Visum für Deutschland: Das sollten Sie wissen

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Visum für Deutschland: Das sollten Sie wissen

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Deutschland erfreut sich als Reiseziel und Wirtschaftsstandort nach wie vor einer sehr großen Beliebtheit – sowohl bei Privatpersonen als auch bei internationalen Unternehmen. An die Einreise sind allerdings zahlreiche Voraussetzungen geknüpft – abhängig von der Nationalität des Einreisenden. So benötigen Ausländer, die keine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind, zu Ihrer Einreise ein Visum. Dieses wird von der Deutschen Botschaft oder einem Konsulat in dem Heimatland des Ausländers ausgestellt.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Privatpersonen als auch Unternehmen umfassenden Rechtsbeistand im Aufenthaltsrecht an. Unsere Anwälte übernehmen für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter gerne die gesamte Beantragung des benötigten Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Wir setzen uns für Sie ein!

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umfassende Beratung zum deutschen Visumsrecht
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung Ihres Visums
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext

Kurzzeitvisum

Während EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union Personenfreizügigkeit genießen, gestaltet sich hier die Einreise sowie der Aufenthalt eines Drittstaatsbürgers etwas schwieriger. Für einen kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kann ein Schengen-Visum ausgestellt werden. Ein solches kommt unter anderem bei einem Besuch eines in Deutschland lebenden Verwandten, bei Reisen zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken in Betracht. Die Staatsbürger der Schengen-Staaten sind innerhalb des Schengen-Raums berechtigt, einen kurzfristigen Aufenthalt von bis zu drei Monaten zu nehmen. Sie genießen demnach Reisefreiheit. Drittstaatsbürger hingegen benötigen zur Einreise ein Schengen-Visum. Ob ein solches jedoch tatsächlich erforderlich ist, hängt wiederum von Ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit ab. Denn zwischen den insgesamt 26 Schengen-Staaten und einigen Drittstaaten besteht ein Abkommen, welches die Reisefreiheit innerhalb dieser Staaten gewährleistet.

Es besteht ebenso die Möglichkeit eines Working Holiday Visums. Dieses wird für einen Aufenthalt von drei Monate ausgestellt, kann jedoch auch einen längerfristigen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten abdecken. Diese Art von Visum berechtigt Drittstaatsbürger gleichermaßen, in Deutschland einen kurzfristigen Aufenthalt zu nehmen. Das Working Holiday Visum kann jedoch nur an solche Staatsbürger ausgestellt werden, deren Heimatland ein Working-Holiday-Programm mit Deutschland führt. Folglich bedarf es hier eines bilateralen Abkommens.

Langzeitvisum

Ein langfristiger Aufenthalt liegt bereits bei einer Dauer von über 90 Tagen vor. Das für einen solchen Aufenthalt erforderliche nationale Visum muss vor der Einreise beantragt werden. Diese Beantragung erfolgt bei der zuständigen Ausländervertretung. Grundsätzlich bedarf es einer Zustimmung derjenigen Ausländerbehörde in Deutschland, an deren Ort der Einreisende zukünftig seinen Wohnsitz plant. Soll das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt erteilt werden, muss ein Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bestehen. Ein solcher Anspruch kann bei dem Nachzug eines Familienmitglieds, im Falle des Ehepartners oder des Kindes, gegeben sein. Auch wird ein nationales Visum oftmals aufgrund einer Zuwanderung für eine selbstständige Tätigkeit, zur Arbeitssuche und/oder -aufnahme, oder der Einschreibung an einer deutschen Hochschule ausgestellt. Allerdings sind an all diese Fälle verschiedene Bedingungen geknüpft. Die Erteilung eines nationalen Visums richtet sich somit nach dem Aufenthaltszweck.

Allgemeine Voraussetzungen

Für die Erteilung eines Visums ist ein gültiger Pass erforderlich. Darüber hinaus muss der Reisende nachweisen, dass er die Lebenshaltungs- sowie Reisekosten selbst finanzieren kann und zudem einen für die Reise plausiblen Zweck angeben. Welche Unterlagen Sie im Einzelnen für den Antrag auf Erteilung eines Visums benötigen, ist von der Art des angestrebten Visums sowie des Aufenthaltszwecks abhängig. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.

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