Dominik Müller ist Rechtsanwalt der Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Als Mitglied unseres Anwaltsteams bietet er umfassende Beratung und Vertretung in Fragen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts sowie des Familiennachzugs. Darüber hinaus berät Herr Müller über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund von Abstammung, Geburt, Heirat und Aufenthalt sowie zur doppelten Staatsbürgerschaft. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die steuerrechtliche Beratung von Privatpersonen, einschließlich der Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten sowie der Beratung zu grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten.
Rechtsanwalt Dominik Müller verfügt sowohl über eine ausgezeichnete Expertise als auch über umfassende Erfahrung auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts und des Erwerbs deutscher Aufenthaltstitel. Sein fundiertes Wissen und seine Erfahrung gewährleisten Mandanten eine zuverlässige Beratung selbst bei äußerst komplexen Staatsangehörigkeitsfragen.
Rechtsanwalt Müller hat bereits eine Vielzahl von Mandanten bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit begleitet – sei es aufgrund von Abstammung, Aufenthalt, Geburt oder Heirat. Er ist zudem darauf spezialisiert, Sie bei der Bewältigung sämtlicher formeller Herausforderungen zu unterstützen, die mit dem Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft einhergehen, da das dazugehörige Antragsverfahren oftmals einen sehr komplexen Prozess mit sich bringt.
Rechtsanwalt Müller ist über die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht genaustens informiert, sodass er Mandanten stets eine zuverlässige und sachdienliche Beratung gewährleisten kann. Er ist mit dem rechtlichen Rahmen und den Voraussetzungen für die Erlangung und den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit bestens vertraut. Als erfahrener Anwalt bietet Dominik Müller maßgeschneiderte und effektive Rechtslösungen an, die passgenau auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten sind.
Familienzusammenführung und Relocation
Neben seiner Expertise in Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht unterstützt Rechtsanwalt Müller unsere Mandanten dabei, das juristisch komplexe Antragsverfahren zur Erlangung einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung erfolgreich zu durchlaufen. Er bietet geeignete Lösungen für die Familienzusammenführung sowie für den Umzug nach Deutschland. Rechtsanwalt Müller ist bestrebt, seine Mandanten qualitativ hochwertige Rechtsberatung und -vertretung zu bieten und ihnen zu helfen, ihre Ziele schnell und effizient zu erreichen.
Mit seinem umfassenden Verständnis des Rechtssystems und seinem Engagement für seine Mandanten ist Dominik Müller die ideale Wahl für jeden, der rechtlichen Beistand im Ausländer- und Aufenthaltsrecht sucht. Er ist ihr zuverlässiger Ansprechpartner in jeder Phase Ihres Antragsverfahrens – von der Einreichung des Erstantrags bis zur Erlangung der erforderlichen Visa und Genehmigungen.
Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
Als Experte für die Anerkennung von Qualifikationen verhilft Herr Müller unseren Mandanten, das Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikationen in Deutschland erfolgreich zu absolvieren. Dabei nutzt Rechtsanwalt Müller seine umfassende Erfahrung, um Sie bezüglich der Anforderungen zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen zu beraten und Sie durch das dazugehörige Antragsverfahren zu begleiten.
Rechtsanwalt Dominik Müller berät Privatpersonen umfassend in allen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Kern der Tätigkeit ist die individuelle planerische Beratung zu steuerrechtlichen Einzelfragen sowie die steuerliche Gestaltungsberatung. Daneben übernimmt er die Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten in Einspruchs- und Klageverfahren.
Die Beratung umfasst insbesondere Fragestellungen des Einkommensteuerrechts, die Besteuerung von Kapitalanlagen aller Art, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Schenkungen und Erbfällen. Dabei legt Rechtsanwalt Müller besonderen Wert auf praxisnahe und rechtssichere Lösungen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Mandanten gerecht werden.
Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden Fragen des internationalen Steuerrechts: Grenzüberschreitende Sachverhalte werfen häufig komplexe Fragen zur steuerlichen Behandlung von Einkünften und Vermögenswerten auf, die es rechtssicher zu navigieren gilt. Rechtsanwalt Müller unterstützt Mandanten bei der präventiven oder reaktiven Klärung solcher Fragestellungen und entwickelt Lösungen zur Vermeidung unnötiger steuerlicher Belastungen – von Einkünften aus der Vermietung ausländischer Immobilien über Kapitalerträge aus ausländischen Depots, Aktien und Investmentfonds bis hin zu Renteneinkünften aus dem Ausland oder sonstigen grenzüberschreitenden Einkunftsquellen. Steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und eine rechtssichere sowie wirtschaftlich sinnvolle Besteuerung sicherzustellen, ist das oberste Ziel seiner Mandatsarbeit.
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