Erwerb und Verkauf von Immobilien in der Türkei

Ihr Rechtsanwalt für Türkisches Immobilienrecht

Erwerb und Verkauf von Immobilien in der Türkei

Ihr Rechtsanwalt für Türkisches Immobilienrecht

Dem globalen Trend folgend erfreuen sich Immobilien in der Türkei in den letzten Jahren steigender Nachfrage. Mit einem Unterschied: Die Grundstückspreise halten sich hier – im Vergleich zum europäischen Markt – noch in einem attraktiven Preisrahmen. Wer den Erwerb bzw. Verkauf einer Immobilie im Ausland erwägt, steht allerdings vor der Herausforderung, für einen rechtssicheren Immobilienkaufvertrag zu sorgen, der den individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt, gleichzeitig aber auch den formalen Anforderungen gerecht wird.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen über ausgezeichnete Expertise im türkischen Immobilienrecht, um Sie beim Kauf- und Verkauf von Immobilien in der Türkei ebenso wie bei Fragen zum türkischen Mietrecht zu beraten.

Sollten Sie ein Haus bzw. eine Wohnung in der Türkei kaufen wollen, können unsere Anwälte dank einer Vollmacht in Ihrem Auftrag handeln, damit, allen Formalitäten genüge getan wird. Sollten Sie bereits ein Haus erworben und im Nachhinein Sach- bzw. Baumängel festgestellt haben, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der von Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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Unsere Dienstleistungen

Rechtsbeistand bei Immobilienerwerb/-verkauf
  • Beratung zum Erwerb bzw. Verkauf einer Immobilie
  • einschl. steuer-, bau- und mietrechtlicher Aspekte
  • Due Diligence | Ermittlung von Belastungen und Rechtsmängeln
  • Verhandlungsführung zwischen Käufern und Verkäufern
  • Gestaltung bzw. Prüfung des Immobilienkaufvertrags
  • Kaufvertragsabschluss vor Ort
Vertretung in Konfliktsituationen
  • Mediation
  • Schiedsverfahren
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Feststellung von Bau- und/oder Rechtsmängeln
  • Nachbesserung | Kaufpreisminderung | Schadensersatzansprüche
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext
  • Vertrags- und Kaufrecht | Baurecht | (Gewerbe-)Mietrecht | Steuerrecht

Der Erwerb einer Immobilie in der Türkei

Ist ein solcher überhaupt möglich? Um es kurz vorwegzunehmen: Unter teils bestehenden Einschränkungen und bürokratischen Hindernissen, ja! Grundsätzlich ist jeder Ausländer zum Erwerb von Immobilien auf türkischem Boden befugt. Ausländer ist dabei jede natürliche oder juristische Person mit Sitz im Ausland. Als Deutscher – so der Entscheid des Ministerrats der Türkei – dürfen Sie Grund erwerben. Das früher geltende sogenannte „Gegenseitigkeitsprinzip“, nachdem jeder Ausländer, in dessen Heimat von türkischen Staatsbürgern Grund erworben werden durfte, ebenfalls in der Türkei Immobilien kaufen konnte, hat folgerichtig seine Wirkung verloren.

Einschränkungen und Sonderfälle

1. Militär- und Sicherheitszonen

Innerhalb der bestehenden und vom türkischen Staat festgelegten militärischen und zivilen Sicherheitszonen darf kein Ausländer Privateigentum erwerben. Sofern Sie ein solches Grundstück erworben haben, müssen Sie dieses im Zeitrahmen von einem Jahr veräußern, andernfalls wird es von den zuständigen Behörden zwangsweise verwertet. Den daraus erwirtschafteten Erlös erhält der Eigentümer.

2. Gesellschaften mit ausländischem Kapital

Sofern eine juristische Person zu mindestens 50% aus ausländischem Kapital besteht, ergeben sich auch hier Einschränkungen durch den Gesetzgeber. Bei einem Minderheitsbeteiligten (Kapitalanteil unter 50%) stellt sich die Frage, ob ihm ein nach Regeln des türkischen Handelsgesetzbuches gegebenes Direktionsrecht zusteht (zu Grundfragen des türkischen Handels- und Gesellschaftsrechts klicken Sie hier). Auch für diesen Fall gelten Beschränkungen.

3. Ausländische Erben

Das Erbrecht ausländischer Erben bleibt grundsätzlich vollkommen unberührt und besteht uneingeschränkt. Erbt derjenige jedoch in einer Militärzone, gilt genau wie bei einem Kauf die Verkaufspflicht innerhalb eines Jahres nach der offiziellen Eigentumsüberschreibung. Andernfalls wird das Grundstück verwertet und der Erlös dem Erben ausgezahlt.

Was beim Kauf einer türkischen Immobilie zu beachten ist

Entgegen den deutschen Gesetzen kann ein Grundstückskauf erst wirksam vertraglich vor dem Grundbuchamt abgeschlossen werden. Erst dann besteht ein wirksamer Kaufvertrag, der den bisherigen Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, sein Grundstück an den Käufer zu übereignen. In der Regel erfolgt dies praktisch durch die Übereignung des Geldes Zug-um-Zug gegen Eintragung im Grundbuch und die Aushändigung der Grundbuchsurkunde (Tapu Senedi) durch das Grundbuchamt vor Ort.

Ein notariell beglaubigter Kaufvertrag für ein Grundstück gibt dem Käufer in der Türkei lediglich ein Vorkaufsrecht für das Grundstück. Eine Übereignung an Dritte durch den Eigentümer ist jedoch immer noch ohne Probleme möglich. Daher sei empfohlen bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor dem Grundbuchbeamten keinerlei Zahlung an den Grundstückseigentümer zu tätigen, um nicht das Risiko zu tragen, Opfer eines möglichen Betruges zu werden.

Insbesondere der Kauf und die Investition in Grundstücke ist nicht nur in Deutschland, sondern vor allem in der Türkei eine sensible Angelegenheit. Feinheiten des türkischen Immobilienrechts sollten daher erfasst, die Einzelheiten bedacht sowie die zeit- und kosteneffiziente Durchführung des Kaufes einer Immobilie bewerkstelligt werden.

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