Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung zu den rechtlichen Anforderungen der Business Immigration an. Die Herausforderungen in diesem Bereich können von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Während Fachkräfte im Rahmen von „Business Immigration“ ohne Weiteres nach Deutschland kommen können, stehen Geschäftskunden vor der Herausforderung, einen verlässlichen Partner für die einwanderungsrechtlichen Fragen Ihres Unternehmens zu finden, der gleichermaßen kompetent wie engagiert Ihre Interesse und Ziele vertritt. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung im Umgang mit den komplexen Anforderungen der Business Immigration, um unsere Mandanten bestmöglich beraten zu können.
Deutsche Business Immigration Services für Unternehmen
Deutschland ist nach wie vor die stärkste Wirtschaft in Europa und eines der weltweit führenden Exportländer. Zudem ist Deutschland weltweit führend in der verarbeitenden Industrie, im Maschinenbau sowie in der chemischen Industrie. Als Wirtschaftsstandort rüstet es sich für die Zukunft mit einer verstärkten Ausrichtung auf erneuerbare Energien. Der heimische Arbeitsmarkt ist nicht mehr ausreichend, um die benötigten Fachkräfte zu finden, weshalb der internationale Arbeitsmarkt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dies setzt jedoch voraus, dass diese einen starken Rechtspartner an ihrer Seite haben, der sich zuverlässig um alle ausländerrechtlichen Aspekte bezüglich der Einstellung einer Fachkraft aus dem Ausland kümmert. Neben einer kompetenten Beratung und Vertretung im deutschen Zuwanderungsrecht bietet unsere Kanzlei umfangreiche Dienstleistungen für den Bereich Business Immigration.
Unternehmensexpansion nach Deutschland
Die Expansion eines etablierten Unternehmens nach Deutschland ist selbst für die erfahrensten Geschäftsleute eine Herausforderung. Der deutsche Markt ist sehr lukrativ, kann aber aufgrund der komplexen deutschen Bürokratie auch eine Vielzahl von Fallstricken bereithalten. Die Entscheidung über die richtige Organisationsstruktur Ihres Unternehmens ist ein entscheidender Schritt bei der Verfolgung Ihres Zieles, sich in Deutschland niederzulassen. Unsere Anwälte bieten Ihnen eine fachkundige Analyse sowie spezialisierte Beratung, um Ihnen einen reibungslosen Ablauf Ihre Unternehmensexpansion nach Deutschland zu ermöglichen.
Unsere Anwälte bieten eine gründliche Due-Diligence-Prüfung sowie eine sorgfältige Beratung, die auf jahrelanger Erfahrung bezüglich der Analyse von M&A-Transaktionen beruht. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ist notwendig, um sicherzustellen, dass während der Verhandlungen keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftauchen. Im Anschluss an die Due-Diligence-Prüfung erarbeiten unsere Anwälte unter Berücksichtigung der jeweiligen Ziele und Strukturen Ihres Unternehmens die für Sie geeignetste Form der Transaktion.
Der Kauf einer fertigen Vorratsgesellschaft ist eine weitere Option, um Ihr Vorhaben nach Deutschland zu expandieren, erfolgreich umzusetzen. Ein solcher Kauf hat den Vorteil, dass Sie bereits über eine am Markt etablierten Gesellschaft verfügen und weniger bürokratische Anforderungen bei der Gründung Ihres Unternehmens berücksichtigen müssen. Nach dem Kauf der Gesellschaft kümmern sich unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht um die bürokratischen Notwendigkeiten, damit Ihr Unternehmen in der gewünschten Weise gestaltet werden kann.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnisse
Die deutsche Daueraufenthaltserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ausländern zur Verfestigung ihres Aufenthalts in Deutschland erteilt wird. Sie erlaubt es, ohne Einschränkungen in Deutschland zu leben und zu arbeiten, sei es als Angestellter oder als Selbstständiger. Für die Mitarbeiter eines Unternehmens bedeutet die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, dass sie ihre Aktivitäten in dem Wissen planen müssen, dass sie langfristig in Deutschland bleiben werden.
Die Daueraufenthaltsgenehmigung kann auf verschiedene Art und Weise erteilt werden. Die Berechtigung zum Daueraufenthalt richtet sich zudem nach dem Aufenthaltstitel, mit dem die Person erstmals nach Deutschland gekommen ist. Die Blaue Karte EU beispielsweise gewährt ihrem Inhaber in weniger als vier Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung und kann sogar nach 21 Monaten zu dieser führen, wenn ihr Inhaber die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzt.
Wenn Ihr Unternehmen eine professionelle Rechtsberatung zum Thema Daueraufenthalt benötigt, dann ist Schlun & Elseven Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, der dafür sorgt, dass Ihre Mitarbeiter über die rechtlichen Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen, umfassend informiert sind. Unser Team klärt Sie über die Voraussetzungen für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf und betreut alle Ihre Anträge.
Business Visa für Kurzaufenthalte
Das Geschäftsvisum wird für Kurzaufenthalte in Deutschland verwendet sowie in dem Fall, dass eine berufstätige Person zu einer Konferenz, Messe, einem Seminar oder zu anderen geschäftsbezogenen Zwecken nach Deutschland einreisen möchte. Wenn ein solches Visum kurzfristig benötigt wird, stehen unsere Anwälte Ihnen unterstützend zur Seite, um Ihnen einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.
Die Anwälte von Schlun & Elseven geben Ihnen eine klare Orientierung, welche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind, und sorgen dafür, dass Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet wird. Bei Schwierigkeiten, ins Heimatland zurückzukehren und einem zudem ablaufenden Geschäftsvisum, stehen Ihnen unsere Anwälte bei der Beantragung einer Verlängerung Ihres Visums unterstützend zur Seite.
Business Immigration nach Deutschland für Investoren und Unternehmer
Als größte Volkswirtschaft Europas und eines der beliebtesten Einwanderungsziele der Welt ist Deutschland besonders attraktiv für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit im Ausland ausweiten möchten. Mit seiner Lage im Herzen Europas und als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland der ideale Standort, wenn es um die Entwicklung von Unternehmen und Business Immigration geht.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen im Zusammenhang mit der Business Immigration nach Deutschland. Sollten Sie persönliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte. Unsere Kanzlei ist im Einwanderungsrechts spezialisiert, verbindet dieses Fachwissen aber auch mit Kenntnissen in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, einschließlich dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht.
Einwanderung nach Deutschland als Unternehmer oder Investor
Die Förderung von Innovation und Unternehmertum ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Unternehmensgründer, Einzelunternehmer, Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften sind durch § 21 AufenthG besonders privilegiert. Gemäß diesem Paragrafen muss vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis das Unternehmenskonzept sorgfältig geprüft und an die Anforderungen des Gesetzes angepasst werden. Diese Vorbereitungen sind zeitaufwendig, zahlen sich jedoch in der Regel aus.
Selbstständige können unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit die beabsichtigte Selbstständigkeit nach deutschem Recht anerkannt wird, muss sie jedoch vor allem drei Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss einem wirtschaftlichen Interesse oder regionalem Bedarf entsprechen.
- Sie muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.
- Die Finanzierung muss durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert sein.
Ob diese Bedingungen erfüllt sind, wird von der zuständigen Behörde anhand einer Reihe von Kriterien beurteilt, z.B.:
- die Tragfähigkeit des zugrunde liegenden Geschäftsplans,
- die einschlägige Geschäftsführung des Antragstellers,
- die Höhe der in Deutschland zu investierenden Mitteln,
- die Auswirkungen der Unternehmen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation,
- der Beitrag des Projekts zu Innovation und Forschung.
Für Absolventen von Ausbildungsgängen oder mit einem deutschen Hochschulabschluss sowie für in Deutschland tätige Forscher und Wissenschaftler gelten noch mildere Anforderungen. In diesem Fall muss der Antrag nicht jede der oben genannten Anforderungen erfüllen, solange die beabsichtigte Tätigkeit mit der erworbenen Qualifikation in Zusammenhang steht.
Vorteil einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 des Aufenthaltsgesetz
Selbständige mit einem tragfähigen Geschäftsplan müssen weder deutsche Sprachkenntnisse noch besondere berufliche Qualifikationen vorweisen. Außerdem gilt für sie keine Mindestinvestitionssumme.
Darüber hinaus ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG mit der Perspektive einer dauerhaften Niederlassung in Deutschland verbunden. Der Selbstständige kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und bereits nach sechs Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Außerdem erwerben der Ehegatte und die minderjährigen Kinder mit dieser Aufenthaltserlaubnis auch das Recht auf Familiennachzug.
Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige in Deutschland
Da die zuständige Behörde die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit einer eingehenden Prüfung unterzieht, empfiehlt es sich, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels für Selbstständige in folgenden Schritten vorzugehen:
- Zunächst muss die Geschäftsidee an die rechtlichen Anforderungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes angepasst werden.
- Neben einem allgemeinen Firmenprofil verlangt die zuständige Behörde in der Regel ein Geschäftskonzept, einen Kapitalbedarfsplan und einen Finanzierungsplan. Der Businessplan muss daher möglichst schlüssig und detailliert sein.
- Der Businessplan wird dann in Absprache mit der regionalen Industrie- und Handelskammer überarbeitet, bevor der D-Visa-Antrag eingereicht wird.
- Schließlich muss das Unternehmen entsprechend gegründet werden (z.B. GmbH als deutsches Pendant zur Ltd).
- Nach Erteilung des Visums und der Einreise nach Deutschland kann die Anmeldung bei der örtlichen Ausländerbehörden erfolgen.
- Als letzter Schritt erfolgt die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG, bei der alle notwendigen Unterlagen zum Unternehmen vorgelegt werden müssen.
Die Anwälte von Schlun & Elseven haben weltweit Mandanten bei der Unternehmensgründung unterstützt und verfügen daher über umfassende Erfahrung in diesem Bereich. Wenden Sie sich an unser Team, um eine engagierte Unterstützung bei der Beantragung des Visums für Selbstständige zu erhalten.

Praxisgruppe für Business Immigration