Rechtsfragen zum Brexit

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsfragen zum
Brexit

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat die Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und der UK erheblich erschwert. Aufgrund der Vielzahl neuer zu beachtender Regeln ist es oftmals nicht leicht, den Überblick über die einzelnen Regelungsbereiche des Handels- und Kooperationsabkommens zu behalten.

Sollten Sie hierzu Fragen haben (oder im Allgemeinen zu der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Rechtslage), wenden Sie sich an die Kanzlei Schlun & Elseven. Unsere Anwälte bieten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen umfassende Rechtsberatung und Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen, der Einhaltung von Zollbestimmungen sowie weiteren Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Brexit. Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, damit sich Ihr Unternehmen erfolgreich auf die rechtlichen Veränderungen einstellen kann.

Brexit: Das Handels- und Kooperationsabkommen – Was hat sich geändert?

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigten Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Mit dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 verlässt das Vereinigte Königreich endgültig den Binnenmarkt und die Zollunion. Somit gelten die Bestimmungen des Unionsrechts nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Die Beendigung des freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs bringt sowohl für die hiervon betroffenen Staatsangehörigen als auch Unternehmen weitreichende Veränderungen mit sich. Unsere Anwälte bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen können.

Um die Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel, die Mobilität und den Austausch abzumildern, haben sich das Vereinigte Königreich und die EU am 24. Dezember 2020 auf den Entwurf eines Handels- und Kooperationsabkommens geeinigt. Dieses bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Annahme durch einen entsprechenden Beschluss im Rat der EU. Außerdem muss noch die Ratifizierung im Vereinigten Königreich erfolgen. Das Abkommen ist vorläufig seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Das Partnerschaftsabkommen regelt die bilateralen Beziehungen für die Zukunft und beinhaltet ein umfassendes Freihandelsabkommen sowie Regelungen zur Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus enthält es Bestimmungen zur Umsetzung und Überwachung des Abkommens.

Noch in Kraft: Das Austrittsabkommen

Das am 1. Februar 2020 in Kraft getretene Austrittsabkommen bleibt weiterhin in Kraft. Es sichert insbesondere die Rechte von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichts, die sich spätestens bis zum Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2020 rechtmäßig in der EU aufhalten, sowie von EU-Bürgern, die noch am Ende der Übergangszeit im Vereinigten Königreichbleiben. Auch nach dem 1.1.2021 bleiben den Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs sowie den EU-Bürgern die Freizügigkeitsrechte erhalten. Sie können demnach weiterhin in der EU oder im Vereinigten Königreich leben, arbeiten oder studieren. Zudem werden sie die damit verbundenen Leistungen der sozialen Sicherheit weiterhin in Anspruch nehmen können. Des Weiteren können auch zukünftig Familienangehörige nachziehen, die nach dem EU-Recht bis zum 31.12.2020 einen Anspruch auf Familienzusammenführung gehabt haben.

Seit dem 24.11.2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur laufenden Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und anderer Vorschriften an das EU-Recht. Nach diesem Gesetz müssen britische Staatsangehörige bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde angemeldet haben, um das “Aufenthaltsdokument-GB” zu erhalten.

Business Immigration nach dem Brexit

Mit dem Brexit stehen Unternehmen sowohl in Deutschland als auch im Vereinigten Königreich vor neuen Herausforderungen. Während es vor dem Brexit einen reibungslosen Handel zwischen den Unternehmen und einen leichten Zugang zu qualifizierten Fachkräften in den jeweiligen Bereichen gab, hat der Brexit hier neue Barrieren geschaffen. Nun müssen deutsche Unternehmen, die britische Staatsbürger einstellen möchten, sicherstellen, dass Aufenthaltsgenehmigungen und Visa der potenziellen Mitarbeiter ordnungsgemäß beantragt und gesichert werden. Unser Rechtsteam für Business Immigration berät Unternehmen bezüglich ihrer rechtlichen Optionen und unterstützt sie bei der Beantragung der entsprechenden Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für ihre Mitarbeiter.

Unsere Anwälte beraten unsere Geschäftskunden zudem über die Möglichkeiten, die ihnen bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland zur Verfügung stehen. Viele Unternehmen im Vereinigten Königreich müssen jetzt möglicherweise Gesellschaften und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union gründen, um weiterhin vom Europäischen Binnenmarkt zu profitieren. Die individuellen Besonderheiten eines Unternehmens entscheiden darüber, welche Gesellschaftsform in Betracht kommt. Unsere Rechtsexperten prüfen die Gegebenheiten Ihres Unternehmens ausführlich und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die Anforderungen Ihres Unternehmens.

Auswirkungen des Brexits auf das Gesellschaftsrecht in Deutschland

Britische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit in die Europäische Union und nach Deutschland ausweiten, können einen erleichterten Zugang zum europäischen Binnenmarkt erhalten. Die Art und Weise, wie die Expansion zu erfolgen hat, hängt sowohl von den Merkmalen Ihres Unternehmens als auch von den Zielen ab, die mit der Expansion verfolgt werden.

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten Sie in allen Fragen, die mit der Expansion von Unternehmen zusammenhängen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Mergers & Acquisitions und allen anderen Aspekten des deutschen Gesellschaftsrechts unterstützend zur Seite. In Anbetracht der unübersichtlichen Post-Brexit-Rechtslage ist es von entscheidender Bedeutung, einen zuverlässigen und kompetenten Partner an seiner Seite zu haben.

Natürlich ist es Unternehmern aus Großbritannien auch noch nach dem Brexit möglich, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen. Dazu bedarf es jedoch einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit (vgl. § 21 Aufenthaltsgesetz). Diese ermöglicht ausländischen Unternehmern und Investoren die Niederlassung sowie Gründung eines Unternehmens, welches rechtlich genauso behandelt wird, wie ein von einem EU-Bürger gegründetes Unternehmen.

Schlun & Elseven unterstützt sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (einschließlich der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit). Lassen Sie sich von unseren Anwälten hinsichtlich Ihres Businessplans und dessen Kompatibilität mit den rechtlichen Voraussetzungen beraten.

Vertrags- und Handelsrecht nach dem Brexit

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat den durch die Zollunion gewährleisteten freien Warenverkehr zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich beendet. Die Notwendigkeit von Zollverfahren und anderen damit verbundenen Formalitäten und Kontrollen hat zu einem größeren Verwaltungsaufwand für Unternehmen geführt. Durch den erschwerten grenzüberschreitenden Handel muss künftig mit Verzögerungen in der Lieferkette gerechnet werden.

Mit dem Beginn des Brexits ist es für Unternehmen, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU tätig sind, unerlässlich, ihre Verträge zu prüfen und festzustellen, wie sich die neue Rechtslage auf deren Gültigkeit auswirken könnte. Ist in einem Vertrag ausdrücklich festgelegt, dass dieser für die EU oder den Binnenmarkt gültig ist, kann dies nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zur Ungültigkeit des Vertrags und unbeabsichtigten Folgen führen.

Zudem ist es möglich, dass deutsche und andere in der EU ansässige Unternehmen infolge des Brexits versuchen, ihre Produktionsmaterialien künftig nicht von in Großbritannien ansässigen Unternehmen, sondern von Unternehmen mit EU-Sitz zu beziehen. Dies kann wiederum zu Rechtsstreitigkeiten führen.

Das Rechtsteam von Schlun & Elseven berät Firmenkunden über die ihnen offenstehenden handels- und vertragsrechtlichen Möglichkeiten. Darüber hinaus vertreten wir Ihr Unternehmen bei jeglichen Streitigkeiten, die durch die Auswirkungen des Brexits entstehen können.

Arbeitsrecht und die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Fachkräfte, die nach dem Brexit aus Großbritannien nach Deutschland zur Erwerbstätigkeit einreisen, müssen genau prüfen, ob und inwieweit ihre Berufsqualifikation nach dem Brexit anerkannt werden kann. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die vor dem Ende der Übergangsfrist (31. Dezember 2020) erworben wurden, erfolgt weiterhin in Übereinstimmung mit den EU-Regeln zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die nach dem Brexit im Vereinigten Königreich erworben wurden, ist jedoch komplizierter. Diese können in Deutschland weiterhin anerkannt werden, jedoch richtet sich diese Anerkennung nach den nationalen Vorschriften für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten.

Für britische Staatsbürger, die sich bereits vor dem Ende des Austrittsabkommens (31. Dezember 2020) in Deutschland aufgehalten haben, besteht außerdem die Pflicht, das Aufenthaltsdokument-GB zu beantragen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn sie eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Mit diesem Aufenthaltstitel weisen Sie nach, dass Deutschland Ihr Wohnsitz ist. Während Sie in Deutschland arbeiten, haben Sie Anspruch auf die gleichen arbeitsrechtlichen Bedingungen und Rechte wie Deutsche und EU-Bürger. Sollten Sie in einem Recht verletzt worden sein, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Unser Anwaltsteam für Arbeitsrecht vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Britische Staatsbürger, die nun zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen, müssen über die entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungen und Visa verfügen. Sobald diese vorliegen (z.B. die Blaue Karte EU) und sie ihre Tätigkeit in Deutschland aufnehmen, ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, sie zu fairen Bedingungen zu beschäftigen.

Familienrecht und Familienzusammenführung nach dem Brexit

Da das Vereinigte Königreich mit dem Brexit ein Drittstaat geworden ist, ergeben sich auch hinsichtlich familienrechtlicher Angelegenheiten Fragen. Von Eheverträgen und Rentenangelegenheiten bis hin zu Sorgerechtsproblemen und internationaler Kindesentführung – es gibt viele rechtliche Konfliktsituationen zu klären. Unsere Familienanwälte beraten und vertreten Sie fachkundig zu allen Aspekten des Familienrechts.

Zudem ergibt sich die Frage, wie nun der Familiennachzug für Arbeitnehmer, die aus Großbritannien nach Deutschland kommen, geregelt wird. Die verschiedenen Aufenthaltsrechte bringen unterschiedliche Anforderungen bei der Familienzusammenführung mit sich. Unsere Anwälte beantworten Ihnen alle Fragen zum Aufenthalts- und Familienrecht und unterstützen Sie bei Ihrem Familiennachzug.

Einwanderung nach Deutschland nach dem Brexit

Mit dem Brexit wird die Personenfreizügigkeit zwischen der EU und Großbritannien nicht mehr gelten. Das bedeutet, dass für Reisen in Zukunft ein gültiger Reisepass benötigt wird und zusätzliche Grenzkontrollen erforderlich sind. Das Einwanderungsrecht des Vereinigten Königreichs bzw. der EU und des jeweiligen Mitgliedstaates muss beachtet werden.

Derzeit besteht für britische Staatsangehörige in Deutschland eine Visumsbefreiung für kurzfristige Aufenthalte von höchsten 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Deutsche Staatsangehörige benötigen als Tourist, als Student/Schüler oder für bestimmte geschäftliche Tätigkeiten kein Visum für Aufenthalte im Vereinigten Königreicht von bis zu sechs Monaten. Für britische Staatsbürger, die einen Umzug nach Deutschland planen, ergeben sich aus den Änderungen jedoch zusätzliche bürokratische Maßnahmen.

Personen aus Drittstaaten, also auch britische Staatsangehörige, müssen für einen Aufenthalt in Deutschland von mehr als 90 Tagen ein nationales Visum beantragen. Welches Visum im Einzelnen erforderlich ist, hängt vom Zweck des Aufenthalts ab, z.B. zur Aufnahme einer Beschäftigung, einer Berufsausbildung, einer selbstständigen Tätigkeit, eines Studiums oder zur Familienzusammenführung.

Das deutsche Aufenthaltsgesetz (AufenthG) legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Umgekehrt gilt für den Aufenthalt deutscher Staatsangehöriger im Vereinigten Königreicht das britische Einwanderungsrecht. Die Anwälte von Schlun & Elseven beraten in allen Fragen des Ausländers- sowie Aufenthaltsrechts.

Rechtsstreitigkeiten nach dem Brexit

Für EU-Mitgliedstaaten besteht ein automatisches Anerkennungsrecht hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Dies bedeutete, dass bis zum Austritt aus der EU die Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland und umgekehrt in der Verordnung vom 12. Dezember 2012 (EUGVVO) geregelt waren. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist die Situation jedoch deutlich komplizierter geworden.

Weitere Informationen über die Anerkennung und Vollstreckung britischer Rechtsurteile in Deutschland erhalten Sie in unserem Artikel zu diesem Thema. Darin erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie bei Rechtsstreitigkeiten haben und ob ein Schiedsverfahren der geeignetere Weg zur Streitbeilegung ist. Unsere Anwälte verschaffen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich und beantworten all Ihre Fragen.

Kontaktieren Sie unsere Anwälte zu Brexit-bezogenen Rechtsfragen

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihr rechtliches Anliegen mitzuteilen. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, werden wir eine Ersteinschätzung auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen vornehmen und Ihnen einen Kostenvoranschlag unterbreiten.

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