Infolge der zunehmenden Attraktivität der Türkei als Wirtschaftsstandort erwägen viele internationale Unternehmen, eine Niederlassung in diesem Land zu eröffnen. Die Einführung des türkischen Handelsgesetzes hat allerdings dazu geführt, dass neue Anforderungen für die einzelnen Unternehmensformen gelten. Folglich stellen das türkische Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht eine Reihe von Hindernissen dar, die überwunden werden müssen, um als Unternehmen in der Türkei Fuß fassen und erfolgreich fortbestehen zu können.
Um unseren Business Clients die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung im Umgang mit den komplexen Anforderungen des deutschen und internationalen Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir klären Sie gerne darüber auf, welche Anforderungen Sie im Einzelnen erfüllen müssen, um als ein in Türkei tätiges Unternehmen rechssicher aufgestellt zu sein. Im Falle einer Rechtsstreitigkeit übernehmen wir selbstverständlich Ihre Vertretung, um Ihre Rechte und Interessen im Rahmen einer Mediation bzw. auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Verträge nach türkischem Recht
Sofern sich der Vertrag nach türkischem Recht richten soll, raten wir Ihnen, sich einen Anwalt zur Seite zur stellen, der das türkische Vertragsrecht kennt und weiß, in welchen Grenzen ein Vertrag dem türkischen AGB-Recht bei Überprüfung standhält. Ähnlich wie Deutschland hat der türkische Gesetzgeber das sogenannte türkische „Obligationsgesetzbuch“ (OGB) für Wirtschaftsbeziehungen aufgestellt. Das Gesetz spiegelt im Wesentlichen die Grundzüge der deutschen AGB-Regelungen wider. Die wichtigsten Unterschiede sollen hier kurz erläutert werden.
1. Wann werden Bestimmungen wirksam Bestandteil des Vertrages?
Im Unterschied zum deutschen AGB-Recht werden Bestimmungen nicht automatisch Bestandteil des Vertrages, wenn sich der Vertragspartner darauf beschränkt, seine individuellen Regelungen in Form eines zusätzlichen Schreibens beizufügen. Vielmehr ist nach türkischem Vertragsrecht erforderlich, dass er in dem Vertragstext selbst ausdrücklich auf diese Bezug nimmt. Diese Klauseln muss die andere Vertragsseite ausdrücklich annehmen. Dies ist zwar zeitaufwendig, aber eine notwendige Feinheit für die Wirksamkeit von Vertragsbestimmungen.
2. Die konkrete Inhaltskontrolle eines Vertrages
Das deutsche AGB-Recht schreibt eine Kontrolle des Vertragsinhalts in drei Schritten vor. Das türkische OGB sieht lediglich eine Generalklausel (Art. 25 OGB) vor, welche vergleichbar mit § 307 BGB im deutschen Recht ist. Danach sind Vertragsbestimmungen nicht wirksam, sofern sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Bereits an der Formulierung wird deutlich, dass den Gerichten bei der Bewertung im Einzelfall ein großer Spielraum zukommt. So kann eine unangemessene Benachteiligung für die andere Vertragsseite schon dann vorliegen, wenn eine einzelne Bestimmung unklar und missverständlich formuliert ist.
Um solchen und anderen rechtlichen Ungewissheiten entgegenzuwirken, ist der Rückgriff auf einen Anwalt mit türkischer Rechts- und Sprachkenntnis in den allermeisten Fällen unabdingbar.
Verträge in türkischer Sprache
Insbesondere bei Handelspartnern im Ausland bietet es sich an, sich in allen vorgenannten Stadien durch einen sprach- und optimalerweise rechtskundigen Rechtsanwalt begleiten zu lassen. So laufen Sie bspw. nicht Gefahr in einen Vertrag verwickelt zu werden, dessen zugrunde liegende Rechtsordnung Sie nicht kennen und im Zweifel mangels Sprachkenntnisse auch nicht durchblicken können.
Die Türkei liefert hierfür ein gutes Beispiel. Für das wirksame Zustandekommen eines Vertrages mit einem türkischen Handelspartner ist es nach dem türkischen Vertragsrecht zwingend erforderlich, den Vertrag zumindest „auch“ in türkischer Sprache abzufassen.
Im internationalen Handel ist somit anzuraten, für einen eventuellen Streitfall ein Schiedsgericht nach Maßgabe einer der internationalen Schiedsordnungen zu bestimmen. Zeitgleich sollten Sie die Zuständigkeit türkischer staatlicher Gerichte ausschließen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte für türkisches Recht
Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.