Ob Unternehmen, ihre Beschäftigten oder Geschäftspartner — eine Insolvenz stellt für alle Betroffenen eine harte Bewährungsprobe dar. Gleichzeitig birgt ein Insolvenzverfahren aber auch die Chance eines Neuanfangs. Anders als die Liquidation, die in der Regel mit der vollständigen Auflösung des Unternehmens endet, zielt es zunächst darauf ab, das betroffene Unternehmen zu sanieren. Der Hauptzweck dieser Maßnahme besteht darin, die ausstehenden Zahlungen zu begleichen und so den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Eine Aufgabe, die sowohl eine solide Kenntnis des Insolvenzrechts als auch der vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren voraussetzt.
In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob es sich bei Ihrem Anliegen um die Durchführung von einem Insolvenzverfahren oder die Geltendmachung von Insolvenzforderungen handelt – unsere Anwälte für Insolvenzrecht stehen Ihnen mit ihrer ausgezeichneten Expertise und langjähriger Erfahrung unterstützend zur Seite. Sollten Sie bereits mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung konfrontiert worden sein, gewährleisten wir Ihnen selbstverständlich den benötigten Rechtsbeistand, damit Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren. Wir sind für Sie da.
Insolvenz – Begriffliche und rechtliche Einordnung
Insolvenz bedeutet grundsätzlich die Unfähigkeit, seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit wird angenommen, wenn der Schuldner mindestens drei Wochen lang weniger als 90% seiner Verbindlichkeiten begleichen kann und deshalb die Zahlungen eingestellt hat. Wenn die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr oder nicht länger als in den nächsten 12 Monaten erfüllt werden können, droht die Zahlungsunfähigkeit. Somit wird der Begriff der Insolvenz im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten verwendet. Rechtlich gesehen wird insbesondere zwischen der Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, und der Firmen- bzw. Unternehmensinsolvenz unterschieden. Die wichtigsten Rechtsquellen bezüglich der Insolvenz in Deutschland, sind die Insolvenzverordnung (InsO) sowie das Gesetz über die Anfechtung von Rechtsgeschäften.
Begleitung durch das Insolvenzverfahren
Mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens sollen die Vermögensverhältnisse des Schuldners geklärt und aus den verfügbaren Vermögenswerten eine gerechte Verteilung zwischen den Gläubigern erreicht werden. Im Laufe des Insolvenzverfahrens wird u.a. der Insolvenzverwalter oder ein Treuhänder bestellt, ein Insolvenzplan erstellt und die Forderung der Gläubiger geprüft.
Für die Gläubiger bietet das Insolvenzverfahren die Möglichkeit, die bestehenden Forderungen gegen den Schuldner durchzusetzen und so einen Teil oder sogar die Gesamtheit ihres Geldes zurückzuerhalten. Die Vermögensaufteilung des Schuld