Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen in sämtlichen äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten unterstützend zur Seite. Ob bei der Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts, der Verwendung eines persönlichen Bildes oder auch einem Fall von Verleumdung, übler Nachrede oder Beleidigung – unsere Anwälte für Medien-, Äußerungs- und Presserecht bieten einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Als multidisziplinäre Anwaltskanzlei beraten Mandanten weltweit im Umgang mit dem deutschen Recht. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei, um von den Vorteilen unseres Full-Service-Ansatzes zu profitieren.
Die Komplexität des Rechts der Äußerungsfreiheit in Deutschland
Die Äußerungs- und Pressefreiheit ist ein grundlegender Bestandteil einer freien und demokratischen Rechtsordnung und spielt sowohl im Berufs- als auch im Alltagsleben eine vielfältige Rolle. Insbesondere wenn es um die Presse, das wichtigste Instrument der öffentlichen Meinungsbildung geht, ist Vorsicht geboten. In einer Welt, in der jeder das Recht auf eine eigene Meinung hat, müssen die Grenzen von Äußerungen immer wieder aufs Neue durch eine sorgfältige Abwägung mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte bestimmt werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, zum einen den Schutzbereich der Persönlichkeitsrechte, zum anderen die Grenzen des Presse- und Äußerungsrechts genau zu kennen.
Wie wenige andere Rechtsgebiete sind das Presse- und Äußerungsrecht stark von Details und den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt. Sollte Sie den Eindruck haben, dass Ihre Rechte verletzt worden sind bzw. unverhältnismäßig eingeschränkt werden, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt zurate zu ziehen. Dank ihres Fachwissens und ihrer langjährigen praktischen Erfahrung in der Medienbranche bieten unsere Anwälte eine ausgezeichnete Rechtsberatung an. Wir vertreten Unternehmen, Künstler und Verbraucher sowie Mandanten aus der Medienbranche. Ob bei der Klärung von Rechtsfragen oder der Beilegung juristisch komplexer Streitigkeiten – unsere Anwälte sind stets für Sie da.
Ehrverletzungsdelikte: Verleumdung, Falschbehauptung, üble Nachrede und Beleidung
Während Meinungsäußerungen und Werturteile durch das Grundgesetz geschützt sind, gestaltet sich die Rechtslage im Falle von falschen Behauptungen und Unterstellungen wesentlich komplexer. Sollten Sie Verleumdungen, übler Nachrede oder anderen Angriffen auf Ihre persönliche Ehre ausgesetzt sein, stehen Ihnen Unterlassungsansprüche zur Verfügung. Mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsberaters können Sie sich die Gewissheit darüber verschaffen, ob Abhilfe möglich ist, durch Geltendmachung von Ansprüchen auf Widerruf, Beseitigung, Gegendarstellung, Schadenersatz bzw. finanzielle Entschädigung.
Bevor man sich jedoch auf eine rechtliche Durchsetzung einlässt, gilt es wesentliche Vorfragen zu klären. Entscheidend ist beispielsweise, ob es sich um eine bewiesene oder unbewiesene Behauptung handelt, denn nur gegen unbewiesene Behauptungen kann man gerichtlich vorgehen. Außerdem muss eine Behauptung oder ein Vorwurf nicht immer in Form des gesprochenen oder geschriebenen Wortes erfolgen, sondern kann auch durch eine Bild- und Videodarstellung oder auch eine unvollständige Berichterstattung entstehen. Unser professionelles Gutachten gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen, um gegen eine falsche Behauptung oder ungerechtfertigte Anschuldigungen vorzugehen.
Rechtsunterstützung in der Unterhaltungsbranche
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Mandanten aus der Unterhaltungsbranche umfassende Rechtsberatung und branchenspezifische Einblicke in die aktuelle Rechtslage. Wir unterstützen Mandanten aus den Branchen Film, Fernsehen, Radio, Musik, Glücksspiel, Verlagswesen, kommerzielles Theater, Multimedia, interaktive Medien und bildende Kunst. Unsere rechtlichen Dienstleistungen umfassen die Ausarbeitung, Verhandlung und Analyse von Verträgen, die Vorbereitung von Anträgen für erforderliche Lizenzen und behördliche Genehmigungen sowie die Vertretung von Mandanten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Live-Veranstaltungen.
Bilderberichtserstattung: das Recht am eigenen Bild
Das Recht, das eigene Bild zu schützen, war noch nie so wichtig wie heute. Aufgrund der technischen Entwicklung werden heute nicht nur täglich unzählige Fotos und Videos neuaufgenommen, auch die technischen Möglichkeiten für die Verarbeitung von Bild- und Videoaufnahmen haben sich enorm weiterentwickelt. Die Verwendung und Veröffentlichung von Bildern unterliegt jedoch verschiedenen Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Abgesehen von urheberrechtlichen Fragen ist das Recht am eigenen (persönlichen) Bild von größter Bedeutung. Es besagt, dass Personen, die auf Fotos abgebildet sind, das Recht haben, darüber zu entschieden, ob die Bilder veröffentlicht und einem Publikum zugänglich gemacht werden dürfen. Wenn die abgebildete Person ihre Zustimmung nicht erteilt und das Bild trotzdem verwendet wird, kann die Person Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen, entweder durch eine schriftliche Abmahnung oder vor Gericht.
Das Gesetz sieht jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen vor, in denen die Zustimmung der abgebildeten Person entbehrlich ist und keine Ansprüche geltend gemacht werden können, z.B. wenn die Veröffentlichung des Bildes einem künstlerischen Zweck dient oder wenn die abgebildete Person nur als Beiwerk betrachtet werden kann.
Schutz geistigen Eigentums: Urheberrecht und Trademarks
Der Schutz geistigen Eigentums ist für den anhaltenden Erfolg eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung, da erkennbare Logos und Designs heutzutage maßgebend für eine erfolgreiche Verbindung zu Kunden sind. Geistiges Eigentum ist besonders wichtig für Unternehmen, die in den Bereichen Film- und Fernsehproduktion, Druck, Animation, Kommunikation, Rundfunk, Musik und Technologie tätig sind. Wenn man in der Kreativbranche tätig ist, muss man das Engagement, das für die Produktion hochwertiger Werke erforderlich ist, schützen und letztendlich auch belohnen. Unsere Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie in allen Fragen des Urheber-, Marken- und Patentrechts.
Medienarbeitsrecht
Schlun & Elseven bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in der Medienbranche Full-Service-Lösungen in allen Angelegenheiten des deutschen Arbeitsrechts an. Unsere Anwälte entwerfen Arbeitsverträge, beraten bei der Umsetzung von Best-Practice-Maßnahmen, bieten laufende rechtliche Unterstützung und vertreten kompetent in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Bei komplexen Streitigkeiten bieten unsere Anwälte Mediationsberatung und Schlichtungsdienste an.
Für Arbeitnehmer in der Medienbranche ist unser Anwaltsteam bereit, Ihre Arbeitsverträge zu analysieren, Sie in Fällen von Diskriminierung oder sexueller Belästigung zu unterstützen und Sie bei ungerechtfertigten Entlassungen zu vertreten.
Praxisgruppe für Äußerungs- & Presserecht