Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

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Tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten innerhalb eines Unternehmens über die Ziele, Geschäftsstrategien sowie die Art und Weise der Geschäftsabwicklung können für Unsicherheit innerhalb des Unternehmens sorgen und dessen Wachstum erheblich erschweren. Eine professionelle Rechtsberatung leistet hier Abhilfe und kann Sie vor unnötigen Rechtstreitigkeiten unter den Gesellschaftern bewahren. Ganz gleich, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um einer Personengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt – die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Ihnen und Ihren Gesellschaftern einen gleichermaßen kompetenten sowie engagierten Rechtsbeistand an.

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Unsere Dienstleistungen rund um Konflikte unter Gesellschaftern

Außergerichtliche Lösung | Litigation

Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sind keine Seltenheit und können aus Gründen wie unterschiedlichen bzw. gegensätzlichen Zielen, Geschäftsstrategien und Vorstellungen über die künftige Entwicklung des Unternehmens entstehen. Wenn jedoch das Potenzial für ernsthafte und geschäftsschädigende Konflikte besteht, ist es ratsam, externe Parteien zu Rate zu ziehen, um die Unstimmigkeiten zu lösen, bevor diese sich verfestigen. Folgende Umstände/Situationen liefern häufig einen Grund für Gesellschafterstreitigkeiten:

  • die Abberufung des Geschäftsführers,
  • der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund,
  • das Ausscheiden eines Gesellschafters (z.B. durch Kündigung oder die Auflösung der Gesellschaft),
  • die vorläufige Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers,
  • die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers aus wichtigem Grund,
  • Entscheidungen über den Jahresabschluss und die Gewinnausschüttung der Gesellschaft,
  • Streitigkeiten über Informations- und Kontrollrechte der Gesellschafter,
  • unvollständige, missbräuchliche oder ungeeignete Gesellschaftsverträge.

Die frühzeitige Beilegung von Streitigkeiten durch Verhandlungen und Mediation bietet die besten Chancen für eine Lösung, die den Interessen des Unternehmens sowie des Gesellschafters Rechnung trägt. Schwerwiegende Streitigkeiten lassen sich jedoch nicht immer schnell lösen, was erhebliche Folgen haben kann. Für einen solchen Fall sieht das Gesellschaftsrecht die folgenden Maßnahmen vor:

  • Die Gesellschaft kann die Anteile der betroffenen Gesellschafter einziehen.
  • Der Gesellschafter oder Geschäftsführer kann abberufen werden.
  • Einer oder mehrere betroffene Gesellschafter können aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Die Abberufung eines Geschäftsführers kann in Fällen angestrebt werden, in denen der Geschäftsführer sich als unfähig erwiesen hat, das Unternehmen zuverlässig zu führen. Hierfür muss zumeist ein triftiger Grund vorliegen, der sich auf Handlungen wie Bestechung, Bilanzmanipulation, Betrug usw. bezieht. Auch der Ausschluss eines Aktionärs kann aufgrund solcher Handlungen verfolgt werden.

Die Einziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters kann betrieben werden, wenn die Satzung dafür Gründe liefert. In diesem Fall sind die Anforderungen an die Einziehung von Geschäftsanteilen nicht so hoch wie bei der Abberufung eines Geschäftsführers oder dem Ausschluss eines Gesellschafters. Wenn jedoch beschlossen wird, bestimmten Gesellschaftern die Anteile zu entziehen, haben diese die Möglichkeit, die Entscheidung der Gesellschaft rechtlich anzufechten. Wenn die Satzung jedoch keine Gründe vorsieht, kann die Gesellschaft beim zuständigen Gericht eine Ausschlussklage erheben.

Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten | Außergerichtliche Lösungen

Die Ausarbeitung individuell zugeschnittener Verträge und Partnerschaftsvereinbarungen ist ein zuverlässiges Mittel zur Verringerung des Risikos von Gesellschafterstreitigkeiten. In den Verträgen sollten die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Bereiche des Unternehmens eindeutig festgelegt werden. Außerdem sollten Gesellschafter sicherstellen, dass ihre Interessen in solchen Verträgen mit inbegriffen sind und berücksichtigt werden, was in standardisierten Dokumenten nicht immer zutrifft.

Bei Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern sowie anderen Parteien im Unternehmen kann eine frühzeitige Identifizierung des Problems kostspielige Rechtsstreitigkeiten verhindern. Es sollte ebenso eine Verhandlung bezüglich der wichtigsten Punkte in Betracht gezogen werden sowie eine Mediation unter Einbeziehung einer dritten unparteiischen Person. Eine dritte Partei in die Entscheidung einzubeziehen, kann die Situation erheblich entschärfen. Die Entscheidung kann dann im besten Interesse des Unternehmens getroffen werden. Ein Schiedsgerichtsverfahren sollte zudem in Betracht gezogen werden, wenn der Streit zwischen Gesellschaftern zunehmend an Ernsthaftigkeit gewinnt.

Schwere Pflichtverletzungen von Gesellschaftern können dazu führen, dass der betreffende Gesellschafter ausgeschlossen wird. Maßgeschneiderte Vereinbarungen bei der Gründung der Gesellschaft stellen sicher, dass eine solche Klausel für den Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund vorgesehen wird. Ohne eine solche Klausel sollten die Parteien erwägen, den Streit mit anwaltlicher Hilfe zu lösen – gegebenenfalls vor Gericht.

Auch die Gesellschafter eines Unternehmens können versuchen, ihre Rechte bei Streitigkeiten über Gesellschafterbeschlüsse zu schützen. Solche Beschlüsse können mit Schwierigkeiten in Bezug auf Stimmrechte, Stimmengleichheit, Abstimmungserlaubnisse und -verbote usw. behaftet sein. Sollte der Abstimmungsmechanismus als gefährdet angesehen werden, Ihre Beteiligungsrechte reduziert oder Aktien auf anfechtbare Weise eingezogen worden sein, ist es unerlässlich, sich mit einem Anwalt über die zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten. Eine rechtzeitigte Anfechtung ist entscheidend für den Schutz dieser Rechte und die Geltendmachung von Schadenersatz.

Schiedsgerichtliche Lösungen

Die Schiedsgerichtsbarkeit stellt oft eine wesentlich kostengünstigere Methode zur Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten dar. Ein Schiedsverfahren bietet viele Vorteile: Zum einen ist es zeitsparend im Vergleich zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, zum anderen behalten die beteiligten Parteien eine gewisse Kontrolle über die Regeln des Schiedsgerichtsverfahrens.

Daneben finden Schiedsgerichtsverfahren hinter verschlossenen Türen statt, um sicherzustellen, dass Einzelheiten des Konflikts nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem sind die Schiedsrichter oft fachlich versierte Experten und bringen ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis mit. Allerdings ist ein Schiedsverfahren in der Regel bindend und kann nicht angefochten werden. In Ausnahmefällen kann das zuständige Oberlandesgericht (OLG) einen Schiedsspruch aufheben.

Gesellschafterstreitigkeiten vor Gericht

Bei der Wahl des Verfahrens zur Streitbelegung ist eine sorgfältige Rechtsberatung von besonderer Wichtigkeit, da eine gerichtliche Auseinandersetzung zu weiteren Konflikten führen kann.

Die Gründe, warum eine außergerichtliche Einigung scheitert, können vielseitig sein. In bestimmten Fällen wird die gerichtliche Klärung der Problematik sogar erforderlich – zum Beispiel bei vorsätzlicher Schädigung des Unternehmens durch bestimmte Gesellschafter, Machtmissbrauch, Verletzung von Wettbewerbsverboten, betrügerische Handlungen oder rufschädigendes Verhalten. Andere Unternehmensstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden können, betreffen die Tätigkeit der Geschäftsführer und Unternehmensleitung. Geschäftsführer können unter anderem wegen Bestechung, Betrug und Steuerhinterziehung abberufen werden.

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