Zahlungsverzug im Baurecht

Ihr Rechtsanwalt für Baurecht

Zahlungsverzug im Baurecht

Ihr Rechtsanwalt für Baurecht

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so stehen dem Bauunternehmen verschiedene Handlungsmöglichkeiten offen – abhängig davon, ob ein BGB- oder ein VOB-Vertrag vorliegt. So hat der Auftragnehmer im Falle eines VOB-Vertrages die Möglichkeit, die eigene Leistung zu verweigern (sprich: die Arbeiten einzustellen), Schadensersatz wegen Zahlungsverzug zu verlangen oder gar unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag zu kündigen.

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Bau- und Vertragsrecht sind mit den im Bauwesen geltenden Vorschriften und Normen bestens vertraut und verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Bauprojekten. Sie klären Sie gerne darüber auf, welche Möglichkeiten Ihrem Bauunternehmen im Falle von Zahlungsverzug oder anderen Vertragspflichtverletzungen offenstehen. Sollte sich eine rechtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch gerichtlich, um Ihre Rechte und Interessen schnell und effektiv durchzusetzen.

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Lohnanspruch nach dem deutschen Recht

Der Lohnanspruch eines Arbeitsnehmers kann sich aus einem Werkvertrag ergeben, wenn der Auftraggeber oder Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Die Fälligkeit des Werklohns ist in § 641 BGB geregelt und lautet wie folgt:

„(1) Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.

(2) Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig,

  1. soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat,
  2. soweit das Werk des Bestellers von dem Dritten abgenommen worden ist oder als abgenommen gilt oder
  3. wenn der Unternehmer dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Auskunft über die in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Umstände
    bestimmt hat.

Hat der Besteller dem Dritten wegen möglicher Mängel des Werks Sicherheit geleistet, gilt Satz 1 nur, wenn der Unternehmer dem Besteller entsprechende Sicherheit leistet.“

Die Rechte des Arbeitnehmers in Bezug auf die Vergütung sind in § 631 BGB geregelt, wonach der Unternehmer verpflichtet ist die versprochene Leistung zu erbringen, und der Auftraggeber verpflichtet ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die vereinbarte Vergütung kann in Form von Geld oder ausgetauschten Leistungen erfolgen.

Unsere Leistungen als Baurechtsanwälte

Unsere Baurechtsanwälte beraten und unterstützen Sie bei jeglichen baurechtlichen Angelegenheiten. Neben der Beratung bei Lohnstreitigkeiten betreuen unsere Anwälte Sie unter anderem im Umfang der folgenden Dienstleistungen:

  • Fachkundige Rechtsberatung bei Baumängeln.
  • Sorgfältige Analyse und Ausarbeitung von Bauverträgen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei Streitigkeiten in wichtigen
    Vertragsangelegenheiten.
  • Analyse und Ausarbeitung von Architekten- und Ingenieurverträgen.
  • Umfassende Unterstützung im Bauträgerrecht.
  • Klare Beratung im öffentlichen Baurecht (Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen, Stilllegungs- und Abrissverfügungen, Nachbarschaftsklagen).
  • Vertretung in baurechtlichen Streitigkeiten.
  • Unterstützung bei Mediation, Schlichtung und vor dem Schiedsgericht.

Die oben genannten Dienstleistungen decken nur einen Teil unseres baurechtlichen Spektrums ab. Wenn Sie eine spezialisierte Rechtsberatung benötigen, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei direkt zu kontaktieren.

Was sind die Vorteile bei der Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Baurecht?

Das Baurecht besteht aus einer Vielzahl von Vorschriften auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene, wobei das Recht der Europäischen Union insbesondere eine wichtige Rolle spielt. Unsere Baurechtsanwälte betreuen Sie von Beginn des Bau- und Planungsprozesses an. Anhand der Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Baurecht kann sichergestellt werden, dass das Projekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, es können Ansprüche geltend gemacht werden, Vertragsanalysen können erstellt und es kann beurteilt werden, ob eine Vertragskündigung der richtige Schritt für Ihr Anliegen ist. Anhand der Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Anwälten erhalten Sie kompetente und umfängliche Rechtsberatung sowie Unterstützung bei jeglichen Rechtsstreitigkeiten im Baurecht.

Anhand des Insiderwissens zum Baurecht sowie der Bauprozesse können unsere proaktiven Baurechtsanwälte Rechtsstreitigkeiten vorbeugen und verhindern. Jegliche Fehler können vermieden werden, die sich nachteilig auf Ihr Bauprojekt auswirken können. Durch eine sorgfältige Bauanalyse vertreten wir Sie bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen mit der nötigen Vehemenz.

Bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte betreuen unsere Anwälte für Baurecht unter anderem Bauherren, Bauträger, Generalunternehmer und Subunternehmer.

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Praxisgruppe für Baurecht

Dr. Tim Schlun

Rechtsanwalt | Managing Partner

Tobias Pluntke

Rechtsanwalt

Verena Ziemes

Rechtsanwältin | Freie Mitarbeiterin

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Baurecht

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

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