Rückerstattung deutscher Renten

Ihr Rechtsanwalt für Expats

Rückerstattung deutscher Renten

Ihr Rechtsanwalt für Expats

Wenn Sie in Deutschland berufstätig waren, haben Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Im Laufe der Zeit können sich diese Beiträge auf mehrere tausend Euro summieren. Nicht-EU-Bürger haben die Möglichkeit, dieses Geld nach ihrem Wegzug aus Deutschland zurückzufordern. Ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben, hängt allerdings von vielen Faktoren ab – beispielsweise von Ihrer Staatsangehörigkeit ebenso wie von der Frage, wie lange Sie in Deutschland gearbeitet haben, wie lange Sie im Ausland waren und wo Sie sich derzeit aufhalten.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Sozial- und Verwaltungsrecht prüfen zunächst, ob in Ihrem Fall Anspruch auf eine Rückerstattung besteht. Wir übernehmen in Ihrem Auftrag die gesamte Beantragung und kümmern uns um alle bürokratischen und rechtlichen Erfordernisse, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rentenbeiträge so schnell wie möglich zurückerhalten. Wir setzen uns für Sie ein.

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Unsere Dienstleistungen

Durchsetzung eines Rückforderungsanspruchs
  • Rechtsberatung zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung
  • Berechnung der von Ihnen geleisteten Rentenbeiträge
  • Geltendmachung der Rückforderungsansprüche gegenüber dem betreffenden Versorgungsträger
  • Überprüfung des Rückerstattungsbescheids
  • Ggf. Vertretung im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht
Expertise
  • Sozialrecht | Verwaltungsrecht
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Mediation | Außergerichtliche Einigung

Wer hat Anspruch auf eine Rentenerstattung in Deutschland?

Damit unsere Anwälte Ihre Rentenerstattung beantragen können, müssen wir zunächst feststellen, ob Sie Anspruch auf eine solche Zahlung haben. Diese Anspruchsberechtigung basiert auf mehreren entscheidenden Faktoren:

  • Sie sind kein EU-/EWR-Bürger (es sei denn, Sie sind ein EU-/EWR-Bürger, der mindestens 67 Jahre alt ist, und können keine deutsche Rente erhalten),
  • Sie sind nicht verpflichtet, in das deutsche Rentensystem einzuzahlen (und können auch keine freiwilligen Beiträge leisten),
  • und Ihre letzte deutsche Rentenzahlung liegt mehr als 24 Monate zurück.

EU/EWR-Bürger können weiterhin Beiträge in die deutsche Rente einzahlen und haben daher in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung. Sie haben in den meisten Fällen Anspruch auf eine deutsche Rente ab 67 Jahren. Wenn die Person jedoch mindestens 67 Jahre alt ist und keinen Anspruch auf eine deutsche Rente hat, sollte sie sich an unser Team wenden.

Länder wie die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und die Philippinen haben ein Rentenabkommen mit Deutschland. Je nach den Umständen des Einzelfalls können sie Anspruch auf eine Rentenerstattung haben. Wenn sie jedoch keine Rentenerstattung erhalten können, haben sie die Möglichkeit, mit 67 Jahren eine deutsche Rente zu bekommen. Damit Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenerstattung haben, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben weniger als 60 monatliche Rentenzahlungen in Deutschland geleistet (5 volle Jahre an Rentenzahlungen),
  • ihre letzte Rentenzahlung liegt mehr als 24 Monate zurück,
  • und sie leben jetzt außerhalb der Europäischen Union.

Andere Länder, die Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben, sind unter anderem Brasilien, Südkorea, Indien, Israel, Japan, Uruguay, Chile, Marokko, Tunesien, Philippinen, Moldawien, Albanien und Mazedonien.

Wenn Sie mehr als 60 Monate/fünf Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, gibt es keine Möglichkeit der Rückerstattung. Diejenigen, die mehr als fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, haben Anspruch auf eine deutsche Rente. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Beantragung der Rentenerstattung

Wer in Deutschland arbeitet (auch als Selbständiger), muss Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV) leisten. Da die deutschen Rentenabzüge etwa 9,3 % des monatlichen Bruttolohns ausmachen, kann dies im Laufe der Zeit zu einem erheblichen Beitrag führen. Die Rückerstattung kann sich auf Tausende von Euro summieren. Die Deutsche Rentenversicherung gewährt Ihnen diese Erstattung nicht automatisch, daher ist es wichtig, sie zu beantragen. Das Antragsverfahren ist jedoch komplex und kann ohne professionelle Hilfe es sehr zeitaufwendig sein.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da!

Schlun & Elseven: Kompetente Unterstützung bei der Rentenerstattung

Die Rentenversicherung kontaktiert die Menschen per Post und schreibt sie in förmlichem Deutsch an, was für viele Ausländer eine Herausforderung darstellt. Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und außerhalb der Europäischen Union leben, kann die Kommunikation per Post ein langwieriger Prozess sein. Dieser Prozess wird noch weiter verzögert, wenn Briefe verloren gehen oder Sie aus beruflichen oder anderen Gründen umziehen müssen. Wenn Sie uns mit der Verwaltung Ihres Antrags beauftragen, können wir die Kommunikation mit den Ämtern beschleunigen. Insgesamt bedeutet dies, dass Sie Ihre Zahlungserstattungen schneller erhalten.

Unser Team ist sehr erfahren im Umgang mit der deutschen Bürokratie und stellt sicher, dass die Antragsvoraussetzungen von Anfang an erfüllt sind. Falsche Dokumente oder falsch ausgefüllte Formulare können zu erheblichen Verzögerungen führen. Sollte es zu Streitigkeiten oder ungerechtfertigten Verzögerungen im Antragsverfahren kommen, steht Ihnen unser Expertenteam bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

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Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Expats

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

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