Wer als ausländische/r Staatsbürger/in hier in Deutschland ein Studium, eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder sich dauerhaft in der Bundesrepublik niederzulassen beabsichtigt, sieht sich in der Regel mit einer Vielzahl von Regelungen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht konfrontiert. Die komplexen Antragsverfahren, die Behördengänge ebenso wie die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen selbst können mit erheblichen Stolpersteinen versehen sein. Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand in allen einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten an.
Ganz gleich, ob Visum für Arbeitssuchende, Blaue Karte EU für Hochqualifizierte, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer / Investoren oder die Erlaubnis zur Familienzusammenführung unser Rechtsteam informiert Sie umfassend über die für Ihren Aufenthaltstitel geltenden Anforderungen und übernimmt für Sie die gesamte Beantragung. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten bezüglich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. der doppelten Staatsbürgerschaft. Mit Schlun & Elseven wissen Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner für alle ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Fragen an Ihrer Seite.
Full-Service-Beratung für Privatpersonen und Unternehmen
Als Full-Service-Kanzlei unterstützen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts. Mit Büros und Konferenzräumen an mehreren Standorten sind wir imstande, unsere Rechtsdienstleistungen bundesweit anzubieten. Dank unserer multidisziplinären Ausrichtung ist es uns möglich, Sie in einer Vielzahl von Rechtsgebieten zu unterstützen.
Für Geschäftskunden zählt Deutschland nach wie vor zu den stärksten Wirtschaftskräften in Europa. Die Anwerbung von qualifizierten Fachkräften aus ganzer Welt bringt in der Regel einen komplizierten und langwierigen Prozess mit sich. Unsere Anwälte für Business Immigration sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens geht. Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen erwägt, nach Deutschland umzuziehen oder Sie eine Tochtergesellschaft bzw. Niederlassung in Deutschland eröffnen wollen – die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Sie bezüglich der hier zu erfüllenden Anforderungen.
Arbeitsbezogene Visa
Wenn Sie zu Arbeitszwecken nach Deutschland ziehen möchten, steht Ihnen unser Team zur Seite, um Sie bei den anstehenden Behördengängen und Antragsverfahren zu unterstützen. Wir beraten Sie bezüglich der Möglichkeiten, die Fachkräften nach dem neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz offenstehen. Unsere Anwälte unterstützen Unternehmen bei der Beantragung der ICT-Karte und beraten Fachkräfte in Bezug auf Visa zur Arbeitsplatzsuche. Durch die sorgfältige Vorbereitung der Anträge und Ihrer Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden sorgen unsere Anwälte für ein beschleunigtes Antragsverfahren, damit Sie möglichst schnell Ihre Berufstätigkeit aufnehmen können.
Freiberufler und digitale Nomaden berät unser Team u. a. zum deutschen Freiberufler-Visum. Dieses Visum ermöglicht es Freiberuflern, Selbstständigen und digitalen Nomaden, sich in Deutschland niederzulassen und aufzuhalten. Es ist jedoch nicht die einzige Option, die für diese Personen zur Verfügung steht. In einem persönlichen Gespräch mit unseren Anwälten erfahren Sie, welche Wege es gibt eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und möglicherweise die Blaue Karte EU zu beantragen oder auch ein Unternehmen in Deutschland zu gründen.
Beantragung einer Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Personen aus Drittstaaten und an Personen in Bereichen mit Fachkräftemangel. Antragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz eines deutschen oder akkreditierten ausländischen Hochschulabschlusses, der mit einem deutschen vergleichbar ist.
- Ein Jobangebot in Deutschland, das die geforderten Verdienstgrenzen erreicht, oder
- ein Jobangebot in einem Bereich, in dem in Deutschland Fachkräfte gesucht werden (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte), das eine niedrige Verdienstgrenze aufweist.
Der Inhaber einer solchen Blauen Karte EU kann sich bis zu vier Jahre in der EU aufhalten und hat zudem erhöhte Aussichten auf eine mögliche dauerhafte Niederlassungserlaubnis und Familienzusammenführung. Weist ein Inhaber einer Blauen Karte EU die geforderten deutschen Sprachkenntnisse (B1-Niveau) nach, kann er seinen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erheblich erhöhen und damit die Wartezeit verkürzen. Unser Team von Anwälten für Ausländer- und Aufenthaltsrecht berät Sie bei allen eventuellen Fragen zur Blauen Karte EU.
Familienzusammenführung
Das Leben in Deutschland kann für Menschen, die mit der Kultur und Sprache des Landes nicht vertraut sind, viele Herausforderungen bereitstellen. Die Nähe zu seinen Angehörigen kann das Einleben jedoch um einiges erleichtern. Die Art und Weise, wie eine Familie in Deutschland zusammengeführt werden kann, hängt maßgeblich von der Frage ab, aus welchem Land diese stammt, wie sich deren Aufenthalt in Deutschland im Einzelnen gestaltet und mit welchem Visum sie sich in Deutschland aufhält. In unserem Beitrag bezüglich der Familienzusammenführung können Sie Näheres bezüglich der Voraussetzungen und des Ablaufs einer Familienzusammenführung erfahren.
Unsere Anwälte für Ausländer- und Aufenthaltsrecht sind mit jeglichen Verfahren und Anträgen, die bei der Familienzusammenführung vorausgesetzt werden, bestens vertraut. Wir betreuen Mandanten aus der ganzen Welt und ermöglichen diesen eine erfolgreiche Familienzusammenführung in Deutschland. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um von unserer Unterstützung zu profitieren.
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft
Durch die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit machen die Bewerber deutlich, welchen Stellenwert Deutschland in ihrem Leben einnimmt, sei es aufgrund bereits bestehender familiärer Verbindungen, sei es aufgrund der Tatsache, dass es durch jahrelangen Aufenthalt zur neuen Heimat geworden ist.
Die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung ermöglicht es Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden, die hier aber über einen längeren Zeitraum ihren Wohnsitz hatten, deutscher Staatsbürger zu werden. Die Staatsbürgerschaft ist keine