Rechtsanwältin
Laura-Akofa Kalipé
Aufenthaltsrecht | Familienzusammenführung | Staatsangehörigkeitsrecht
Rechtsanwältin
Laura-Akofa Kalipé
Aufenthaltsrecht
Familienzusammenführung
Staatsangehörigkeitsrecht
Laura-Akofa Kalipé ist als Rechtsanwältin für die Kanzlei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB tätig. Als Mitglied unserer Fokusgruppe für Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht berät und vertritt sie internationale Mandanten in allen Belangen des Aufenthaltsrechts. Ihre Kernkompetenz umfasst sowohl die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als auch die Familienzusammenführung.
Das Staatsangehörigkeitsrecht sowie die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Kalipé. Im Auftrag unserer Mandanten prüft sie sorgfältig die verschiedenen Wege zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – sei es durch Abstammung, Geburt, Eheschließung oder Wohnsitz –, um ihren Mandanten eine passgenau auf ihre individuelle Situation zugeschnittene Lösung zu bieten.
Rechtsanwältin Kalipé ist eine zuverlässige Ansprechpartnerin für all diejenigen, die ihren Aufenthalt in Deutschland sichern möchten oder aber auch einen Umzug nach Deutschland planen. Als Mitglied unserer Praxisgruppe für Aufenthaltsrecht kann sie Sie bei diesem Anliegen gezielt beraten und Sie gegebenenfalls auch bei der Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt unterstützen. Selbstverständlich nimmt sie sich die Zeit, um Sie genau darüber aufzuklären, welcher Aufenthaltstitel Ihrer speziellen Situation am besten Rechnung trägt. Ganz gleich, welche Art von Aufenthaltserlaubnis – dauerhaft oder temporär – Sie benötigen, Laura-Akofa Kalipé informiert Sie genau über die rechtlichen Voraussetzungen und übernimmt die gesamte Antragsstellung, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Rechtsanwältin Kalipé berät Sie bei all Ihren Fragen und Herausforderungen, die das deutsche Aufenthaltsrecht bereithalten kann. Ihre herausragende Expertise wird durch ihre umfassende Erfahrung im Umgang mit Einwanderungsbehörden unterstrichen.
Familiennachzug
Als Mitglied unserer Praxisgruppe für Aufenthaltsrecht ist Frau Kalipé darin geübt, komplizierte Fälle im Bereich der Familienzusammenführung erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Dabei nimmt sich selbstverständlich die Zeit, um den Sachverhalt mit den zuständigen Ausländerbehörden sorgfältig abzuklären und alle erforderlichen Zustimmungen einzuholen. Auf diese Weise sorgt sie dafür, dass es bei der Antragbewilligung zu keinen unnötigen Verzögerungen und Komplikationen kommt.
Sollte das Visum zum Familiennachzug Ihren Familienangehörigen dennoch verweigert werden, veranlasst sie in Ihrem Auftrag die Durchführung eines sog. Remonstrationsverfahrens, womit sich zeit- und kostenintensive Klagen vor dem Verwaltungsgericht vermeiden lassen.
Darüber hinaus bietet Frau Kalipé eine zuverlässige Rechtberatung zur doppelten Staatsbürgerschaft und zur Beantragung der “Beibehaltungsgenehmigung” an, welche notwendig ist, um dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft vorzubeugen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein rechtlich kompliziertes Unterfangen, das in vielen Fällen erfahrener juristischer Unterstützung bedarf. Mit Rechtsanwältin Kalipé an Ihrer Seite profitieren Sie von ihrem tiefen Verständnis des materiellen Rechts und der bürokratischen Abläufe und sichern sich so eine solide Unterstützung auf Ihrem Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft.
Laura-Akofa Kalipé absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht. Neben dem Studium engagierte sie sich ehrenamtlich in einer Rechtsberatungsstelle für bedürftige Menschen. Im Rahmen ihres Referendariats am Oberlandesgericht Düsseldorf vertiefte sie ihre juristischen Kenntnisse und gewann wertvolle Einblicke in die vielschichtige Rechtspraxis. Ihr beruflicher Werdegang führte sie nach Kapstadt in Südafrika, wo sie sich mit komplexen Rechtsgebieten, darunter auch dem Einwanderungsrecht, auseinandersetzte.
Ihr beruflicher Werdegang wurde durch eine Nebentätigkeit bei der ERGO Group AG bereichert, wo sie sich mit Compliance-Angelegenheiten befasste, insbesondere mit dem Wirtschaftsstrafrecht. Diese Nebentätigkeit vor und während des Referendariats vermittelte ihr ein umfassendes Verständnis für unternehmensrechtliche Zusammenhänge und förderte die für ihre anwaltliche Tätigkeit wichtigen Fähigkeiten.
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