In einem sich derart schnell verändernden und juristisch oft herausfordernden Umfeld wie der Luftfahrtindustrie ist ein Rechtsbeistand, der mit den besonderen Anforderungen der beteiligten Branchen vertraut ist, von unschätzbaren Wert. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei sind wir imstande, unseren Mandanten die benötigte Expertise in allen wirtschaftsrelevanten Rechtsgebieten zu gewährleisten – ebenso wie passendes branchenspezifisches Know-How. Ganz gleich, ob bei der Vertragsgestaltung bzw. -prüfung, bei der Beantragung von Genehmigungen oder bei Finanzierungs- und Leasingtransaktionen – unsere Mandanten aus der Luftfahrtbranche profitieren von einer klaren Beratung und umfassender Unterstützung durch ausgewiesene Rechtsexperten.
Zu unseren Mandanten zählen Fluggesellschaften, Flughäfen, Flugzeugleasinggesellschaften, Reiseveranstalter und Speditionsunternehmen, die wir bezüglich Ihrer nationalen sowie internationalen Tätigkeit beraten. Sollten Sie spezialisierte Hilfe in einem bestimmten Rechtsfall oder kontinuierliche rechtliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns anhand der unten aufgeführten Kontaktdaten.
Schlun & Elseven: Rechtsbeistand in allen unternehmensrelevanten Rechtsgebieten
Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei ist Schlun & Elseven bundesweit tätig – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung aus einer Hand, verbunden mit branchenspezifischem Fachwissen. Unsere Anwälte unterstützen Sie fachkundig bei der Durchsetzung Ihrer Ziele und Interessen und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen stets rechtssicher aufgestellt ist.
Whistleblowing | Compliance Management
Um den dauerhaften Erfolg seines Unternehmens sicherzustellen, aber auch um den inzwischen in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen Genüge zu tun, ist es entscheidend, effiziente Hinweisgebersysteme zu implementieren. Ohne solche Systeme können sich Mitarbeiter, die Missstände im Unternehmen aufdecken wollen, schnell dazu bewogen fühlen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Dies kann zu erheblichen Rufschädigungen und Umsatzeinbußen führen.
Seitdem das Hinweisgeberschutzgesetz am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, obliegt es allen deutschen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen ab Dezember 2023 erhebliche rechtliche Konsequenzen (einschl. empfindlicher Bußgelder).
Um Unternehmen die benötigte Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Service an. Unsere Anwälte klären Sie auch gerne darüber auf, welche Präventivmaßnahmen Sie im Einzelnen ergreifen können, um Whistleblowing effektiv vorzubeugen und dabei allen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Durch die Implementierung eines effizienten, nach der geltenden ISO-Norm zertifizierten Hinweisgebersystems sorgen wir dafür, dass Whistleblower vorschriftsmäßig geschützt werden, Ihr Unternehmen gleichzeitig aber von den Hinweisen profitiert. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen als Unternehmen gewahrt bleiben.