Berichterstattung und Kommunikation sind aufgrund der fortschreitenden Technologisierung aus unserem Alltag mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Als Dauerbegleiter nehmen sie erheblichen Einfluss auf unser Handeln. So können negative, sich im Nu über Social Media verbreitende Berichte das Image einer Person oder auch eines Unternehmens nachhaltig gefährden. Das Äußerungs- und Presserecht ist deshalb von der Notwendigkeit geprägt, auf der einen Seite die Meinungsfreiheit zu wahren, auf der anderen Seite jedoch auch Persönlichkeitsrechte zu schützen und einen effizienten Reputationsschutz zu gewährleisten.
Die Vielseitigkeit des Äußerungs- und Presserechts macht ein tiefes Verständnis der juristischen Feinheiten erforderlich. Außerdem bedarf es einer unverzüglichen Geltendmachung Ihrer Rechte, da es insbesondere im Bereich des Presserechts kurze Ausschlussfristen gibt, nach deren Ablauf die rechtliche Durchsetzbarkeit ausgeschlossen ist. Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen in sämtlichen äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten unterstützend zur Seite. Ob bei der Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts, der Verwendung eines persönlichen Bildes oder auch einem Fall von Verleumdung, übler Nachrede oder Beleidigung – unsere Anwälte für Medien-, Äußerungs- und Presserecht bieten einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten und umfassenden Rechtsbeistand an.
Äußerungsfreiheit vs. Schutz der Persönlichkeitsrechte
Die Äußerungs- und Pressefreiheit als grundlegender Bestandteil unserer freien und demokratischen Rechtsordnung spielt sowohl im Berufs- als auch im Alltagsleben eine vielfältige Rolle. Insbesondere wenn es um mediale Darstellungen geht, ist stets Vorsicht geboten. In einer Welt, in der jeder öffentlich Informationen und Meinungen abbilden kann, müssen die rechtlichen Grenzen von Äußerungen immer wieder aufs Neue durch eine sorgfältige Abwägung mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte bestimmt werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, zum einen den Schutzbereich der Persönlichkeitsrechte, zum anderen die Grenzen des Presse- und Äußerungsrechts genau zu kennen.
Insbesondere stellen folgende Ausprägungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Grenzen der Äußerungs- und Pressefreiheit dar:
- die persönliche Ehre,
- die Privatsphäre,
- die Darstellung der eigenen Person,
- das Verfügungsrecht am eigenen Bild und Wort,
- die informationelle Selbstbestimmung.
Ehrverletzungsdelikte: Verleumdung, Falschbehauptung, üble Nachrede und Beleidung
Bei kritischen Äußerungen ist stets konkret zu überprüfen, ob eine legitime Meinungsäußerung vorliegt oder doch eine Ehrverletzung gegeben ist. Sie stellen stets eine Gratwanderung zwischen den Rechten der Betroffenen dar. Keine der Seiten darf in ihren Rechten beschnitten werden, weshalb eine detaillierte Prüfung erforderlich ist.
Äußerungen, die die Grenze der legitimen Kritik überschreiten stellen sogenannte Ehrverletzungsdelikte dar. Zu diesen zählen die Verleumdung (§ 187 StGB), die Falschbehauptung (§ 164 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Diese Delikte schützen die vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasste Ehre. Der Ehrschutz soll gewährleisten, dass der ethische, moralische und soziale Wert einer Person geachtet wird.
Sollten Sie Angriffen auf Ihre persönliche Ehre ausgesetzt sein, stehen Ihnen Unterlassungsansprüche zur Verfügung. Mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsberaters können Sie sich die Gewissheit darüber verschaffen, ob Abhilfe möglich ist – durch Geltendmachung von Ansprüchen auf Widerruf, Beseitigung, Gegendarstellung, Schadenersatz bzw. finanzielle Entschädigung.
Bilderberichtserstattung: Das Recht am eigenen Bild
Das Persönlichkeitsrecht erstreckt sich auch auf Bilder, was im Wege der technischen Entwicklung noch nie so wichtig war wie heute. Es werden heute nicht nur täglich unzählige Fotos und Videos neu aufgenommen – auch die technischen Möglichkeiten für die Verarbeitung von Bild- und Videoaufnahmen haben sich enorm weiterentwickelt. Die Verwendung und Veröffentlichung von Bildern unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften, die immer beachtet werden müssen.
Personen, die auf Fotos abgebildet sind, haben stets das Recht, selbst darüber zu entschieden, ob die Bilder veröffentlicht und einem Publikum zugänglich gemacht werden dürfen. Wenn die abgebildete Person ihre Zustimmung nicht erteilt und das Bild trotzdem verwendet wird, kann die Person Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen, entweder durch eine schriftliche Abmahnung oder vor Gericht. Von Bedeutung ist das Recht am eigenen Bild auch bei der Strafverfolgung: Auch das Bild (sowie andere Identifizierungsmerkmale) einer verdächtigen Person darf nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden! Ein prominentes Beispiel für den Anonymitätsanspruch eines Verdächtigen im Strafverfahren stellt das Urteil des OLG München vom 16.12.2020, in dem entschieden wurde, dass auch bei einer schweren Wirtschaftsstraftat (Wirecard) und trotz bestehendem dringenden Tatverdacht eine identifizierende Berichterstattung unzulässig ist.
Das Gesetz sieht jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen vor, in denen die Zustimmung der abgebildeten Person entbehrlich ist und keine Ansprüche geltend gemacht werden können, z.B. wenn die Veröffentlichung des Bildes einem künstlerischen Zweck dient oder wenn die abgebildete Person nur als Beiwerk betrachtet werden kann.
Schutz geistigen Eigentums | Urheberrecht und Trademarks
Der Schutz geistigen Eigentums steht in enger Verbindung mit dem Äußerungs- und Presserecht. Die Äußerungs- und Pressefreiheit wird stets durch das geistige Eigentum Dritter, also durch Urheberrechte, Marken und Patente, begrenzt. Der Schutz geistigen Eigentums ist für den anhaltenden Erfolg eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung, da erkennbare Logos und Designs maßgebend für eine erfolgreiche Verbindung zu Kunden sind. Geistiges Eigentum ist insbesondere wichtig für Unternehmen, die in den Bereichen Film- und Fernsehproduktion, Druck, Animation, Kommunikation, Rundfunk, Musik und Technologie tätig sind. Wer in der Kreativbranche tätig ist, muss das Engagement, das für die Produktion hochwertiger Werke erforderlich ist, schützen und letztendlich auch belohnen. Unsere Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie in allen Fragen des Urheber-, Marken- und Patentrechts.
Medienrecht
Das Medienrecht umfasst eine breite Palette von Rechtsgebieten – dazu zählt unter anderem das Äußerungs- und Presserecht, aber auch Datenschutz, Telekommunikation, Urheberschutz und Ehrschutz. Die rechtliche Auseinandersetzung mit diffamierender Berichterstattung, Verletzung von Privatsphäre, Falschmeldungen und Hate Speech zeigt, wie komplex und persönlich Medienrecht sein kann.
Medienarbeitsrecht
Schlun & Elseven bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in der Medienbranche umfassende Rechtslösungen in allen Angelegenheiten des deutschen Arbeitsrechts an. Unsere Anwälte entwerfen Arbeitsverträge, beraten bei der Umsetzung von Best-Practice-Maßnahmen, bieten eine kontinuierliche Unterstützung und vertreten kompetent in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Bei komplexen Streitigkeiten bieten unsere Anwälte Mediationsberatung und Schlichtungsdienste an.
Rechtsunterstützung für die Unterhaltungsbranche
Wer für die Unterhaltungsbranche tätig ist, benötigt eine zuverlässige Rechtsberatung und branchenspezifische Einblicke in die sich stetig ändernde Rechtslage. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei unterstützen Mandanten aus den Bereichen Film, Fernsehen, Radio, Musik, Glücksspiel, Verlagswesen, kommerzielles Theater, Multimedia, interaktive Medien und bildende Kunst. Unsere rechtlichen Dienstleistungen umfassen die Ausarbeitung, Verhandlung und Analyse von Verträgen, die Vorbereitung von Anträgen für erforderliche Lizenzen und behördliche Genehmigungen sowie die Vertretung von Mandanten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Live-Veranstaltungen.
Praxisgruppe für Äußerungs- und Presserecht
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