Rechtsanwalt
Thorsten Weckenbrock

Strafrecht | Auslieferungsrecht

Rechtsanwalt
Thorsten Weckenbrock

Strafrecht
Auslieferungsrecht

Thorsten Weckenbrock ist als Strafverteidiger bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB tätig. Als Experte für deutsches und internationales Strafrecht berät und vertritt er Mandanten bei allen strafrechtlich relevanten Angelegenheiten. Einen besonderen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden grenzüberschreitende Fälle im Auslieferungsrecht sowie Interpol-Verfahren. Mit seiner herausragenden Expertise und seinem hohen persönlichen Engagement sorgt Rechtsanwalt Weckenbrock dafür, dass Ihre Rechte und Interessen in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleiben und dass das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt wird.

Thorsten Weckenbrock leistet einen exzellenten Rechtsbeistand in der gesamten Bandbreite des Strafrechts – insbesondere beim Vorwurf von Straftaten wie Betrug, Brandstiftung, Sexualdelikten, Verkehrsdelikten und Drogenbesitz. Unabhängig davon, ob Sie einer schweren Straftat beschuldigt werden oder sich anderen strafrechtlich relevanten Herausforderungen gegenübersehen – der unermüdliche Einsatz von Rechtsanwalt Weckenbrock gewährleistet eine akkurate und effektive Vertretung. Dabei legt er großen Wert auf eine vertrauensvolle und offene Kommunikation mit seinen Mandanten. Im Wissen um die tiefgreifenden Auswirkungen, die strafrechtliche Vorwürfe auf das Leben des Einzelnen haben können, ist er bestrebt, seine Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Klarheit durch das oftmals entmutigende rechtliche Verfahren zu führen.

Cyberkriminalität: Strategisches Fachwissen und präventives Know-how

Rechtsanwalt Weckenbrock bietet eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Beratung und Vertretung in Fällen von Cyberkriminalität an. Mit einem ausgeprägten Verständnis für die sich stetig wandelnden digitalen Gegebenheiten bietet er strategische Beratung für Mandanten, die mit Cyberangriffen, Cyberbetrug und anderen internetbezogenen Straftaten konfrontiert werden. Mit seinem fundierten Fachwissen sowohl in Bezug auf das Computer- und Internetstrafrecht als auch neue Trends innerhalb der Cyberkriminalität unterstützt er seine Mandanten bei der Bewältigung komplexer rechtlicher Herausforderungen.

Ganz gleich, ob bei der Abwehr von Cyber-Bedrohungen oder der Verfolgung von Betrugsfällen im Internet – Rechtsanwalt Weckenbrock agiert stets proaktiv: Mit maßgeschneiderten Präventionsstrategien und effektiver Interessenvertretung gewährleistet er seinen Mandanten sowohl umfassenden Schutz als auch strategische Beratung bei der Bewältigung komplexer Fälle von Cyberkriminalität.

Verteidigung in Fällen von Verleumdung und übler Nachrede

Rechtsanwalt Weckenbrock vertritt sowohl Mandanten, deren Persönlichkeitsrechte durch eine Ehrverletzung – sei es üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung – beeinträchtigt wurden, als auch solche, die sich mit dem Vorwurf einer solchen Straftat konfrontiert sehen. Unabhängig davon, ob es um den Reputationsschutz von Einzelpersonen oder um die Rechte von Unternehmen geht – Thorsten Weckenbrock setzt sich mit Akribie und überzeugender Interessenvertretung dafür ein, das bestmögliche Ergebnis für seine Mandanten zu erzielen. Mit seinem Engagement für die Wahrung der Grundsätze der Meinungsfreiheit und den Schutz vor ungerechtfertigter Rufschädigung führt er seine Mandanten mit Fingerspitzengefühl und Entschlossenheit durch die Komplexität von Verleumdungsfällen.

Durch seinen proaktiven Ansatz und seine unermüdliche Unterstützung stellt er sicher, dass seine Mandanten eine solide Verteidigung und Vertretung erhalten, die es ihnen ermöglicht, entsprechende Rechtsmittel gegen Verleumdungsvorwürfe einzulegen und ihre Rechte zu wahren.

Als ausgewiesener Experte für Strafrecht ist Thorsten Weckenbrock zudem Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mit einem ausgeprägten Verständnis für die komplizierte Rechtslage im Zusammenhang mit Unternehmensdelikten bietet er strategische Beratung und Vertretung für Mandanten, die mit dem Vorwurf der Korruption, Veruntreuung, Geldwäsche, Erpressung oder des Betrugs konfrontiert werden. Er ist sich der Schwere solcher Anschuldigungen und ihrer potenziellen Auswirkungen auf Einzelpersonen und Unternehmen bewusst und nutzt sein profundes Wissen, um geeignete Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die passgenau auf die besonderen Umstände des Einzelfalls zugeschnitten sind.

Ganz gleich, ob es sich in Ihrem Fall um komplexe Finanzermittlungen oder herausfordernde Gerichtsverfahren handelt –Herr Weckenbrock steht fest an Ihrer Seite, um für eine umfassende Wahrung Ihrer Rechte und Interessen zu sorgen.

Compliance: Schutz vor Betrug und Missbrauch im Unternehmen

Rechtsanwalt Weckenbrock agiert als zuverlässiger Ansprechpartner für Unternehmen, die durch effektive Präventionsmaßnahmen betrügerischen Aktivitäten und damit zusammenhängenden Straftaten vorbeugen wollen. Er bietet Unternehmen strategische Beratung bei der Einführung von Compliance-Systemen und der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern. Mittels einer gründlichen Bewertung bestehender Praktiken und Schwachstellen hilft er Unternehmen bei der Entwicklung proaktiver Strategien zur Minderung des Risikos betrügerischen Verhaltens, einschließlich des CEO-Betrugs.

Durch maßgeschneiderte Schulungsprogramme und fortlaufende Unterstützung befähigt Herr Weckenbrock Unternehmen, eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit zu fördern. Dabei stattet er Mitarbeiter mit dem Wissen und den Instrumenten aus, die sie benötigen, um potenzielles Fehlverhalten zu erkennen, zu melden und wirksam zu bekämpfen. Indem er die Bedeutung ethischen Verhaltens und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hervorhebt, unterstützt er Unternehmen darin, ihren Ruf und ihre Integrität zu schützen und gleichzeitig das Risiko rechtlicher Verpflichtungen zu minimieren.

Mit seinen komplexen rechtlichen Herausforderungen gehört das Auslieferungsrecht ebenfalls zu den Kernkompetenzen von Thorsten Weckenbrock. Ganz gleich, ob bei einem bevorstehenden bzw. bereits laufenden Auslieferungsverfahren oder auch im Zusammenhang mit Interpol-Verfahren – Rechtsanwalt Weckenbrock gewährleistet seinen Mandanten eine gleichermaßen fachkundige wie engagierte Rechtsvertretung und strategische Beratung. Mit seinem Fachwissen unterstützt er sie bei der Löschung von Interpol Red Notices sowie bei der Bearbeitung von Fällen mit Europäischen Haftbefehlen. Dabei werden seine Mandanten umfassend über die deutschen Auslieferungsbestimmungen sowie die aktuelle Rechtspraxis in diesem Bereich aufgeklärt. Als Teil unseres Auslieferungsrechtsteams analysiert er jeden Fall mit der gebotenen Sorgfalt, um maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Aufgrund seines unermüdlichen Einsatzes für die Interessen seiner Mandanten können diese den Komplexitäten des deutschen und internationalen Auslieferungsrechts sicher begegnen. Sie können darauf vertrauen, dass ihre Rechtsangelegenheiten stets mit höchster Präzision, Professionalität und unerschütterlichem Engagement für das Erreichen bestmöglicher Ergebnisse bearbeitet werden.

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