Rechtsanwältin
Sandra Zimmerling
Business Immigration
Ausländerrecht
Sandra Zimmerling ist Rechtsanwältin der Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Als Mitglied unseres Teams für Business Immigration bietet sie – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei allen einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten an. Der Familiennachzug und die Anerkennung von ausländischen Ehen / Scheidungen bilden hier einen besonderen Tätigkeitschwerpunkt.
Als Expertin für Migrationsrecht ist Sandra Zimmerling die richtige Ansprechpartnerin bei allen Fragen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis und Einbürgerung in Deutschland. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft setzt in der Regel ein langwieriges und kompliziertes Verfahren voraus. Sandra Zimmerling übernimmt für Sie gern die gesamte Antragstellung und hilft Ihnen auch bei der Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen. Als erfahrene Anwältin ist sie mit sämtlichen Verfahrensarten und behördeninternen Abläufen bestens vertraut und kann das Einbürgerungsverfahren daher erheblich beschleunigen.
Familiennachzug
Rechtsanwältin Zimmerling bietet jenen Mandanten, die eine Familienzusammenführung wünschen, umfassende rechtliche Unterstützung. Durch die sorgfältige Abklärung des Sachverhaltes mit den zuständigen Ausländerbehörden und die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen sorgt sie dafür, dass es bei der Antragbewilligung zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.
Sollte das Visum zum Familiennachzug Ihren Familienangehörigen dennoch verweigert werden, beantragt sie in Ihrem Auftrag die Durchführung eines sog. Remonstrationsverfahrens, womit sich zeit- und kostenintensive Klagen vor dem Verwaltungsgericht vermeiden lassen.
Anerkennung ausländischer Ehen / Scheidungen
Als erfahrene Anwältin für Ausländerrecht unterstützt sie Sandra Zimmerling bei der Anerkennung einer im Ausland vorgenommenen Eheschließung bzw. Scheidung. Als Ihre Rechtsvertretung übernimmt sie für Sie sämtliche Behördengänge und prüft sorgfältig das in Ihrem Fall geltende internationale Familienrecht, das internationale Urkundenrecht sowie das öffentliche Ausländerrecht, um Ihr Anliegen bestmöglich zu lösen.
Transfer von Fachkräften nach Deutschland
Als Mitglied unseres Teams für Business Immigration unterstützt Sandra Zimmerling unsere Business Clients beim Transfer von Fachkräften nach Deutschland.
Als Anwältin unserer Full-Service-Kanzlei übernimmt Sandra Zimmerling die Antragstellung der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigungen (Visa, Blue Card, ICT-Karte etc.). Bei eventuellen Problemen mit den zuständigen Behörden und Botschaften unterstützt Rechtsanwältin Zimmerling Sie bei der Klärung aller rechtlichen Fragen, damit es hier zu keinen Verzögerungen kommt.
Lassen Sie sich von Sandra Zimmerling beraten, um Ihnen und Ihren ausländischen Fachkräften den Weg nach Deutschland zu erleichtern und eine problemlose Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt und somit in Ihr Unternehmen zu ermöglichen.
Support bei Firmengründungen in Deutschland
Rechtsanwältin Zimmerling berät Business Clients, die als Unternehmer bzw. Entrepreneure die Vorteile des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nutzen wollen. Ihre Rechtsberatung umfasst alle Etappen einer Unternehmensgründung in Deutschland: von der Vorbereitung sämtlicher Dokumente über Antragstellungen und die Wahrnehmung von Notarterminen bis hin zur Erlangung von Unternehmer- und Investorenvisa.
Die rechtliche Absicherung bei Firmengründungen oder -käufen in Deutschland stellt ausländische Investoren nicht selten vor besondere Herausforderungen, da es hier insbesondere die Fallstricke einer Jurisdiktion zu meiden gilt, die den Mandanten in der Regel nicht vertraut ist.
Standorte & Bürozeiten
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24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
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Nutzen Sie das nachstehende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir Ihnen anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung abgeben und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.