Türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht

Ihr Rechtsanwalt für türkisches Recht

Türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht

Ihr Rechtsanwalt für türkisches Recht

Unter Investoren und Entrepreneuren erfreut sich die Türkei mittlerweile hoher Beliebtheit als Wirtschaftsstandort, weswegen viele internationale Unternehmen, die Eröffnung einer Niederlassung in diesem Land erwägen. Die grundlegende Reformierung des türkischen Handelsgesetzes hat allerdings dazu geführt, dass neue Anforderungen für die einzelnen Unternehmensformen gelten. Die Neuerungen zeigen erhebliche Auswirkungen auf den deutsch-türkischen Rechtsverkehr ebenso wie auf Investitionsvorhaben in der Türkei. Wer die Gründung eines Unternehmens in der Türkei plant, sollte sich vorab mit den dort geltenden Regelungen auseinanderzusetzen, um als Unternehmen in der Türkei Fuß fassen und erfolgreich fortbestehen zu können.

Um unseren Business Clients die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung im Umgang mit den komplexen Anforderungen des deutschen und internationalen Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir klären Sie gerne darüber auf, welche Anforderungen Sie im Einzelnen erfüllen müssen, um als ein in Türkei tätiges Unternehmen rechtssicher aufgestellt zu sein. Im Falle einer Rechtsstreitigkeit übernehmen wir selbstverständlich Ihre Vertretung, um Ihre Rechte und Interessen im Rahmen einer Mediation bzw. auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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Unsere Dienstleistungen

  • Anteilsveräußerungen und Abtretungen

  • Beratung zu den verschiedenen Gesellschaftsformen
  • Erstellung & Prüfung der Gesellschaftsvereinbarungen & Satzungen

  • Formulierung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
  • Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen
  • Kontaktaufnahme und Antragsstellung bei den staatlich zuständigen Behörden

Welche Gründungsmöglichkeiten bieten sich in der Türkei?

Da das türkische Handels- und Gesellschaftsrecht den deutschen Gesetzen in vielerlei Hinsicht ähnelt, finden sich in der Türkei den Grundstrukturen nach nahezu identische Gesellschaftsmodelle wie in Deutschland. Hierunter zählen unter anderem die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG) sowie auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Als sinnvollste und zugleich attraktivste Modelle haben sich – nach Meinung unserer im türkischen Handels- und Gesellschaftsrecht tätigen Rechtsanwälte – die AG sowie die GmbH hervorgetan.

Aktiengesellschaft (Anonim Şirketi – A.Ş.)

Die Aktiengesellschaft besteht aus zwei Organen, seinem Vorstand sowie der Hauptversammlung. Die Versammlung besteht ihrerseits aus den Aktionären der AG. Das Grundkapital der AG teilt sich somit auf die entsprechenden Wertinhaber auf. Will man in der Türkei eine AG gründen, so benötigt man ein Mindestgrundkapital von 50.000 TL, will man die AG über das registrierte Kapitalsystem aufstellen, benötigt man 100.000 TL. Eine Registrierung bedarf der Erlaubnis des Zoll- und Handelsministeriums, weist aber erhebliche Vorteile gegenüber einer nicht registrierten AG auf. Dies wiederum wirkt sich auf die Flexibilität bei der Leitung der Gesellschaft aus.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.)

Auch die Ltd. Şti. besteht im Grundsatz aus zwei Organen, dem Geschäftsführer (bei mehreren Geschäftsführern wird ein Hauptgeschäftsführer ernannt) sowie der Hauptversammlung, also den Gesellschaftern der GmbH. Die Höchstzahl der Gesellschafter ist auf 50 Personen (juristisch oder natürlich) festgelegt. Im Unterschied zur Aktiengesellschaft benötigt man für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung lediglich 10.000 TL an Mindeststammkapital.

Zur Auswahl stehende Gesellschaftsformen

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, zwischen einer AG, GmbH oder doch einer anderen Gesellschaftsform zu wählen. In verschiedenen Bereichen (bspw. im Banken- und Versicherungswesen) schreibt der türkische Gesetzgeber allerdings die AG als einzig mögliche Gesellschaftsform vor.

Unabhängig davon, für welches Modell Sie sich entscheiden, gelten für die Gründung von Gesellschaften durch ausländische Personen besondere Voraussetzungen. Neben den für die gewählte Gesellschaftsform notwendigen Unterlagen müssen entsprechende Anträge bei den Behörden gestellt werden. Für eine Erlaubniserteilung werden unter anderem die Mehrfachausfertigung einer notariell beglaubigten Satzung, Einzahlungsnachweise des auf einem Bankkonto anzulegenden Stammkapitals ebenso wie Unterschriftenproben der leitenden Personen verlangt.

Schlun & Eleven: Unterstützung im Handels- und Gesellschaftsrecht

Bei der Einreichung der Anträge, der Beschaffung und Vervollständigung der nötigen Formulare und Texte stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir übernehmen in Ihrem Auftrag die gesamte Kommunikation mit den Behörden, damit das Antragsverfahren möglichst schnell und komplikationslos abläuft. Sollten Sie noch eventuelle Fragen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir sind für Sie da!

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Kontaktieren Sie unsere Anwälte für türkisches Recht

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

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