahren bzw. Sie gegebenenfalls Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Um dies zu gewährleisten, übernimmt unser Anwaltsteam für Sie gerne die Vertragsgestaltung bzw. Prüfung bestehender Verträge. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung, Durchsetzung und Vollstreckung Ihrer vertragsrechtlichen und gesetzlichen Ansprüche.

Sollten Sie sich durch einen ungünstigen Vertrag gebunden haben, prüfen unsere Anwälte für Vertragsrecht, inwieweit ein Aufhebungsvertrag bzw. eine Beendigung durch Widerruf, Rücktritt oder Kündigung in Betracht kommen.

Exzellente Rechtsberatung: Vom Abschluss bis zur Beendigung eines Vertrages

Das allgemeine Vertragsrecht bildet das Grundgerüst eines jeden Vertrages und gehört somit zum Handwerkzeug eines jeden Juristen. Und so bilden die Vertragsgestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Hauptschwerpunkte unserer juristischen Tätigkeit.

Als Ihr zuverlässiger Partner bei Vertragsverhandlungen sorgen wir dafür, dass entscheidende Formulierungen präzise und gerichtsfest erfolgen, Formvorschriften eingehalten werden und der Vertrag in jeder Hinsicht Ihren Interessen entspricht.

Um unnötigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, unterziehen unsere Anwälte Ihre Vertragsklauseln, Musterverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen einer sorgfältigen Überprüfung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach Vertragsabschluss unterstützend zur Seite, sollten Sie Ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Ansprüche geltend machen wollen. Widerruf, Rücktritt, Kündigung oder Aufhebungsvertrag kommen in einer solchen Situation in Betracht, um eine rechtswirksame Beendigung Ihres Vertrages zu erwirken.

Vertragsgestaltung und -prüfung

Um die eigenen Interessen im Hinblick auf ein dauerhaftes Vertragsverhältnis zu sichern, sind klare und präzise Formulierungen unabdingbar. Es ist daher dringend davon abzuraten, auf Musterverträge aus dem Internet zurückzugreifen. Insbesondere dann nicht, wenn das beabsichtigte Vertragsverhältnis eine persönliche oder komplexe Angelegenheit regeln soll.

Unsere Anwälte für Vertragsrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der Gestaltung, Überarbeitung und Optimierung von Verträgen und bieten Ihnen daher die notwendige Unterstützung bei Ihren Vertragsverhandlungen. Selbstverständlich achten wir beim Abschluss und der Gestaltung von Verträgen auch darauf, dass der Vertrag als Endprodukt der Verhandlungen in jeder Hinsicht der aktuellen Rechtslage entspricht und der neusten höchstrichterlichen Rechtsprechung standhält.

Die Prüfung von Verträgen und Vertragsklauseln auf Unwirksamkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unvollständigkeit ist bekanntlich nicht nur vor, sondern auch nach Vertragsschluss von größter Bedeutung. Oft stellt sich erst in Konfliktsituationen heraus, dass Form- und Weisungsvorschriften nicht beachtet oder fehlerhaft umgesetzt wurden. Dies muss im Vorfeld durch eine sorgfältige Analyse von beabsichtigten oder abgegebenen Vertragsangeboten verhindert werden.

Auch nachdem ein Vertragsverhältnis bereits zustande gekommen ist, führen wir eine detaillierte sowie gründliche Vertragsprüfung durch und machen Ihre Rechte sowie Ansprüche geltend. Darüber hinaus wehren wir durch eine nachträgliche Überprüfung des bestehenden Vertrages unberechtigte, unwirksame, nichtige oder anfechtbare Ansprüche und Forderungen ab.

    E-Commerce- & Internet-Vertrag

    Mit der Zunahme von Plattformen für den Internethandel und E-Commerce steigt die Zahl der in Deutschland über das Internet abgeschlossenen Verträge stetig an. Diese Art der Vertragsgestaltung und des Vertragsabschlusses ist aus der modernen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Beim Abschluss von Verträgen im Internet sollten Kunden und die Betreiber von Online-Shops jedoch einige Besonderheiten beachten.

    Unser Team berät und unterstützt Mandanten bei den folgenden Angelegenheiten:

    • Online-Verträge:
      • Überprüfung auf Wirksamkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unvollständigkeit
      • Geltendmachung sowie Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen
    • Online-AGBs: Überprüfung, ggfs. Anpassung / Optimierung
    • Bestellvorgänge: Anpassung der an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben
    • Datenschutz:
      • Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlichen Vorgaben
      • Erstellung von Datenschutzerklärungen
      • Ggfs. Anpassung Ihres Internetauftritts
    • Widerrufsbelehrung: Gestaltung und Überprüfung

    Als Mandant von Schlun & Elseven werden Sie umfassend über die Erfordernisse eines rechtssicheren Internetauftritts informiert, ebenso wie darüber, welche Unterweisungspflichten für Sie als Händler bei Bestellvorgängen bestehen. Ganz gleich, welche speziellen Informationen Sie zum Vertragsabschluss im Internet brauchen – wir behalten die aktuelle Rechtslage für Sie stets im Blick und informieren Sie kontinuierlich über Gesetzesänderungen sowie die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung.

      Franchise-Vereinbarungen: Ausarbeitung und Überprüfung

      Franchise-Vereinbarungen sind der Grundstein für ein erfolgreiches Franchise-Unternehmen. Ein gut ausgearbeiteter Franchise-Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Für Franchise-Geber müssen diese Vereinbarungen entsprechend den Branchennormen, den Franchise-Zielen und den Unternehmensmerkmalen gestaltet werden. In solchen Fällen ist es daher ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Franchise-Recht beraten zu lassen, um maßgeschneiderte Verträge zu erstellen, die passgenau auf die Unternehmensstruktur und das geplante Franchise-Geschäft zugeschnitten sind. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Firmenkunden ebenso wie über fundiertes Wissen bezüglich der Etablierung von Franchise-Systemen.

      Unsere Anwälte stehen sowohl Franchise-Gebern als auch -Nehmern unterstützend zur Seite. Wir prüfen Ihre Franchise-Verträge mit der nötigen Sorgfalt, um jeglichen Verstößen vorzubeugen und Ihnen die passenden Lösungsmöglichkeiten bereitzustellen.

        Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

        Einen weiteren Schwerpunkt unserer außergerichtlichen Leistungen im Vertragsrecht bildet die Erstellung, Verhandlung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Einhaltung von rechtswirksamen und gerichtsfesten Formulierungen gerichtet.

        Wir setzen alles daran, der Unwirksamkeit von AGB-Klauseln sowohl im B2C- als auch im B2B-Geschäft vorzubeugen. Die Verwendung fehlerhafter AGB kann für den Nutzer schwerwiegende Folgen haben wie beispielsweise Abmahnungen (von Seiten der Wettbewerber bzw. des Verbraucherschutzverbandes) oder Schadenersatzansprüche.

        Wirksame AGB spielen gerade bei Verbraucherverträgen eine wichtige Rolle, nicht zuletzt aufgrund des verbraucherfreundlichen EU-Rechts und einer ebensolchen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. AGB-Klauseln, die aufgrund einer fehlenden bzw. fehlerhaften Widerrufsbelehrung unwirksam sind, können auch noch mehrere Jahre nach Vertragsabschluss zur Anfechtung von Verträgen führen. Sind die AGB unwirksam, weil beispielsweise eine Vertragspartei über das zumutbare Maß hinaus benachteiligt wird, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Dies ist oft auch für die benachteiligte Partei unangemessen.

        Aufgrund dieses hohen Schadensrisikos ist die frühzeitige Beauftragung eines erfahrenen Anwalts unerlässlich. Unsere Anwälte für Vertragsrecht erarbeiten im Rahmen der Vertragsverhandlungen, welche AGB-Klauseln für Ihr Projekt und das jeweilige Fachgebiet zulässig und angemessen sind. Dabei berücksichtigen Sie selbstverständlich auch die aktuellen Gesetzesänderungen und die neuesten Gerichtsentscheidungen.

        Darüber hinaus überprüfen wir die AGB in den Ihnen vorgelegten Vertragsangeboten auf ihre Wirksamkeit. Wir stellen sicher, dass Sie und Ihre vertraglichen Interessen durch die AGB nicht benachteiligt werden und behalten stets die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes fest im Blick. Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung können wir die Erstellung, Überarbeitung und Prüfung von AGB auch in solchen speziellen Rechtsgebieten anbieten wie dem Kauf-, Arbeits-, Handels-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht.

          Vertraulichkeitsvereinbarungen

          Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist ein Mittel, mit dem Unternehmen sensible Informationen und Geschäftsgeheimnisse im Umgang mit anderen Parteien schützen können. Wenn sich die Parteien auf eine Geheimhaltungsvereinbarung einigen, verpflichten sie sich, Informationen auf der Grundlage der gegenseitigen Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln.

          Es gibt zwei mögliche Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen: bilaterale und unilaterale Vereinbarungen. Während die bilaterale Vereinbarung zwei Parteien zur Geheimhaltung verpflichtet, weist die unilaterale Vereinbarung nur eine Partei an, die Informationen vertraulich zu behandeln. Für welche Vereinbarungen man sich entscheidet, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.

          Unsere Anwälte für Vertragsrecht sind mit der Abfassung sowie Überprüfung beider Formen von NDAs (Non Disclosure Agreements) bestens vertraut. Sollten Sie rechtliche Unterstützung bei der Abfassung von Vertraulichkeitsvereinbarungen benötigen, zögern Sie nicht, sich an unser Team für Vertragsrecht zu wenden.

          Kauf- und Verkaufsvereinbarungen

          Erfolgreiche Fusionen und Übernahmen setzen sorgfältig ausgearbeitete Kaufverträge voraus. Solche Verträge sind rechtsverbindlich und regeln die Bedingungen für den Kauf sowie Verkauf eines Unternehmens. Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen M&A-Transaktion.

          Die Anwälte von Schlun & Elseven entwerfen für Sie die entsprechenden Verträge mit der größten Sorgfalt und Genauigkeit. Bei Fusionen und Übernahmen verhandeln wir sowohl für Käufer als auch Verkäufer. Zudem ist eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung für beide Seite von entscheidender Bedeutung. Unsere Anwälte stellen sicher, dass solche kritischen Elemente wie der Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Garantien, Entschädigungen und geltende Beschränkungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden.

          Als Full-Service-Kanzlei beraten und vertreten wir Ihr Unternehmen selbstverständlich während des gesamten Geschäftsvorgangs. Unser Team begleitet Sie von der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente über die Verhandlungen bis hin zur Ausarbeitung eines Kaufvertrags.

            Beendigung von Verträgen: Kündigung, Rücktritt, Aufhebungsvertrag

            Ob durch eine Kündigungserklärung, einen Rücktritt oder den Abschluss eines Aufhebungs- oder Auflösungsvertrages — wir kümmern wir uns für Sie um die rechtswirksame Beendigung von Verträgen. Dabei prüfen wir, welche Art der Vertragsbeendigung Ihrer persönlichen Situation am besten Rechnung trägt und beraten Sie über die möglichen Konsequenzen.

            Gerade bei lang bestehenden Vertragsverhältnissen kann es von Vorteil sein, einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag zu schließen, um einen einvernehmlichen Ausstieg aus einem bestehenden Vertrag zu gewährleisten. Auch hier gilt es, mögliche spätere Leistungs-, Rückzahlungs- oder Schadenersatzansprüche zu berücksichtigen und im Aufhebungsvertrag festzuhalten. Unsere erfahrenen Anwälte für Vertragsrecht finden die passende Lösung für die Beendigung Ihrer Verträge.

            Lagervertrag

            Die Dienstleistungen von Lagerhaltungsunternehmen sind für Industrie- und Handlungsunternehmen unverzichtbar. Sie stellen Vorrats-, Umschlag- und Auslieferungslager zur Verfügung und ermöglichen damit die Zwischenlagerung von Handelsgütern in Absatz- und Lieferketten. Das Vertragsverhältnis sowie die Rechte und Pflichten zwischen dem Lagerhalter und dem Einlagerer sind im deutschen Lagervertrag geregelt.

            Gemäß dem Lagervertrag obliegt dem Lagerhalter in erster Linie die Pflicht zur Lagerung und Aufbewahrung des jeweiligen Lagergutes. Die Güter müssen so gelagert werden, dass keine offensichtlichen oder vermeidbaren Gefahren für Schäden entstehen. Dabei hat der Lagerhalter die Besonderheiten des Lagergutes zu berücksichtigen, das Lager regelmäßig zu kontrollieren und zu überwachen, insbesondere hinsichtlich des Brand- und Feuchtigkeitsschutzes. Zudem muss er das Gut vor Diebstahl schützen. Im Gegenzug hat der Einlagerer das vereinbarte Entgelt („Lagergeld“) zu zahlen.

            Die Vertragsbedingungen richten sich nach der Art der eingelagerten Güter und dem Grund der Einlagerung. Das Team von Schlun & Elseven berät Sie bei der Gestaltung von Lagerverträgen und übernimmt die sorgfältige Ausarbeitung der erforderlichen Verträge.

            Formerfordernisse bei Verträgen – Textform, Schriftform und notarielle Beurkundung

            Formalien wie die Textform, Schriftform oder das Erfordernis der notariellen Beurkundung eines Vertrages unterscheiden sich je nach Vertragstyp und müssen von den Vertragsparteien eingehalten werden. Die rechtlichen, aber auch gegebenenfalls vertraglich vereinbarten Folgen der Nichteinhaltung von Formschriften können gravierend sein. Allein nach deutschem Recht ist bei Missachtung einer Formvorschrift gemäß § 125 BGB das gesamte Rechtgeschäft nichtig.

            Von dieser Regel gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen und Abweichungen. Dennoch ist es bei bestimmten Vertragstypen notwendig zu prüfen, ob eine bestimmte Formvorschrift eingehalten wurde.

            Unsere Anwälte für Vertragsrecht können für Sie feststellen, ob und welchen Formvorschriften die von Ihnen angestrebten Verträge unterliegen.

            Werkvertrag

            Neben dem Kaufvertrag ist den meisten auch der Werkvertrag gemäß § 631 BGB aus dem täglichen Leben bekannt. So reicht beispielsweise der Inhalt eines in der Baubranche üblichen Werkvertrages von der Reparatur oder Renovierung des Badezimmers bis hin zum mehrmonatigen Bau eines Hauses.

            Im konkreten Fall können Werkverträge als Reparatur-, Architekten-, Gutachter- und Frachtverträge ausgestaltet sein. Gerade wenn neue Bauprojekte anstehen und komplexe Werkverträge in der Baubranche abgeschlossen werden, ist die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht unverzichtbar.

            Unsere Anwälte für Vertragsrecht stellen sicher, dass Ihre Rechte und Interessen beim Abschluss komplexer Werkverträge gewahrt bleiben. Wir behalten für Sie den Überblick über komplexen rechtlichen Anforderungen und informieren Sie über Fristen sowie die erforderlichen Abnahmen des Werkes. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Geltendmachung solcher Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz bei Werkmängeln unterstützend zur Seite.

              Erbschaftsvertrag

              Der Erbschaftsvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien, einschließlich dem Erblasser. Ein solcher Vertrag regelt die Verfügung über Eigentum und Vermögen nach dem Tod des Erblassers.

              Im Vergleich zu einem Testament ist ein Erbvertrag weniger flexibel und unterliegt strengeren rechtlichen Anforderungen. Um einen Erbvertrag zu ändern oder aufzuheben, muss eine Vereinbarung mit den beteiligten Parteien getroffen werden, die zudem notariell beglaubigt werden muss.

              Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über eine exzellente Expertise im Erb- und Vertragsrecht. Unsere Anwälte erstellen für Sie verbindliche und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Erbverträge. Unser Team steht Ihnen bei allen erbrechtlichen Fragen zur Verfügung und unterstützt Sie auch gerne bei Rechtsstreitigkeiten.

                Ehevertrag | Voreheliche Vereinbarungen

                Ein Ehevertrag gilt als Grundstein der modernen Ehe.  Solche Eheverträge sind insbesondere von Bedeutung für Unternehmer und Personen mit erheblichem Geschäftsvermögen. Ein Ehevertrag, der in einem frühen Stadium der Ehe abgeschlossen wird, gewährleistet eine konfliktfreie Regelung. Die Anwälte von Schlun & Elseven bieten Ihnen eine sorgfältige Gestaltung von Eheverträgen. Wir beraten Sie auch bezüglich der Unwirksamkeit eines Ehevertrags und der Frage, welche Klauseln unzulässig sind. Sofern Sie sich in einem Scheidungsverfahren befinden, analysieren unsere Anwälte den bereits erstellten Ehevertrag und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

                Kaufvertragsrecht

                Ob im Supermarkt oder im Einkaufszentrum um die Ecke — der Kaufvertrag nach § 433 BGB ist einer der häufigsten Vertragstypen des täglichen Lebens und in seiner schriftlosen Form weit verbreitetet. Der schriftliche Kaufvertrag betrifft zumeist hochwertige Kaufgegenständen und ist entweder bei Grundstücks- und Hauskauf oder beim Kauf von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen üblich.

                Für die Komplexität eines Kaufvertrages können auch die Kaufmobilitäten, Formerfordernisse oder die Folgen des Vertragsabschlusses entscheidend sein. Gerade bei solch komplexen Kaufverträgen wie dem Unternehmenskaufvertrag, bei dem das Gesellschaftsrecht zur Anwendung kommt, empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Vertragsrecht.

                Ein solcher Anwalt sorgt bereits vor Abschluss des Kaufvertrages dafür, dass Ihre Interessen gewahrt werden und keine nachteiligen Individualvereinbarungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einfließen. Er achtet auch darauf, dass solche Formschriften wie die notarielle Beurkundung des Grundstückskaufvertrages eingehalten werden.

                Mit ihrer ausgezeichneten Expertise im Vertragsrecht stehen Ihnen unsere Anwälte auch bei vertraglichen Komplikationen unterstützend zur Seite, beispielsweise bei nicht gelieferten oder mangelhaften Kaufgegenständen. Wir prüfen, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall am geeignetsten sind, und leiten diese ein, um Ihre Gewährleistungsrechte durchzusetzen.

                Unabhängig davon, ob es sich um Forderungen bezüglich Nachlieferung, Nachbesserung, Schadenersatz wegen Nicht- oder Schlechtleistung, Rücktrittserklärung oder Minderung handelt – wir helfen Ihnen, eine geeignete Rechtslösung für Ihren Streitfall zu finden.

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                  Praxisgruppe für Vertragsrecht

                  Dr. Tim Schlun

                  Rechtsanwalt | Managing Partner

                  Aykut Elseven

                  Rechtsanwalt | Managing Partner

                  Rechtsanwalt Dr. Thomas Bichat

                  Rechtsanwalt | Salary Partner

                  Tobias Pluntke

                  Rechtsanwalt

                  Rechtsanwältin Verena Ziemes

                  Rechtsanwältin | freie Mitarbeiterin

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