Türkisches Arbeitsrecht

Ihr Rechtsanwalt für türkisches Recht

Türkisches Arbeitsrecht

Ihr Rechtsanwalt für türkisches Recht

Mit zunehmender Expansion von deutschen Unternehmen in die Türkei und der örtlichen Anstellung von Personal ist es für beide Seiten, den Arbeitnehmer wie auch den Arbeitgeber, entscheidend, Kenntnisse bezüglich der in der Türkei geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen zu haben. Das deutsche und türkische Arbeitsrecht gleichen zwar einander in vielen Punkten, sowohl in Struktur als auch Stringenz. Im Detail ergeben sich jedoch eine große Zahl an feinen, aber äußerst wichtigen Unterschieden, die zu beachten sind.

In Bezug auf türkisches Arbeitsrecht ergeben sich oftmals folgende Fragestellungen: Wann ist eine Anstellung wirksam vertraglich geschlossen und welches Recht gilt? Welche Rechte und Pflichten haben die Vertragsschließenden? Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden und welche Schutzmaßnahmen kann der Arbeitnehmer möglicherweise dagegen ergreifen?

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bieten wir einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für türkisches Recht beraten und vertreten Sie in all diesen Fragen, um Ihnen ein erfolgreiches sowie rechtlich sicheres Arbeitsverhältnis in der Türkei zu ermöglichen.

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Unsere Dienstleistungen

  • Abmahnungen

  • Compliance

  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Kündigung und Abfindung

  • Kündigungsschutz

Um welche Art von Arbeitsverhältnis handelt es sich?

Hier besteht beim türkischen Arbeitsrecht kaum ein Unterschied zum deutschen Recht. Notwendig ist, dass die Vertragsparteien sich darauf geeinigt haben, dass der Arbeitende sich zu einer weisungsabhängigen Arbeitsleistung gegen die Zahlung eines Entgelts durch den Arbeitgeber verpflichtet.

In der Türkei vor Ort angestellte Arbeitskräfte werden nach türkischem Recht angestellt. Vielleicht sind Sie aber ein in Deutschland angestellter Arbeitnehmer und werden in die Türkei entsendet. Wird ein neues Arbeitsverhältnis in der Türkei geschlossen oder bloß das bestehende Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht aufrechterhalten? Welche Konsequenzen ergeben sich für Sie als Arbeitnehmer?

Die Anstellung in der Türkei

Gleichermaßen stellt sich für den Arbeitgeber bei einer Anstellung vor Ort eine Vielzahl an Fragen. Welche Vertragsbedingungen sollten idealerweise für den Vertrag gewählt werden? Als Beispiel sei die gesetzliche Höchstdauer von Probezeiten zu bedenken. Beträgt sie in Deutschland maximal 6 Monate, so ist sie in der Türkei üblicherweise auf nur 2 Monate zu begrenzen. Ebenso darf in der Türkei die maximale Wochenarbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten. In Deutschland beträgt diese bei einer sechstägigen Woche maximal 48 Stunden. Wie viele Urlaubstage sind dem Arbeitnehmer jährlich zu gewähren? Und welcher Lohn muss ihm gezahlt werden, um nicht in Konflikt mit dem Gesetzgeber zu geraten?

Für den Arbeitgeber ergibt sich ein weites Feld an Fragestellungen, denen er alleine oft nicht gewachsen ist. Bei der Ausarbeitung solch komplexer Arbeitsverträge sind Ihnen unsere Anwälte für türkisches Arbeitsrecht jedoch gerne behilflich.

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