Rechtsanwalt
Dr. Arne Bethlehem
Aufenthaltsrecht | Business Immigration | Einwanderungsrecht | Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt
Dr. Arne Bethlehem
Aufenthaltsrecht
Business Immigration
Einwanderungsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Dr. Arne Bethlehem ist Rechtsanwalt der Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Als Anwalt für Business Immigration bietet er – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei allen aufenthalts- und einwanderungsrechtlichen Fragen an. Seine Rechtsdienstleistungen in diesem Bereich umfassen sowohl den Transfer von Fachkräften nach Deutschland als auch den rechtlichen Support bei Firmengründungen in Deutschland. Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein weiteres Gebiet, in welchem Unternehmen von Dr. Bethlehems fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung profitieren können.
Dr. Bethlehem ist versiert in allen Fragen rund um die verschiedenen deutschen Aufenthaltstitel. Ganz gleich, ob Sie eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern oder einen speziellen Aufenthaltstitel für Selbstständige und Freiberufler / „Freelancer“ brauchen – Dr. Bethlehem steht Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zur Seite, um einen schnellen und komplikationslosen Erwerb des benötigten Aufenthaltstitels zu ermöglichen. Mit seiner fundierten Expertise führt er Sie zielsicher durch das gesamte Antragsverfahren und sorgt dafür, dass Sie den Aufenthaltstitel erhalten, der Ihren individuellen Zielen und Bedürfnissen am besten Rechnung trägt. Bei Bedarf sorgt Dr. Bethlehem für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit es hier zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt. Darüber hinaus unterstützt er unsere Mandanten bei der Familienzusammenführung.
Transfer von Fachkräften nach Deutschland
Als Mitglied unseres Teams für Business Immigration betreut Dr. Bethlehem sowohl deutsche als auch internationale Unternehmen beim Transfer von Fachkräften aus dem Ausland.
Unsere Praxisgruppe hat sich inzwischen einen Ruf als wichtiger, professioneller Rechtsdienstleister in Bezug auf den Erwerb von Aufenthaltsgenehmigungen und Visa für ausländische Fachkräfte erarbeitet. Als Ihre Rechtsvertretung betreuen wir die gesamte Antragstellung der benötigten Aufenthaltsgenehmigung (Visa, Blue Card, ICT-Karte etc.) und sorgen für die Klärung aller aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Die von Dr. Bethlehem erlangte Expertise in einwanderungsrechtlichen Fragestellungen ist insbesondere von Nutzen, wenn es darum geht, das Risiko abschlägiger Bescheide und die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren. Dies alles ermöglicht unseren Mandanten, ihre Projekte effizient zu planen und sich auf die Kernaufgaben ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Support bei Firmengründungen in Deutschland
Als Anwalt für Gesellschafts- und Vertragsrecht stellt Dr. Bethlehem seine Expertise regelmäßig internationalen Entrepreneuren und Investoren zur Verfügung, die die Gründung bzw. Weiterentwicklung einer Firma in Deutschland planen.
Die rechtliche Absicherung bei Firmengründungen oder -käufen in Deutschland stellt ausländische Investoren nicht selten vor besondere Herausforderungen, da es hier insbesondere die Fallstricke einer Jurisdiktion zu meiden gilt, die den Mandanten in der Regel nicht vertraut ist. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht klärt Dr. Bethlehem Sie sorgfältig über die Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Unternehmensformen auf, damit Ihnen unnötige Gründungsfehler erspart bleiben.
Der Erfolg eines Unternehmens wird im entscheidenden Maße von den vielfältigen und komplexen Vertragsbeziehungen zu seinen Geschäftspartnern, Gesellschaftern und Mitarbeitern bestimmt. Damit Sie sich auch hier immer auf der sicheren Seite wissen, übernimmt Dr. Bethlehem gerne für Sie die Vertragsgestaltung sowie die Prüfung aller Rahmenbedingungen. Seine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet sind Gewähr für eine erstklassige Betreuung.
Darüber hinaus berät und verteidigt Dr. Bethlehem Arbeitnehmer, Arbeitgeber und / oder Unternehmensverantwortliche in sämtlichen arbeitsstrafrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dr. Bethlehem unterstützt in diesem Kontext bei der Verteidigung in sämtlichen Verfahren mit Bezügen zum Arbeitsstrafrecht. Zu den häufigsten Vorwürfen zählen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Daneben gibt es zahlreiche weitere arbeitsstrafrechtliche Delikte, die in sozialrechtlichen oder gewerberechtlichen Vorschriften verankert sind, wie etwa die illegale Arbeitnehmerentsendung (§ 23 AEntG), illegale Arbeitnehmerüberlassung (§ 16 AÜG), illegale Beschäftigung von Ausländern (§ 404 SGB III) oder Schwarzarbeit (§§ 8 ff. SchwarzArbG). Auch präventive Beratung zur Vermeidung von Sanktionsrisiken gehört zum Beratungsspektrum von Herrn Dr. Bethlehem.
Standorte & Bürozeiten
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