Türkisches Erbrecht: Was Sie wissen sollten

Ihr Rechtsanwalt für türkisches Recht

Türkisches Erbrecht: Was Sie wissen sollten

Ihr Rechtsanwalt für türkisches Recht

Trotz ähnlicher Rechtssysteme unterscheidet sich das deutsche und türkische Erbrecht erheblich. Für Personen, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, können sich bereits vor dem Erbfall komplexe Fragestellungen ergeben. So gibt es Hinblick auf die Abfassung von letztwilligen Verfügungen wesentliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem türkischen Erbrecht. Wie so oft in internationalen Erbfällen besteht die größte Herausforderung allerdings darin, die Regelungen praktisch umzusetzen.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Im Rahmen unserer Beratung erläutern wir Ihnen gerne, welche möglichen Probleme sich in Bezug auf das deutsche Erbrecht ergeben können. Ganz gleich, ob bei der Testamentsgestaltung, bei der Vermögensrecherche bezüglich eines in der Türkei existierenden Nachlasses, der Berichtigung eines Grundbucheintrages oder einem anderen erbrechtlich relevanten Anliegen – unsere Anwälte stehen Ihnen mit Ihrem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir geben Ihnen Strategien und Tipps an die Hand, wie Sie eine “grenzüberschreitende” Erbauseinandersetzung erfolgreich meistern können und erklären Ihnen, welche Vorgehensweisen und Alternativen es hier gibt. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

You are here: Home » Türkischer Anwalt in Deutschland » Anwalt für türkisches Erbrecht in Deutschland

Google Rating | Based on 419 Reviews

Unsere Dienstleistungen

I. Dienstleistungen zur Testamentsgestaltung und Nachlassplanung
  • Ehegattenerbrecht
  • Erbverträge 

  • Internationale Nachlässe
  • Nachlassplanung

  • Pflichtteilsrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Unternehmensnachfolge
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
II. Dienstleistungen bei offenen Rechtsfragen und Erbstreitigkeiten
  • Anerkennung ausländischer Testamente
  • Bankauskunft bei Nachlass
  • Erbausschlagung
  • Erbengemeinschaft
  • Erbschaftssteuer
  • Erbschein
  • Immobilien als Erbe
  • Internationale Erbrecht
Vertretung in Konfliktsituationen
  • Mediation

  • Schiedsgerichtsbarkeit

Gilt das deutsche oder türkische Erbrecht?

Bevor bei einem Erbfall in irgendeiner Weise die rechtliche Situation geklärt werden kann, muss feststehen, welches Gesetz anzuwenden ist, das deutsche oder das türkische. Aus dem deutsch-türkischen Nachlassabkommen geht klar hervor, dass zwischen der Art des Nachlasses zu unterscheiden ist.

Beweglicher Nachlass

Die erbrechtliche Bewertung des beweglichen Nachlasses (sprich: Gegenstände) richtet sich nach dem Gesetz jenes Landes, in welchem der Erblasser zur Zeit des Todes seinen festen Wohnsitz hatte. Bespiel: Wohnt der Erblasser in Deutschland, hinterlässt teuren Schmuck aber in der Türkei, den er dort gelagert, so gilt bezüglich des Schmucks deutsches Recht.

Unbeweglicher Nachlass

Die rechtliche Bewertung bezüglich des unbeweglichen Nachlasses (sprich: Grundstücke) ist von Standort des Nachlasses selbst abhängig. Das dort geltende Recht ist anzuwenden. Beispiel: Der Erblasser wohnt in Deutschland, ist jedoch Eigentümer einer Villa samt Grundstück in der Türkei. In diesem Fall wir bezüglich der Villa mit Grundstück wird türkisches Recht angewendet.

Im Einzelnen ist also die sogenannte „Nachlassspaltung“ statthaft. Dementsprechend wird auf die jeweiligen Nachlassbestandteile das jeweils geltende Recht angewendet. Diese und andere im Detail komplexen erbrechtlichen Fragestellungen beantworten Ihnen gerne unsere Anwälte für das türkische Erbrecht.

Erbfolge im türkischen Erbrecht

Erbe kann grundsätzlich nur sein, wer rechtsfähig ist – ein ungeborenes Kind ist bspw. nicht rechtsfähig. Es gilt sowohl im deutschen als auch türkischen Recht die Gesamtrechtsnachfolge. Die Erben haften also ebenso für Verbindlichkeiten des Nachlasses.

Erben in der Rangfolge:

  1. Ordnung – Abkömmlinge,
  2. Ordnung – die Eltern sowie deren Nachkommen (also Geschwister des Erblassers).

Der Ehegatte steht erbrechtlich neben den Blutsverwandten. Im Verhältnis erhält der Ehegatte nach dem türkischen Erbrecht neben den Abkömmlingen des Erblassers ein Viertel (25%) des Gesamterbes, neben dessen Eltern und Geschwistern die Hälfte (50%) und neben Großeltern drei Viertel (75%). Bevor das Erbe aufgeteilt wird, hat der Ehegatte außerdem das Recht auf die güterrechtliche Ehegattenauseinandersetzung, sofern eine Gütergemeinschaft bestand und die güterrechtliche Auseinandersetzung nicht per Ehevertrag ausgeschlossen wurde. Mit der Scheidung der Ehegatten wird das Erbrecht des Einzelnen hinfällig.

Verfügung von Todes wegen

Das türkische Erbrecht sieht als reguläre Testierformen das öffentliche Testament, das eigenhändig verfasste Testament sowie – in Ausnahmefällen – das mündliche Testament vor. Darüber hinaus lässt das türkische Erbrecht auch Vermächtnisse und Auflagen zu. Hingegen existiert im türkischen Recht kein gemeinschaftliches Testament, das – wie es im deutschen Recht der Fall ist – eine Bindungswirkung hinsichtlich der wechselseitigen Verfügungen entfalten würde. Es besteht allerdings die Möglichkeit, solche Verfügungen als Erbverträge auszulegen, vorausgesetzt, sie genügen den formellen Anforderungen.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für türkisches Recht

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Kyffhäuserstr. 45
50674 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28