Anerkennung einer deutschen Scheidung in der Türkei

Ihr Rechtsanwalt für türkisches Recht

Anerkennung einer deutschen Scheidung in der Türkei

Ihr Rechtsanwalt für türkisches Recht

Ausländische Scheidungsurteile besitzen in der Türkei nicht automatisch Rechtskraft. Damit eine in Deutschland geschiedene Ehe in der Türkei als solche anerkannt und die Scheidung in das Personenstandsregister und in andere offizielle Unterlagen eingetragen werden kann, muss in der Türkei eine sog. „Anerkennungs- und Vollstreckungsklage“ des Scheidungsurteils erhoben werden. Erst dann erhält ein im Ausland ergangenes Gerichtsurteil in der Türkei seine Rechtskraft, sodass die daraus resultierenden Ansprüche in Bezug auf Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht durchgesetzt werden können.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen über ausgezeichnete Fachkompetenz im internationalen Scheidungsrecht und über das notwendige Einfühlungsvermögen, um diese emotional fordernde Situation für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir sorgen dafür, dass das Ihr deutsches Scheidungsurteil schnellstmöglich anerkannt wird und Sie die die daraus resultierenden Ansprüche in der Türkei durchsetzen können. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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Unsere Dienstleistungen

Anerkennungsverfahren
  • Einreichung einer Anerkennungs- und Vollstreckungsklage
  • Ggfs. Übersetzung und notarielle Beglaubigung
  • Unterstützung bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen
Expertise
  • Anerkennungsverfahren | Heimatstaatentscheidungen
  • Deutsches und Internationales Scheidungsrecht
  • Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten

Notwendigkeit der Anerkennungs- und Vollstreckungsklage

Die Nichtvornahme der Anerkennungs- und Vollstreckungsklage in der Türkei kann zu einer Vielzahl von Problemen führen. Aufgrund der Tatsache, dass diejenigen Personen, die sich im Ausland haben scheiden lassen, in den türkischen Personenstandsregistern immer noch als „verheiratet“ eingetragen sind, können sie keine neue Ehe schließen. Dies gilt auch, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben.

Wenn eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage im Rahmen einer Scheidung in der Türkei nicht durchgeführt wird, können zudem Schwierigkeiten in Erbfällen entstehen. Es besteht die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Erben aufgrund der Eintragung Ihres Ex-Partners in den türkischen Registern nicht ihr rechtmäßiges Erbe erhalten.

Ähnliches gilt auch, wenn der Ex-Ehepartner nach der Scheidung im Ausland erneut heiratet und gemeinsam mit dem neuen Ehepartner ein Kind bekommt. Dieses Kind wird dann als Kind des Ex-Ehepartners in den türkischen Personenstandsregistern eingetragen. Um diesen Fehler im Nachhinein aufzuheben, ist die Durchführung einer Vaterschaftsanfechtungsklage und eine anschließende Vaterschaftsanerkennung erforderlich, was ein kostspieliges sowie zeitaufwendiges Verfahren bedeuten kann.

Die Durchführung einer Anerkennungs- und Vollstreckungsklage kann diesen Problemen entgegenwirken und Ihnen zeitaufwendige Verfahren ersparen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Vorbereitung und der Einreichung dieser Klage, damit Ihr Verfahren möglichst komplikationslos abläuft.

Einreichung der Anerkennungs- und Vollstreckungsklage

Die Anerkennungs- und Vollstreckungsklage kann sowohl von einem der geschiedenen Ehepartner als auch von Dritten Personen, die im Zusammenhang der Scheidung die Verletzung ihrer Rechte vermeiden wollen, erhoben werden. Zum Beispiel können die Erben des verstorbenen Ehepartners diese Klage zwecks Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche in der Türkei erheben. Nach dem türkischen Recht ist es nicht möglich, diese Ansprüche ohne eine vorherige Erhebung der Anerkennungs-und Vollstreckungsklage geltend zu machen. Die Klage richtet sich gegen den geschiedenen Ehepartner. Falls kein Wohnsitz des beklagten Ehepartners in der Türkei oder an einem anderen Standort bekannt ist, muss die Klageerhebung an einem Gericht in Istanbul, Ankara oder Izmir erfolgen. Das zuständige Gericht ist das Familiengericht.

Besteht eine Pflicht zur persönlichen Anwesenheit in der Türkei?

Für die Einleitung und Verfolgung der Klage ist es nicht erforderlich, dass sich die in Deutschland lebenden Personen persönlich in der Türkei befinden oder dorthin reisen müssen. Unsere erfahrenen Anwälte übernehmen für Sie von Deutschland aus die Abwicklung Ihrer Scheidungsanerkennung in der Türkei. Eine Beauftragung einer Kanzlei in der Türkei ist daher nicht notwendig. Die Verfolgung der Klage durch einen Anwalt führt ohne Zweifel zu einem schnellen Abschluss der Angelegenheit.

Dauer der Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils in der Türkei

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit des Anerkennungsverfahrens ca. zwei bis sechs Monate je nach Auslastung der Gerichte in der Türkei. In einigen Fällen kann bei besonderen Umständen eine Beschleunigung des Verfahrens herbeigeführt werden.

Welche Unterlagen sind für die Anerkennung des deutschen Urteils in der Türkei erforderlich?

Für das Anerkennungsverfahren in der Türkei sind folgende Unterlagen erforderlich:

Ein deutsches Ehescheidungsurteil versehen mit:

  • Rechtskraftvermerk,
  • Gerichtssiegel,
  • Tatbestand und Entscheidungsgründen,
  • Apostille.

Soweit das deutsche Scheidungsurteil den aufgeführten Voraussetzungen genügt, ist es zu übersetzen und beim türkischen Konsulat zu beglaubigen.

Pauschalpaket der Scheidungsanerkennung

Das Pauschalpaket der Scheidungsanerkennung in der Türkei umfasst die folgenden Leistungen:

  • Vollumfängliche Beratung und Vertretung bei der Scheidungsanerkennung in der Türkei.
  • Abwicklung von Deutschland aus durch unsere Kanzlei.
  • Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt mit Anwaltszulassung in Deutschland und der Türkei.
  • Anforderung Ihres Scheidungsurteils bei dem zuständigen Gericht.
  • Persönliche Einleitung des Verfahrens und Wahrnehmung der Urteilsverkündigung durch unsere Kanzlei (inklusive 2 Flüge in die Türkei).
  • Kein persönliches Erscheinen in der Türkei erforderlich.

Die Kosten für das Pauschalpaket belaufen sich auf insgesamt 2.500 € (zzgl. 19% USt.).

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