Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Das Verwaltungsrecht, das das Verhältnis zwischen Staat (im Regelfall vertreten durch eine Behörde) und – auf der anderen Seite – dem Bürger regelt, zeichnet sich durch seine immense Komplexität aus. Um unseren Mandanten hier die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an.

Ganz gleich, ob es bei Ihrem Anliegen um eine Baugenehmigung, die Zuweisung eines Kitaplatzes oder die Anfechtung einer Schulprüfung geht – wann immer Sie gegen die Entscheidung einer Behörde vorgehen wollen, stehen Ihnen unsere Anwälte mit Ihrem fundierten Fachwissen und langjähriger Erfahrung im Umgang mit den Behörden und Verwaltungsgerichten zur Seite. Wir kümmern uns um die rechtliche Seite Ihres Vorhabens. Selbstverständlich behalten wir dabei die Widerspruchsfrist und die Dringlichkeit, die Ihre Aktivitäten erfordern, fest im Blick. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

Unsere Leistungen

  • Bebauungspläne | Widmung
  • Kommunales Abgaberecht
  • Kommunalrechtliche Fragestellungen
  • Öffentliches Baurecht

Allgemeines zum Verwaltungsrecht

Als Teil des öffentlichen Rechts regelt das Verwaltungsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürger und Staat. Es stellt hierbei die Rechtsgrundlagen für alle Behörden von Bund, Land und Kommune dar. Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat ist oft ein Spannungsverhältnis, da der Staat dem Bürger gewissermaßen übergeordnet ist. So kann der Staat für den Bürger bindende Entscheidungen treffen, wenn der Bürger gegen diese nicht fristgerecht Einspruch einlegt.

Kommunales Abgabenrecht

Ein Bereich unserer Leistungen im Verwaltungsrecht beinhaltet alle Fragestellungen rund um das kommunale Abgabenrecht. Kommunale Abgaben sind die Geldleistungen, die zur Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens zwangsweise zu erbringen sind. Zu deren Erhebung sind alle Gemeinden, Städte, Kreise oder Gemeindeverbände in Deutschland gegenüber den in ihrem Einzugskreis niedergelassenen Personen oder Unternehmen berechtigt. Die kommunalen Abgaben unterteilen sich in:

  • kommunale Steuern, wie zum Beispiel die Gewerbesteuer und Grundsteuer, die je nach Gemeindesatzung unterschiedlich ausfallen können;
  • Gebühren, Zahlungen, die aufgrund von Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen anfallen. Dazu zählen die Nutzungsgebühren wie die Rundfunkgebühren oder Gebühren für die Müllabfuhr, aber auch allgemeine Verwaltungsgebühren z.B. für Beurkundungen oder Genehmigungen und
  • kommunale Beiträge und Abgaben eigener Art als Aufwendungsersatz für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung. Darunter fallen z.B. Kosten für die Erschließung von Baugrundstücken sowie die örtliche Kurtaxe.

Ergehen in diesem durchaus fehleranfälligen Bereich des Abgabenrechts Abgabenbescheide durch die Behörde kann oft unklar sein, ob die Beträge und Gebühren richtig berechnet wurden. Außerdem ist ggf. anzuzweifeln, ob eine Zahlung in dem konkreten Einzelfall angemessen war, z.B. wenn für eine funktionslose Anlage gezahlt werden soll, oder ungerechtfertigte Erschließungsbeiträge gefordert werden. Da sich die gemeindlichen Satzungen zu den kommunalen Abgaben stets ändern können und damit auch die Verwaltungspraxis sowie Rechtsprechung einem schnellen Wandel unterliegen, ist es zu empfehlen zur Abwehr eines rechtswidrigen Abgabenbescheids einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht zu beauftragen.

Ein Abgabenbescheid kann als Verwaltungsakt zunächst mit einem Widerspruch gegenüber der Behörde angegriffen werden. Nach Ablauf des Widerspruchsverfahrens und Erlass eines Widerspruchbescheides durch die Behörde steht Ihnen im Anschluss der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen.

Damit kann ein rechtswidriger Abgabenbescheid angefochten werden und gleichzeitig die Rechtmäßigkeit der Abgabensatzung überprüft werden. Zur außergerichtlichen Beratung bei allen Fragestellungen des kommunalen Abgabenrechts sowie zur gerichtlichen Abwehr von Zahlungsansprüchen aus öffentlich-rechtlichen Abgabebescheiden steht Ihnen Jürgen Klunker, unser Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, jederzeit zur Verfügung.

Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtung

Auch das Prüfungsrecht gehört als Teil des Verwaltungsrechts zu den Bereichen, in denen wir unsere rechtlichen Leistungen anbieten können. Wir begleiten Sie insbesondere bei der Anfechtung von Abiturprüfungen, Hochschulprüfungen oder Prüfungen einer beruflichen Weiterbildung. Denn bei der Bewertung von Prüfungsleistungen können sich auf vielen Ebenen schwere Fehler einschleichen, welche die Beurteilung der Prüfer fehlerhaft und rechtswidrig machen. Folgende Fehler können für eine Prüfungsanfechtung ausschlaggebend sein:

  • Verstöße gegen die Prüfungsordnung, z.B. wenn die vorgegebene Prüfungszeit nicht eingehalten wurde oder eine in der Prüfungsordnung vorgesehene Protokollierung der mündlichen Prüfung nicht stattgefunden hat,
  • Verstöße gegen das allgemeine Verwaltungsverfahren, z.B. bei Befangenheit des Prüfers oder bei fehlender Begründung einer Bewertungsentscheidung,
  • Inhaltliche Mängel bei der Leistungsbewertung, wenn solche Themen geprüft werden, die nicht in der Prüfungsordnung vorgesehen sind oder bei Missachtung einer eingefügten Textergänzung, sowie Rechenfehler bei Ermittlung der Punktzahl.

Diese Liste ist keinesfalls abschließend, sondern soll nur einzelne Beispiele aufzeigen. Jedenfalls ist erkennbar, dass den Prüfern bei der Bewertung von Prüfungsleistungen häufig erhebliche Fehler unterlaufen können. Die Prüfungen haben für Abiturienten, Studierende sowie Berufstätige in der Fortbildung eine hohe Bedeutung für ihren künftigen Berufsweg, sodass eine Prüfungsanfechtung bei dem Wissen oder dem Verdacht um einen solchen Fehler unbedingt in Betracht gezogen werden sollte. Soweit Sie weitere Informationen zur Prüfungsanfechtung benötigen und erfahren wollen, unter welchen Voraussetzungen Ihre Prüfung angefochten werden kann bzw. ob die Bewertung fehlerhaft war,  kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Jürgen Klunker.

Straßen- und Wegerecht

Das Straßen- und Wegerecht regelt die Rechtsverhältnisse an Straßen, Wegen und Plätzen, die dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind und die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs. Gesetzlich wird es durch die jeweiligen Straßen- und Wegegesetze der einzelnen Länder und durch die bundesgesetzlichen Regelungen für Bundesfernstraßen (FStrG) bestimmt. Die Befugnisse der Kommunen umfassen zudem Planung, Bau, Inbetriebnahme, Benutzung und Auferlegung der Straßenbaulast und damit z.B. die Instandhaltung sowie den Winterräumdient hinsichtlich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Auch auf diesem Gebiet können sich einige Streitigkeiten mit den Verwaltungsbehörden ergeben.

Konflikte entstehen zum Beispiel, wenn ein Widmungsverwaltungsakt die Rechte eines Eigentümers oder Nutzungsberechtigten einschränkt, weil er den Gemeingebrauch auf seinem Grundstück dulden muss. Wir beraten und vertreten Sie als betroffener Nutzungsberechtigter oder Grundstückseigentümer bei der Abwehr der öffentlichen Widmung Ihrer Flächen und bei der entsprechenden Klage gegen belastende Widmungs- oder Entwidmungsakte. Wir prüfen außerdem die Rechtlage zu konkreten Straßen und Wegen in Ihrer Umgebung und erstreiten für Sie straßenrechtliche Sondernutzungsrechte.

Ausländerrecht

Das Ausländer- und Aufenthaltsrecht zählt ebenfalls zum Verwaltungsrecht und ist durch eine Vielzahl an möglichen und notwendigen Behördengängen gekennzeichnet. Unser Rechtsanwaltsteam für deutsches Einwanderungsrecht berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in jeglichen Fragestellungen, die das Ausländer- und Aufenthaltsrecht mit sich bringen kann. Ob Visa für Arbeitssuchende, EU Blue Cards, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer, Aufenthaltserlaubnis für Investoren, Familienzusammenführung in Deutschland, Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit, unsere Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Wir bieten unsere Leistungen im Ausländer- und Aufenthaltsrecht allgemein in folgenden Bereichen an:

Für weiterführende Informationen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht besuchen Sie unsere Rechtsgebietsseite oder kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte gerne persönlich.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und setzt sich aus vielen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften (Bauplanungsrecht nach dem Baugesetzbuch des Bundes und Bauordnungsrecht nach den Bauordnungen der jeweiligen Länder), sowie kommunalen Satzungen zusammen. In diesen Vorschriften werden die Rechtsverhältnisse zu baulichen Anlagen zwischen dem Bürger oder einem Unternehmen und dem Staat geregelt. Die Errichtung, Beseitigung, Veränderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage muss demnach grundsätzlich zunächst bei der Gemeinde als zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Zwar gibt es einige Ausnahmefälle, in denen ein Bauvorhaben auch ohne weiteres zulässig ist. Grundsätzlich gilt jedoch weiterhin die Verpflichtung zur vorherigen Beantragung einer Baugenehmigung. Streitigkeiten im öffentlichen Baurecht können sich zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde aber auch zwischen dem Bauherrn und Nachbarn des zu bebauenden Grundstücks oder Interessengemeinschaften ergeben. Wir bieten unsere umfangreichen rechtlichen Leistungen für jede Interessenseite an und begleiten Sie auf dem gesamten Verfahrensweg.

Als Bauherr können wir Ihnen für Streitigkeiten im öffentlichen Baurecht folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen anbieten:

  • Überprüfung der Zulässigkeit des Bauvorhabens in jedem Stadium bereits ab der ersten Planung und beim Kauf eines Grundstücks
  • Beantragung und Geltendmachung der Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde
  • Erstreiten der Baugenehmigung oder Anfechtung von Auflagen in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Des Weiteren unterstützen wir Nachbarn und Interessengemeinschaften dabei sich gegen die Errichtung, Veränderung oder Nutzungsänderung einer störenden baulichen Anlage zur Wehr zu setzen.