Rechtsfragen zum Brexit

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsfragen zum
Brexit

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat die Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und der UK erheblich erschwert. Aufgrund der Vielzahl neuer zu beachtender Regeln ist es oftmals nicht leicht, den Überblick über die einzelnen Regelungsbereiche des Handels- und Kooperationsabkommens zu behalten.

Sollten Sie hierzu Fragen haben (oder im Allgemeinen zu der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Rechtslage), wenden Sie sich an die Kanzlei Schlun & Elseven. Unsere Anwälte bieten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen umfassende Rechtsberatung und Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen, der Einhaltung von Zollbestimmungen sowie weiteren Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Brexit. Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, damit sich Ihr Unternehmen erfolgreich auf die rechtlichen Veränderungen einstellen kann.

Brexit: Das Handels- und Kooperationsabkommen – Was hat sich geändert?

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigten Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Mit dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 verlässt das Vereinigte Königreich endgültig den Binnenmarkt und die Zollunion. Somit gelten die Bestimmungen des Unionsrechts nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Die Beendigung des freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs bringt sowohl für die hiervon betroffenen Staatsangehörigen als auch Unternehmen weitreichende Veränderungen mit sich. Unsere Anwälte bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen können.

Um die Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel, die Mobilität und den Austausch abzumildern, haben sich das Vereinigte Königreich und die EU am 24. Dezember 2020 auf den Entwurf eines Handels- und Kooperationsabkommens geeinigt. Dieses bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Annahme durch einen entsprechenden Beschluss im Rat der EU. Außerdem muss noch die Ratifizierung im Vereinigten Königreich erfolgen. Das Abkommen ist vorläufig seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Das Partnerschaftsabkommen regelt die bilateralen Beziehungen für die Zukunft und beinhaltet ein umfassendes Freihandelsabkommen sowie Regelungen zur Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus enthält es Bestimmungen zur Umsetzung und Überwachung des Abkommens.

Noch in Kraft: Das Austrittsabkommen

Das am 1. Februar 2020 in Kraft getretene Austrittsabkommen bleibt weiterhin in Kraft. Es sichert insbesondere die Rechte von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichts, die sich spätestens bis zum Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2020 rechtmäßig in der EU aufhalten, sowie von EU-Bürgern, die noch am Ende der Übergangszeit im Vereinigten Königreichbleiben. Auch nach dem 1.1.2021 bleiben den Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs sowie den EU-Bürgern die Freizügigkeitsrechte erhalten. Sie können demnach weiterhin in der EU oder im Vereinigten Königreich leben, arbeiten oder studieren. Zudem werden sie die damit verbundenen Leistungen der sozialen Sicherheit weiterhin in Anspruch nehmen können. Des Weiteren können auch zukünftig Familienangehörige nachziehen, die nach dem EU-Recht bis zum 31.12.2020 einen Anspruch auf Familienzusammenführung gehabt haben.

Seit dem 24.11.2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur laufenden Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und anderer Vorschriften an das EU-Recht. Nach diesem Gesetz müssen britische Staatsangehörige bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde angemeldet haben, um das “Aufenthaltsdokument-GB” zu erhalten.

Business Immigration nach dem Brexit

Mit dem Brexit stehen Unternehmen sowohl in Deutschland als auch im Vereinigten Königreich vor neuen Herausforderungen. Während es vor dem Brexit einen reibungslosen Handel zwischen den Unternehmen und einen leichten Zugang zu qualifizierten Fachkräften in den jeweiligen Bereichen gab, hat der Brexit hier neue Barrieren geschaffen. Nun müssen deutsche Unternehmen, die britische Staatsbürger einstellen möchten, sicherstellen, dass Aufenthaltsgenehmigungen und Visa der potenziellen Mitarbeiter ordnungsgemäß beantragt und gesichert werden. Unser Rechtsteam für Business Immigration berät Unternehmen bezüglich ihrer rechtlichen Optionen und unterstützt sie bei der Beantragung der entsprechenden Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für ihre Mitarbeiter.

Unsere Anwälte beraten unsere Geschäftskunden zudem über die Möglichkeiten, die ihnen bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland zur Verfügung stehen. Viele Unternehmen im Vereinigten Königreich müssen jetzt möglicherweise Gesellschaften und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union gründen, um weiterhin vom Europäischen Binnenmarkt zu profitieren. Die individuellen Besonderheiten eines Unternehmens entscheiden darüber, welche Gesellschaftsform in Betracht kommt. Unsere Rechtsexperten prüfen die Gegebenheiten Ihres Unternehmens ausführlich und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die Anforderungen Ihres Unternehmens.

Auswirkungen des Brexits auf das Gesellschaftsrecht in Deutschland

Britische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit in die Europäische Union und nach Deutschland ausweiten, können einen erleichterten Zugang zum europäischen Binnenmarkt erhalten. Die Art und Weise, wie die Expansion zu erfolgen hat, hängt sowohl von den Merkmalen Ihres Unternehmens als auch von den Zielen ab, die mit der Expansion verfolgt werden.

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten Sie in allen Fragen, die mit der Expansion von Unternehmen zusammenhängen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Mergers & Acquisitions und allen anderen Aspekten des deutschen Gesellschaftsrechts unterstützend zur Seite. In Anbetracht der unübersichtlichen Post-Brexit-Rechtslage ist es von entscheidender Bedeutung, einen zuverlässigen und kompetenten Partner an seiner Seite zu haben.

Natürlich ist es Unternehmern aus Großbritannien auch noch nach dem Brexit möglich, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen. Dazu bedarf es jedoch einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit (vgl. § 21 Aufenthaltsgesetz). Diese ermöglicht ausländischen Unternehmern und Investoren die Niederlassung sowie Gründung eines Unternehmens, welches rechtlich genauso behandelt wird, wie ein von einem EU-Bürger gegründetes Unternehmen.

Schlun & Elseven unterstützt sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (einschließlich der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit). Lassen Sie sich von unseren Anwälten hinsichtlich Ihres Businessplans und dessen Kompatibilität mit den rechtlichen Voraussetzungen beraten.

Vertrags- und Handelsrecht nach dem Brexit

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat den durch die Zollunion gewährleisteten freien Warenverkehr zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich beendet. Die Notwendigkeit von Zollverfahren und anderen damit verbundenen Formalitäten und Kontrollen hat zu einem größeren Verwaltungsaufwand für Unternehmen geführt. Durch den erschwerten grenzüberschreitenden Handel muss künftig mit Verzögerungen in der Lieferkette gerechnet werden.

Mit dem Beginn des Brexits ist es für Unternehmen, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU tätig sind, unerlässlich, ihre Verträge zu prüfen und festzustellen, wie sich die neue Rechtslage auf deren Gültigkeit auswirken könnte. Ist in einem Vertrag ausdrücklich festgelegt, dass dieser für die EU oder den Binnenmarkt gültig ist, kann dies nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zur Ungültigkeit des Vertrags und unbeabsichtigten Folgen führen.

Zudem ist es möglich, dass deutsche und andere in der EU ansässige Unternehmen infolge des Brexits versuchen, ihre Produktionsmaterialien künftig nicht von in Großbritannien ansässigen Unternehmen, sondern von Unternehmen mit EU-Sitz zu beziehen. Dies kann wiederum zu Rechtsstreitigkeiten führen.

Das Rechtsteam von Schlun & Elseven berät Firmenkunden über die ihnen offenstehenden handels- und vertragsrechtlichen Möglichkeiten. Darüber hinaus vertreten wir Ihr Unternehmen bei jeglichen Streitigkeiten, die durch die Auswirkungen des Brexits entstehen können.