Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

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Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern können die Entwicklung eines Unternehmens erheblich stören. Tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten innerhalb eines Unternehmens über die Ziele, Geschäftsstrategien sowie die Art und Weise der Geschäftsabwicklung können für Unsicherheit innerhalb des Unternehmens sorgen und das Wachstum erheblich erschweren.

Die Anwälte von Schlun & Elseven unterstützen sowie beraten Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter bezüglich ihrer Rechte und Möglichkeiten im Falle eines Gesellschafterstreits. Eine professionelle Rechtsberatung bietet Ihnen die nötige Unterstützung bei einem schwierigen Unterfangen und kann Sie vor unnötigen Rechtstreitigkeiten unter den Gesellschaftern bewahren.

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Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sind keine Seltenheit und können aus Gründen wie unterschiedliche und gegensätzliche Ziele, Geschäftsstrategien und Vorstellungen über die künftige Entwicklung des Unternehmens entstehen.

Wenn jedoch das Potenzial für ernsthafte und geschäftsschädigende Konflikte besteht, ist es ratsam, externe Parteien zu Rate zu ziehen, um die Unstimmigkeiten zu lösen, bevor diese sich verfestigen. Folgende Umstände/Situationen liefern häufig einen Grund für Gesellschafterstreitigkeiten:

  • die Abberufung des Geschäftsführers,
  • der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund,
  • das Ausscheiden eines Gesellschafters (z.B. durch Kündigung oder die Auflösung der Gesellschaft),
  • die vorläufige Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers,
  • die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers aus wichtigem Grund,
  • Entscheidungen über den Jahresabschluss und die Gewinnausschüttung der Gesellschaft,
  • Streitigkeiten über Informations- und Kontrollrechte der Gesellschafter,
  • unvollständige, missbräuchliche oder ungeeignete Gesellschaftsverträge.

Die frühzeitige Beilegung von Streitigkeiten durch Verhandlungen und Mediation bietet die besten Chancen für eine vorteilhafte Lösung.

Schwerwiegende Streitigkeiten lassen sich jedoch möglichweise nicht schnell lösen und können erhebliche Folgen haben. Für den Fall schwerwiegender Meinungsverschiedenheiten sieht das deutsche Gesellschaftsrecht die folgenden Maßnahmen vor:

  • Die Gesellschaft kann die Anteile der betroffenen Gesellschafter einziehen.
  • Der Gesellschafter oder Geschäftsführer kann abberufen werden.
  • Einer oder mehrere der betroffenen Gesellschafter können aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Es wird jedoch empfohlen, vor der Durchführung solcher Beschlüsse externen Rechtsbeistand und eine fachkundige Prüfung des Sachverhalts in Anspruch zu nehmen.

Die Abberufung eines Geschäftsführers kann in Fällen angestrebt werden, in denen der Geschäftsführer sich als unfähig erwiesen hat, das Unternehmen zuverlässig zu führen. Hierfür sollte ein triftiger Grund vorliegen, der sich auf Handlungen wie Bestechung, Bilanzmanipulation, Betrug usw. bezieht. Auch der Ausschluss eines Aktionärs kann aufgrund solcher Handlungen verfolgt werden.

Die Einziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters kann betrieben werden, wenn die Satzung dafür Gründe liefert. In diesem Fall sind die Anforderungen an die Einziehung von Geschäftsanteilen nicht so hoch wie bei der Abberufung eines Geschäftsführers oder dem Ausschluss eines Gesellschafters.

Wenn jedoch beschlossen wird, bestimmten Gesellschaftern die Anteile zu entziehen, haben diese die Möglichkeit, die Entscheidung der Gesellschaft rechtlich anzufechten. Wenn die Satzung jedoch keine Gründe vorsieht, kann die Gesellschaft beim zuständigen Gericht eine Ausschlussklage erheben.

Gesellschafter, die ausgeschlossen wurden oder ihre Aktien eingezogen haben, sollten sich bezüglich Abfindungszahlungen an einen professionellen Anwalt wenden und sicherstellen, dass ihre gesetzlichen Rechte gewahrt bleiben.

Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten und außergerichtliche Lösungen

Die Ausarbeitung maßgeschneiderter Verträge und Partnerschaftsvereinbarungen ist ein zuverlässiges Mittel, um das Risiko von Gesellschafterstreitigkeiten zu verringern. In den Verträgen sollten die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Elemente des Unternehmens eindeutig festgelegt werden.

Außerdem sollten Gesellschafter sicherstellen, dass ihre Interessen in solchen Verträgen mitinbegriffen sind und berücksichtigt werden, was in standardisierten Dokumenten nicht immer zutrifft.

Kompetente rechtliche Beratung schon bei der Erstellung solcher Verträge stellt sicher, dass sich alle Beteiligten über die Konsequenzen von Gesellschafterstreitigkeiten bewusst sind. Unsere Anwälte übernehmen die Gestaltung der Vereinbarungen und Verträge für Ihr Unternehmen.

Bei Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern sowie anderen Parteien im Unternehmen, kann eine frühzeitige Identifizierung des Problems sowie dessen Lösung, kostspielige Rechtsstreitigkeiten verhindern.

Es sollte ebenso eine Verhandlung bezüglich der wichtigsten Punkte in Betracht gezogen werden sowie eine Mediation unter Einbeziehung einer dritten unparteiischen Person. Eine dritte Partei über die Angelegenheit entscheiden zu lassen, kann die Situation erheblich entschärfen und störende Emotionen aus dem Entscheidungsprozess entfernen. Die Entscheidung kann dann im besten Interesse des Unternehmens getroffen werden.

Ein Schiedsgerichtsverfahren sollte zudem in Betracht gezogen werden, wenn der Streit zwischen Gesellschaftern zunehmend an Ernsthaftigkeit gewinnt.

Schiedsgerichtliche Lösungen

Die Schiedsgerichtsbarkeit stellt eine oft kostengünstigere Methode zur Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten dar. Ein Schiedsverfahren hat viele Vorteile: Es ist zeitsparend im Vergleich zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, und die beteiligten Parteien haben eine gewisse Kontrolle über die Regeln des Schiedsgerichtsverfahrens.

Schiedsgerichtsverfahren sind privat und daher vertraulich, sodass Einzelheiten des Konflikts nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem sind die Schiedsrichter oft Experten auf dem Gebiet, sodass die Parteien wissen, dass die Person, die den Streitfall überwacht, über ein ausgeprägtes Verständnis für die Wirtschaft verfügt. Allerdings ist ein Schiedsverfahren in der Regel bindend und kann nicht angefochten werden. In Ausnahmefällen kann das zuständige Oberlandesgericht (OLG) einen Schiedsspruch aufheben.

Um ein Schiedsgerichtsverfahren in Deutschland einzuleiten, muss die Schiedsvereinbarung einer formal gültigen Form folgen (gem. §§ 1031 und 1066 ZPO). Diese Vereinbarung sollte eindeutige Bestimmungen enthalten, die eine Überweisung von einem staatlichen Gericht an ein Schiedsgericht ermöglichen. Außerdem muss diese Vereinbarung zum Zeitpunkt des Schiedsverfahrens vorliegen.

Zögern Sie nicht, unsere Anwälte direkt zu kontaktieren, wenn Sie weitere Beratung oder Unterstützung bei Schiedsgerichtslösungen benötigen. Unser Rechtsteam berät Parteien in solchen Streitigkeiten und überwacht zudem das Schiedsverfahren.

Gesellschafterstreitigkeiten vor Gericht

Bei der Wahl des Verfahrens zur Streitbelegung ist eine rechtliche Beratung von besonderer Wichtigkeit, da eine gerichtliche Auseinandersetzung zu weiteren Konflikten führen kann.

Vorsätzliche Schädigung des Unternehmens durch bestimmte Gesellschafter, Machtmissbrauch, Verletzung von Wettbewerbsverboten, betrügerische Handlungen und rufschädigendes Verhalten sind einige der Gründe, die eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich machen.

Schwere Pflichtverletzungen von Gesellschaftern können dazu führen, dass der betreffende Gesellschafter ausgeschlossen wird. Maßgeschneiderte Vereinbarungen bei der Gründung der Gesellschaft stellen sicher, dass eine solche Klausel für den Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund vorgesehen wird. Ohne eine solche Klausel sollten die Parteien erwägen den Streit vor Gericht zu lösen.

Auch die Gesellschafter eines Unternehmens können versuchen ihre Rechte bei Streitigkeiten über Gesellschafterbeschlüsse zu schützen. Solche Beschlüsse können mit Schwierigkeiten in Bezug auf Stimmrechte, Stimmengleichheit, Abstimmungserlaubnisse und -verbote usw. behaftet sein.

Sollte der Abstimmungsmechanismus als gefährdet angesehen werden, Ihre Beteiligungsrechte reduziert oder Aktien auf anfechtbare Weise eingezogen worden sein, ist es unerlässlich, sich mit einem Anwalt über die zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten. Eine rechtzeitigte Anfechtung ist entscheidend für den Schutz Ihrer Rechte und die Geltendmachung von Schadenersatz.

Andere Unternehmensstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden können, betreffen die Tätigkeit der Geschäftsführer und Unternehmensleitung. Geschäftsführer können unter anderem wegen Bestechung, Betrug und Steuerhinterziehung abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Unsere Anwälte beraten sowohl Unternehmen als auch Geschäftsführer in solchen Angelegenheiten.

Schlun & Elseven: Umfassende Unterstützung im Gesellschaftsrecht

Gesellschafterstreitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten über die Geschäftsführung eines Unternehmens sind ernsthafte Probleme, die eine fachkundige Rechtsberatung erfordern.

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht kombinieren ihre fundierten Kenntnisse des deutschen Rechts und der Unternehmensstrukturen mit branchenspezifischem Wissen. Ganz gleich, ob es sich um Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern größerer Unternehmen mit beschränkter Haftung (z.B. AGs oder GmbHs) oder von Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, GmbH & Co. KG und OHGs) handelt – unsere Anwälte bieten Ihnen kompetente Vertretung, gründliche Vorbereitung und eine tiefgehende Analyse der rechtlichen Möglichkeiten.

Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschaften und einzelne Gesellschafter in allen Phasen von Streitigkeiten. Unser Full-Service-Ansatz gewährleistet, dass wir Ihren Fall von allen Seiten beleuchten und unser Rechtsteam die bestmögliche Lösung für Ihren Rechtsfall erarbeitet.

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