Rechtsanwalt für Forstrecht

Unser Rechtsbeistand für Forstbesitzer und Waldbauern

Rechtsanwalt für Forstrecht

Unser Rechtsbeistand für Forstbesitzer und Waldbauern

Die wirtschaftliche Nutzung von Waldflächen wird seit jeher durch eine Fülle von Vorschriften reglementiert. Maßgeblich sind hier die öffentlich-rechtlichen Bundes- und Landesgesetze, insbesondere im Bereich des Umwelt- und Naturschutzrechts. Damit stehen Forstbesitzer und Waldbauern regelmäßig vor juristisch komplexen Herausforderungen, wenn sie beabsichtigen, ihre Waldflächen in einem bestimmten Umfang oder einer bestimmten Art und Weise wirtschaftlich zu nutzen.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleiten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob bei der Beantragung öffentlich-rechtlicher Fördermittel, der Geltendmachung behördlicher Ausgleichszahlungen oder bei zivilrechtlichen Streitigkeiten – unsere Expertise und fachkundige rechtliche Unterstützung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir stehen Waldbesitzern, Forstbetrieben, Forstwirtschaftsgemeinschaften und Forstgenossenschaften bei der Nutzung ihrer Waldflächen im Rahmen des Forstrechts mit umfangreichen Leistungen zur Seite. Rechtsanwalt Dr. Richard Nouvertné ist als Geschäftsführer einer Waldeigentümergesellschaft mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen des Gewerbes besonders vertraut und als Rechtsanwalt für Forstrecht Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Forstrecht.

Unsere Dienstleistungen

  • Beantragung staatlicher Hilfen
  • Enteignungs- sowie weitere verwaltungsrechtliche Verfahren
  • Nutzungsbeschränkungen: Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche
  • Nutzungsrecht
  • Pacht- und Nutzungsverträge

Entwicklung der deutschen Forstwirtschaft 2008 – 2017

Ca. 10, 6 Millionen Hektar und damit knapp 30 % der gesamten Bodenflächen in Deutschland sind Waldflächen (Statistisches Bundesamt 2018). Diesen Waldflächen kommen als Schutz-, Erholung-, und Nutzungsgebieten eine Vielzahl von wesentlichen Eigenschaften zu. Die Wälder dienen nicht nur der Regulierung des Wasserhaushaltes, der Luftreinigung sowie dem Biotop- und Artenschutz. Auch der Ausbau des bedeutsamen Wirtschaftszweigs der Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland, beginnend bei dem Abbau vom vielseitigen nachwachsenden Rohstoff Holz, wird durch die Waldflächen ermöglicht.

Anhand der forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung von 2008 bis 2017 ist die zwar schwankende, aber dennoch stetig steigende Brutto- und Nettowerterschöpfung der Forstwirtschaft klar zu erkennen. Diese umfasst alle Erzeugungen wirtschaftlicher Güter aus der Forstwirtschaft sowie Erzeugungen wirtschaftlicher Dienstleistungen und nichtforstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten. Mit zuletzt 2, 4 Milliarden Euro Nettowertschöpfung der Forstwirtschaft im Jahr 2017 und 29.400 gezählten Forstbetrieben, denen insgesamt 7 Hektar Waldfläche gehören (Statistisches Bundesamt 2016), wird die besondere Relevanz dieses Wirtschaftszweiges in Deutschland ersichtlich.

Statistik der forstwirtschaftlichen Gesamtentwicklung 2008 - 2017

Quelle: Thünen-Institut für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie, BMEL

Holz als essenzieller Rohstoff

Die Waldflächen bieten für Waldeigentümer und Forstbetriebe vor allem die Grundlage für die Gewinnung des wichtigen Rohstoffes Holz. Dessen vielfältige Nutzung zur Weiterverarbeitung, als Baustoff oder als Energieträger ist von beträchtlicher wirtschaftlicher Bedeutung. Durch die Weiterverarbeitung ist der Rohstoff Holz in nahezu jedem Lebensbereich einsetzbar. Des Weiteren ist Energieholz als Ertrag der Forstwirtschaft ein essenzieller, nachwachsender Energieträger. Durch den Ersatz fossiler Brennstoffe durch Energieholz werden jährlich rund 30 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Die Forstwirtschaft bildet damit insgesamt die Basis für die Holz- und Papierwirtschaft in Deutschland.

    Krisenzeit für Forstbetriebe und Waldbauern – Stürme, Trockenheit und der Borkenkäfer

    Für das Jahr 2018 war insgesamt ein Holzeinschlag durch Schäden von gravierenden 31, 9 Millionen m3 zu verzeichnen. Hierfür ist vor allem die extreme Dürre und die daraus resultierende Verbreitung des Borkenkäfers, sowie die Zunahme von Stürmen und die Abnahme von Standsicherheit kranker Bäume verantwortlich. Allein 11, 3 Millionen m3 Schadholz ist auf Insektenbefall zurückzuführen. Außerdem stieg der Anteil der Bäume mit deutlicher Kronenverlichtung im Jahr 2018 insgesamt auf 29 % im Vergleich zum Vorjahr (Statistisches Bundesamt 2019).

    Die fortwährende Wasserknappheit und Hitze schaffen auch über das Jahr 2018 hinaus perfekte Bedingung für die rapide Ausbreitung des Borkenkäfers. Mit dramatischen Folgen für die Fichten in deutschen Wäldern und damit ganzen Fichtenmonokulturen der Waldbauern. Derzeit wird innerhalb weniger Monate die Arbeit mehrerer Generationen in Form von mühsamer, jahrelanger Pflege der Bäume und Wälder mit dem Waldsterben zerstört. Die Bewirtschaftung der Holzbestände erfolgt nicht innerhalb weniger Jahre, sondern bedarf eines weit in die Zukunft reichenden Planes, welcher durch die aktuelle Situation in kürzester Zeit zunichte gemacht wird. Vielen Waldbauern und Forstbetrieben entgleitet die Existenzgrundlage, die sie für viele Jahre absichern sollte. Der steigende Schadholzbestand hat außerdem dazu geführt, dass der Holzmarkt derzeit ein massives Überangebot erhält und die Erträge aus dem Holzverkauf teilweise nicht einmal die Kosten der Holzernte abdecken. Dennoch müssen die kahlen Flächen wieder aufgeforstet werden, wofür anschließend die Finanzierungsmittel fehlen. Auch Holzverarbeitungsunternehmen blicken ratlos in die Zukunft. Dem jetzigen deutlich erhöhten Arbeitspensum folgt gleichzeitig die Angst, ob in den kommenden Jahren noch genügend Rohstoff zur Verarbeitung zu Verfügung stehen wird.

    Wir möchten Ihnen in dieser Notlage unterstützend und beratend zur Seite stehen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Finanzierungshilfen, dem Erhalt öffentlich-rechtlicher Fördermittel und nehmen Ihnen die übrige Arbeit mit Behörden ab. Damit können wir Ihnen eines der wichtigsten Güter in dieser schwierigen Situation bieten – Zeit. Zusätzliche Zeit, damit Sie die Möglichkeit haben die Holzernte innerhalb des festgesetzten zeitlichen Rahmens abwickeln und dringend notwendige Zukunftskonzepte zur Aufforstung erstellen zu können.

    Statistik: Durch Schäden bedingter Holzeinschlag

    Reglementierung durch Bund und Länder

    Die Nutzung der Waldflächen unterstand in den letzten Jahrzehnten sowie Jahrhunderten einem stetigen Wandel. Die nachhaltige Form der Holz- und Waldflächennutzung setzte sich nach jahrhundertelangem Raubbau immer weiter durch. Die Erbringung immaterieller Leistungen zur Erhaltung der Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder gewannen immer mehr an Bedeutung. Daher wird zunehmend in der modernen Forstwirtschaft eine differenzierte Abwägung zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefordert.

    Die wirtschaftliche Nutzung der Waldflächen ist in der Folge von teilweise strikter Reglementierung durch Bund und Länder geprägt. Zahlreiche Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzrechts als Teil des öffentlichen Rechtes sind von den Nutzern der Waldflächen einzuhalten. Bundesweit ist die Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland, die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie die Förderung der Forstwirtschaft durch das Bundeswaldgesetz (BWaldG) geregelt. Die allgemeinen Vorgaben des BWaldG werden von den einzelnen Bundesländern in Landesgesetzen detaillierter umgesetzt (wie z.B. im Landesforstgesetz (LFoG) von Nordrhein-Westfalen). Diese können teilweise stark variieren, denn mit der konkreten Ausgestaltung durch die Länder wird den forstrechtlichen Besonderheiten in den unterschiedlichen Bundesländern besondere Beachtung geschenkt. Darüber hinaus ist die Erhaltung und Bewirtschaftung des Staatswaldes in Deutschland mit 3,3 Millionen Hektar Landeswald und nur knapp 403.500 Hektar Bundeswald (Bundeswaldinventur 2012) als Ländersache einzuordnen.

      Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

      Praxisgruppe für Forstrecht

      Als Experte für Forstrecht vertritt Rechtsanwalt Nouvertné Waldbesitzer, Forstbetreiber, Forstwirtschaftsgemeinschaften sowie Forstgenossenschaften. Als Geschäftsführer einer Waldeigentümergesellschaft ist er mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen des Gewerbes vertraut ebenso wie mit den Fördermöglichkeiten für Waldeigentümer im Zusammenhang mit dem EU-Recht. 

      Unabhängig davon, ob es sich um die Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Hilfen, um Enteignungs- sowie weitere verwaltungsrechtliche Verfahren oder um die Gestaltung von Pacht- oder Nutzungsverträgen handelt – Dr. Nouvertné ist ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle forstrechtlichen Angelegenheiten.

      Kontaktieren Sie unseren Anwalt für Forstrecht

      Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

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