Ein Franchiseunternehmen in Deutschland gründen

Ein Franchiseunternehmen in Deutschland gründen

Sie möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und Ihr eigenes Franchiseunternehmen in Deutschland gründen? Oder Sie haben bereits erfolgreich ein Geschäftskonzept etabliert und möchten dieses im Wege eines eigenen Franchisesystems expandieren?

Für den Franchisegeber stellt ein Franchisesystem eine gute Möglichkeit dar, um ein funktionierendes und erfolgreiches Geschäft schnell auszuweiten. Dem Franchisenehmer bietet dieses System den Vorteil, in ein bereits etabliertes Geschäftsmodell eingebunden zu sein und sowohl von der Erfahrung des Franchisegebers als auch der Markenbekanntheit zu profitieren. Da das Franchise-Recht in Deutschland aber bis heute nicht kodifiziert ist und hauptsächlich auf der richterlichen Rechtsanwendung und -fortbildung basiert, ist es für juristische Laien oft schwer zu überblicken.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Unternehmensgründern einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise, umfassende Erfahrung und ein solides branchenspezifisches Know-how. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass Ihr Franchiseunternehmen mit dem bestmöglichen rechtlichen Gerüst ausgestattet ist, um erfolgreich auf dem Markt Fuß zu fassen.

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Was bedeutet Franchise?

Beim Franchising handelt es sich um ein kooperatives Vertriebssystem für Waren, Dienstleistungen und Technologien zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen – dem Franchisegeber auf der einen Seite und einem oder mehreren Franchisenehmern auf der anderen. Die Grundlage dessen bildet ein vertragliches Dauerschuldverhältnis. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Waren-, Dienstleistungs- und Produktionsfranchising, wobei Mischformen nicht ausgeschlossen sind.

Durch den Franchisevertrag räumt der Franchisegeber dem Franchisenehmer das Recht ein, sein Geschäftskonzept für den Vertrieb von Waren, Dienstleistungen und/oder Technologien zu nutzen. Der Franchisenehmer verwendet also den Namen oder die Marke, das Know-how sowie das Marketingkonzept des Franchisegebers. Obwohl es sich beim Franchisenehmer um einen selbstständigen Unternehmer handelt, sind seine Gestaltungsmöglichkeiten durch den Franchisevertrag festgelegt und dementsprechend begrenzt.

Die Leistungen des Franchisegebers können je nach Franchisesystem sehr unterschiedlich ausfallen. Sie reichen von der Unterstützung des Franchisenehmers bei der Erstellung des Businessplans und des Finanzierungsplans über die Hilfe bei der Standortauswahl bis hin zum Anbieten von Schulungen und Lehrgängen. Im Franchisehandbuch werden dem Franchisenehmer regelmäßig detaillierte Vorgaben für die Umsetzung des Geschäftskonzepts gemacht.

Als Gegenleistung für die Nutzung des Geschäftsmodells verpflichtet sich der Franchisenehmer zur Zahlung von Gebühren. Dabei handelt es sich in der Regel um eine einmalige Eintrittsgebühr und eine laufende Franchisegebühr, die sich zumeist am Umsatz des Franchisenehmers orientiert.

Was gilt es vor Abschluss des Franchisevertrages zu beachten?

Um Geschäftsführer zu werden, müssen Sie eine natürliche, volljährige und voll geschäftsfähige Person sein. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist in der Regel kein Erfordernis, sofern Sie ein Visum und eine Arbeitserlaubnis haben. Darüber hinaus darf kein Verbot bestehen, dass Sie daran hindert, in der betreffenden Branche tätig zu werden oder eine Geschäftsführerposition wahrzunehmen. Bei einem Verstoß ist nicht nur der Geschäftsführer haftbar, sondern auch jene Gesellschafter, die diesen trotz Kenntnis dessen bestellt haben.

Einen ersten Schritt auf dem Weg zur Gründung eines Franchiseunternehmens bildet die Suche nach dem passenden Franchisesystem. Bestenfalls werden die Angebote verschiedener Franchisegeber überprüft und miteinander verglichen. Selbstverständlich ist es unerlässlich, sich vorab umfassend über das Geschäftskonzept und das Franchisesystem zu informieren und sich vom Franchisegeber alle nötigen Informationen zukommen zu lassen.

Zu beachten ist, dass den Franchisegeber bereits während der Vertragsanbahnung und der Aufnahme von Vertragsverhandlungen basierend auf dem Grundsatz von Treu und Glauben bestimmte vorvertragliche Aufklärungspflichten treffen. So darf er keine falschen Behauptungen äußern und muss den Franchisenehmer über diejenigen Umstände aufklären, die für die Entscheidung zum Vertragsabschluss für den Franchisenehmer wesentlich sein können. Insbesondere hat eine richtige und vollständige Aufklärung über die Rentabilität des Franchisesystems zu erfolgen. Verletzt der Franchisegeber seine Aufklärungspflichten, so muss er gegebenenfalls Schadensersatz zahlen.

Hat sich das passende Franchisesystem gefunden und ist die Finanzierung der Gründung des Franchiseunternehmens geklärt, erfolgt der Abschluss des Franchisevertrages.

Sorgfältige rechtliche Prüfung des Franchisevertrages

Der Franchisevertrag bildet die rechtliche Grundlage des Franchisesystems und legt die Rechte und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer fest. Es handelt sich bei dem Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis (§ 314 BGB), das nicht nur einen einmaligen Leistungsaustausch bezweckt. Vielmehr entsteht zwischen den Parteien eine dauerhafte Vertragsbeziehung mit fortwährenden Pflichten.

Der Franchisevertrag stellt einen Mischvertrag dar. Das bedeutet, dass er sich regelmäßig aus Elementen des Kauf-, Miet- und Pachtvertrages sowie des Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrages zusammensetzt. Zudem werden häufig verschiedene Rechtsgebiete wie das Kartell-, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht berührt. Auch das Gesellschafts- und Handelsrecht spielt in Franchiseverträgen eine Rolle. Je nach Branche und Art des Franchisesystems kann die Vertragsausgestaltung sehr unterschiedlich ausfallen.

Nicht zuletzt mangels speziellem Franchisegesetz fallen Franchiseverträge oft sehr umfangreich aus. Außerdem wird der Franchisevertrag in der Praxis regelmäßig einseitig vom Franchisegeber gestellt. Um also keine Problempunkte zu übersehen und sich einen guten Überblick zu verschaffen, sollte der Vertrag daher vor Abschluss von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft werden. Bei Schlun & Elseven erhalten Sie eine sorgfältige rechtliche Prüfung Ihres Franchisevertrages sowie maßgeschneiderte Beratung. Als Full-Service-Kanzlei vereinen wir Erfahrung und Expertise in vielen Rechtsgebieten unter einem Dach. So sind wir in der Lage, Ihnen die Rechtsberatung zu bieten, die Sie benötigen.

Wahl der Rechtsform durch den Franchisenehmer

Nach Abschluss des Franchisevertrages steht die Gründung des eigenen Unternehmens an. Die Entscheidung über die Rechtsform des zukünftigen Franchiseunternehmens liegt grundsätzlich beim Franchisenehmer als rechtlich selbstständigen Unternehmer selbst. Ob das Unternehmen als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ausgestaltet sein soll, hängt somit in erster Linie vom Inhalt Ihres Unternehmens und von Fragen wie Kapitalbedarf und Haftung sowie steuerrechtlichen Aspekten ab.

Zwar ist die Rechtsform des Franchisenehmers grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform des Franchisegebers. Jedoch können im Rahmen des Franchisesystems Vorgaben bezüglich der Rechtsform gemacht werden, die dann bei der Gründung zu berücksichtigen sind.

Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht kennen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen genau und helfen Ihnen gerne bei der Ermittlung der passenden Rechtsform für Ihr Franchiseunternehmen. Wir begleiten Sie bei allen Schritten der Unternehmensgründung.

Franchisegeber werden – Entwicklung eines eigenen Franchisesystems

Sind Sie selbst bereits Unternehmer und möchten Ihr Geschäftskonzept expandieren, dann bietet es sich gegebenenfalls an, ein eigenes Franchisesystem zu entwickeln. Eine der Grundvoraussetzungen dafür ist zunächst der Erfolg eines oder mehrerer sogenannter Pilotbetriebe als Grundlage. Zudem muss das Geschäftsmodell überhaupt zur Vervielfältigung geeignet sein. Das heißt, es sollte möglichst leicht zu standardisieren sein. In einem ersten Schritt wird dann eine Strategie für das zukünftige Franchisesystem entwickelt.

Die Grundlage eines Franchisesystems bildet der Franchisevertrag. Dieser legt die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer fest. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fehlens spezialgesetzlicher Regelungen sollte der Franchisevertrag sorgfältig und möglichst ausführlich ausgearbeitet werden. Es empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, um sicherzustellen, dass alle nötigen Regelungen enthalten sind. Neben den Hauptleistungspflichten sollten insbesondere die Vertragsdauer, Regelungen zur Beendigung der Franchisepartnerschaft sowie Regelungen für den Fall von Streitigkeiten festgelegt werden.

Ein Franchisegeber sollte zudem Wert auf die Ausarbeitung eines Franchisehandbuches legen. Darin wird dem Franchisenehmer möglichst detailliert das Geschäftskonzept beschrieben. Es sollte das für die Betriebsführung notwendige Know-how vermitteln und alle sonst erforderlichen Informationen wie z.B. eine Beschreibung des Marketingkonzepts enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass der Franchisenehmer das Geschäftsmodell bestmöglich umsetzen kann.

Wir helfen Ihnen gerne bei den nötigen rechtlichen Vorbereitungen und insbesondere bei der Ausarbeitung des Franchisevertrages, um Ihnen den Start Ihres eigenen Franchisesystems zu erleichtern.

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