Rechtsanwalt für Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Umfassende Unterstützung in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten

Rechtsanwalt für
Ausländer- und
Aufenthaltsrecht

Umfassende Unterstützung in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Privatpersonen und Business Clients einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand in allen einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten an. Ob Visum für Arbeitssuchende, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer / Investoren oder die Erlaubnis zur Familienzusammenführung — unser Rechtsteam informiert Sie umfassend über die für Ihren Aufenthaltstitel geltenden Anforderungen und übernimmt für Sie die gesamte Beantragung.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten bezüglich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. der doppelten Staatsbürgerschaft.

Mit Schlun & Elseven wissen Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner für alle ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Fragen an Ihrer Seite.

Full-Service-Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Als Full-Service-Kanzlei unterstützen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts. Mit Büros und Konferenzräumen an mehreren Standorten sind wir imstande, unsere Rechtsdienstleistungen bundesweit anzubieten. Dank unserer multidisziplinären Ausrichtung ist es uns möglich, Sie in einer Vielzahl von Rechtsgebieten zu unterstützen.

Für Geschäftskunden zählt Deutschland nach wie vor zu den stärksten Wirtschaftskräften in Europa. Die Anwerbung von qualifizierten Fachkräften aus ganzer Welt bringt in der Regel einen komplizierten und langwierigen Prozess mit sich. Unsere Anwälte für Business Immigration sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens geht. Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen erwägt, nach Deutschland umzuziehen oder Sie eine Tochtergesellschaft bzw. Niederlassung in Deutschland eröffnen wollen – die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Sie bezüglich der hier zu erfüllenden Anforderungen des deutschen Aufenthaltsrechts.

Business Immigration

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Ihnen umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich der Business Immigration an. Wir beraten sowohl Unternehmer, die nach Deutschland kommen wollen, als auch in Deutschland ansässige Unternehmen bezüglich der Einwanderungsmöglichkeiten.

Beabsichtigen Sie als Unternehmen, hochqualifizierte Führungskräfte, Experten oder Mitarbeiter aus dem Ausland einzustellen, so empfiehlt sich eine fachkundige Beratung zu den einwanderungsrechtlichen Voraussetzungen. Unsere Anwälte erläutern Ihnen, welche gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb von Aufenthaltstiteln (Blaue Karte EU, ICT-Karte, Visa etc.) und die Familienzusammenführung erfüllt sein müssen und übernehmen für Sie gerne sowohl die Beantragung als auch die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen. Überlassen Sie es unseren Anwälten, sich um die Erfordernisse des deutschen Rechts zu kümmern, damit Sie sich vollends der Führung Ihres Unternehmens widmen können.

Unsere Kanzlei bietet zudem professionelle Unterstützung für internationale Unternehmer, die ihre Geschäftsidee nach Deutschland bringen wollen. Unter den Voraussetzungen des § 21 AufenthG können Unternehmer und Investoren von außerhalt der EU eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland erlangen. Unsere Anwälte für Business Immigration bieten auch hier einen umfassenden Rechtsservice an: Sie betreuen Ihren Visumantrag, prüfen Ihren Businessplan und stellen sicher, dass Ihr Antragsverfahren komplikationslos abläuft und Sie schnellstmöglich mit der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee beginnen können.

Brexit-bedingte Einwanderungsfragen

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) hat für britische Staatsbürger, die in Deutschland leben, arbeiten oder studieren möchten, viele Änderungen mit sich gebracht. Britische Staatsbürger, die derzeit in Deutschland leben, benötigen nun eine Aufenthaltserlaubnis. Ähnliche Schwierigkeiten ergeben sich für deutsche sowie andere EU-Bürger, die in das Vereinigte Königreich ziehen wollen.

Unsere Anwälte für Einwanderungsrecht stehen für all diese Angelegenheiten beratend zur Seite. Von der Beantragung von Aufenthaltstiteln über Fragen der Familienzusammenführung bis hin zu dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – unsere Anwälte für Ausländer- und Aufenthaltsrecht gewährleisten Ihnen stets die benötigte Unterstützung. Unser Team für Business Immigration betreut auch Unternehmen, die von den Auswirkungen des Brexits betroffen sind.

Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft

Da immer mehr Menschen nach Deutschland ziehen und sich hier dauerhaft niederlassen, nimmt das Interesse an der doppelten Staatsbürgerschaft stetig zu. Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet enorme Vorteile. Sobald Sie die doppelte Staatsbürgerschaft erlangt haben, sind Sie hinsichtlich Ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr durch Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen eingeschränkt. Wenn Sie sich in Deutschland zur Ruhe setzen wollen, bleibt Ihnen der bürokratische Aufwand erspart, und Sie können von Ihrer EU-Bürgerschaft in vollem Umfang profitieren. Wenn Sie sich für die deutsche Staatsbürgerschaft interessieren, Ihre bisherige jedoch nicht aufgeben möchten, ist in einem solchen Fall eine Beratung zur doppelten Staatsbürgerschaft durch unsere Anwälte für Einwanderungsrecht zu empfehlen.

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich je nach Herkunftsland des Antragstellers erheblich unterscheidet. Für Antragsteller aus Ländern der Europäischen Union ist die Beibehaltung ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit wesentlich einfacher als für Antragsteller aus Drittstaaten. Die diesbezüglichen Regelungen hängen unter anderem von den Gesetzen zur Staatsangehörigkeit des anderen Landes ab. Die Rechtslage in Deutschland in Bezug auf die Staatsangehörigkeit dürfte sich jedoch in den kommenden Jahren wohl kaum ändern. Daher ist es ratsam, sich mit qualifizierten Anwälten in Verbindung zu setzen, um eine spezialisierte Beratung bezüglich der doppelten Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Unsere Anwälte unterstützen Sie zudem bei der Beantragung der deutschen Beibehaltungsgenehmigung. Solche Genehmigungen werden notwendig, damit die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund des Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht verloren wird. Eine Beibehaltungsgenehmigung wird nämlich nicht automatisch erteilt, sondern muss erst beantragt werden. Eine solche Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz angenommen wird.

Arbeitsbezogene Visa

Wenn Sie zu Arbeitszwecken nach Deutschland ziehen möchten, steht Ihnen unser Team mit der erforderlichen rechtlichen Unterstützung zur Seite. Wir beraten Sie bezüglich der Möglichkeiten, die Fachkräften nach dem neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz offenstehen. Unsere Anwälte unterstützen Unternehmen bei der Beantragung der ICT-Karte und beraten Fachkräfte in Bezug auf Visa zur Arbeitsplatzsuche. Durch die sorgfältige Vorbereitung der Anträge und Ihre Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden sorgen Sie für ein beschleunigtes Antragsverfahren, damit Sie möglichst schnell Ihre Berufstätigkeit aufnehmen können. 

Freiberufler und digitale Nomaden berät unser Team u. a. zum deutschen Freiberufler-Visum. Dieses Visum ermöglicht es Freiberuflern, Selbstständigen und digitalen Nomaden, sich in Deutschland niederzulassen und aufzuhalten. Es ist jedoch nicht die einzige Option, die für diese Personen zur Verfügung steht. In einem persönlichen Gespräch mit unseren Anwälten erfahren Sie, welche Wege es gibt, eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und möglicherweise die Blaue Karte EU zu beantragen oder auch ein Unternehmen in Deutschland zu gründen.

Beantragung einer Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU richtet sich an gutverdienende Personen aus Drittstaaten und an Personen in Bereichen mit Fachkräftemangel. Antragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz eines deutschen oder akkreditierten ausländischen Hochschulabschlusses, der mit einem deutschen vergleichbar ist.
  • Ein Jobangebot in Deutschland, das die geforderten Verdienstgrenzen erreicht, oder
  • ein Jobangebot in einem Bereich, in dem in Deutschland Fachkräfte gesucht werden (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte), das eine niedrige Verdienstgrenze aufweist.

Der Inhaber einer solchen Blauen Karte EU kann sich bis zu vier Jahre in der EU aufhalten und hat zudem erhöhte Aussichten auf eine mögliche dauerhafte Niederlassungserlaubnis und Familienzusammenführung. Weist ein Inhaber einer Blauen Karte EU die geforderten deutschen Sprachkenntnisse (B1-Niveau) nach, kann er seinen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erheblich erhöhen und damit die Wartezeit verkürzen. Unser Team von Anwälten für Ausländer- und Aufenthaltsrecht berät Sie bei allen eventuellen Fragen zur Blauen Karte EU.

Familienzusammenführung

Das Leben in Deutschland kann für Menschen, die mit der Kultur und Sprache des Landes nicht vertraut sind, viele Herausforderungen bereitstellen. Die Nähe zu seinen Angehörigen kann das Einleben jedoch um einiges erleichtern. Die Art und Weise, wie eine Familie in Deutschland zusammengeführt werden kann, hängt maßgeblich von der Frage ab, aus welchem Land diese stammt, wie sich deren Aufenthalt in Deutschland im Einzelnen gestaltet und mit welchem Visum sie sich in Deutschland aufhält. In unserem Artikel zur Familienzusammenführung können Sie mehr bezüglich der Voraussetzungen und des Ablaufs einer Familienzusammenführung erfahren.

Unsere Anwälte für Ausländer- und Aufenthaltsrecht sind mit jeglichen Verfahren und Anträgen, die bei der Familienzusammenführung vorausgesetzt werden, bestens vertraut. Wir betreuen Mandanten aus ganzer Welt und ermöglichen diesen eine erfolgreiche Familienzusammenführung in Deutschland. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um von unserer Unterstützung zu profitieren.

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

Durch die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit machen die Bewerber deutlich, wie wichtig Deutschland für sie ist, sei es durch bereits bestehende familiäre Verbindungen, sei es aufgrund der Tatsache, dass es durch jahrelangen Aufenthalt zur neuen Heimat geworden ist.

Die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung ermöglicht es Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden, die hier aber über einen längeren Zeitraum ihren Wohnsitz hatten, deutscher Staatsbürger zu werden. Die Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, um in Deutschland leben oder arbeiten zu können. Sie bringt jedoch viele Vorteile mit sich, wie das Wahlrecht und die Möglichkeit, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, ohne dass ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung hierzu erforderlich wäre.

Deutscher Wohnsitz durch Investition

Aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke eröffnet Deutschland große Chancen für Investoren aus aller Welt. Eine Investition in Deutschland kann den Weg zu einem deutschen Wohnsitz und sogar zur Staatsbürgerschaft ebnen. Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet ihren Inhabern die Möglichkeit, in Deutschland (oder einem anderen EU-Land) dauerhaft zu leben und von dem ausgezeichneten deutschen Bildungssystem und dem hohen Lebensstandard zu profitieren.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet umfassenden Rechtsbeistand für alle, die durch Investitionen einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland (und gegebenenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft) erwerben möchten. Unsere Anwälte beraten Sie gerne hinsichtlich der Gründung von Investmentgesellschaften und möglicher Investitionen. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung des benötigten Aufenthaltstitels und die Erledigung sonstiger Formalitäten, damit Sie sich vollends auf den Einstieg in den deutschen Markt konzentrieren können.

Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Anträge & Rechtsberatung

Die deutsche Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ausländern zur Verfestigung ihres Aufenthalts in Deutschland erteilt wird. Sie erlaubt es, in Deutschland zu leben und zu arbeiten, sei es als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger. Darüber hinaus gewährt eine solche Aufenthaltserlaubnis ihrem Inhaber das Recht auf Freizügigkeit, womit er jederzeit und ohne Einschränkungen ein- und ausreisen kann.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung kann auf verschiedene Weise zustande kommen und richtet sich nach dem Aufenthaltstitel, mit dem die Person nach Deutschland gekommen ist. Die Blaue Karte EU beispielsweise gewährt ihrem Inhaber in weniger als vier Jahren einen Daueraufenthalt. Sie kann sogar nach 21 Monaten zu einem Daueraufenthalt führen, wenn ihr Inhaber über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung gilt als unabdingbare Voraussetzung für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland. Sich in einer solchen Situation von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, ist stets empfehlenswert, um unnötige Fehler bei der Antragsstellung und eventuelle Unvollständigkeiten zu vermeiden.

Sollten Sie einen Daueraufenthalt in Deutschland planen, erläutern wir Ihnen gerne die Voraussetzungen für die benötigte Aufenthaltsgenehmigung und übernehmen in Ihrem Auftrag die gesamte Antragstellung, damit es hier nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.