Das Verwaltungsrecht, das das Verhältnis zwischen Staat (im Regelfall vertreten durch eine Behörde) und – auf der anderen Seite – dem Bürger regelt, zeichnet sich durch seine immense Komplexität aus. Um unseren Mandanten hier die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an.
Ganz gleich, ob es bei Ihrem Anliegen um eine Baugenehmigung, die Zuweisung eines Kitaplatzes oder die Anfechtung einer Schulprüfung geht – wann immer Sie gegen die Entscheidung einer Behörde vorgehen wollen, stehen Ihnen unsere Anwälte mit Ihrem fundierten Fachwissen und langjähriger Erfahrung im Umgang mit den Behörden und Verwaltungsgerichten zur Seite. Wir kümmern uns um die rechtliche Seite Ihres Vorhabens. Selbstverständlich behalten wir dabei die Widerspruchsfrist und die Dringlichkeit, die Ihre Aktivitäten erfordern, fest im Blick. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Allgemeines zum Verwaltungsrecht
Als Teil des öffentlichen Rechts regelt das Verwaltungsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürger und Staat. Es stellt hierbei die Rechtsgrundlagen für alle Behörden von Bund, Land und Kommune dar. Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat ist oft ein Spannungsverhältnis, da der Staat dem Bürger gewissermaßen übergeordnet ist. So kann der Staat für den Bürger bindende Entscheidungen treffen, wenn der Bürger gegen diese nicht fristgerecht Einspruch einlegt.
Ausländerrecht
Das Ausländer- und Aufenthaltsrecht zählt ebenfalls zum Verwaltungsrecht und ist durch eine Vielzahl an möglichen und notwendigen Behördengängen gekennzeichnet. Unser Rechtsanwaltsteam für deutsches Einwanderungsrecht berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in jeglichen Fragestellungen, die das Ausländer- und Aufenthaltsrecht mit sich bringen kann. Ob Visa für Arbeitssuchende, EU Blue Cards, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer, Aufenthaltserlaubnis für Investoren, Familienzusammenführung in Deutschland, Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit, unsere Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Wir bieten unsere Leistungen im Ausländer- und Aufenthaltsrecht allgemein in folgenden Bereichen an:
- Business Immigration,
- Arbeitsmigration,
- Corporate Migration,
- Familienimmigration und -zusammenführung,
- Beantragung der Staatsbürgerschaft,
- Beantragung von Visa.
Für weiterführende Informationen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht besuchen Sie unsere Rechtsgebietsseite oder kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte gerne persönlich.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und setzt sich aus vielen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften (Bauplanungsrecht nach dem Baugesetzbuch des Bundes und Bauordnungsrecht nach den Bauordnungen der jeweiligen Länder), sowie kommunalen Satzungen zusammen. In diesen Vorschriften werden die Rechtsverhältnisse zu baulichen Anlagen zwischen dem Bürger oder einem Unternehmen und dem Staat geregelt. Die Errichtung, Beseitigung, Veränderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage muss demnach grundsätzlich zunächst bei der Gemeinde als zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Zwar gibt es einige Ausnahmefälle, in denen ein Bauvorhaben auch ohne weiteres zulässig ist. Grundsätzlich gilt jedoch weiterhin die Verpflichtung zur vorherigen Beantragung einer Baugenehmigung. Streitigkeiten im öffentlichen Baurecht können sich zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde aber auch zwischen dem Bauherrn und Nachbarn des zu bebauenden Grundstücks oder Interessengemeinschaften ergeben. Wir bieten unsere umfangreichen rechtlichen Leistungen für jede Interessenseite an und begleiten Sie auf dem gesamten Verfahrensweg.
Als Bauherr können wir Ihnen für Streitigkeiten im öffentlichen Baurecht folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen anbieten:
- Überprüfung der Zulässigkeit des Bauvorhabens in jedem Stadium bereits ab der ersten Planung und beim Kauf eines Grundstücks
- Beantragung und Geltendmachung der Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde
- Erstreiten der Baugenehmigung oder Anfechtung von Auflagen in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Des Weiteren unterstützen wir Nachbarn und Interessengemeinschaften dabei sich gegen die Errichtung, Veränderung oder Nutzungsänderung einer störenden baulichen Anlage zur Wehr zu setzen. Unsere Leistungen umfassen:
- Die Überprüfung des Bauvorhabens auf dessen Zulässigkeit, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Abstandsflächen, des Brandschutzes und der Kompatibilität mit dem sonstigen Baugebiet
- Gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung im Verfahren gegen den Bauherrn und die Bauaufsichtsbehörde
- Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
Die durch eine schnelllebige Rechtsprechung und eine Vielzahl unterschiedlichster baurechtlicher Vorschriften geprägte Rechtsmaterie des öffentlichen Baurechts kann sehr unübersichtlich und komplex sein. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hängt außerdem immer von einer genauen Untersuchung der besonderen Umstände des Einzelfalles ab, sodass die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Verwaltungsrecht und öffentliches Baurecht in solchen Streitfällen dringend zu empfehlen ist.