Rechtsanwalt für Business Immigration

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt
für
Business Immigration

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Planen Sie eine Stelle in Ihrem Unternehmen mit einer ausländischen Fach- oder Führungskraft zu besetzen? Oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens in Deutschland zu gründen? Geschäftskunden, die eine Unternehmensexpansion nach Deutschland erwägen, stehen regelmäßig vor der Herausforderung, einen verlässlichen Partner für die vielfältigen und juristisch komplexen Anliegen Ihres Unternehmens zu finden.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich der Business Immigration an. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise in allen unternehmens- und einwanderungsrechtlich relevanten Themenbereichen, ebenso wie eine fundierte Kenntnis der Behördenpraxis. Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Ausländerbehörden ermöglicht es uns, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei sämtlichen Antragsverfahren zu gewährleisten. Nutzen Sie unsere Fachkompetenz und betrauen Sie uns mit Ihren einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten, um sich gänzlich auf die Leitung Ihres Unternehmens konzentrieren zu können.

Business Immigration Services
— für Unternehmen und Konzerne

Sie sind Geschäftsführer eines Unternehmens und möchten so schnell wie möglich qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland beschäftigen? Unsere Anwälte für Einwanderungsrecht übernehmen für Sie gerne die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und sorgen für die Klärung aller einwanderungsrechtlichen Fragen, um den reibungslosen Betrieb Ihres Unternehmens zu ermöglichen.

Business Immigration nach Deutschland
— für Investoren und Unternehmer

Sie sind Unternehmer/Entrepreneur oder Investor und möchten sich dauerhaft in Deutschland niederlassen? Durch den Erwerb oder die Gründung eines Unternehmens können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten. Unser Rechtsteam für Business Immigration unterstützt Sie gerne bei dem entsprechenden Antragsverfahren.

Deutsche Business Immigration Services für Unternehmen

Deutschland ist nach wie vor die stärkste Wirtschaft in Europa und eines der weltweit führenden Exportländer. Zudem ist Deutschland weltweit führend in der verarbeitenden Industrie, im Maschinenbau sowie in der chemischen Industrie. Als Wirtschaftsstandort rüstet es sich für die Zukunft mit einer verstärkten Ausrichtung auf erneuerbare Energien. Der heimische Arbeitsmarkt ist allerdings nicht mehr ausreichend, um die benötigten Fachkräfte zu finden, weshalb der internationale Arbeitsmarkt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dies setzt jedoch voraus, dass diese einen starken Rechtspartner an ihrer Seite haben, der sich zuverlässig um alle ausländerrechtlichen Aspekte bezüglich der Einstellung einer Fachkraft aus dem Ausland kümmert. Neben einer kompetenten Beratung und Vertretung im deutschen Zuwanderungsrecht bietet unsere Kanzlei umfangreiche Dienstleistungen für den Bereich Business Immigration.

Unternehmensexpansion nach Deutschland

Die Expansion eines etablierten Unternehmens nach Deutschland ist selbst für die erfahrensten Geschäftsleute eine Herausforderung. Der deutsche Markt ist sehr lukrativ, kann aber aufgrund der hier einzuhaltenden Formalitäten auch eine Vielzahl von Fallstricken bereithalten. Die Entscheidung über die richtige Organisationsstruktur Ihres Unternehmens ist ein entscheidender Schritt bei der Verfolgung Ihres Zieles, sich in Deutschland niederzulassen. Unsere Anwälte bieten Ihnen eine fachkundige Analyse sowie spezialisierte Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Unternehmensexpansion nach Deutschland möglichst komplikationslos verläuft.

Unsere Anwälte bieten eine gründliche Due-Diligence-Prüfung sowie eine sorgfältige Beratung, die auf jahrelanger Erfahrung bezüglich der Analyse von M&A-Transaktionen beruht. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ist notwendig, um zu gewährleisten, dass während der Verhandlungen keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftauchen. Im Anschluss daran erarbeiten unsere Anwälte  – unter Berücksichtigung der jeweiligen Ziele und Strukturen Ihres Unternehmens – die für Sie geeignetste Form der Transaktion.

Eine weitere Option, um Ihr Vorhaben nach Deutschland zu expandieren, erfolgreich umzusetzen, ist der Kauf einer fertigen Vorratsgesellschaft. Ein solcher Erwerb hat den Vorteil, dass Sie eine bereits am Markt etablierte Gesellschaft übernehmen und Ihnen damit der bürokratische Aufwand der Unternehmensgründung erspart bleibt. Nach dem Kauf der Gesellschaft kümmern sich unsere Anwälte selbstverständlich um alle erforderlichen Formalitäten, damit Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist.

Relocation Services für Unternehmen

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, deren Transfer nach Deutschland bevorsteht, einen umfassenden Relocation Service an. Unabhängig davon, ob es sich um Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, Unterstützung bei der gewerblichen- und steuerlichen Registrierung, die Wohnungssuche, die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter am neuen Wohnort in Deutschland, die Übersetzung von amtlichen Dokumenten oder um die individuelle Hilfestellung an Ihrem neuen Standort handelt – unser Team ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für den Transfer Ihrer Mitarbeiter nach Deutschland. Zu dieser maßgeschneiderten Unterstützung gehört auch umfassende Auskunft über Versicherungen, Kindergeld und andere Sozialleistungen, Schulmöglichkeiten in Deutschland, die Anmeldung zu Sprachkursen sowie allgemein das Knüpfen von nützlichen Kontakten in Ihrer Umgebung.

    Arbeitsvisa: ICT-Karte und Fachkräfte-Einwanderungsgesetz (FEG)

    All denen, die sich entschlossen haben, zu Arbeitszwecken nach Deutschland zu ziehen, bietet unser Anwaltsteam für Einwanderungsrecht die erforderliche Beratung und Unterstützung. Unsere Anwälte beraten zu den Möglichkeiten, die Fachkräften nach dem deutschen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz (FEG) offenstehen, ebenso wie zu den Aufenthaltsgenehmigungen für Grenzgänger. Darüber hinaus unterstützen wir einzelne Mandanten als auch Unternehmen im Ganzen bei der Beantragung der ICT-Karte, um für einen reibungslosen Transfer ihrer Mitarbeiter zu sorgen.

    Die ICT-Karte ermöglicht Fachkräften den einfachen Abteilungswechsel innerhalb ihres Unternehmens. Bei einer solchen Versetzung werden Nicht-EU-Beschäftigte in europäischen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen des Unternehmens eingesetzt. Eine solche Regelung richtet sich vor allem an erfahrene Führungskräfte und Spezialisten.

    Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz ist ein neuer Rechtsakt, der es Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, eine geeignete Stelle in Deutschland anzutreten. Qualifizierte Fachkräfte werden darin definiert als Personen, die

    • eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder einen ausländischen Berufsabschluss haben, der einem in Deutschland erworbenen gleichwertig ist, oder
    • über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss verfügt, der anerkannt oder sonst mit einem deutschen Hochschullabschluss vergleichbar ist.

    Die Anerkennung der Berufsausbildung ermöglicht geeigneten Bewerbern, die möglicherweise keinen Hochschullabschluss haben, die Bewerbung auf qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland. Das Nicht-Erfordernis eines Hochschulabschlusses ist einer der Unterschiede zwischen dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz und den Anforderungen der Blauen Karte EU.