Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland studieren, arbeiten oder sich dauerhaft niederlassen möchten, stehen vor der Herausforderung, den passenden Aufenthaltstitel zu wählen und das entsprechende Antragsverfahren erfolgreich zu durchlaufen. Dabei stellen nicht nur die komplexen Regelungen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts eine Hürde dar, sondern auch die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen sowie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Zur effektiven Unterstützung in solchen Fällen bietet die Kanzlei Schlun & Elseven professionellen Rechtsbeistand in allen einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten. Ob Visum zur Arbeitsplatzsuche, Blaue Karte EU für Hochqualifizierte, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer und Investoren oder Erlaubnis zur Familienzusammenführung – sämtliche aufenthaltsrechtlichen Optionen werden von unseren Anwälten für Ausländerrecht individuell geprüft und juristisch fundiert begleitet. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung sowie die Korrespondenz mit den zuständigen Ausländerbehörden. Ziel ist eine rechtssichere, zügige und bedarfsgerechte Lösung für einen erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland.
Rechtsanwalt für Ausländerrecht: Full-Service-Beratung für Privatpersonen und Unternehmen
Als Full-Service-Kanzlei unterstützen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts. Wir arbeiten deutschlandweit mit allen Ausländerbehörden zusammen und sind stolz, uns mit insgesamt 15 Rechtsanwälten in diesem Bereich als einer der größten Kanzleien im Ausländerrecht in Deutschland platzieren zu dürfen. Dank unserer multidisziplinären Ausrichtung können wir Sie über das Ausländerrecht hinaus in einer Vielzahl von Rechtsgebieten kompetent beraten und vertreten.
Für Geschäftskunden zählt Deutschland nach wie vor zu den wirtschaftlich stärksten Ländern Europas. Die Rekrutierung qualifizierter Fachkräften aus aller Welt bringt in der Regel einen komplexen und langwierigen Prozess mit sich. Unsere Rechtsanwälte für Ausländerrecht und Business Immigration sind Ihre zuverlässigen Partner, wenn es um die Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Ihre Mitarbeitenden geht. Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in Deutschland expandieren möchte, eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung errichten will – die Rechtsanwälte für Ausländerrecht von Schlun & Elseven beraten Sie umfassend zu den gesetzlichen und administrativen Anforderungen.
Arbeits- und Freiberufler-Visa für Deutschland – Unterstützung durch Rechtsanwälte für Ausländerrecht
Wenn Sie aus beruflichen Gründen nach Deutschland ziehen möchten, steht Ihnen unser Team von Rechtsanwälten für Ausländerrecht zur Seite. Wir unterstützen Sie bei allen behördlichen Verfahren und Antragsprozessen rund um das Thema arbeitsbezogene Visa. Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten, die sich Fachkräften durch das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz eröffnen. Unternehmen begleiten wir bei der Beantragung der ICT-Karte, und Fachkräfte beraten wir unter anderem zum Visum zur Arbeitsplatzsuche. Dank unserer sorgfältigen Vorbereitung der Anträge und unserer Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden sorgen wir für ein beschleunigtes Antragsverfahren, damit Sie Ihre Berufstätigkeit in Deutschland so schnell wie möglich aufnehmen können.
Auch Freiberufler und digitale Nomaden werden von von unseren Rechtsanwälten für Ausländerrecht umfassend beraten – etwa zum deutschen Freiberufler-Visum. Dieses Visum ermöglicht es Freiberuflern, Selbstständigen und digitalen Nomaden, sich in Deutschland aufzuhalten und beruflich tätig zu sein. Es ist jedoch nicht die einzige Option: In einem persönlichen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Scheinselbstständigkeit vermeiden, die Blaue Karte EU beantragen oder ein Unternehmen in Deutschland gründen können.
Blauen Karte EU: Unterstützung bei der Beantragung durch Rechtsanwalt für Ausländerrecht
Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Personen aus Drittstaaten sowie an Personen in Bereichen mit besonderem Fachkräftemangel. Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein deutscher oder ausländischer Hochschulabschlusses, der mit einem deutschen vergleichbar und anerkannt ist.
- Ein konkretes Jobangebot in Deutschland, das die jeweils geltende Mindestverdienstgrenze erreicht, oder
- ein Arbeitsplatzangebot in einem Mangelberuf (z. B. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte oder IT-Fachkräfte), bei dem eine reduzierte Gehaltsgrenze gilt.
Der Inhaber einer Blauen Karte EU dürfen sich zunächst bis zu vier Jahre in der EU aufhalten. Zusätzlich haben sie deutlich bessere Chancen auf eine mögliche dauerhafte Niederlassungserlaubnis und auf Familienzusammenführung. Weist ein Inhaber einer Blauen Karte EU die geforderten deutschen Sprachkenntnisse (B1-Niveau) nach, kann er die Wartezeit bis zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erheblich verkürzen. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten für Ausländer- und Aufenthaltsrecht berät Sie umfassend zur Beantragung der Blauen Karte EU und begleitet Sie durch das ganze Verfahren.
Familienzusammenführung in Deutschland: Unterstützung durch Ihren Rechtsanwalt für Ausländerrecht
Das Leben in Deutschland bringt für viele Menschen, die mit der Sprache und Kultur noch nicht vertraut sind, zahlreiche Herausforderungen bereitstellen. Die Nähe zu Angehörigen kann das Einleben jedoch deutlich erleichtern. Ob und wie eine Familienzusammenführung in Deutschland möglich ist, hängt unter anderem von der Frage ab, aus welchem Land die betroffenen Personen stammen, mit welchem Aufenthaltsstatus sie sich in Deutschland aufhalten und welche familiären Beziehungen bestehen. In unserem Beitrag bezüglich der Familienzusammenführung können Sie Näheres bezüglich der Voraussetzungen und des Ablaufs einer Familienzusammenführung erfahren.
Unsere Anwälte für Ausländer- und Aufenthaltsrecht sind mit mit den geltenden Vorschriften und Verfahren bestens vertraut. Wir vertreten Mandanten aus aller Welt – mit dem Ziel, ihnen eine erfolgreiche Familienzusammenführung in Deutschland zu eröglichen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – wir beraten Sie individuell und kompetent.
Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung: Beratung durch Ihren Rechtsanwalt für Ausländerrecht
Mit der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit bringen Bewerber:innen zum Ausdruck, welche Bedeutung Deutschland in ihrem Leben erlangt hat – sei es durch familiäre Bindungen, sei es durch einen langjährigen Aufenthalt, wodurch Deutschland für sie zur neuen Heimat geworden ist.
Die Einbürgerung bietet Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden, aber über einen längeren Zeitraum hier gelebt haben, die Möglichkeit, deutsche Staatsbürger zu werden. Auch wenn die Staatsbürgerschaft keine zwingende Voraussetzung für ein Leben oder Arbeiten in Deutschland ist, bietet sie zahlreiche Vorteile: Dazu gehören unter anderem das Wahlrecht, die Freizügigkeit innerhalb der EU und der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland, ohne dass ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung hierzu erforderlich wäre. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Ausländerrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Chancen auf Einbürgerung realistisch einzuschätzen, die Voraussetzungen rechtssicher zu prüfen und das Antragsverfahren professionell zu begleiten.
Aufenthaltstitel für Investoren in Deutschland: Rechtssichere Beratung durch Ihren Rechtsanwalt für Ausländerrecht
Dank seiner wirtschaftlichen Stabilität und Innovationskraft bietet Deutschland attraktive Möglichkeiten für Investoren und Unternehmer aus aller Welt. Auch wenn es – anders als in einigen anderen Ländern – kein spezielles „Investorenvisum“ oder „Golden Visa“ gibt, bestehen verschiedene rechtliche Wege, um als Investor einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erhalten.
Je nach Investitionsvorhaben und unternehmerischer Ausrichtung kommen unterschiedliche Aufenthaltstitel infrage, die es ermöglichen, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und von den Vorteilen des Standorts zu profitieren – etwa von einem exzellenten Bildungssystem, hoher Lebensqualität und stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet eine umfassende und individuelle Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten für Investoren. Unsere Rechtsanwälte für Ausländerrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Unternehmern und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der Auswahl des passenden Aufenthaltstitels bis hin zur erfolgreichen Antragstellung. So können Sie sich voll und ganz auf Ihren Markteintritt in Deutschland konzentrieren.
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Rechtssichere Begleitung durch Ihren Rechtsanwalt für Ausländerrecht
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ausländern zur dauerhaften Verfestigung ihres Aufenthalts in Deutschland erteilt wird. Sie berechtigt dazu, in Deutschland zu leben und zu arbeiten – sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch in selbstständiger Tätigkeit. Zudem ermöglicht sie uneingeschränkte Ein- und Ausreise innerhalb Deutschlands sowie Freizügigkeit innerhalb der EU.
Die Voraussetzungen für die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hängen maßgeblich von dem Aufenthaltstitel ab, mit dem die betroffene Person ursprünglich nach Deutschland eingereist ist. So ermöglicht beispielsweise die Blaue Karte EU unter bestimmten Bedingungen bereits nach 21 Monaten den Erhalt der Niederlassungserlaubnis – vorausgesetzt, es liegen ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) vor. Ohne Sprachnachweis ist eine Niederlassung in der Regel nach 33 Monaten möglich.
Da die Anforderungen im Einzelfall komplex sein können, ist die rechtliche Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Ausländerrecht dringend zu empfehlen. Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Antragsstellung, prüft Ihre individuellen Voraussetzungen und sorgt dafür, dass es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.
Wenn Sie einen Daueraufenthalt in Deutschland anstreben, beraten wir Sie umfassend und übernehmen sämtliche Formalitäten – kompetent, effizient und zuverlässig.
Aufenthaltsgenehmigungen für Sportler, Berufspendler und Ärzte
Für Sportler, Ärzte, Pflegekräfte und Berufspendler aus Drittstaaten bestehen in Deutschland unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten – jeweils abhängig von ihrer Tätigkeit, Qualifikation und Lebenssituation.
Berufspendler (Grenzgänger)
Grenzgänger sind Drittstaatsangehörige, die in Deutschland arbeiten, aber ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat haben und mindestens einmal pro Woche dorthin zurückkehren. Nach deutschem Aufenthaltsrecht gelten besondere Regelungen für diese Personengruppe.
Nach § 12 der Aufenthaltsverordnung kann eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt werden. Diese erleichtert es Berufspendlern, eine Beschäftigungserlaubnis sowie den passenden Aufenthaltstitel zu erhalten. Dennoch können in der Praxis rechtliche Unsicherheiten auftreten – etwa bei Fragen zur Sozialversicherung, Steuerpflicht oder Kfz-Zulassung. In solchen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Ausländerrecht, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Reglementierte Berufe (z. B. Ärzte, Krankenschwestern, Lehrer)
Für sogenannte reglementierte Berufe wie Ärzte, Krankenschwestern, Apotheker, Architekten oder Lehrkräfte gelten besondere Voraussetzungen bei der Einreise und Aufnahme einer Tätigkeit in Deutschland.
Da das deutsche Gesundheits- und Bildungssystem in vielen Bereichen unterbesetzt ist, besteht eine hohe Nachfrage nach qualifizierten ausländischen Fachkräften. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass die beruflichen Qualifikationen der Bewerber den deutschen Standards entsprechen.
Deshalb wurde 2015 ein spezielles Anerkennungsverfahren eingeführt. Es betrifft sowohl Nicht-EU-Bürger als auch EU-Bürger und basiert auf § 17 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Dieses Verfahren prüft die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Abschlüsse mit den deutschen Referenzqualifikationen – auch unter Berücksichtigung länderspezifischer Unterschiede im Bildungswesen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Ausländerrecht können Sie umfassend bei der Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen, der Auswahl des passenden Aufenthaltstitels sowie der Antragstellung unterstützen.
Kurzzeit-Visa | Schengen-Visum | Business-Visum-Anträge: Rechtliche Beratung durch Ihren Rechtsanwalt für Ausländerrecht
Als größte Wirtschaftsnation Europas ist Deutschland auf qualifizierte Fachkräfte sowie internationale Geschäftsbeziehungen angewiesen. Für viele Personen aus Nicht-EU-Staaten ist daher ein Kurzzeitvisum oft der erste Schritt für die Einreise nach Deutschland – sei es für geschäftliche, private oder medizinische Zwecke.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Ausländerrecht beraten Sie umfassend bei der Auswahl und Beantragung des passenden Kurzzeitvisums. Zu den gängigen Visaarten zählen:
- Schengen-Visum für touristische oder private Aufenthalte (z. B. Familienbesuche),
- Business-Visum für Geschäftsreisen, Konferenzen und Verhandlungen,
- Visum für medizinische Behandlungen in deutschen Kliniken oder Facharztzentren.
Unsere Leistungen im Bereich Kurzzeitvisa:
- Individuelle Beratung zur Auswahl des passenden Visums,
- Prüfung der Einreisevoraussetzungen und Dokumente,
- Unterstützung bei der fristgerechten Antragstellung,
- Kommunikation mit Konsulaten und Behörden,
- Untertsützung bei der Verlängerung des Visums im Ausnahmefall.
Unsere Rechtsanwälte für Ausländerrecht begleiten Sie gerne durch den gesamten Antragsprozess. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Fristen versäumt werden, alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden und mögliche rechtliche Risiken im Vorfeld geklärt sind.
Verlängerung von Kurzzeitvisa
Sollten sich während Ihres Aufenthalts unvorhergesehene Ereignisse ergeben – etwa medizinische Komplikationen, familiäre Notfälle oder behördliche Verzögerungen –, beraten wir Sie zu Ihren Optionen zur Verlängerung Ihres Visums. Dabei ist zu beachten, dass deutsche Behörden bei der Prüfung von Einzelfällen oft längere Bearbeitungszeiten benötigen. Ein überzogener Aufenthalt kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen wie Einreisesperren oder Bußgelder zur Folge haben.
Zögern Sie daher nicht, frühzeitig juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen – unser Team steht Ihnen mit Fachkenntnis und Engagement zur Seite.
Medizinisches Visum: Einreise zur Behandlung in Deutschland
Auch bei der Beantragung eines Visums zur medizinischen Behandlung stehen wir Ihnen zur Seite. Dieses Visum ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, zur Diagnose, Therapie oder Operation nach Deutschland zu reisen. Unser Team unterstützt Sie nicht nur bei der rechtlichen Abwicklung, sondern auch organisatorisch – etwa bei Unterbringung, Übersetzungen oder dem Kontakt zu medizinischen Einrichtungen.
Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen im Ausländerrecht
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Ausländerrecht ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Einwanderungsprozess mit rechtlichen Unsicherheiten oder besonderen Herausforderungen verbunden ist. Dazu zählen unter anderem die Ablehnung eines Visums oder Aufenthaltstitels, drohende Ausweisungen, komplexe Antragsverfahren (z. B. bei Familiennachzug, Unternehmensverlagerung oder Selbstständigkeit), Fristversäumnisse oder fehlende Sprachkenntnisse, die das Verständnis behördlicher Anforderungen erschweren. Auch für Unternehmen, die internationale Fachkräfte nach Deutschland entsenden möchten, ist rechtliche Unterstützung hilfreich, um alle gesetzlichen Vorgaben sicher zu erfüllen und zeitkritische Prozesse effizient zu gestalten. Ein erfahrener Anwalt sorgt dafür, dass Anträge korrekt vorbereitet und eingereicht werden – und minimiert so das Risiko von Verzögerungen oder rechtlichen Komplikationen.
Ein Rechtsanwalt für Ausländerrecht übernimmt die umfassende rechtliche Betreuung in allen Fragen rund um Aufenthalt, Einreise und Migration. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Beratung zu Visumsanträgen, Aufenthaltstiteln, EU-Blue Cards, Familiennachzug sowie Niederlassungs- und Einbürgerungsverfahren. Er unterstützt bei der Zusammenstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen, begleitet Mandanten durch behördliche Verfahren und vertritt ihre Interessen gegenüber Ausländerbehörden, Gerichten und anderen Institutionen. Darüber hinaus leistet er rechtlichen Beistand bei Problemen wie drohender Abschiebung, abgelehnten Anträgen oder abgelaufenem Aufenthaltsstatus. Auch Unternehmen profitieren von seiner Expertise, etwa bei der legalen Beschäftigung ausländischer Fachkräfte oder der Entsendung von Mitarbeitenden nach Deutschland.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das die Bedingungen für Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Ausweisung von Ausländern festlegt. Ergänzend kommen unter anderem folgende Normen zur Anwendung:
- Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) – für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen
- Asylgesetz (AsylG) – für Asylverfahren und Flüchtlingsschutz
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – für Fragen der Einbürgerung
- Beschäftigungsverordnung (BeschV) – zur Regelung der Arbeitsaufnahme durch Ausländer
- Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) – mit Verfahrensvorschriften
- Drittstaatsabkommen und EU-Verordnungen, z. B. zur Blue Card oder zum Schengen-Visum
Darüber hinaus spielen auch internationale Abkommen und europarechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle. Die Anwendung erfolgt durch Ausländerbehörden, Verwaltungsgerichte und andere zuständige Stellen.
Für Arbeitszwecke stehen verschiedene Optionen zur Verfügung: Visa zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte, ICT-Karten für innerhalb von Unternehmen versetzte Mitarbeiter, Aufenthaltserlaubnisse für Arbeitnehmer und Investoren sowie Freiberufler-Visa für Selbstständige und digitale Nomaden. Unsere Anwälte beraten über die Möglichkeiten, die Fachkräften nach dem neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz offenstehen, und unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Aufenthaltstitels. Durch sorgfältige Vorbereitung sorgen wir für beschleunigte Antragsverfahren.

Praxisgruppe für Ausländer- und Aufenthaltsrecht
Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Ausländerrecht
Bitte nutzen Sie das nebenstehende Formular, um uns Ihr Anliegen im Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht und Einwanderungsrecht mitzuteilen. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir Ihnen anhand des geschilderten Sachverhalts eine kurze Einschätzung abgeben und ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie dann frei entscheiden, ob Sie unsere Rechtsanwälte für Einwanderungsrecht beauftragen möchten.




















