Rechtsanwalt
Dr. Arne Bethlehem

Aufenthaltsrecht | Einwanderungsrecht | Staatsangehörigkeitsrecht | Business Immigration

Rechtsanwalt
Dr. Arne Bethlehem

Aufenthaltsrecht
Einwanderungsrecht

Staatsangehörigkeitsrecht
Business Immigration

Dr. Arne Bethlehem ist Rechtsanwalt der Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Als ausgewiesener Experte für Business Immigration bietet er — sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen — umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei allen einwanderungsrechtlichen Fragen an. Seine Rechtsdienstleistungen in diesem Bereich umfassen sowohl den Transfer von Fachkräften nach Deutschland als auch den rechtlichen Support bei Firmengründungen in Deutschland. Darüber hinaus ist Dr. Bethlehem der richtige Ansprechpartner für all diejenigen, die sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bemühen.

Unabhängig davon, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten, Studieren oder für Ihren Familiennachzug brauchen oder sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen – Dr. Bethlehem bietet hier eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Rechtsberatung an. Er unterstützt Sie bei der Wahl des richtigen Aufenthaltstitels und übernimmt für Sie gerne die gesamte Antragstellung. Bei Bedarf sorgt Dr. Bethlehem für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit es hier zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.

Das Einbürgerungsverfahren bildet einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Bethlehem. Als Experte für Staatsangehörigkeitsrecht ist er mit den bürokratischen Hürden, die der Antragssteller hier zu erwarten hat, bestens vertraut und begleitet Sie zielsicher auf dem Weg zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Transfer von Fachkräften nach Deutschland

Als Mitglied unseres Teams für Business Immigration unterstützt Dr. Bethlehem sowohl deutsche als auch internationale Unternehmen beim Transfer von Fachkräften aus dem Ausland.

Unsere Praxisgruppe hat sich inzwischen einen Ruf als wichtiger, professioneller Rechtsdienstleister in Bezug auf den Erwerb von Aufenthaltsgenehmigungen und Visa für ausländische Fachkräfte erarbeitet. Als Ihre Rechtsvertretung betreuen wir die gesamte Antragstellung der benötigten Aufenthaltsgenehmigung (Visa, Blue Card, ICT-Karte etc.) und sorgen für die Klärung aller aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Die von Dr. Bethlehem erlangte Expertise in einwanderungsrechtlichen Fragestellungen ist insbesondere von Nutzen, wenn es darum geht, das Risiko abschlägiger Bescheide und die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren. Dies alles ermöglicht unseren Mandanten, ihre Projekte effizient zu planen und sich auf die Kernaufgaben ihres Unternehmens zu konzentrieren.

Support bei Firmengründungen in Deutschland

Als Experte für Gesellschafts- und Vertragsrecht stellt Dr. Bethlehem seine Expertise regelmäßig internationalen Entrepreneuren und Investoren zur Verfügung, die die Gründung bzw. Weiterentwicklung einer Firma in Deutschland planen.

Die rechtliche Absicherung bei Firmengründungen oder -käufen in Deutschland stellt ausländische Investoren nicht selten vor besondere Herausforderungen, da es hier insbesondere die Fallstricke einer Jurisdiktion zu meiden gilt, die den Mandanten in der Regel nicht vertraut ist. Als Experte für Gesellschaftsrecht klärt Dr. Bethlehem Sie sorgfältig über die Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Unternehmensformen auf, damit Ihnen unnötige Gründungsfehler erspart bleiben.

Der Erfolg eines Unternehmens wird im entscheidenden Maße von den vielfältigen und komplexen Vertragsbeziehungen zu seinen Geschäftspartnern, Gesellschaftern und Mitarbeitern bestimmt. Damit Sie sich auch hier immer auf der sicheren Seite wissen, übernimmt Dr. Bethlehem gerne für Sie die Vertragsgestaltung sowie die Prüfung aller Rahmenbedingungen. Seine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet sind Gewähr für eine erstklassige Betreuung.

Dr. Bethlehem studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld, der San Diego State University und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Anschluss an das erste Staatsexamen verfasste er seine Dissertation am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft bei Professor Dr. Thomas Feltes M.A. (Ruhr-Universität Bochum). Zeitgleich arbeitete er als Lehrbeauftragter im Staatsrecht sowie im Strafrecht an der Universität Bielefeld.

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