Berichterstattung und Kommunikation sind aufgrund der fortschreitenden Technologisierung aus unserem Alltag mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Als Dauerbegleiter nehmen sie erheblichen Einfluss auf unser Handeln. So können negative, sich im Nu über Social Media verbreitende Berichte das Image einer Person oder auch eines Unternehmens nachhaltig gefährden. Das Äußerungs- und Presserecht ist deshalb von der Notwendigkeit geprägt, auf der einen Seite die Meinungsfreiheit zu wahren, auf der anderen Seite jedoch auch Persönlichkeitsrechte zu schützen und einen effizienten Reputationsschutz zu gewährleisten.
Die Vielseitigkeit des Äußerungs- und Presserechts macht ein tiefes Verständnis der juristischen Feinheiten erforderlich. Außerdem bedarf es einer unverzüglichen Geltendmachung Ihrer Rechte, da es insbesondere im Bereich des Presserechts kurze Ausschlussfristen gibt, nach deren Ablauf die rechtliche Durchsetzbarkeit ausgeschlossen ist. Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen in sämtlichen äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten unterstützend zur Seite. Ob bei der Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts, der Verwendung eines persönlichen Bildes oder auch einem Fall von Verleumdung, übler Nachrede oder Beleidigung – unsere Anwälte für Medien-, Äußerungs- und Presserecht bieten einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten und umfassenden Rechtsbeistand an.
Äußerungsfreiheit vs. Schutz der Persönlichkeitsrechte
Die Äußerungs- und Pressefreiheit als grundlegender Bestandteil unserer freien und demokratischen Rechtsordnung spielt sowohl im Berufs- als auch im Alltagsleben eine vielfältige Rolle. Insbesondere wenn es um mediale Darstellungen geht, ist stets Vorsicht geboten. In einer Welt, in der jeder öffentlich Informationen und Meinungen abbilden kann, müssen die rechtlichen Grenzen von Äußerungen immer wieder aufs Neue durch eine sorgfältige Abwägung mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte bestimmt werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, zum einen den Schutzbereich der Persönlichkeitsrechte, zum anderen die Grenzen des Presse- und Äußerungsrechts genau zu kennen.
Insbesondere stellen folgende Ausprägungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Grenzen der Äußerungs- und Pressefreiheit dar:
- die persönliche Ehre,
- die Privatsphäre,
- die Darstellung der eigenen Person,
- das Verfügungsrecht am eigenen Bild und Wort,
- die informationelle Selbstbestimmung.
Ehrverletzungsdelikte: Verleumdung, Falschbehauptung, üble Nachrede und Beleidung
Bei kritischen Äußerungen ist stets konkret zu überprüfen, ob eine legitime Meinungsäußerung vorliegt oder doch eine Ehrverletzung gegeben ist. Sie stellen stets eine Gratwanderung zwischen den Rechten der Betroffenen dar. Keine der Seiten darf in ihren Rechten beschnitten werden, weshalb eine detaillierte Prüfung erforderlich ist.
Äußerungen, die die Grenze der legitimen Kritik überschreiten stellen sogenannte Ehrverletzungsdelikte dar. Zu diesen zählen die Verleumdung (§ 187 StGB), die Falschbehauptung (§ 164 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Diese Delikte schützen die vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasste Ehre. Der Ehrschutz soll gewährleisten, dass der ethische, moralische und soziale Wert einer Person geachtet wird.
Sollten Sie Angriffen auf Ihre persönliche Ehre ausgesetzt sein, stehen Ihnen Unterlassungsansprüche zur Verfügung. Mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsberaters können Sie sich die Gewissheit darüber verschaffen, ob Abhilfe möglich ist – durch Geltendmachung von Ansprüchen auf Widerruf, Beseitigung, Gegendarstellung, Schadenersatz bzw. finanzielle Entschädigung.
Bilderberichtserstattung: Das Recht am eigenen Bild
Das Persönlichkeitsrecht erstreckt sich auch auf Bilder, was im Wege der technischen Entwicklung noch nie so wichtig war wie heute. Es werden heute nicht nur täglich unzählige Fotos und Videos neu aufgenommen – auch die technischen Möglichkeiten für die Verarbeitung von Bild- und Videoaufnahmen haben sich enorm weiterentwickelt. Die Verwendung und Veröffentlichung von Bildern unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften, die immer beachtet werden müssen.
Personen, die auf Fotos abgebildet sind, haben stets das Recht, selbst darüber zu entschieden, ob die Bilder veröffentlicht und einem Publikum zugänglich gemacht werden dürfen. Wenn die abgebildete Person ihre Zustimmung nicht erteilt und das Bild trotzdem verwendet wird, kann die Person Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen, entweder durch eine schriftliche Abmahnung oder vor Gericht. Von Bedeutung ist das Recht am eigenen Bild auch bei der Strafverfolgung: Auch das Bild (sowie andere Identifizierungsmerkmale) einer verdächtigen Person darf nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden! Ein promine