Of Counsel
Apl. Prof. Dr. Peter Rackow

Auslieferungsrecht | Internationales Strafrecht
in freier Mitarbeit

Of Counsel
Dr. Peter Rackow

Auslieferungsrecht
Internationales Strafrecht

Dr. Peter Rackow verstärkt als außerplanmäßiger Professor der Georg-August-Universität in Göttingen das Team der Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Er befasst sich seit geraumer Zeit schwerpunktmäßig mit Fragen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und ist Mitherausgeber eines diesen Bereich betreffenden Kommentars. Als Mitglied unseres Rechtsteams trägt Dr. Rackow zur wissenschaftlichen Fundierung der Strafverteidigung bzw. Interessenvertretung von Mandaten bei, die grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen.

Dr. Rackow ist als ehemaligem Fachgebietsleiter der Deutschen Hochschule der Polizei die Perspektive und Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden bestens vertraut. Er hat umfangreich zu strafrechtlichen und strafprozessualen Fragen wissenschaftlich gearbeitet und verfügt gleichermaßen über anwaltliche Erfahrung.

Das Auslieferungsverfahren gestattet die Überstellung eines Verfolgten in einen anderen Staat, damit dort die Strafverfolgung bzw. Strafvollstreckung stattfinden kann. In der Praxis ist ein solches Verfahren mit der Auslieferungshaft verbunden. Für die Anfechtung eines Auslieferungsbeschlusses können Gründe sprechen, die zum einen die materiellen und formalen Anforderungen des Verfahrens selbst betreffen, zum anderen von dem ersuchenden Staat abhängen.

Ganz gleich, ob es um Auslieferung, Vollstreckungshilfe oder sonstige Rechtshilfemaßnahmen geht – die Rechtshilfe innerhalb der Europäischen Union ist maßgeblich durch die Tatsache bestimmt, dass das nationale deutsche Recht durch EU-Recht überformt wird. Jenseits des Bereichs der EU muss das Recht des ersuchenden Staates grundsätzlich mit in den Blick genommen werden. Dr. Rackow ist für beide Konstellationen aufgestellt. Er verfügt über die Lehrbefugnis für Europäisches Strafrecht und Rechtsvergleichung.

Als Mitglied unserer Praxisgruppe für Auslieferungsrecht berät Dr. Rackow unsere Mandanten sowohl in Auslieferungsverfahren, die den Rechtshilfeverkehr mit Staaten außerhalb der EU betreffen, als auch bei der Anfechtung des Europäischen Haftbefehls. Im Zusammenhang mit Auslieferungsersuchen unterstützt er bei der Beantragung von Auskunfts- und Löschungsverfahren bei der Commission for the Control of Interpol Files (CCF).

Ganz gleich, ob Sie mit dem Vorwurf eines Deliktes aus dem allgemeinen Strafrecht, dem Betäubungsmittelstrafrecht oder dem Wirtschaftsstrafrecht konfrontiert werden – Dr. Rackow steht unverbrüchlich an Ihrer Seite. Als erfahrener Jurist setzt er all sein Fachwissen und seine Erfahrung ein, um durch geschicktes Verhandeln mit den beteiligten Strafverfolgungsbehörden eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erwirken. Damit lassen sich in vielen Fällen emotional belastende Gerichtsverhandlungen als auch strafrechtliche Konsequenzen erfolgreich vermeiden. Mit seinem Rechtsbeistand sorgt Dr. Rackow dafür, dass Ihre Rechte und Pflichten als Beschuldigte(r) stets gewahrt bleiben.

Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung als Anwalt und seiner Qualifikation als Dozent ist Dr. Rackow sowohl mit den theoretischen strafprozessualen Feinheiten als auch mit der Praxis der deutschen sowie ausländischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bestens vertraut. Er verfügt über eine ausgezeichnete Expertise im Strafrecht ebenso wie über einen tiefen Einblick in die Arbeit aller beteiligten Akteure. Eine Kompetenz, die es ihm gestattet, passgenau zugeschnittene Verteidigungsstrategien zu erarbeiten und damit gezielt für Ihre Rechte und Interessen einzutreten.

Lässt sich eine Anklage nicht vermeiden, setzt er sein ganzes Fachwissen ein, um einen Freispruch bzw. die Einstellung des Verfahrens zu erwirken – sei es durch entsprechende Beweisanträge oder intensive Zeugenbefragungen.

Wie lange der Rechtsweg auch dauern sollte, Dr. Rackows Rechtsbeistand zeichnet sich durch starkes Engagement, absolute Diskretion und höchstes Maß an Transparenz aus. In dieser für Sie emotional belastenden Zeit ist es sein oberstes Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erwirken und dabei Ihre persönliche Freiheit und Ihren guten Ruf so gut wie möglich zu schützen.

Dr. Peter Rackow hat an der Georg-August-Universität in Göttingen zu einem strafprozessualen Thema promoviert („Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und seine Probleme“). Seine Habilitationsschrift zu den sogenannten Neutralen Handlungen im Strafrecht behandelt eine wesentlich wirtschaftsstrafrechtlich geprägte Problematik. Nach seiner Zeit an der Georg-August-Universität war Dr. Rackow an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup als Leiter des Fachgebiets für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik und als Rechtsanwalt in Hannover und Burgwedel tätig. Er hat Lehraufträge unter anderem an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und an der Philipps-Universität in Marburg sowie Lehrstuhlvertretungen an der Universität des Saarlandes wahrgenommen. Dr. Rackow hat im deutschen Team ein internationales EU-Projekt zur Europäischen Ermittlungsanordnung umgesetzt und ist in einem weiteren EU-Projekt zur Digitalisierung des Strafverfahrens engagiert.

The Cambridge Companion to European Criminal Law, Cambridge et al. 2023 als Herausgeber mit Kai Ambos.

Rechtshilferecht in Strafsachen, Baden-Baden, 2. Aufl. 2020 als Herausgeber mit Kai Ambos und Stefan König.

Institutionalisierung der Verteidigung, in: Böse (Bandherausgeber), Enzyklopädie Europarecht Europäisches Strafrecht, Baden-Baden, 2. Aufl. 2021, S. 1161.

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