Ganz gleich, ob bei Nachlassplanung, Erbfolge, Pflichtteil oder Erbstreit – dank ihrer Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Erbrecht ist die Kanzlei Schlun & Elseven Ihr zuverlässiger Rechtspartner. Mit unseren klaren und praktikablen Rechtslösungen nehmen wir Ihnen einen Großteil der Sorgen, die im Zusammenhang mit dem Erbe entstehen können.
Unser Rechtsanwalt für Erbrecht, Dr. Thomas Bichat, berät Sie bei allen in diesem Bereich anfallenden Rechtsfragen und unterstützt Sie bei bereits bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit dem gebotenen Einfühlungsvermögen. Unsere Dienstleistungen stehen selbstverständlich auch Mandanten zur Verfügung, die im Ausland leben und rechtliche Unterstützung bezüglich deutschen Erbrechts benötigen.
Der richtige Anwalt für die Nachlassplanung
Bereits vor dem Ableben des Erblassers stellen sich wichtige erbrechtliche Fragen, und so ist von entscheidender Bedeutung, bereits zu diesem Zeitpunkt eine kompetente Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Damit ein Testament seine Gültigkeit bewahrt, müssen bei der Nachlassplanung und der Testamentsgestaltung bestimmte Formalitäten eingehalten werden. Professionelle Unterstützung beim Aufsetzen eines Testaments stellt unter anderem sicher, dass folgende Fragen beantwortet bleiben:
- Wem soll ich meinen Nachlass vererben und wie soll/en mein/e Erbe/n diesen erhalten?
- Kann ich mein Vermögen zu Lebzeiten zu günstigen Konditionen an meinen Ehepartner oder meine Kinder übertragen?
- Wie stelle ich sicher, dass mein Letzter Wille nach meinem Ableben wunschgemäß befolgt wird?
Unser Anwalt für Erbrecht, Dr. Thomas Bichat, ist bereit, Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen und vielem mehr behilflich zu sein. Im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen Testamentsgestaltung erreichen können, dass Ihre Wünsche und Ideen auch nach Ihrem Ableben eine entsprechende Umsetzung erfahren.
Testamentsgestaltung
Die Fachanwälte von Schlun & Elseven stehen unseren Mandanten bei der Testamentsgestaltung beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass der Letzte Wille seine Gültigkeit bewahrt und ihnen die üblichen Fallstricke des Erbrechts erspart bleiben. Darüber hinaus helfen wir unserem Mandanten, wenn sie ihren Letzten Willen abändern oder widerrufen wollen. Nicht selten beinhalten Testamente Gesichtspunkte, die Gegenstand internationalen Erbrechts sind, so beispielsweise, wenn die Erben eines deutschen Erblassers im Ausland leben oder umgekehrt, wenn ein im Ausland lebender Erblasser deutsche Staatsbürger begünstigt. Unser Rechtsteam berät Sie bezüglich des gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteils und darüber, wie Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft vermieden werden können.
Der Pflichtteil – Erbe trotz Enterbung
Als Pflichtteil wird der Anteil am Nachlass bezeichnet, der ein Familienangehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge erhält. Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser und der familiären Situation. Im Allgemeinen steht ein Pflichtteil allein den Kindern und dem Lebenspartner des Erblassers zu, kann aber in manchen Fällen auch den Eltern und den Enkeln zukommen. Der Pflichtteil, der in § 2303 BGB gesetzlich geregelt ist, stellt sicher, dass sie beim Erbfall nicht außen vor bleiben. In einigen besonderen Fällen ist der Ausschluss eines Familienangehörigen von der Erbfolge jedoch möglich. Unsere Anwälte für Erbrecht stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite und beantworten all Ihre Fragen bezüglich Ihres rechtlichen Anliegens.
Erbvertrag – geregelter Nachlass beim Erbrecht
Der Erbvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien, einschließlich des Erblassers, mit welcher die Übertragung von Eigentum- und Vermögen nach dem Ableben des Erblassers geregelt wird. Im Vergleich zum Testament ist ein Erbvertrag wesentlich unflexibler, da er strengeren gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Die Abänderung oder Annullierung eines Erbvertrages erfordert die Unterzeichnung einer neuen Vereinbarung durch die übrigen Parteien sowie deren notarielle Beurkundung. Der Erbvertrag ermöglicht es dem Erblasser, besondere Auflagen für den künftigen Erben zu formulieren. So kann der Erbvertrag an die Eigentums- und Vermögensübertragung die Bedingung knüpfen, für den Erblasser bis zu dessen Ableben zu sorgen.
Rechtsbeistand für Erben
Der Tod eines Familienangehörigen kann viele Hürden formaler Art mit sich bringen — Hürden, bei deren Bewältigung unsere Anwälte Ihnen unterstützend zur Seite stehen. Die gesetzlichen Anforderungen, die das deutsche Erbrecht bezüglich des Letzten Willens und des Erbantritts formuliert, stellen Erben nicht selten vor dringende Fragen. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, den Erbschein zu erhalten, um Ihren Auskunftsanspruch und Ihre Verfügungsmacht gegenüber der Bank legitimieren zu können.
Nicht selten gibt es Gründe, die Rechtmäßigkeit einer Erbschaft aufgrund eventueller unerlaubter Einflussnahme bei der Testamentsgestaltung in Frage zu stellen. Eine Situation, bei deren Klärung unsere erfahrenen Anwälte Ihnen behilflich sein können. Ebenso wie bei Auseinandersetzungen bezüglich des Pflichtteils, die entstehen können, wenn ein Familienangehöriger willkürlich von der Erbschaft ausgeschlossen wurde. Ein kompetenter Rechtsbeistand erscheint im Falle einer Erbengemeinschaft stets dringend geboten, um unangenehme Auseinandersetzungen