Rechtsanwalt für Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht
Deutschland ist eines der beliebtesten Einwanderungsziele der Welt und wird nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für internationale Unternehmen immer beliebter. Die Gründe an einer Zuwanderung nach Deutschland sind sehr vielfältig. Zunächst ist Deutschland die größte Volkswirtschaft in Europa und im Übrigen sehr innovationsorientiert, was viele Unternehmen aus dem Ausland nach Deutschland zieht. Darüber hinaus sind soziale Sicherheit, hohe Lebensstandards und die Tatsache, dass der deutsche Pass der leistungsstärkste der Welt ist, weitere Gründe für die Attraktivität von Einwanderungen nach Deutschland.
Unser Rechtsanwaltsteam für deutsches Einwanderungsrecht berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragestellungen und Problemen die das Migrationosrecht mit sich bringen kann. Ob Visa für Arbeitssuchende, EU Blue Cards, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer, Aufenthaltserlaubnis für Investoren, Familienzusammenführung, Beantragung der Niederlassungserlaubnis oder die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit, unsere Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig.
Rechtsanwälte für Ausländerrecht und für Einwanderung nach Deutschland: Unsere Expertise
Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Anträge bei den zuständigen Ausländerbehörden und Botschaften stellen, empfiehlt es sich, eine kompetente Rechtsberatung durch spezialisierte Rechtsanwälte für Ausländerrecht zu beauftragen. Zudem ist Fachwissen über die Umsetzung des EU-Gemeinschaftsrechts auf nationaler Ebene und ein gründliches Verständnis der europäischen Rechtsquellen, insbesondere im Europäischen Migrationsrecht von entscheidender Bedeutung. Die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven beraten Sie gerne in all diesen Fragen des deutschen Einwanderungsrechts, Aufenthaltsrechts, Europäischen Migrationsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts. Wenn Sie beabsichtigen ein Arbeitsvisum, eine EU-Blue Card, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, den Familiennachzug, ein Studentenvisum, ein Geschäftsvisum, den Daueraufenthalt, eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, stehen Ihnen unsere Einwanderungsanwälte mit umfassender Expertise zur Verfügung.
Business Immigration
Als Mandant von Schlun & Elseven dürfen Sie einen herausragenden Service von unseren Rechtsanwälten für Business Immigration erwarten. Wir beraten sowohl Unternehmer, die nach Deutschland kommen wollen, als auch Unternehmen in Deutschland über ihre Möglichkeiten in Bezug auf Einwanderung. Möchte ein Unternehmen in Deutschland hochqualifizierte Führungskräfte, Experten und Arbeitnehmer aus der ganzen Welt einstellen, so haben unsere Rechtsanwälte sämtliche Voraussetzungen für deren Aufenthalt im Blick. Wir helfen Ihnen bei allen Anforderungen im Zusammenhang mit der Blauen Karte EU, der ICT-Karte, Familienzusammenführung und allen anderen Fragen rund um Aufenthaltsgenehmigungen und Visa. Überlassen Sie unseren Rechtsanwälten die bürokratischen Anforderungen, um die für Ihr Unternehmen benötigten Spezialisten nach Deutschland zu bringen. Dann können Sie sich auf die anderen wichtigen Bereiche der Unternehmensführung konzentrieren.
Unsere Kanzlei hat sich zudem auf einen weiteren Bereich der Business Immigration spezialisiert. Dieser Bereich zielt darauf ab, es Unternehmern aus dem Ausland zu ermöglichen, ihre Geschäftsideen nach Deutschland zu bringen. Unter den Voraussetzungen des § 21 des deutschen Aufenthaltsgesetzes können Unternehmer und Investoren aus Nicht-EU-Ländern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Aufgrund unseres umfangreichen Dienstleistungsangebots im Bereich Business Immigration können wir unseren Mandanten fachkundige Beratung und Vertretung anbieten und Sie von der Unternehmensgründung bis zur Erteilung einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis begleiten. Erlauben Sie unserem Team, Ihren Businessplan zu prüfen und Ihre Anträge vorzubereiten, um Ihnen den großen Schritt nach Deutschland zu ermöglichen.
Arbeits-/Fachkräftemigration
Mit stetigem Unternehmenswachstum in Deutschland steigt auch das Interesse an gut ausgebildetem und internationalem Fachpersonal. Infolgedessen erhalten hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige aus aller Welt häufig Stellenangebote in Deutschland oder anderen EU-Ländern. Um als Nicht-Unionsbürger diesen Stellenangeboten nachkommen zu können und einen Berufsstart in Deutschland zu ermöglichen, ist zunächst der Erhalt einer deutschen Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erforderlich.
Für Beschäftigte in sogenannten Mangelberufen, zu denen Ärzte, Ingenieure und IT-Spezialisten gehören, ist die “EU Blue Card” nach §18b des deutschen Aufenthaltsgesetzes besonders sinnvoll. Danach können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern, die eine entsprechende berufliche Qualifikation haben, mit einem Arbeitsplatzangebot in Kombination mit einem jährlichen Mindestbruttogehalt die “Blue Card” erhalten. Der Inhaber einer solchen “Blue Card” kann sich bis zu vier Jahre in der EU aufhalten. Darüber hinaus ergeben sich daraus Aussichten auf eine mögliche dauerhafte Niederlassungserlaubnis und die Möglichkeit zum Familiennachzug. Unser Team von Rechtsanwälten für Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht berät Sie in allen Fragen rund um die Au