Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Kompetente Unterstützung für Business Clients

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Kompetente Unterstützung für Business Clients

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Unternehmen kompetenten Rechtsbeistand bei allen Fragen zum deutschen Gesellschaftsrecht an. Ganz gleich, ob bei der Unternehmensgründung, beim Ausbau Ihres Marktanteils oder einem anderen gesellschaftsrechtlich relevanten Anliegen – unsere Anwälte sorgen für die benötigte Unterstützung, damit Ihr Unternehmen für die Zukunft rechtssicher aufgestellt ist. Neben klassischen Dienstleistungen im Gesellschaftsrecht schließen unsere Beraterdienste solche Bereiche wie Vertragsgestaltung und -prüfung, Schutz geistigen Eigentums sowie steuerrechtliche Beratung mit ein. Bei interdisziplinären Aufgabenstellungen mit Bezug zu Mergers & Acquisitions, Arbeitsrecht oder einem anderen unternehmensrechtlich relevanten Rechtsgebiet arbeiten wir eng mit unseren jeweiligen Praxisgruppen zusammen, sodass die notwendige Fachkompetenz und Sorgfalt stets gewährleistet bleibt.

Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen, börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften ebenso wie international tätige Konzerne. Die langjährige Zusammenarbeit mit Vertretern unterschiedlichster Branchen gestattet es uns, jederzeit auf wertvolle Erfahrungswerte und erprobte Strategien zurückzugreifen. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen rund ums Gesellschaftsrecht zu erfahren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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Unsere Dienstleistungen rund ums Gesellschaftsrecht

Expertise für Gesellschafter
Unternehmenserwerb / Gründung
Dienstleistungen im Kontext

Expertise im deutschen Gesellschaftsrecht

Unser Expertenteam für Gesellschaftsrecht ist sich der Bedeutung einer stabilen rechtlichen Basis für Unternehmen bewusst. Daher ist es unser oberstes Ziel, Unternehmen ausnahmslos exzellente Rechtsdienstleistungen anzubieten, die passgenau auf Ihre individuellen Ziele und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehört nicht nur die fachkundige Vertretung vor Gericht, sondern auch die kontinuierliche Beratung zu rechtlichen Entwicklungen und Best-Practice-Maßnahmen sowie die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen. Durch die beständige Zusammenarbeit mit unseren Anwälten können kostspielige und zeitaufwendige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Sie können sich sicher sein, dass Vertraulichkeit und Diskretion bei uns stets an erster Stelle stehen. Vertrauen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten unseren Anwälten an, damit Sie sich voll und ganz dem weiteren Wachstum und Erfolg Ihres Unternehmens widmen können.

Unternehmensgründung

Ob Sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, PartnerG) oder eine Kapitalgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder AG) gründen wollen – unsere Anwälte stehen Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens mit ihrer fundierten Expertise und umfassender Erfahrung zur Seite. Von der Wahl der Rechtsform über Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführer-Dienstverträgen bis hin zur Planung der Unternehmensnachfolge überlassen unsere Anwälte nichts dem Zufall und klären alle rechtlichen Formalitäten für Sie. Unser Service verhilft Ihrem Unternehmen, schnell auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen und stets rechtssicher aufgestellt zu sein.

Spätere Änderungen wie ein Rechtsformwechsel oder die Abänderung von Gesellschaftsverträgen erfordern einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Daher ist es geradezu unerlässlich, sich bereits vor der Gründung von einem qualifizierten und erfahrenen Anwaltsteam bezüglich aller wichtigen Aspekte des Businessplans, der Unternehmensziele und der Unternehmensstruktur beraten zu lassen. Durch die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei können Gründungsfehler und deren weitreichende Folgen vermieden werden.

M&A-Transaktionen und Due Diligence

Als multidisziplinäre Kanzlei bietet Schlun & Elseven umfassende Rechtsberatung zu M&A-Unternehmenstransaktionen an. Unsere Anwälte prüfen die in diesem Bereich bestehenden Risiken und Chancen, um das Wachstum Ihres Unternehmens effizient zu fördern. Unabhängig davon, ob es sich um Fusionen, Übernahmen oder Unternehmenskäufe handelt, unterstützen wir Sie in allen Fragen, die mit dem Zusammenschluss von Unternehmen oder einem Eigentümerwechsel zusammenhängen.

Insbesondere bieten wir qualifizierten Rechtsbeistand bei Unternehmensübernahmen, die je nach Eigentümer- und Unternehmensstruktur auf unterschiedliche Weise erfolgen können. Wir beraten Sie auch bezüglich der Frage, ob ein Share Deal oder Asset Deal für Ihr individuelles Unternehmenserwerbsvorhaben die steuerlich und wirtschaftlich günstigere Entscheidung ist.

Alle beabsichtigten Unternehmenstransaktionen im Bereich M&A unterziehen wir einer sorgfältigen Due-Diligence-Prüfung, bevor wir Sie abschließend beraten. Dabei werden die neuesten Methoden zur Risikofrüherkennung in verschiedenen Unternehmensbereichen angewandt und die Stärken sowie Schwächen des Unternehmens analysiert.

Unternehmensverkauf | Ordnungsgemäße Schließung

Unsere Praxisgruppe für Gesellschaftsrecht steht Ihnen selbstverständlich auch bei dem Verkauf eines Unternehmens beratend zur Seite. Dieser bedarf ebenso wie der Unternehmenserwerb einer sorgfältigen Planung und Durchführung. Ganz gleich, ob bei der Vorbereitung des Verkaufs oder der Vermarktungs-, Verhandlungs- oder Durchführungsphase – unsere Experten unterstützen Sie in jeder Phase des Verkaufsprozesses. Dabei haben wir die rechtsgebietsübergreifenden Herausforderungen eines solchen Verfahrens stets fest im Blick.

Dies gilt ebenso für den Fall, dass Sie Ihr Unternehmen schließen. Wir stehen Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, bei der Liquidation des Unternehmens sowie der Löschung aus dem Handel- und Gewerberegister unterstützend zur Seite. Dabei arbeitet unser Team für Gesellschaftsrecht eng mit unseren Anwälten für Vertrags- sowie Arbeitsrecht zusammen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass bei der Unternehmensschließung alle gesetzlichen und vertragsrechtlichen Plichten eingehalten werden und das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen minimiert wird. Kontaktieren Sie uns gern noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen in diesem Bereich zu erfahren.

Umstrukturierung von Unternehmen

Um auf dem modernen Wirtschaftsmarkt stabil und wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen immer wieder ihre Unternehmens- und Sozialstruktur überdenken und gegebenenfalls umgestalten. Die Möglichkeiten, die solche Umstrukturierungs- und Transformationsmaßnahmen bieten, sind vielfältig, können aber in der Regel nicht ohne eine vorherige Rechtsberatung erfolgreich umgesetzt werden. Dank unserer Unterstützung können Sie sicher sein, die juristisch komplexen Regelungen zu Umstrukturierungen und Umwandlungsmöglichkeiten stets gesetzeskonform umzusetzen und für die Zukunft rechtssicher aufgestellt zu sein.

Mit unserer fundierten Expertise im Arbeits-, Steuer-, Bank- und Finanzrecht können wir alle rechtsgebietsübergreifenden Herausforderungen für unsere Mandanten meistern und Sie als Rechtspartner professionell unterstützen. Viele Pflichten treten erst im Laufe eines Umstrukturierungsprozesses zu Tage und können sehr zeitaufwendig sein. Durch die frühzeitige Beauftragung unserer Anwälte können Sie unangenehme Überraschungen und lästige Aufgaben bei der Umwandlung Ihres Unternehmens vermeiden. Unsere Anwälte erarbeiten ein umfassendes Sanierungskonzept für Sie, das alle eventuellen Schwierigkeiten in den relevanten Rechtsgebieten berücksichtigt und Sie über alle anstehenden Anforderungen informiert.

Unternehmensexpansion

Angesichts der fortschreitenden Globalisierung der Geschäftswelt und der exponierten Stellung Deutschlands als eines der Wirtschaftszentren Europas stellt die Geschäftsexpansion nach Deutschland für viele ausländische, international tätige Unternehmen eine attraktive Möglichkeit dar, an einem lukrativen Markt teilzuhaben.

Bei der Gründung einer Niederlassung im Ausland stellt sich zunächst die Frage nach der richtigen Organisationsform. Hier unterscheidet man zwischen der Gründung einer Tochtergesellschaft und der Gründung einer selbstständigen Zweigniederlassung oder unselbstständigen Betriebsstätte/Repräsentanz. Die Wahl der richtigen Organisationsform hängt stark davon ab, welche Ziele und Motive der Expansion Ihres Unternehmens zugrunde liegen. Das Team von Schlun & Elseven erläutert Ihnen die rechtlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Organisationsformen und sorgt dafür, dass Sie über deren Vorzüge und Risiken im Klaren sind und die bestmögliche Option wählen.

Franchising und Franchise-Recht in Deutschland

Sie möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und Ihr eigenes Franchise-Unternehmen in Deutschland gründen? Oder haben bereits ein Geschäftskonzept erfolgreich etabliert und möchten dieses durch ein eigenes Franchise-System erweitern? Da es in Deutschland bis heute noch keine spezifische franchise-rechtliche Regelung gibt, stellt die Gründung eines Franchisesystem für die beteiligten Vertragspartner in der Regel eine enorme juristische Herausforderung.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet eine umfassende Rechtsberatung zum Franchise-Recht, damit Sie stets den Überblick über die aktuelle Gesetzeslage behalten und dem erfolgreichen Aufbau Ihres Franchise-Unternehmens bzw. der Entwicklung eines Franchise-Systems nichts im Wege steht.

Unser Team berät Sie unter anderem bei der Gestaltung und Überprüfung von Franchiseverträgen, bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Franchise-Nehmern und -gebern sowie bei allen anderen Rechtsfragen, die sich bei der Führung eines Franchise-Unternehmens stellen können.

Steuerrechtliche Unterstützung für Unternehmen

Die sich stetig ändernden Regelungen zum Steuerrecht können sehr komplex sein und die Führung eines Unternehmens vor erhebliche Herausforderungen stellen. Ob bei der Umsatz-, Gewerbe-, Körperschafts-, Einkommens- oder Kapitalertragsteuer — die Bedeutung der dazugehörigen Normen für Ihr Unternehmen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, einschließlich der Art des Unternehmens, und von der Frage, ob Ihr Unternehmen in bestimmten Bereichen Steuerbefreiungen beantragen kann. Unsere Anwälte für Steuerrecht übernehmen die Beurteilung der steuerrechtlichen Situation Ihres Unternehmens und beraten Sie auch bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten bei Steuerermittlungen und eventuellen Steuerstreitigkeiten.

Geschäftsführer: Haftungsfragen | Ernennung, Rücktritt und Ausschluss

Mit dem unternehmerischen Risiko steigt für den Geschäftsführer die Gefahr, mit seinem Privatvermögen für die Gesellschaft zu haften. Die gesetzlichen Anforderungen an die persönliche Haftung – insbesondere für Organe von Kapitalgesellschaften – haben in den letzten Jahren eine erhebliche Verschärfung erfahren.

Fragen zur Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern sind oft sehr komplex und können grundsätzlich nur anhand der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden. Fest steht jedoch, dass die Haftung von Gesellschaftern von der Rechtsform der Gesellschaft abhängt. So haften z.B. die Gesellschafter von OHGs den Gläubigern nach § 128 HGB persönlich und unbeschränkt. Darüber hinaus ist eine Beschränkung ihrer Haftung gegenüber Dritten in der Regel unwirksam. Aber auch für GmbH-Gesellschafter, die nach § 13 Abs. 2 GmbHG grundsätzlich nicht persönlich für Verbindlichkeiten der GmbH haften, kann in Ausnahmefällen eine persönliche Haftung entstehen.

Neben der Beratung zu den Rechten und Pflichten eines Geschäftsführers stehen wir Geschäftsführern auch bei der Niederlegung ihres Amtes unterstützend zur Seite. Ganz gleich, ob sie Ihr Amt als Geschäftsführer freiwillig niederlegen wollen oder Sie sich aufgrund der unfreiwilligen Entlassung durch Abberufung bzw. Kündigung des Geschäftsführervertrags von diesem distanzieren – unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten und vertreten Sie in jeder Situation. Selbiges gilt für Gesellschafter. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Falle des Ausschlusses zur Seite und beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen für Geschäftsführer und Gesellschafter zu erfahren.

Streitbeilegung durch Mediation und Schiedsverfahren

Ein kontinuierlicher Rechtsbeistand durch einen fachkundigen Anwalt gewährleistet in der Regel die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und verringert so die Wahrscheinlichkeit von Rechtsstreitigkeiten für Unternehmen. Sollte es dennoch zu Rechtsstreitigkeiten kommen, beraten unsere Anwälte Sie über verschiedene Möglichkeiten der Streitbelegung. Die Beilegung von rechtlichen Auseinandersetzungen durch Mediation und Schiedsverfahren bedeutet in der Regel einen geringeren finanziellen und zeitlichen Aufwand. Darüber hinaus ist die außergerichtliche Beilegung mit einer geringeren Medienpräsenz verbunden und verringert so das Risiko einer Rufschädigung. Bei eher technischen Streitigkeiten bietet sich ein Schiedsverfahren als Mittel der Wahl an, da sich Unternehmen hier einer Beaufsichtigung durch sachkundige Experten sicher sein können.

Sollte eine solche Lösung des Streitfalls dennoch nicht möglich sein, vertreten unsere erfahrenen Anwälte Sie mit dem nötigen Engagement auch vor Gericht, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Streitigkeiten zwischen Aktionären

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beantworten Ihnen gerne all Ihre Fragen zu Aktionärsversammlungen und Hauptversammlungen. Wir sorgen dafür, dass Sie umfassend darüber informiert sind, in welchen Fällen Einberufungen erforderlich sind und welche Vorschriften Sie bei der Durchführung von Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen einzuhalten haben. Werden die in Gesetzen oder Satzungen geregelten Vorschriften nicht mit der gebotenen Strenge beachtet, besteht die Gefahr, dass die in der AG- oder GmbH-Versammlung gefassten Beschlüsse nichtig oder anfechtbar sind.

Es ist daher zu empfehlen, bereits im Vorfeld einen Experten für Gesellschaftsrecht zu konsultieren, der Sie auf die hier zu beachtenden Anforderungen hinweist und die notwendige rechtliche sowie organisatorische Grundlage für eine ordnungsgemäße Versammlung schafft.

    Nachfolgeplanung einschließlich Treuhandgesellschaft

    Der Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens und die Sicherstellung seines Fortbestandes stellen eine enorme Herausforderung dar. Mit der richtigen Nachfolgeregelung ist es möglich, den Wohlstand des Unternehmens zu sichern und dafür zu sorgen, dass künftige Generationen von seinem weiteren Wachstum profitieren. Jedes Unternehmen und jede rechtliche Situation weisen erhebliche Unterschiede auf, weswegen es entscheidend ist, immer eine passgenau zugeschnittene Lösung zu erarbeiten.

    Die Anwälte von Schlun & Elseven überwachen die rechtlichen Vorrausetzungen für die Umsetzung des gewünschten Vorhabens und bieten klare und praktikable Rechtslösungen, die auf die individuellen Ziele und die Besonderheiten Ihres Unternehmens abgestimmt sind.

    Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht bieten des Weiteren eine kompetente Beratung an, bezüglich der Möglichkeit, eine Gesellschaft im Rahmen einer verdeckten Treuhandvereinbarung zu gründen. Derartige Mechanismen sind zulässig, solange die Situation den deutschen Steuerbehörden gegenüber offengelegt wird. Allerdings gestaltet sich die Rechtslage in diesem Bereich äußerst komplex, sodass eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten für Gesellschaftsrecht dringend empfohlen wird.

    Full-Service: Unsere Rechtsdienstleistungen für Unternehmen

    Der multidisziplinäre Ansatz unserer Kanzlei ermöglicht es Ihrem Unternehmen, kosteneffizient und zeitsparend zu arbeiten. Die umfassende Zusammenarbeit mit unseren Anwälten stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen bei der Führung Ihres Unternehmens Berücksichtigung finden, wodurch unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

    Unsere Anwälte bieten die Gestaltung sowie Prüfung von Verträgen an – unabhängig von der Branche. Sie beraten umfassend in Fragen des deutschen Arbeitsrechts und stellen zudem sicher, dass unsere Firmenkunden über die Compliance-Anforderungen, die Entwicklungen im Whistleblower-Recht und die Möglichkeiten des deutschen Steuerrechts umfassend informiert sind.

    Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei und die Nutzung der Vorteile unseres Full-Service-Ansatzes erfährt Ihr Unternehmen eine kompetente rechtliche Unterstützung, die gewährleistet, dass es stets rechtssicher aufgestellt ist. Der Aufbau einer Beziehung, die auf Kompetenz, Vertrauen und Zuverlässigkeit beruht, bedeutet, dass Ihr Unternehmen in sicheren Händen ist.

    Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

    Praxisgruppe für Gesellschaftsrecht

    Jens Schmidt

    Rechtsanwalt

    Rechtsanwalt Martin Halfmann

    Rechtsanwalt

    Dr. Sepehr Moshiri

    Rechtsanwalt

    Rechtsanwalt Dr. Simon Krämer
    Dr. Simon Krämer

    Rechtsanwalt | Freier Mitarbeiter

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