Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt
für
Insolvenzrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Ob Unternehmen, ihre Beschäftigten oder Geschäftspartner — eine Insolvenz stellt für alle Betroffenen eine harte Bewährungsprobe dar. Gleichzeitig birgt ein Insolvenzverfahren aber auch die Chance eines Neuanfangs. Anders als die Liquidation, die in der Regel mit der vollständigen Auflösung des Unternehmens endet, zielt es zunächst darauf ab, das betroffene Unternehmen zu sanieren. Der Hauptzweck dieser Maßnahme besteht darin, die ausstehenden Zahlungen zu begleichen und so den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Eine Aufgabe, die sowohl eine solide Kenntnis des Insolvenzrechts als auch der vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren voraussetzt.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob es sich bei Ihrem Anliegen um die Durchführung von einem Insolvenzverfahren oder die Geltendmachung von Insolvenzforderungen handelt – unsere Anwälte für Insolvenzrecht stehen Ihnen mit ihrer ausgezeichneten Expertise und langjähriger Erfahrung unterstützend zur Seite. Sollten Sie bereits mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung konfrontiert worden sein, gewährleisten wir Ihnen selbstverständlich den benötigten Rechtsbeistand, damit Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren. Wir sind für Sie da.

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Unsere Dienstleistungen rund um Insolvenz und Unternehmensumstrukturierung

Rechtsbeistand im Insolvenzfall
  • Gerichtliche Vertretung im Falle von Insolvenzverschleppung bzw. insolvenzrechtlichen Rechtstreitigkeiten
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Insolvenzforderungen
Expertise im Kontext

Insolvenz – Begriffliche und rechtliche Einordnung

Insolvenz bedeutet grundsätzlich die Unfähigkeit, seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit wird angenommen, wenn der Schuldner mindestens drei Wochen lang weniger als 90% seiner Verbindlichkeiten begleichen kann und deshalb die Zahlungen eingestellt hat. Wenn die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr oder nicht länger als in den nächsten 12 Monaten erfüllt werden können, droht die Zahlungsunfähigkeit. Somit wird der Begriff der Insolvenz im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten verwendet. Rechtlich gesehen wird insbesondere zwischen der Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, und der Firmen- bzw. Unternehmensinsolvenz unterschieden. Die wichtigsten Rechtsquellen bezüglich der Insolvenz in Deutschland, sind die Insolvenzverordnung (InsO) sowie das Gesetz über die Anfechtung von Rechtsgeschäften.

    Begleitung durch das Insolvenzverfahren

    Mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens sollen die Vermögensverhältnisse des Schuldners geklärt und aus den verfügbaren Vermögenswerten eine gerechte Verteilung zwischen den Gläubigern erreicht werden. Im Laufe des Insolvenzverfahrens wird u.a. der Insolvenzverwalter oder ein Treuhänder bestellt, ein Insolvenzplan erstellt und die Forderung der Gläubiger geprüft.

    Für die Gläubiger bietet das Insolvenzverfahren die Möglichkeit, die bestehenden Forderungen gegen den Schuldner durchzusetzen und so einen Teil oder sogar die Gesamtheit ihres Geldes zurückzuerhalten. Die Vermögensaufteilung des Schuldners erfolgt in der Regel über eine gesetzlich bestimmte Quotelung, die je nach Verfügbarkeit von Vermögenswerten und der Art der jeweiligen Forderung variiert.

    Für den Schuldner bietet das Insolvenzverfahren die Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Es besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen Teil der bestehenden Schulden erlassen zu bekommen.

      Umstrukturierung von Unternehmen

      Als Full-Service-Kanzlei bieten wir betroffenen Unternehmen vollumfängliche Rechtsberatung mit dem Schwerpunkt der Unternehmensumstrukturierung an. Im Rahmen seiner rechtsgebietsübergreifenden Expertise greift unser Rechtsteam auf sein Fachwissen aus Rechtsgebieten wie dem Arbeits– sowie Handelsrecht und der Bankenregulierung zurück, um Ihnen ein möglichst vollständiges Bild Ihrer rechtlichen Möglichkeiten vermitteln zu können.

      Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Planung sowie Umsetzung Ihrer Unternehmensumstrukturierung. Selbstverständlich stehen wir auch danach Ihrem Unternehmen unterstützend zur Seite, damit Sie rechtlich stets auf der sicheren Seite sind und Ihre Geschäfte aus einer Position der Stärke heraus fortführen können.

      Unterstützung von Gläubigern: Ihr Rechtsbeistand mit Schlun & Elseven

      Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise im Insolvenzrecht und sind mit dessen Herausforderungen bestens vertraut. Sie begleiten die am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubiger während des gesamten Verfahrens und stellen sicher, dass ihre Interessen erfolgreich durchgesetzt werden.

      Wir betreuen gesicherte und ungesicherte Gläubiger, Gläubigergruppen und weitere Beteiligte eines Insolvenzverfahrens. Unser Rechtsteam nutzt sein juristisches Fachwissen sowie Branchenkenntnisse, um Ihnen klare und praktikable Rechtslösungen anzubieten, die punktgenau auf die Interessen und Besonderheiten Ihres Unternehmens sowie Ihre Interessen als Gläubiger abgestimmt sind.

      Unsere Anwälte beraten Sie zu insolvenzrechtlichen Problemen wie der Frage, ob Sie mit anderen gesicherten Gläubigern „Poolvereinbarungen“ abschließen sollten, um die damit verbundene Komplexität zu verringern und das Verfahren möglicherweise zu beschleunigen. Wir übernehmen für gesicherte Gläubiger die Analyse des in Frage kommenden Sicherungsrechts. Dabei erläutern wir Ihnen Ihre rechtlichen Optionen, um gemeinsam die beste Vorgehensweise zu erarbeiten. Darüber hinaus unterstützen wir ungesicherte Gläubiger bei der Anmeldung ihrer nicht bevorrechtigten Insolvenzforderungen, in Fällen von Antragsabweisungen und beraten sie bezüglich aller Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten.

      Insolvenzanfechtungen

      Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über ein exzellentes Rechtsteam aus erfahrenen Anwälten für Insolvenzrecht und Strafverteidigern, deren Rechtsbeistand sich bei besonders schwerwiegenden insolvenzrechtlichen Angelegenheiten als hilfreich erweist. Bei Fällen der Insolvenzverschleppung (gem. § 15a InsO), des Betrugsvorwurfs (gem. § 263 StGB) oder der Unterschlagung (gem. § 246 StGB) ist eine Rechtsberatung durch einen qualifizierten Anwalt unerlässlich, um Ihre Rechte zu schützen. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall mit der nötigen Sorgfalt, bewerten die erbrachten Beweise und nutzen ihre fundierten Kenntnisse des Insolvenz-, Straf- sowie Gesellschaftsrechts, um die beste Vorgehensweise und Verteidigungsstrategie für Ihren Fall zu bestimmen.

      Schutzschirmverfahren

      Die Kanzlei Schlun & Elseven berät sowohl Schuldner als auch Gläubiger im Schutzschirmverfahren. Unser Anwaltsteam für Insolvenzrecht betreut Mandanten in den verschiedenen Verfahrensanschnitten und stellt sicher, dass diese korrekt durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie zudem bei der Einhaltung von Fristen und der ordnungsgemäßen Erledigung aller erforderlichen Formalitäten. Des Weiteren beraten wir Gläubiger bezüglich der Frage, welche rechtlichen Maßnahmen sie während des Schutzschirmverfahrens ergreifen können. Mit einer fachkundigen Vertretung werden Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens in den Mittelpunkt gestellt und bestmöglich durchgesetzt.

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      Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Insolvenzrecht

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